uldaer /lnzeiger
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Nr. 291 — 1932
Fulda, Montag, 12. Dezember
9. Jahrgang
Schleicher; Regierungsprogramm.
Was Schleicher will.
Negieru n gsprogramm im Rundfunk.
Nach Vertagung des Reichstages beabsichtigt Reichs kanzler von Schleicher in den nächsten Tagen mrd) den Rundfunk das Programm seiner Negierung ^kanntzu- gcben. Wahrscheinlich wird er seine Rede am Donners tagabend ha ten.
über die Pläne Schleichers wird an amtlicher stelle Stillschweigen bewahrt. Aus gutunter, chteter »elle verlautet indessen, daß der Reichskanzler vor allem eine st arte Auflockerung der Sonderge' etze vornehmen will, Hierzu gehört der Abbau a-r Terrornot Verordnung, Beseitigung de Son^ergèr'ch^, eine Milde rnng der Pressenotverordnnnger, owie 'ne Neuregelung des Republikschutzgesetzes, das am 31. Dezember d. I. abläukt. Wie es heißt, soll das Gesetz in einigen Teilen die sich auf den Schutz der Itaatskorm und der Reichsfarben beziehen, verlängert werden
Einen breiten Raum soll im Regierungsprogramm des Kabinetts Schleicher
die Winterhilfe einnehmen. Es wird daran gedacht, die Kohlenpreise Herabznsetzen, ferner soll eine Verbilligung von Fleisch erfolgen für den Personenkreis, für den bereits im vorigen Jahr diese Perbilliaungsaktion durchgeführt worden ist.
Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstages befaßte sich bereits mit ben verschiedenen Anträgen für die Winterhilfe und nahm einstimmig folgenden Beschluß an:
„Die Reichsrcgierung wird aufgefordert, alsbald durchgreifende Maßnahmen zu treffen, durch die den großen Massen der notleidenden Bevölkerung eine an- gemcffene Weihnachts- und Winterbeihilfe gewährt wird. Der Persenenkreis erstreckt sich auf alle Arten von Emp- fängern öffentlicher Unterstützungen uild Renten, wie Mrkeitslofe, Sozialrentner, Empfänger von .Kurzarbeiter- unterstützungen, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte usw.
Von einer Substantiierung der Unterstützungsmittel wurde in dem Beschluß abgesehen. Es wurde gesagt, daß die Winterhilfe in unentgeltlicher Belieferung mit Naturalien, Kleidungsstücken usw., je nach den örtlichen Verhältnissen, bestehen soll. Sic darf aber nicht zu einer Verminderung der Geldunter
Deutschland kehrt in die Abrüstungskonferenz zurück.
Die Neèchsregierung nimmt die neue Gleich- berechtigungs- und Sicherbeitsformel an.
Die R e i ch s r e g i c r u n g hat Sonntag dem in Genf weilenden Reichsanßenminister mitgeteilt, daß das Kabinett die am Sonnabend spätabends in der Besprechung der fünf Großmächte in Genf ansgearbcitete n e u e R e g c l u n g für die Glcichberechtigungssraqc a n - nimmt und damit ihre Rückkehr in die Abrüstungskonferenz erklärt. Die neue Formel betont im ivcsent- lichen, daß einer der Grundsätze der Abrüstungskonferenz ist, Deutschland und den übrigen entwaffneten Staaten die G l c i ch b e r e ch t i g u n g zu gewähren im Rahmen eines Systems, das für alle Nationen gleiche Sicherheit vorsieht.
Der Wortlaut der Genfer Vereinbarung. Die Schlußerklärung der fünf Großmächte unterzeichnet.
Die große Schlußerklärung der fünf Großmächte über die gleichzeitige Regelung der Gleichberechti- gungs- und Sicherheitsfrage ist Sonntag mittag in Genf von den Vertretern der fünf Mächte unterzeichnet worden. Die englische, französische und deutsche Abordnung veröffentlichen gleichzeitig den Wortlaut der nunmehr endgültig getroffenen Vereinbarungen in den drei Sprachen. Der deutsche Text der Vereinbarungen hat folgenden Wortlaut:
l. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und Ftaliens haben erklärt, daß einer der Grundsätze, die die Konferenz leiten sollen, darm bestehen muß, Deutschland und den anderen durch vertrag abgerüsteten Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren in einem System, das allen Rationen Sicherheit bietet und daß dieser Grundsatz in dem Abkommen, das die Beschlüsse der Abrüstungskonferenz enthält, verkörpert werden soll.
Diese Erklärung schließt in sich, daß die R ü st u n a s • beschränk unge n für alle Staaten in dem in Aussicht genommenen Abrüstungsabkommen enthalten sein müssen. Es besteht Einigkeit darüber, daß die A r t n n d Weise der Anwendung dicker Gleichberechtigung g"k der Konferenz erörtert werden wird.
2. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat Deutschland seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, an der Abrüstungskonferenz wieder teilzunehmen.
3. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens find' bereit.
stützung führen. Die Mittel für die Durchführung der Winterhilfe stellt das Reich den Gemeinden und Gemeinde- verbänden zur Verfügung. Auch der Zentrumsantrag, daß diese Reichsmittel nicht für andere Zwecke der Wohl- ahrtspflege weder vom Reich verrechnet noch von den Gemeinden verwendet werden dürfen, fand Annahme. Alleinstehende sollen von der Winterhilfe nicht ausgeschloffen werden."
Der Beschluß wird hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen am Montag im Haushaltsausschuß des Reichstages überprüft werden.
Das Reicbstagspräü'dium bei Hindenburg.
Reichspräsident von Hindenburg empfing das neugewählte Präsidium des Reichstages, den Reichstags- räsidenwn Göring und die Vizepräsidenten Esser und öbe. Der Zweite Vizepräsident Rauch konnte wegen Er,. inkung an dem Empfang nicht teilnehmen.
Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, hat der Reichspräsident dem Reichstagspräsidium dringend die Währung der parlamentarischen Würde ans Herz gelegt Md sich insbesondere gegen eine Wiederholung solcher Szenen, wie sie sich am Mittwoch in einem SeitcnZang des Reichstagsgebäudes ereigneten, ausgesprochen.
Der Kanzler bei Hindenburg.
Schleicher berichtet über die innenpolitische Lage.
Reichspräsident von Hindenburg empfing den Reichskanzler von Schleicher zum Vortrage über die innenpolitische Lage. Der Reichskanzler berichtete über die Ver- handlnngcn des Reichstages hinsichtlich der Abänderung der Notverordnungen und über die Annahme des Amnestiegefetzes. Außerdem wurden die Maßnahmen der Regierung, die vom Reichskanzler am Donnerstag in seiner Rundfunkrede bekanntgegeben werden sollen, erörtert.
Ferner hatte der baderische Ministerpräsident Dr. Held, der sich in Berlin vorübergehend aufhielt, eine Aussprache mit dem Reichskanzler, die, wie verlautet, schwebenden Fragen gegolten hat.
gemeinsam mit allen anderen europäischen staaien feierlich noch einmal zu bestätigen, daß sie unter keinen Umwänden versuchen werden gegenwärtige oder künftige Streitfragen zwischen den Lutcrzcichncrn mit Gewalt zu löten. Dies soll einer näheren Erörterung der Franc der Sicherheit nicht vorareifen..
4. Die fünf Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereint» ten Königreichs Frankreichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß sic entschlossen sind, auf der Konferenz gemeinsam mit den anderen dort vertretenen Sta"t-n darauf hinzuwirken. daß unverzüglich ein Abkommen ausgearbeitet w-rd, das eine wesentliche Herabsetzung und eine Begrenzung der Rüstungen herbrifübet und gleichze-t-" eine künftige Revision zum Zwecke der weiteren Herabsetzung vorNcht.
Der Endkampf.
Der Einigung der fünf Großmächte waren sehr mühevolle Verhandlungen vorausgegangen. da Frankreich bis zur letzten Minute versuchte, die am Sonnabend spätabends getroffene neue Vereinbarung. zu sab o- t i e r e n. Als man die endgültige Formel sckuicßlich gefunden hatte, wurden noch in der Nacht von Sonnabend zu Sonntag alle beteiligten Negierungen telephonisch um ihre Stellungnahme ersucht. Reichsanßenminister von Neurath setzte sich fernmündlich mit dem Reichskanzler in Verbindung. Der französische Kriegsminister Paul-B oncour telephonierte eine volle Stunde lang mit Herriot Im Laufe der Nachtstunden traf dann aus Paris und Rom die Mitteilung in Genf ein, daß die französische und die italienische Regierung die Gleichberechtigungsformel annehmen. England und Amerika hatten bereits vorher ihre Zustimmung gegeben. Der Beschluß der Reichsrcgierung wurde in Genf in den frühen Morgenstunden des Sonntags bekannt.
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Die Anerkennuna der Gleichberechtigung
Zu der Vereinbarung der fünf Großmächte über die Gleichberechtigungsfrage wird von maßgebender deutscher Seite nachfolgender Standpunkt eingenommen:
Durch Die neue Vereinbarung ist der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Staaten auf Der Abrüstungskonferenz anerkannt worden. Es bleibt der deutschen Regierung nach wie vor offen, Die Konferenz wieder zu verlassen, falls in den weiteren Ver- Handlungen der Grundsatz der Gleichberechtigung keine
p r a k t iF ch e, den deutschen Interessen entsprechende Anwendung findet.
Man ist sich natürlich auf deutscher Seite vollständig darüber im klaren, daß die praktische Anwendung der jetzt rein grundsätzlich anerkannten deutschen Gleichberechtigung auf der Abrüstungskonferenz auf fortlaufende und große Schwierigkeiten stoßen wird und daß die praktische Durchführung der deutschen Gleichberechtigung auf der Grundlage der gegenwärtigen Vereinbarungen von Deutschland gegen alle Widerstände durchgesetzt werden muß.
Andererseits wird auf deutscher Seite betont, daß es taktisch nicht mehr richtig erschien, außerhalb der Abrüstungskonferenz zu bleiben, da die Schwierigkeiten in diesem Falle noch weiter gewachsen wären.
In internationalen Kreisen wird die Vereinbarung zunächst als die t b e o r e t i s ch c Anerkennung der deutschen Gleichberechtigung bewertet und feftgeftedt, daß nach der Neuregelung das künftige Abrüstungsabkommen auch für Deutschland die allein bindendeRegel bilden muß. Jedoch gehe aus der Vereinbarung n'cht hervor, welche praktische Anwendung dieser Grundsatz findet, somit in welcher Weise der deutsche Rüstungsstand endgültig geregelt werde.
Bis zu Dem Abschluß eines AbrüstunasabkommenS bleiben die gegenwärtigen Bindungen Deutschlands b e - st e h e n. Der endgültige Rüstungsstano Deutschlands wird nunmehr von dem Zustandekommen des künktiaen Abrüstungsabkommens und damit von dem Schicksal der ganzen Abrüstungskonferenz abhängig gemacht. Es versteht sich aber von selbst, daß im Falle eines Scheiterns der Abrüstungskonferenz Deutschland seine volle Handlungsfreiheit erhält.
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Reichsanßenminister von Reurath, Macdonald und Paut-Boncour verließen am Sonntagabend Genf. Die deutsche Regierung wird an der zu Dienstag einberufenen Präsidiumssitzung der Abrüstungskonferenz zum erstenmal wieder teilnehmen und. ebenso wie in der Mi 1t- wochsitzung des Hauptansschuftes, durch den Gesandten von Weizsäcker vertreten sein.
Borgen macht Gorgen?
Borgen macht Sorgen! Nicht nur dem Borger, sondern auch Dem Verborger, und je schwieriger sich die wirtschaftliche Lage gestaltet, desto mehr Raum nimmt im geschäftlichen Verkehr der Kredit ein, der in seiner Übertreibung als Borgunwesen schwere Schädigungen für Gläubiger und Schuldner herbeiführt. Die Säumigkeit nicht nur im Bezahlen, sondern auch im A n n e h m e n n n d Ei n t r e i b e n von Schulden bringt Unordnung und Verwirrung mit sich. Die Einrichtung von kurzen Verjährungsfristen, deren Berücksichtigung jetzt zum 31. Dezember wieder notwendig wird, ist aus praktischen und rechtspolitischen Gründen erfolgt, um für den Berechtigten einen Druck zu schaffen, seine Rechte ordnungsgemäß aus- zuübcn. Die kurzen Verjährungsfristen, in Ergänzung zu den gewöhnlichen dreißigjährigen des Gesetzes, sollen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ein Kampfmittel darstellen gegen den Schlendrian i m klein gewerblichen Kreditwesen, und sie haben hier schon viel Nutzen gestiftet.
Die Verjährung überhaupt bedeutet nicht, daß das Recht nach Ablauf der betreffenden Frist erloschen ist, denn Leistungen, die nach eingetretener Verjährung gemacht worben sind, können nicht unter Berufung auf die Verjährung zurückgefordert werden. Aber der Schuldner kann gegen seinen Willen nicht mehr zur Leistung herangezogen werden. Das Gericht berücksichtigt die Verjährung nur, wenn sie als prozeßhindernder Einwand vom Schuldner geltend gemacht wird. Geschieht dies nicht, so erfolgt die Verurteilung, und für dieses Urteil kommt bann die lange Verjährungsfrist von dreißig Jahren in Betracht.
Bei der regelmäßigen langen Verjährung beginnt die Frist zu laufen an Dem Tage, an dem der Anspruch entstanden ist. Da sich aber bei den Forderungen, für die die kurze Verjährung in Betracht kommt, der Tag, an dem sie entstanden sind, häufig nur schwer wird feststellcn lassen, so beginnt bei ihnen der Lauf der Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Es verjähren also an diesem 31. Dezember zweijährige Ansprüche, deren Entstehung in den Lauf des Jahres 1930 fällt.
Es laufen folgende Verjährungsfristen ab:
1. Ansprüche aus den Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und Verkehrs, die im Jahre 1930 entstanden sind (zweijährige Verjährungsfrist). Dahin gehören besonders die Ansprüche der Kaufleute, Handwerker und Arbeiter wegen gelieferter Waren und Arbeiten — es sei denn, daß die
Meine Leitung für eilige Leser
♦ Reichspräsident von Hindenburg hat das neuaewâhlte Reichstagspräsidium empfangen und dringend die Wahrung der parlamentarischen Würde ans Herz gelegt.
* Der Sozialpolitische Ausschuß deS Reichstages faßte einstimmig einen Beschluß zur Gewährung einer angemessenen Weibnächts- und Winterbeihilfe für die notleidende Bevölkerung.
* Um die Austeilung des Großgrundbesitzes ist es in Mexiko zu einer revolutionären Bewegung gekommen, die zu einem blutigen Bürgerkrieg zu führen scheint,