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Sitzung üer Kleinen SnaftmmE.

Vom Amtsgericht Fulda war der arbeitslose-24jährige R. L. aus Fulda wegen Körperverletzung aus politischen Motiven einschließlich einer früheren Strafe aus gleichem Gründe zu einer Gesamtgefängnisstrafe von 1 Monat und 3 Tagen verurteilt worden. Lediglich wegen der Höhe der Strafe hatte L. Berufung eingelegt. Die Kleine Straf­kammer verwarf die Berufung und stellte fest, daß die Entscheidung darüber, ob dem Angeklagten nach Verbüßung eines Teils der Strafe Strafaussetzung gewährt werden soll, die erste Instanz zu treffen hat. — Wegen Verstoßes qegen das Gesetz zum Schutze der Republik war im August vom Amtsgericht Neuhof dèr seit 3 Jahren erwerbslose 40- jährige A. H. aus Rückers bei Flieden zu 3 Monaten Ge­fängnis verurteilt worden, wogegen er Berufung eingelegt hatte. H. hatte in einer Wahlversammlung der KPD. am 10. Juli in Mittelkalbach als Versammlungsleiter im Schlußwort zur Gründung eines roten Massenselbstschutzes aufgerusen und von einer deutschen Hungerrepublik ge­sprochen. Als ihm dieserhalb von einem Landjägerei­beamten Vorhaltungen gemacht wurden, wiederholte H. diesen Ausdruck. Da sich in der Berufungsverhandlung verschiedene Zeugenaussagen gegrnüberstanden, trat der Vertreter der Staatsanwaltschaft für eine Strafermäßi­gung ein und zwar auf 1 Monat Gefängnis. Die Kleine Strafkammer erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 2 Wochen. Ob dem Angeklagten Strafaussetzung gewährt werden soll, wird der ersten Instanz anheim gestellt. — Der 31jährige Landwirt A. K. aus Eselsborn war vom Amtsgericht Weyhers wegen Uebertretung der Kraftfahr­zeugverordnung zu insgesamt 50 Mark Geldstrafe verur­teilt worden, weil er am 18. August ohne Zulassungsschein und ohne Steuerkarte mit einem Motorrad von Poppen­hausen nach Rodholz gefahren war und dabei ein 23jähri- ges Mädchen überfahren hatte. Die Berufung wurde kostenpflichtig verworfen. — Wegen Widerstandes gegen einen Beamten war vom Amtsgericht Eiterfeld der I. H. aus Sieblos statt zu 15 Tagen Gefängnis zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen hatte H. Be­rufung eingelegt. Er war am 20. Juli beim Heidelbeer- suchen in einer Kultur angetroffen worden, deren Betreten verboten war. Da sich H. weigerte, seine Personalien an­zugeben, wollte ihn der Forstbeamte zum nächsten Bürger­meisteramt bringen. Hierbei oedrohte H. den Beamten und widersetzte sich heftig. Schließlich gab H. seine Perso­nalien doch noch an. Die Berufung wurde verworfen. — Verworfen wurde die Berufung des W. G. in Neuhof- Rommerz, der wegen übler Nachrede vom Amtsgericht zu 60 Mark Geldstrafe oder zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. — Der Landwirt N. S. in Hettenhausen und sein Sohn A. waren vom Amtsgericht Weyhers wegen Widerstandes gegen einen Vollziehungsbeamten zu je 3 Wochen und sein Sohn L. zu 6 Wochen Gefängnis verur­teilt worden. Alle drei Angeklagten hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor der Berufungsinstanz wurde festgestellt, daß am 27. August bei dem Vater N. E. ein Vollziehungsbeamter erschien, um rückständige Steuern einzuholen evtl, frisch gedroschenes Korn zu pfänden. Hierüber geriet N. S. in Aufregung, und während der Verhandlung kamen auch die beiden Söhne des N. S. hinzu, die, da sie beim Frühstücken waren, offene Messer in der Hand hielten. Der Vollziehungs­beamte mußte unverrichteter Sache fortgehen und holte sich einen Landjägereibeamten zu seinem Schutze. Während der Landjägereibeamte sich mit dem Vater beschäftigte, schoben die beiden Söhne den Vollziehungsbeamten zur Haustür hinaus. Kurz darauf wurde aus einem Fenster ein Ee- attoOtn, dem Sobne L. auf den Vollziehungsbeam^en gerichtet. Die Kleine Strafkammer hob das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte den Vater und die beiden Söbne

weoen gemeinschaftlichen Widerstandes Geldstrafe.

zu je 50 Mark

Apothekendienst.

Nacht- und Sonntagsdienst ab heute

abend 7 Uhr bis nächsten Samstag einschließlich: Löwenapotheke und Hirschapotheke. Am morgigen Sonntag sind alle Apotheken während der üblichen Verkaufszeit geöffnet.

Hauskrankenpslege-Kursus.

Wie aus dem heutigen Anzeigenteil hervorgeht, veran­staltet der Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz, Fulda, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1933 einen Hauskrankenpflege-Kursus, worauf wir alle Interes­sentinnen auch an dieser Stelle hinweisen.

Schützt die Wasserleitungen gegen das Einfrieren!

Grundstückseigentümer sind nach den Bestimmungen der Wasierlieferungebedingungen in der Regel verpflichtet, die Wassermesseranlage bei Eintritt von Frostwetter frostfrei und in in gutem Zustand zu halten, um das Einfrieren und somit die Beschädigung der Wassermesser zu verhindern. Zur Abwendung von Geldschäden, die die Grundstückseigen­tümer bei Unterlassung treffen würden, und zur Sicher­stellung eines ununterbrochenen Wasserzuflusses in den Häusern empfehlen sich folgende V o r s i ch t s m a ß n ach - men : Um die Wassermssseranlaae frostfrei zu halten, sind in den Kellern die Fenster und Türen, in deren Nähe die Waffemesser stehen, dauernd geschlossen zu halten, die Kel­lerfenster mit einem frostschützenden Jsoliermaterial zu verpacken und die Wassermesseranlagen mit Stroh oder einem anderen Isolierstoff dicht zu umkleiden. Im Freien liegende Wassermessergruben sind zu überdecken. Die Havptabsperrhähne vom Wassermesser an sind auf ihre Be­weglichkeit und Dichtigkeit zu prüfen, die zu den Hähnen passenden Absperrschlüssel müssen stets an Ort und Stelle sein. Bei starkem Frost empfiehlt es sich, während der Nacht die Hausinnenleitungen durch die im Keller angebrachten Entleerungshähne nach Schließen des Hauptabspcrrhahnes hinter dem Wassermesser zu entleeren, oder falls dies nicht durchführbar ist, in jedem Steigungsstrang den obersten Zapfhahn ein wenig zu öffnen, um einen ständigen schwa­chen Wasierdurchfluß zu schaffen. Wird eine Zuleitung über Winter überhaupt nicht benutzt, so ist zweckmäßig die Abnahme des Wassermessers bei dèn Wasserwerken zu be­antragen.

Brandversorgung für den Monat Dezember.

Arbeitslose (Alu, Kru, We und Stadtarme) erhalten die Brandstammkarten für den Monat Dezember am Mittwoch, den 14. Dezember d. J. Die Ausgabe er­folgt im Rathaus, Zimmer 13 (städtisches Wohlfahrtsamt), und zwar für die Straßen mit den Anfangsbuchstaben: A bis E von 8K> bis 10 Uhr, H bis N von 10 bis 1 Uhr, p bis Z von 3 bis 5 Uhr. Die festgesetzte Zeit ist unbe­dingt einzuhalten. Nachzügler können keine Karte mehr erhalten. Die Meldekarte ist vorzulegen. Auf die gelben Stammkarten werden 3 Zentner Brikett, auf die roten und weißen Stammkarten je 2 Zentner Brikett- abgcge- ben. Preis 1,25 RM. pro Zentner. Ledige, die bei den Eltern wohnen, erhalten keine Brandversorgung Elei- zeitig werden die Kohlenhändler darauf aufmerksam ge-

Müchr, daß Äce BrmâHsmMarion mir der Rechnung spä­testens bis zum 4. Januar 1933 an das städtische Wohl­fahrtsamt zmückgereicht sein müssen.

Fuldaer Schweinemartt.

Zum heutigen Schweinemarkt waren 159 Ferkel ange- fahren. Je nach Alter und Qualität wurden 8, 12 und 16 Mark für das Stück bezahlt. Größere Tiere wurden über Notiz bezahlt.

Eiterfeld, 8. Dez. (Großfeuer.) Heute Mittag kurz nach 11 Uhr heulte wieder das Feuerhorn durch die Stra­ßen unseres Ortes, nachdem erst vor 3 Wochen die Scheune des Schneidermeisters Willi Isert abgebrannt war. Die­ses Mal war die Situation wesentlich gefährlicher. Die landwirtschaftlichen Gebäude der Witwe Mathilde Hilpert waren in Brand geraten. Das Feuer fand an den Stroh- und Heuvorräten reiche Nahrung und griff mit rasender Gewalt um sich. Die Nachbargebäude waren stark ge­fährdet. In mehr als sechsstündiger Arbeit gelang es den Wehren, des Feuers Herr zu werden. Trotzdem gelang es nicht, das angrenzende Anwesen des Alöys Aumann ganz vor dem Feuer zu bewahren. Die ungeheuere H tze fetzte auch die Scheune, Stallungen und das Wohnhaus des Aumann in Brand. Die Gebäude wurden so stark beschä­digt, daß auch sie als verloren gelten müssen. Der Schaden ist sehr beträchtlich und nur teilweise durch Versicherung gedeckt. Insbesondere sind die gesamten Stroh- und Heu­vorräte der letzten Ernte vernichtet. Die Brandursache ist noch ungeklärt.

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Auch kleinste Aufträge wer­den sorgfältigst ausgeführt.

Gießen, 9. Dez. (Vor der Gerichtsverhand­lung aus dem Leben gegangen.) Gestern erschoß sich hier ein früherer Oberpostsekretär aus Heuchelheim bei Gießen, der bis vor kurzer Zeit in Offenbach a. M. tätig und dort wegen Amtsvergehens verurteilt worden war. Heute sollte in dieser Anklagesache die Berufungsverhand­lung vor der Strafkammer in Darmstadt stattfinden, je­doch ging der Mann durch Freitod vor der erneuten Auf- rollung der Strafsache aus dem Leben.

Friedberg, 9. Dez. (Den Fluten entrissen.) In Bönstadt versuchte eine Frau in der hochgehenden Nidda ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Obwohl sie schon über 500 Meter abgetrieben war, gelang es einigen beherzten Leuten die Frau dem nassen Element zu entreißen: die an- gestellten Wiederbelebungsversuche waren von Erfolg ge­krönt.

Friedberg, g. Dezbr. (Falschgeld in der Wet­te r a u.) Ein Falschgeldvertreiber gab gestern mittag in einer Metzgerei in Dorheim ein Fünfmarkstück in Zahlung, das zu spät als unecht erkannt wurde. Es ist nicht ausge­schlossen, daß der Schwindler Stücke der ausgehobenen Falschgeldpresse in Offenbach vertrieben hat.

Gelnhausen, 9. Dez. (Heute rot — morgen t o t.) Ende vorigen Monats war es den Eheleuten Aloys König im Kreisort Mernes vergönnt, in verhältnismäßig guter Gesundheit das Fest der goldenen Hochzeit zu begehen. Am Dienstag raffte der Tod den Jubilar dahin, dem seine Frau mir wenige Stunden später, in der Frühe des Mitt­wochs, in den Tod folgte.

Frankfurt a. M., 9. Dez. (Prost a u f die Erb­schaft.) Zn eine hiesige Bar nächst dem Hauptbahnhof kamen eines Abends zwei Herren und zwei Damen, darun­ter der Kaufmann Bruno Majewski. Es wurde Whisky bestellt, die Bardamen zum Mitzechen eingeladen, die Ka­pelle bekam eine Runde und Paul, der flotte Mixer, durfte auch mal mittrinken. Der Begleiter des Kaufmanns ent­fernte sich bald und zahlte seinen Teil. Majewski aber hielt die Stellung und verriet dem Mixer, dem er ein von einem Notar angeblich beglaubigtes Schriftstück vorzeigte, daß er eine große Erbschaft zu erwarten habe. „Prost auf die Erbschaft", hieß es und die Gläser klangen. Aber als die Zahlungsarie gesungen werden sollte, da fehlten dem wackeren Zecher die 170 RM., die man forderte, und man erlangte die Gewißheit, daß man einen Zechbetrüger vor sich hatte. Majewski kam aber nicht allein wegen dieser Geschichte vor Gericht sondern er war auch des Heirats­schwindels angeklagt worden. Obwohl verheiratet und Vater eines Kindes hatte er eine Hausangestellte im Glau­ben gelassen, er sei ledig und würde sie heiraten. Die Zeu­gin wußte er zu bereden, daß sie ihm mehrere hundert Mark gab. Auch spiegelte er ihr vor, daß er eine Erbschaft mache. Ferner entlockte er ihr unter dem Vorwand, für ein gegen ihn vor dem Schnellgericht schwebendes Verfah­ren Kosten entrichten zu müssen, rund 160 Mark. Als das Mädchen zögerte, ihm den Betrag zu geben, warf er ihr Feigheit vor. Geradezu unerhört verhielt sich der An­geklagte in der Verhandlung gegenüber der betrogenen Zeugin, deren Aussage er als Lüge bezeichnete. Der Ange­klagte wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Darmstadt, 9. Dez. (D i e Hessische Handwerks- kammer zu den Seugen aus sagen im Unter­suchungsausschuß.) Die Hessische Handwerkskam­mer verösfentlicht eine Mitteilung, in der u. a. folgendes gesagt wird: Die Handwerkskammer l)at sich wegen der Art

der ZdUflonDet-aehmuM an te« Barfitz-än des Ämpr- suHungsaussihusies gewandt. De Ladung weiterer mit der gesamten Materie vertrauter Personen wurde gefordert. Die von einigen Zeugen dargelegten Einzelheiten entspre­chen zudem in wesentlichen Punkten vielfach nicht den Tat­sachen. So sind insbesondere Darlehen aus der Rhein- Ruhr-Hilse nicht an Beamte oder andere Personen im un­besetzten Gebiet gewährt worden. Im übrigen behält sich die Handwerkskammer ihre Stellung zu den gemachten Aus­sagen vor.

Letzte Aachrichten.

Verfügung Adolf Hitlers.

München, 10. Dez. Der „Völkische Beobachter" ver­öffentlicht heute folgende Verfügung Adolf Hit­lers vom 9. Dezember:

1.) Ich übernehme bis auf weiteres, vom heutigen Tage an, Lie Leitung der politischen Organisation selbst. — 2.) Ich ernenne zu meinem Stabsleiter für die politische Organisation den bisherigen Reichsinspetteur Ley. — Am Mittwoch, den 14. d. M., gebe ich die neuen Richtlinien und Anordnungen betreffend den Auftrag vom 6.11.32 zur Herstellung einer erhöhten Schlagkraft der Bewegung be­kannt.

NSDAP. bestätigt Strahers Rücktritt.

Von nationalsozialistischer Seite wird bestätigt, daß Straßer .seine Partei-Aemter, also vor allem den Posten des Reichspropagandaleiters zur Verfü­gung gestellt hat. Der Rücktritt Straßers aus den Partei-Aemtern wird von Hitler angenommen.

Treuegclöbnis der Gauleiter und Bundesinspekteure der NSDAP, für Adolf Hitler.

München, 10. Dez. Wie der „Völkische Beobachter" meldet, wurde von sämtlichen Gauleitern und Landes­inspekteuren am Freitagabend folgende Erklärung unterzeichnet:

„Die Beurlaubung des Reichsorganisationsleiters Gregor Straßer wird von allen Feinden Deutschlands dazu benutzt, die Hoffnung zu nähren, daß das Bollwerk der NSDAP., das keine Angriffe von außen erschüttern konnte, durch Spaltung sich selbst vernichten könnte. Die Feinde Deutschlands hoffen vergebens. Die Landesinspekteure und Gauleiter der NSDAP., die als die ältesten und treuesten Mitarbeiter des Führers die Organisation aus- bavten und heute verantwortlich leiten, stehen in nie zu erschütternder Treue zu dem Schöpfer und Führer der Be­wegung. Tie politische Organisation der NSDAP, steht fester denn je in Liebe und Verehrung zu Adolf Hitler."

*

Berlin, 10. Dez. Die nationalsozialistische Reichstags­fraktion hielt gestern eine Sitzung ab, die sich zu einer ein­drucksvollen Treuekundgebung der Fraktion f ü r H i t l e r, der zugegen war, gestaltete.

Zeitgeinähe Betrachtungen.

(Nachdruck verboten.)

Adoentsfrieden.

Die Menschenkinder dieser Welt — sind ganz verschieden eingestellt, — mb dies tritt in Erscheinung — in Wunsch und Sinn und Meinung, — infolge der Verschiedenheit — gibt es auf Erken so viel Streit, — und der zerstört hienie- den — die Wohlfahrt und den Frieden.--

Doch zur Advents- und Weihnachtszeit — soll schweigen, was die Welt entzweit, — und Friedensglocken klingen — in dieses Daseins Ringen, — die Botschaft dringt durch Nacht und Not — und wird zum Mahnruf, zum Gebot: — Soll Freude sich entfalten, — so laßt den Frieden walten!--

Und laßt ein Kurzes mal beiseit — den alten Zwist, den alten Streit, — drückt alle Zwietracht nieder — und singet Friedenslieder, — das Weihnachtsfest rückt schon heran — nun zündet das Adventslicht an, — es soll vor allen Dingen — Euch neue Hoffnung bringen. — —

Die Zeit ist ernst und sturmbewegt, — die Menschheit ist so aufgeregt, — sie braucht im Sturmgebrause — auch eine Friedenspause, — einmal im Jahre will und muß, — nach allem Aerger und Verdruß, — der Mensch auch Ruhe haben — als beste aller Gaben. — —

Zwar neue Sturmeswolken sieht — man auf politischem Gebiet, — und neue Kampf-Ansage — verschärft die inn’re Lage, — indes man doch zu hoffen wagt, — daß sich der Reichstag selbst vertagt, — dann wird im Jahr, dem alten, — auch hier der Frieden walten. — —

Es geht ein holder Friedensklang — durch diese Welt voll Sturm und Drang, — es halten fern vom Schusse — sich Frankreich und der Russe, — „Nichtangriffs­pakte" sind heut' Brauch: — wenn alle andern Mächte auch — nun solche schließen müßten, — braucht keine abzu­rüsten. —

Adventszeit bleibe Friedenszeit, — ihr Licht durch­dringt so hell und weit — die trübste Zeit im Jahre, — das ist das Wunderbare: — so tief und schwarz ist keine Nacht, — daß nicht der Stern der Liebe wacht, — er trägt die Botschaft weiter — von sel'ger Weihnachtszeit!--

E r n st Heiter.

Wochenspielplan der Frankfurter Theater.

Opernhaus: Sonntag, 11. Dez., 15 Uhr: Im weißen Rößl; 19 30 Uhr: Die Csardassürstin. Dienstag, 13. Dez., 20 Uhr: Salome. Mittwoch, 14. Dez., 15.30 Uhr: Der gestiefelte Kater; 20 Uhr: Tiefland. Donnerstag, 15. Dez., 19 30 Uhr: Don Carlos. Freitag, 16. Dez., 19.30 Uhr: Die Csardasfürstin. Samstag, i7. Dez., 20 Uhr: Die Entführung aus dem Serail. Sonntag. 18. Dez.- 15 30 Uhr: Der gestiefelte Kater; 20 Uhr: Cavalleria rusticana; hierauf: Der Bajazzo.

Schauspielhaus: Sonntag, 11. Dez., 15.30 Uhr: Wetter veränderlich; 20 Uhr: Der Verschwender. Montag, 12. Dez., 20 Uhr: Die endlose Straße. Dienstag, 13. Dez., 20 Uhr: Hedda Gabler. Mittwoch. 14. Dez„ 20 Uhr: Der mutige Seefahrer. Donnerstag, 15. Dez., 20 Uhr: Moral. Freitag, 16 Dez., 20 Uhr: Die end­lose Straße. Samstag. 17. Dez, 20 Uhr: Der Ver­schwender. Sonntag, 18. Dez., 15 Uhr: Der Haupt­mann von Köpenick! 20 Uhr: Der Verschwender.