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Nr. 259 - 1932

Fulda, Donnerstag, 3. November

9. Jahrgang

Flugzeugkatastrophe im Spessart.

Das Flugzeug D. 724 verunglückt.

Fünf Personen getötet.

Die zweite deutsche Flugzeugkatastrophe innerhall kurzer Zeit. Vor einigen Tagen erst traf uns die Trauev botschaft, daß ein deutsches Postflugzeug während dei schweren Stürme, die im Kanal und an der Küste Eng lands und Frankreichs herrschten, in der Nähe der englü schen Küste verunglückt sei, und daß zwei wagemutig« Piloten den Tod gefunden hätten, und nun gelangt di« Kunde von einer neuen, noch schwereren Flugzeugkata strophe zu uns. Aus dem Fluge von Nürnberg nach Frankfurt a. M. verunglückte am Mittwoch mittag gegen 12 Uhr 50 Minuten

dasFlugzeugD. 7 2 4" (Typ JunkersF. 13") bei Echterspfahl in der Nähe von Nohrbrunn im Spessart Die Insassen des Flugzeuges, Oberregierungsrat Weindner und Regierungsrat Eschenbach vom Landes- finanzamt München, der kaufmännische Angestellte Richte« von der Münchener Flugleitung und die Besatzung, Flug- zengkührer Anton Schulz und Funkermaschinist Karl Frank, sanden den Tod.

*

An -er Llnqlücksstelle. ,

Bericht eines Augenzeugen.

Nach dem ersten Bericht eines Augenzeugen deS Flugzeugunglücks herrschte bei der Katastrophe

dichter Nebel,

so daß nur ganz geringe Sicht auf wenige Meter möglich war. Das Flugzeug flog außerordentlich niedrig über den Waldungen zwischen Echtertal und Webersbrunn.

Die Kontingentierung kommt!

Wichtige Beratungen

der Reichsregierung.

Bayern und das Reich.

Die Rcèchsregterung ist am Mittwoch zusammen» getreten, um abschließend zur Durchführung der Kontin­gentierungspolitik Stellung zu nehmen Vèan rechnet all­gemein damit, daß die Reichsregierung die Vorlage am Donnerstag endgültig verabschieden wird. Jedenfalls hat Reichskanzler von Papen sich in diesem Sinne einer Ab­ordnung von deutschnationalen Landtagsabgcordneten gegenüber geäußert, die er vor der Kabinettssitzung emp­fangen hat.

Vorgesehen in der Sitzung des Reichskabinetts war u. a. auch die Behandlung des Verhältnisses zwischen

Reich und Preußen,

die nach der Ernennung von neuen stellvertretenden Neichskommissaren für Preußen besonders in Süddeutsch- land, vor allem aber in Bauern Verstimmung hervor­gerufen hat. Diese Verstimmung hat dazu geführt, daß sich der bayerische Ministerpräsident Dr. Held zu

schweren Angriffen auf die Reichsregierung

hat hinreißen lassen, die nach Ansicht des Reichskabinetts in so ausfallender Form erfolgt sind, daß die Reichs­regierung die Beziehungen zu Bayern, deren Pflege sie sich besonders angelegen lassen sein sollte, wieder ein­schränken wird. Es wird insbesondere kein weiterer Besuch des Reichsvertreters Freiherrn von Lersner beim bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Held staltfinden, so daß die bayerische Staatsregierung einstweilen andere Wege benutzen muß, um sich über die politischen Absichten der Reichsreaieruna au unterrichten.

Die Pariser Erregung über die Zwischenfälle bei Herriots Spanienbesuch.

Paris, 3. November.

Die Erregung über die Zwischenfälle, die Herriots topantenreife begleitet haben, hat sich noch nicht gelegt.

Nepublique" fordert eine radikale Neubesetzung SW« diplomatischer Posten. Die Reise Herriots ser vom französischen Botschafter in Spanien HDorbereitet woeben. Frankreich brauche wirb Jahren wisse man im Ausland, wie nmivt^ französische Propaganda sei. Das müsse

V spricht von einer kalten Dusche, die Herriot m Madrid erhalten habe, versucht aber als einziges Blatt den singen auf den Grund zu gehen. Auch in Spanien, so schreibt das Blatt, sei man sich darüber klar,

^"^ deutsch-französische Annäherung eine wirt- schaftliche und finanzielle Belebung der Welt nicht möglich

®s llebe feine Beruhigung und keine Entspannung in ÈfÄs^ Plumpheiten des Versa?ller Mrtrayds üicht rdvidwrt seidn. Pyn allen groyett

ein Motordefekt

eingetreten sein. Plötzlich setzte der Motor aus und das Flugzeug stürzte mit starkem Aufprall in den Wald. Der eine' Flügel ist abgebrochen und steht aufrecht im Walde. Tas Flugzeug selbst hat sich 100 Meter davon entfernt in den Boden eingebohrt und ist völlig demoliert. Beim Absturz

geriet das Flugzeug in Brand, jedoch nahm das Feuer nur geringe Ausdehnung an, da sich die Maschine sofort in die Erde einbohrte und das

Ter Schauplay des Unglücks ist durch ein Kreuz gekennzeichnet.

Feuer erstickte. Zunächst konnten nur vier Leichen geborgen werden. Die Leichen sind stark verstümmelt. Eine Gerichtskommission ist zur Unglücksstelle geeilt.

Nach einer anderen Meldung soll das Unglück auf Tragflächenbruch zurückzuführen sein. Der Flügel soll sich schon in größerer Höhe gelöst haben. Der zunächst noch nicht aufgefundene fünfte Verunglückte soll bereits in der Luft von der abstörrendcn Maschine abgesprun-

Von bayerischer Seite wird zu dem Streitfall betont, daß das Vorgehen der Reichsregierung gegen Preußen nach

Ansicht der süddeutschen Länder

in Widerspruch zu den Versprechungen stehe, die sowohl Reichskanzler von Papen bei seinem Besuch in München als auch Reichsinnenminister von Gayl b»i seinem letzten Aufenthalt in Bayern den bayerischen Regierungsstellen gegenüber abgegeben hat. Von zuständiger Reichsstelle wird demgegenüber darauf hingewiesen, daß irgendwelche Zusagen in München nicht gegeben worden seien, außer der einen, daß sich grundsätzlich an dem Verhältnis zwischen Reich und Preußen nichts ändern werde Die jetzigen Maßregeln der Reichsregierung hätten sich aus­schließlich im Rahmen des Leipziger Urteils bewegt, und das Verhältnis zwischen Reich und Preußen werde davon grundsätzlich nicht berührt.

Die Ankündigung der Reichsregierung, daß vorder- hand über ihre Absichten und Pläne mit der bayerischen Regierung zur Unterrichtung keine Verbindungen aus­genommen werden sollen, wird sich nicht auf

die Verfassungspläne des Reichs­kabinetts

erstrecken. Die Reichsregierung hat vielmehr die feste Ab­sicht, vor der Beschlußfassung im Kabinett die Länder- regierungcn über die Verfassungspläne zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Entwurf der neuen Verfassung wird also, ehe er vom Reichskabinett verabschiedet wird, Gegenstand ausgiebiger Verhandlungen zwischen dem Reich und den Ländern sein.

Gleichzeitig hält die Reichsregierung an ihrem ^lan fest, einen Sachverständigenausschuß, dem sowohl Theo­retiker wie Verfassungsprakliker angehören sollen, zur Be­handlung der Verfassungsfrage einzuberufen. Der Aus­schuß wird höchstens zehn Mitglieder umfassen.

Nationen sträube sich heute nur noch Frankreich gegen eine Revision. Darin müsse man die Erklärung der Madrider Kundgebung gegen Frankreich sehen.

Der Allensteiner Sandgranalenanschlag vor Gericht.

16 Nationalsozialisten unter Anklage.

In Allenstein begann unter großem Andrang der Bevölkerung der Prozeß gegen 16 Nationalsozialisten, die beschuldigt werden, zwei Handgranaten in das Kaufhaus Abraham in Allenstein geworfen zu haben. Im Ermitt­lungsverfahren haben die Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt. Sie wollen einem höheren Befehl Folge geleistet haben.

Als während der Vernehmung der Angeklagten der abgekürzte Namen einer politischen Organisation fiel» wurde aus den Antrag des Staatsanwalts wegen Ge- sährdung der Staatssicherheit die O f f e n t l i ch k e i t u n d die Presst zeitweilig a u sy e s $'I vssen.

SleuergulscheineMdSteuerMffällde

Die Steuergutscheinverordnung und die dazu er­gangenen Durchführungsbestimmungen sehen bekanntlich vor, daß Steuergutscheine nur an diejenigen Steuerzahler ausgegeben werden, die ihre steuerlichen Verpflichtungen pünktlich erfüllt haben. Ist ein an sich Gutschein- berechtigter mit den gestundeten Steuern im Rück­stände, so kann das Finanzamt die auszugebenden Steuergutscheine zurückbehalten und sie als Sicherheit nach § 381 AO. behandeln, d. h. verkaufen und den Erlös zur Begleichung der Steuerrückstände verwenden. Dieses Zurückbehaltungsrecht des Finanzamtes besteht nicht nur, wenn jemand mit den gutscheinfähigen Steuern selbst, d. h. mit Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Beförderungssteuer im Rückstände ist, sondern schlechthin für Steuerrückstände jeder Art, mögen diese bei den Finanzämtern oder bei den Hauptzoll- oder Zollämtern, bei den Landes- und Gemeindebehörden, ja sogar bei den Kirchenbehörden bestehen. Bei einer starren Durch­führung Lieser Vorschrift muß befürchtet werden, daß die mit der Steuergutscheinverordnung erstrebte Ankurbelung der Wirtschaft zu einem großen Teil wieder illusorisch wird. Eine derartige Handhabung der Bestimmungen würde aber nicht nur der Wirtschaft nachteilio sein, sondern auch auf den Finanzämtern vor Ausgabe der Stcuergutscheine erst eine Fülle von Anfragen bei anderen Steuerbehörden nach dort etwa vorhandenen Steuerrück­ständen erforderlich machen. Dadurch würde ein außer­ordentlich umfangreicher und überflüssiger Schriftwechsel der Behörden untereinander einsetzen. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß der Reichsfinanzminister sich unter dem 13. Oktober 1932 zu Anweisungen an die Nachgeordneten Finanzämter entschlossen hat, die einer unterschieds­losen Ausübung des Zurückbehaltungsrechts entgegen­treten. Der Reichsfinanzminister weist darauf hin, daß eine zu rigorose Handhabung des Zurückbehaltungsrechts gegen den Sinn der Steuergutscheinverordnung verstoßen würde, der gerade dahinginge, der notleidenden Wirt­schaft durch Hingabe der Stcuergutscheine die Möglichkeit zu geben, sich Mittel zur Wiederbelebung der Wirtschaft zu verschaffen. Das Zurückbehaltungsrecht soll daher von den Finanzämtern grundsätzlich nicht ausgeübt werden, wenn der Gutscheinberechtigte mit Steuern im Rückstände ist, die V o r d e m 1. O k t o b e r 1 9 3 2 f ä l l i g geworden und zu entrichten waren. Es ist ferner ausgeschlos­sen, wenn die Rückstände an laufenden, d. h. nach dem 1. Oktober 1932 fällig gewordenen Steuern, im Verhält­nis zu den Beträgen, für die der Steuerpflichtige Steuer­gutscheine zu erhalten hat, gering sind. Zur Erläuterung der vorstehenden Anweisungen diene folgendes Beispiel:

Ein Steuerpflichtiger hat am 10. Oktober 1932 1000 Mark Umsatzsteuer zu entrichten; für seine gleichfalls am 10. Oktober 1932 fällige Einkommensteuerrate von 60 Mark hat er Stundung beantragt, die aber vom Finanzamt nicht gewährt wurde. Wenn der Steuerpflichtige nunmehr mit feiner Einkommensteuerrate von 60 Mark im Rück­stand bleibt, am 17. Oktober 1932 aber bte fällige Umsatz­steuer zahlt, so ist von dem Zurückbehaltungsrecht nicht Gebrauch zu machen, da der rückständige Betrag von 60 Mark im Verhältnis zu dem gutscheinfähigen Betrag von 400 Mark (40 Prozent von 1000 Mark) als gering zu bezeichnen ist.

Bemerkt sei im übrigen noch, daß die Steuergutschein­verordnung ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Steuer­gutscheinen für Steuerzahlungen vorsieht und daß auch hier eine Zurückbehaltung immer nur in Höhe des betreffenden Steuerrückstandes, nicht aber darüber hinaus zulässig ist. Dagegen ist bei den Steuergutscheinen für Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern kein Zurückbehaltungsrecht vorgesehen, vielmehr hier die Wirt­schaftsankurbelung von steuerlichen Gesichtspunkten aus freigemacht worden.

*

Weilerbeschäst gung ausgelernter Lehrlinge ist Mehre nsteilung.

Auf eine Eingabe des Rcichskartells des selbständigen Mittelstandes hat der Rcichsarbeitsminister dem Kartell folgende Entscheidung mitgeteilt:Wenn einLehrling nach Ablauf seiner Lehrzeit nicht aus einem Unternehmen ausscheidet, sondern alsGeselleoderHandlungs- g e h i l f e oder sonst gegen Entgelt im Betriebe weiler­beschäftigt wird, so ist diese Weiterbeschästigung regel­mäßig als Mehrbeschäftigung eines Arbeit­nehmers im Sinne der Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 an- zusehen."

Ein junger Deutscher im Elsaß verhaftet.

Straßburg In Lembach wurde ein junger Deutscher, der aus Bruchhausen in Baden zu seinen in Lembach wohnhaften Verwandten zu Besuch gekommen war. verhaftet. Ter Fest­genommene wurde vor dem Kriege tm Elsaß geboren. Man weiß bis jetzt noch nicht. ob er unter Spionageverdacht oder wegen Mchtgestellung zum Militärdienst verhaftet worden ist

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Die Reichsregierung wird die SontingenticrungStnaR- nahmcn für landwirtschaftliche Produkte tu aller Kürze in Kraft fetten.

* Die kommissarische Preußcnregierung hat eine Verordnung aber die Haushaltsführung der Gemeinden verabschwdet.

* ->m Spessart ist das deutsche FlugzeugD. 724" der- unglückt. Fünf Personen fanden den Tod.

* Der polnische Außenminister Zaldsli ist zuriiikLcLrcten^.