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Nr. 255 — 1932
Fulva, Samstag. 29. Oktober
9. Jahrgang
Das
Einsetzung neuer
Reichskommissare.
Die Personalunion Preußen-Reich.
Die Reichsregterung ist am Freitag zu entscheidenden Beratungen über die Behandlung der preußischen Fragen zusammengetreten. Besprochen wurden die Maßnahmen, die auf Grund des Leipziger Urteils in Preußen getroffen werden sollen. An zuständiger Stelle wird über die Grundlage der Verhandlungen striktes Stillschweigen bewahrt. Man will vor Veröffentlichung des Ergebnisses den Ausgang der Besprechungen abwarten, die Reichspräsident von Hindenburg mit dem preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun haben wird. Der Empfang Brauns durch Hindenburg war für Sonnabend mittag vorgesehen; an ihm sollte auch Reichskanzler von Papen in seiner Eigenschaft als Reichskommiffar für das Land Preußen teilnehmen.
Aus sonst gutunterrichteter Quelle werden indessen bereits interessante Einzelheiten über das Reformprogramm bekannt, das in Preußen durchgeführt werden soll.
Das wesentlich Neue an der geplanten Reform wird sein, daß Leiter preußischer Ministerien als Minister ohne Portefeuille im Reichskabinett vertreten sein werden. Am 20. Juli hatte bekanntlich Reichskanzlei von Papen in seiner Eigenschaft als Reichskommissar in Preußen den stellvertretenden Reichskommissar Dr. Bracht mit der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Innenministers betraut. Die übrigen preußischen Ministerien standen weiter unter der Leitung ihrer Staatssekretäre.
Was damals für das preußische Innenministerium angeordnet worden ist, soll jetzt aus das Finanz- und das Kultusmini sterium in Preußen ausgedehnt werden. Der frühere Staatssekretär im Reichsfinanz- ministerium, Professor Dr. P o p i tz , soll als Reichskom-
e .LMuug , des preußischen Finanzministeriums bekommen. Auch für das preußische Kultusministerium soll als Leiter ein Reichskommiffar bestellt werden, dessen Persönlichkeit noch nicht seststeht. Der hierfür ursprünglich in Aussicht genommen gewesene Oberpräsident Dr. von Hülsen wird aus Wunsch Dr. Brachts in seinem Amte bleiben, während Dr. Bracht selbst auch weiterhin als Reichskommiffar die Geschäfte des preußischen Innenministeriums leiten wird.
Ganz aufgelöst wird in Preußen das Wohl- f a h r t s m i n i st e r i u m , dessen Anfgabenkreis vom preußischen Innenministerium und preußischen Kultusministerium übernommen werden wird.
Weiterhin ist geplant, die Geschäfte des preußischen Landwirtschaftsministcriums vom Rcichsernährungsnnm- sterium, des preußischen Handelsministeriums vom Rcichs- wirtschaftsministcrium und des preußischen Justizministeriums vom Ncichsjustizministerium mit leiten zu lassen. Allerdings sollen in diesen Punkten noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen sein. .
In Kreisen, die der Reichsregierung nahestehen, ist man der Meinung, daß zu diesen Verwaltungsänderungen in Preußen neue Vollmachten nicht nötig sind. Diese Vollmachten seien gegelten einmal in der Notverordnung über die Bestellung eines Reichskommissars in Preußen, sodann aber auch in der alten Notverordnung des Reichspräsidenten, die die Länderregierungen zur Durchführung der Notverordnung auf dem Verordnungswege ermächtigt hat.
Eine Erklärung des Kabinetts Braun.
Von feiten des Kabinetts Braun wird zu den Meldungen über geplante organisatorische Änderungen folgendes erklärt: „Das preußische Staatsministerium hat bei den in- Frage kommenden Reichsstellen die erforderlichen Schritte unternommen, damit im Sinne der Entscheidung des Staatsgerichtshofes und im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit entscheidende Beschlüsse unterbleiben, solange nicht eine vorherige Verhandlung mit den zuständigen Stellen der Landesregierung stattgefunden hat. Hierzu wird die am Sonnabendvormittag stattfindende Aussprache beim Reichspräsidenten die Grundlage bilden.*
Die neuen Männer.
Dr. Popitz, der neue preußische Finanzminister, der jetzt 48 Jahre alt ist, war lange Jahre Referent im Reichsfinanzministerium. Er wurde schon 1921 Ministerialdirektor und Leiter der Stcucrabtcilung. Seit 1925 war er Staatssekretär bei einer ganzen Reihe von Ministern. Sein Fachgebiet sind besonders die Fragen des Finanz- ansglcichs und der Gemeindefinanzen.
Der neue Reichsminister Dr. Bracht ist bekanntlich bereits seit dem 20. Juli der eigentliche Leiter der preußischen Verwaltung. Er war vorher Oberbürgermeister in Essen und ist zunächst als solcher nur beurlaubt.
*
ü n
Der Kernpunkt des Leipziger LlrlrilS.
Der verstärkte Artikel 4 8.
Aus unterrichteten politischen Kreisen wird letzt ri dem Urteilsspruch des Staats g eri chts h ofes ü sÄi^^ mitgeteilt, daß die Begründung dieses Spruches eine grundsätz licke neue Auslegung über die Reichweite des Ar^ WiiÄfnAtAM^^k. - ^^e^e von höchster Autorität «Mcne AusleWna dürfte für das Ver
ständnis der kommenden Ereignisse sehr zu beachten sein.
Ursprünglich hatte der Artikel 48 Abs. 2 den Sinn, den Reichspräsidenten zu ermächtigen, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerordentliche Maßnahmen vorwiegend polizeilichen und militärischen Charakters zu treffen. Das Leipziger Urteil erweitert nun aber die Befugnisse des Reichspräsidenten unter Beibehaltung des formellen Vecfassungsrechtes um ein Beträchtliches. Denn der Staatsgerichtshof hat sich der Auffassung der Reichsregierung in d e m Punkte angeschlossen, wonach der Reichspräsident zwischen der Politik des Reiches und der eines Landes eine Divergenz nicht zulassen könne, sobald diese zu einer für das Reich bedrohlichen innerpolitischen Spannung führe. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig entschieden: Der Reichspräsident könne im Falle drohender Gefahr nach Artikel 48 Abs. 2 „die gesamten staatlichen Machtmittel des Reiches und Preußens in einer Hand zu- sammenfassen und die Politik des Reiches und Preußens in einheitliche Bahnen lenken". Obwohl Preußen und seine Regierung formal-juristisch selbständig bleibt, so bedeutet das demnach nicht, daß während der Geltungsdauer der Verordnung über die Einsetzung eines Reichskommissars vom 20. Juli das preußische Staatsministerium im Rahmen der ihm verbliebenen Zuständigkeiten eine vom Reiche abweichende Po l i t i k betreiben dürfte.
Der Artikel 48 Absatz 2 gibt also in Zukunft dem Reichspräsidenten das unbestrittene Recht, die Politik eines Landes, das die Politik des Reiches zu d u r ch - kreuzen beabsichtigt, durch geeignete Maßnahmen mit den Bedürfnissen des Reiches in Übereinstimmung zu bringen, und zwar auch dann, wenn keine Pflicht-
grankreichs „konstruktiver Plan".
Herriots Erklärungen vor der Kammer. — Frankreich für Schaffung einer Kollektiv-Macht, Auflösung der deutschen Reichswehr und internationale Kontrolle.
Paris, 29. Okt. (Funkmeldung.) Ministerpräsident Herriot hat in seiner gestrigen Kammerrede den französischen „konstruktiven Plan" charakterisiert. Das offizielle Resume dieses Planes lautet folgendermaßen: Frankreich würde für einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt die Verallgemeinerung der Herabsetzung der kurzfristigen D i e n st z e i t für die im Mutterlande stehenden Landstreitkräfte unter folgenden Bedingun- g e n annchmen:
1 .) daß alle Formationen, die dieser Heeresorganisation zuwiderlaufen, wie die Reichswehr, aufgelöst und die Polizeistreitkräfte reglementiert würde;
2 .) daß die internationale Kontrolle organisiert und das Znvestigationsrecht obligatorisch einbegriffen würde;
3 .) daß, um den Locarno-Vertrag zu ergänzen, ein regionaler Pakt für gegenseitige Hilfeleistung derart abgeschlossen würde, daß jede europäische Ration daran teilnehmen könnte und daß die auf diese Weise vorgesehene Kollektivmacht ausreiche, um die Angriffe zu unterdrücken, wobei diese Streitmacht eine erste Staffelung von nationalen, spezialisierten Kontingenten umfassen müsse, die sofort verfügbar wären und über ein mächtiges Material verfügten;
4.) daß die Vereinigten Staaten Sicherheitsgarantien, die sie selbst ins Auge gefaßt haben, bewilligen würden;
5 .) daß die Mitgliedstaaten des Völkerbundes sich verpflichten würden, alle Verpflichtungen aus Artikel 16 des Völker- bundpaktes zu erfüllen und
6 .) daß das Schiedsgerichtsverfahren für alle Teilnehmer am Pakt obligatorisch sein würde.
Wenn dieser Plan abgelehnt würde, könne Frankreich nicht für das Scheitern der Konferenz verantwortlich gemacht werden. Zn seiner Rede erklärte Herriot u. a., Deutschland habe die Frage der Gleichberechtigung Nufge- worfen. Diese Forderung laufe auf eine Forderung nach Aufrüstung hinaus. Züteressant für Frankreich sei, daß England genau wie Frankreich davon überzeugt sei, daß Deutschland aufrüstcn wolle. Deshalb habe der französische Plan eine internationale Kontrolle vorgesehen, die bis zum gegenseitigen Znvestigationsrecht gehe. Vor der Abstimmung gab Herriot Erläuterungen zum konstruktiven Plan, demzufolge u. a. alle Rationen Dcfensiv-Armeen demokratischer Art erhalten sollen. Rationale Berufsheere sollen beseitigt werden. Das deutsche Volk könne also nach dieser Auffassung die Reichswehr nicht weiter behalten. Der Regierung wurde dann durch Annahme der Vertrauensfrage Francois Albert und Genossen mit 430 gegen 20 Stimmen Ns B-ULM «iSL^M^vr-
v e r l e tz u n g des Landes gegenüber der Reichsverfassung oder den Reichsgefetzen vorliegt.
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personaweränderungen in -er preußischen Verwaltung.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat die kommissarische preußische Staatsregierung in ihrer Staatsministerialsttzung vom 27. Oktober 1932 folgende Personalveränderungen beschlossen:
Zu Regierungspräsidenten werden endgültig ernannt: In Königsberg der Landrat Friedrich aus Mohrun- gen, in Merseburg der Ministerialrat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Sommer. Regierungspräsident Berghaus in Aurich wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit der kommissarischen Verwaltung dieses Präsidiums wird der Ministerialrat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Bansi, beauftragt. — Zum Land rat wird ernannt: der Landratsamtsverwalter tm Kreise Iserlohn (Reg.-Bez. Arnsberg) Dr. Storck. Der Landratsamtsverwalter im Kreise Westprignttz, Landrai t. e. R. Dr. von Goßler, wird als Landrai wiederverwendet. — Der Polizeipräsident Flehn in Bielefeld wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit der kommissarischen Verwaltung des Präsidiums wird der Regierungsrat von Werder vom Polizeipräsidium Berlin beauftragt. — Zu kommissarischen Landräte »werden ernannt: der mit der Wahrnehmung der Landratsgeschäfte vertretungsweise beauftragte Landrat Dr. von Buckka tm Kreise Goldap <Reg.-Bez. Gumbinneni; der mit der Wahrnehmung der Landratsgeschäfte vertretungsweise beauftragte Landrat Dr. von Mohl im Kreise Segeberg <Reg.-Bez. Schleswig); Landrat Dr. Sendler in Schwerin a. d. W. wird mit Wirkung vom 15. November 1932 auf seinen Antrag in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Schwerin a. d. W. wird der bisherige Landrai Nulle aus Woülau beauftragt. Landrat Runge in Quedlinburg und Landrai Dr. Acker in Zeitz werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit der vertretungsweisen Verwaltung des Landratsamts in Falkenburg <O.-S.) wird der Regierungsrat Dr. Laux in Oppeln beauftragt.
Staffens Hilfe für Deutschland.
„Deutschland forderl noch immer seine Freiheit."
In einer anläßlich des zchnten Jahrestages des Faschismus herausgegebenen Festnummer der Mussolini nahestehenden Zeitung „Popolo d'Jtaliä* führt der ehemalige langjährige italienische Außen- minister Grandt über die italienische Außenpolitik u. a. folgendes aus: Vom Tage des Versailler Vertrages an habe Frankreich der Welt das, Problem feiner Sicherheit vorgestellt. Italien habe sich' nicht geweigert, diese Sicherheit anzuerkennen und habe den Vertrag von Locarno unterschrieben. Deutschland habe gefordert und fordere noch immer seine Freiheit. Vom Ende des Krieges an bis heute habe Italien auch nicht die kleinste Gelegenheit vorübergehen lassen, Deutschland zu helfen. Aber auch Italien selbst habe der Welt ein Problem zu stellen. Dieses sei nicht minder wichtig als das der Sicherheit und der Freiheit: das Problem der Wirtschaftsbeziehungen zu den Nachbarstaaten. Es sei ein Lebensproblem, das unmittelbar mit Italiens Dasein und seiner Zukunft Zusammenhänge. Dieses Problem müsse jetzt, wo die Zeit dazu reif sei, in das Problem des internationalen Aufbaus einbezogen werden. Das sei die n ä ch st e Aufgabe der faschistischen Außenpolitik.
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Amerika droht mit Aufrüstung.
Wenn Europa nicht abrüftet.
Anläßlich des amerikanischen Flottentages hat Präsident Hoover einen Aufruf erlassen, in dem erklärt wird, die erste Pflicht der Regierung der Vereinigten Staaten auf Grund der Verfassung sei die Sicherung'der n ati o nalen Ve rtei d i g u n g. Die Regierung sei nach wie vor erfolgreich bemüht, die internationale Landabrüstung sowie die Abrüstung zur See in Übereinstimmung mit den Londoner Abmachungen herbeizuführen. Sollten aber diese Bemühungen schließlich doch fehlschlagen, dann sei die Regierung der Vereinigten Staaten wegen der dann unsicheren Weltlage und zum Schutze des Handels gezwungen, die amerikanische Flotte bis zur äußersten Grenze des Londoner Flottenabkommens a u s z u b a u e n und damit auf die gleiche Stärke mit der mächtigsten Flotte der Welt zu bringen.
Kleine Zeitung für eilige Lesee
* Reichspräsident von Hindenburg empfing den »hüringischen Minister Sankel zur Entgegennahme eines Berichte,, uver i Notlage stm thüringischen Waldgcbict.
* Die Reichsregierung beabsichtigst in Preußen Konnmffare für die Leitung des Finanzministeriums und des Kultur Ministeriums einzusctzcn.
* Die BeltragSeinnahmen der SoZialvcrsichcrungs-mM^ furd in der letzte» Zeit nicht unerheblich ^ft.CQOt