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Nr. 254 - 1932

fVulöa, Freitaq. 28 Oktober

9. Jahrgang

Die Gewaltentellung Reich-Preutzen.

Klarstellung der Befugnisse Preußens.

Wichtige Beschlüsse der Reichsregierung.

Mit großem Interesse wird in politischen Kreisen der Sitzung des Reichskabinetts entKegengesehen, die für Freitag vorgesehen war, um die durch den Urteilsspruch des Staatsgerichtshofs in Leipzig geschaffene Lage zu beraten. Zur Vorbereitung der Besprechungen der Neichsregierung haben wichtige Ressort- und Chef­besprechungen der beteiligten Stellen stattgefunden. Die Grundlage für die Beratungen bilden aber besonders die Vorschläge, die von dem stellvertretenden Reichskom- missar Dr. Bracht in Zusammenhang mit den Staats­sekretären ausgearbeitet worden sind.

Vor allem werden sich die Beratungen um die Klarstellung der Befugnisse der Regierung Braun-Severing

drehen. Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß es bei den Beamten in Preußen keine geteilte Gehorsamspflicht geben könne, sondern daß alle Beamten nach wie vor dem Reichskommissar bzw. seinem Stell­vertreter diese Gehorsamspflicht schuldig sind. Dr. Bracht hat ja bereits in seiner Eigenschaft als stellvertretender Reichskommissar für Preußen in seinem Erlaß die Beamten auf diese Pflicht neuerdings hingewiesen.

Zu klären wird auch vor allem die Frage sein, wie der Amtsverkehr zwischen der Regierung Braun-Severing und den Behörden

erfolgen soll. Es erscheint wahrscheinlich, daß ein direkter Verkehr zwischen dem alten preußischen Staats- ininisterium und den Behörden unterbunden wird und daß sämtliche Wünsche betreffs Auskünfte usw. von der preußischen Regierung direkt an eine Zentralstelle beim RLstliskommisfar zu leiten sein werden, die ^tixA "sprechende Auskünfte von den Behörden einfordert und sie weiterleitet.

Man glaubt allgemein, daß nach der Stellungnahme der Neichsregierung zu dem Leipziger Urteil Minister­präsident

Dienst am Staat.

Für wahre Volksgemeinschaft.

Klagen und Ziele deS Deutschen Beamlcnbundes.

Der Deutsche Beamtenbund veranstaltet in Berlin seinen 8. ordentlichen Bundestag. Die Oross- nungssitzung wurde durch den Bundesvorsttzenden Flügel mit einer Begrüßungsansprache eingeleitet. Der Redner bedauerte, daß die R e i ch s r e g i e r u n g darauf verzichtet hat, der Einladung zu der -agung zu folgen. Die Neichsregierung hat^stch durch Ar beits Überlastung entschuldigt. Auf der Tagung sprach F g über die P o l i t i k d e s B u n d e s. Er erklärte, es sei unmöglich, die Beamtenschaft vor j^er Auswirkung der Wirtschaftskrise zu bewahren. Nicht das Opfer aw solches war es, das die Beamtenschaft erregt und erbittert bade, sondern die Art, wie

die Beamtenopfer notverordnet wurden. Der Gesamteffekt der Kürzungen der Beamten­gehälter betrage bisher rund 2 % Milliarden M ark. Die B c a m t c n h e tz e weiter Volkskreise sei dank der Aufklärungsarbeit des Deutschen Beamten­bundes mehr und mehr zurückgegangen. Flügel ging dann auf die

Fragen des Beamtenrechts ein, das sich unter dem Druck der Notverordnungsgesetz­gebung ständig verschlechtert habe. Der Böamtenbund lehne jeden Versuch, die Beamten zu Staatsbürgern minderen Rechts zu machen, mit aller Entschieden­heit ab. Der Bundesvorsitzcnde befaßte sich weiter ein­gehend mit den Angriffen gegen den Beamtenbund wegen angeblicher

Verletzung der parteipolitischen Neutralität.

Den Ncutralitütsbcgrisf kennzeichnete er dahin, . daß parteipolitische Neutralität die Unabhängigkeit von jeder politischen Partei oder Parteigruppierung bedeute. -er Deutsche Beamtcubnnd habe seine Politik zu orientieren allein an den Interessen seiner M i t g I i e v - s ch a f t.

Flügel nmriß dann noch kurz die wesentlichsten

Zukunftsziele des Beamtenbundes, wobei er in erster Linie die Notwendigkeit der Wieder­gewinnung der Einheitlichkeit in der Beamten- besoldung in Reich, Ländern und Gemeinden hervorhob. Das Beamtcnrccht müsse zeitgemäß sozial und freiheit­lich ansgebaut und für alle Beamten einheitlich gestaltet werden. Besonders dringend sei die Schaffung einer neuen Beamtend ienststrafordnung für das Reich.

Im Schlußwort führte Flügel aus, die deutsche Beamtenschaft müsse dazu beitragen, daß der Hang zur Zwietracht und zum inneren Hader beseitigt und eine wahre Volksgemeinschaft herbe^geWrt werde. Man müsse sich wenden gegen die OuM des inneren Labors: nämlich Metz, die Unduld­

Dr. Braun vom Reichspräsidenten von Hindenburg empfangen

wird. Wie es heißt, soll dieser Empfang bereits grund­sätzlich bei der Besprechung vereinbart worden sein, die der Staatssekretär des Reichspräsidenten, Dr. Meitzner, mit dem Beauftragten der preutzischen Regierung, Ministerialdirektor Dr. Brecht, hatte.

Neben dem Leipziger Urteil wird auch das Problem einer noch

engeren Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Reich und Preußen

bei den Beratungen des Reichskabinetts eine Rolle spielen. Die Neichsregierung soll die Absicht haben, eine Beschleu­nigung der preußischen Verwaltungsreform durchzuführen. Einzelne preußische Ministerien sollen dabei mit gleich­artigen Neichsministerien zusammengelegt, andere Ministe­rien in Preußen ganz aufgelöst werden. Wie es heißt, glaubt der Reichskommissar aus dem Spruch des Staats­gerichtshofes berechtigt zu sein, diese Veränderungen in der preußischen Verwaltung nach seinem Ermessen vor­nehmen zu können. Auch der Reichspräsident, dessen Zu­stimmung für die Verwaltungsgemeinschaft zwischen Reich und Preußen notwendig ist, soll sein Einverständnis für diese Pläne bereits gegeben haben. Jedenfalls dürften die nächsten Verhandlungen des Reichskabinetts von größter Wichtigkeit für das weitere Zusammenarbeiten zwischen Reich und Preußen sein.

*

Dayen besitzt Hindenburgs Vertrauen.

Eine Erklärung des Reichspräsidenten.

Zu Gerüchten, wonach der Reichspräsident ungehalten über die politische Entwicklung sei, ferner wonach der Reichskanzler nicht mehr das Vertrauen des ReüLspräüdeuten besitze, und drittens, woirach der Reichspräsident Klage darüber geführt habe, daß er falsch informiert worden sei, läßt der Reichspräsident erklären, daß er keine derartigen Äußerungen gemacht habe und daß das Reichskabinett von Papen nach wie vor sein volles Vertrauen besitze.

samkeit und Überheblichkeit fanatischer Parteigänger, denn auch diejenigen Menschen, die konservativer Natur seien, hätten ihre Berechtigung und seien nötig für die Er­haltung des politischen Gleichgewichts. Der Beamte müsse zuerst deutscher Staatsbürger, dann deutscher Beamter sein und erst in letzter Linie sich als Parteimitglied fühlen.

*

Oppositimrsvorsioß auf der Beamienbundtagunq.

Auf der Berliner Bundestagung des Deutschen Beamtenbundes fand eine mehrstündige Aussprache statt. Während dabei von Vertretern einer ganzen Reihe von Unterverbänden die Unterzeichnung des Gewerk- schaftsaufrufes vom 20. Juli mehr oder weniger gebilligt wurde, vertrat als Hauptredner der Opposition, Dr. Klüver, den Standpunkt, daß mit der Unterzeich­nung dieses Ausrufs die parteipolitische Neutralität des Bundes in schwerster Weise verletzt worden sei. Schon die bloße Teilnahme an einer Aktion der politisch einseitig gegen die Regierung von Papen eingestellten Ge­werkschaften bedeute einen Bruch der politischen Neu­tralität. Die Führer des Beamtenbundes hätten so ver­sagt, daß nur eine grundlegende Änderung in der Be­setzung der Führerstclle den Verfall des Bundes aufhalten könne. Nur so werde cs möglich sein, zu der NSDAP, in ein erträgliches Verhältnis zu kommen. Die augenblick­lichen Führer des Bundes als die Vertreter einer Zeit, die in der formalen Demokratie das Allheilmittel sehen, paßten nicht mehr in die jetzige Zeit, in der sich bei den Beamten grundlegende Änderungen der politischen Auf­fassung vollzogen hätten

Es kriselt in Baden.

Auch die DVP. gegen den Konkordatscntwurf.

Nachdem bereits die Sozialdemokraten beschlossen hatten, dem badischen Konkordatsentwurf nicht zuzustimmen, gibt jetzt die Deutsche Volkspartei be­kannt, ein so bedeutsames Werk Ivie der Abschluß eines Vertrages mit der katholischen Kirche in Baden könne nur zustande kommen, wenn es die Zustimmung s ä m t - l i ch e r Regierungsparteien (Zentrum, Sozialdemokra­ten, Deutsche Volkspartei) finde. Da dies durch die Ab­sage der Sozialdemokratie nicht geschehe, entfalle für die Deutsche Volkspartei die Aufgabe, die Frage des Ab­schlusses von Kirchenverträgen in ihren zuständigen In­stanzen, die bisher noch keine Stellung genommen haben, zu erörtern.

Nach Leipzig.

Ob man vom politischen Standpunkt aus das Leipziger Urteil loben oder tadeln will, mag jedem über­lassen bleiben: dem StaalSgerichtshof oblag nur die Pflicht, bei der Urteilsfällung vom bestehenden Recht auszugehen. Pflicht der Politik und Staatsleitung ist es nun jedenfalls, mit den Verhältnissen irgendwie fertig zu werden, wie sie nach dem Urteil sich darstellen.

Zunächst einmal davon spricht der Staatsgerichts­hof auch ausdrücklich besitzt der Reichspräsident volle Ermessensfreiheit" für alle Maßnahmen, die er für die Wiederherstellung der gefährdeten Sicherheit und Ord­nung in Preußen für notwendig hält. Um diesen Rahmen bewußt weit zu spannen, ist dem Reichspräsidenten auch das Recht verliehen worden, sieben bestimmte, aber genau bezeichnete Artikel der Verfassung zeitweilig außer Kraft zu setzen. Toch eben nur diese, während bekanntlich alle anderen demNotverordnungsrecht" des Artikels 48 nicht unterstehen! In der Begründung des Urteils heißt es ja ausdrücklich, daß der Inhalt der angefochtenen Not­verordnung mit der Reichsversassung nicht vereinbar sei,soweit die Verordnung den an­deren Vorschriften der Reichsverfassung wider­spricht." Wieweit nun aber der Reichspräsident cs für notwendig hielt, den preußischen Ministern Amts- b e f u g n i s s e zu entziehen, um den mit der Not­verordnung beabsichtigten Zweck zu erreichen, blieb seinem Ermessen anheimgestellt. Voraussetzung dabei ist aber wieder, daß diese Suspendierung der ministeriellen Amts­befugnisse nur vorübergehend erfolgt, nämlich bis die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder­hergestellt ist. Im Ermessen des Reichspräsidenten allein liegt es nach Ansicht des Staatsgerichtshofs, festzustcllcn, wann bzw. daß dieser Zeitpunkt gekommen ist.

Die gesamte Verwaltung bleibt also nach wie vor in Händen des Reichskommissars oder seines Stellvertreters Dr. Bracht; ihm ist also das alles überlassen, was man alsExekutive" zu bezeichnen gewohnt ist. Taran wird durch das Urteil nichtsgeändert, und alles bleibt so, wie es seit dem 20. Juli gewesen ist. Dr. Bracht bat ja auch an,.die Beamten als die,Träger der Exekutive eine entsprechende Mitteilung ergehen lassen. Andererseits ver­blieben und verbleiben demsuspendierten" preußischen Ministerium dieHoheitsrechte", deren Charakter das Urteil genau bezeichnet und deren Wahrnehmung übrigens auch von der Erekutive nicht behindert werden soll; das kommt schon dadurch zum Ausdruck, daß ein vom Reichs- kommissar zum stellvertretenden Bevollmächtigten Preu­ßens beim Reichsrat ernannte Beamter jetzt diese Voll­macht wieder verlieren soll.

Man bat sich nun und zwar ebenso bei den be­teiligtenParteien" wie überhaupt in der Öffentlichkeit mit größtem Eifer darüber den Kopf zerbrochen, wie denn nun angesichts dieses scharfen Grenzschnitts zwischen Exekutive" undHoheitsrechten" dieses oder jenes ge­schehen, verantwortet, durchgeführt werden kann oder soll, wenn . . . Man hat schon eine Unzahl solchermöglicher Fälle" herangezogen und sie hin- und hergewälzt, svricht von überaus wahrscheinlichen oder unabwendbaren Kompetenzkonflikten, die entstehen müßten, wenn... Tas ist gewiß möglich, vielleicht sogar unabwendbar, besonders da die entgegengesetzte politische Einstellung des Reichs­kanzlers als Reichskommissar und des Preußenkabinelts Braun-Hirtsiefer-Severing auch nicht ganz ohne Rück­wirkung bleiben mag. Daß in diesem Gegensatz ein Treh- Punkt des Geschehens liegt, kam bei den Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof vielfach auf beiden Seiten zu sehr scharfem, auch persönlich zugespitztem Ausdruck, und das kann leicht dazu führen, beiderseits nun auch den eige­nen Rechtsstandpunkt und -anspruch derart eifersüchtig zu wahren, daß cs in der Praxis doch unabwendbar zu Kom- Petenzkonflikten und neuen Streitigkeiten kommt.

Daher ist die in Leipzig verkündete Rechtsgrund­lage nun für die Praxis als nicht gerade sehr stabil zu betrachten, wenn nämlich jene Gegensätze in aller Grellheit konserviert werden. Abercs muß doch irgendwie regiert werden", wie mal ein heute auch an führender Stelle stehender Mann gesagt hat. Es muß irgendwie eine Festigung jener Rechtsgrundlage für die Praris erfolgen: die verfassungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten etwa des Reichspräsidenten sind allerdings nach Ansicht des Reichsgerichts bis genau an die Grenzen des nach der Ver­fassung Zulässigen herangeführt worden, ohne diese aber irgendwie zu überschreiten.

Nun hat der Staatsgerichtshof gerade hierüber seinen sonst rein rechtlichen Ausführungen auch einenpoli­tischen" Satz beigefügt, der allerdings nur eine Be­hauptung ansspricht, nämlich den Hinweis:Im übrigen liegt cs beim Preußischen Landtag, durch Bildung einer neuen preußischen Regierung dem jetzigen Zustand ein Ende zu machen." Das ist freilich nur eine Ansicht der Leipziger Richter, die aber dabei von der am 20. Juli zum Ausdruck gebrachten Begründung für dieReichsercku- tion" ausgeht, daß ein nurgcschäftsführendes" Ministe­rium gar nicht in der Lage sei, Sicherheit und Ordnung zu wahren, weil cs ihm an genügenden autoritären Ge­wicht mangele. Man darf vielleicht noch hinzufügen: Im übrigen wird dies wie alles weitere doch wohl bis nach dem 6. November aufaefcbobcn werden.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg läßt crHärcn, daß Reichs­kanzler von Papen nach wie vor sein volles Vertrauen besitzt.

* Der Reichsverkehröminister bat die Liste der an den Reichs- Wasserstrassen durchznführcndcn Arbeiten veröffentlicht.

* Der Teutsche Bcamtenbuud hält in Berlin seine achte KMd-M^lwB-ab,