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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 247 1932

^ulba, Donuervtaft 20 Oktober

9. ^ahrgting

70 Wimen Mark mehr Sozialleislmzkii

Verbesserung der Sozialhilfe.

11 Millionen monatliche Mehrleistung für Arbeitslose.

Durch die letzte große Notverordnung des Reichspräsi­denten wurde die Reichsregierung ermächtigt, gewisse Reformen an der Sozialversicherung vor­zunehmen. An diese Ermächtigung knüpften sich gleich nach der Bekanntgabe in einem Teil der öffentlichen Meinung die schwärzesten Vermutungen über beabsichtigte Kür­zungen der Sozialleistungen. Durch die jetzt veröffent­lichte Verordnung zur Ergänzung der So­zi a l l e i st u n g e n , die auf Grund dieser Ermächtigung ergangen ist, werden diese Vermutungen als irrig erwiesen, denn die Verordnung bringt nicht eine Kürzung, sondern eine Erhöhung gewisser Vcrsicherungsleistungen, so­weit sie im Rahmen der noch immer angespannten finan­ziellen Lage der Versichcrungsträgcr bis jetzt möglich ist.

Die Reichsregierung war im Sommer dieses Jahres wegen der trostlosen finanziellen Lage des Versicherungs- tragers zu starken Einschränkungen in der Arbeits- losenunter stützung gezwungen. Sie hat damals die harten Maßnahmen nicht vermeiden können, sie begrüßt es, daß jetzt in gewissem Umfange die Möglichkeit geboten ist, die Leistungen zu ergänzen.

Durch die neuen Maßnahmen der Rcichsregierung fließen den Arbeitslosen jetzt monatlich 11 Mil­lionen Mark mehr zu als bisher. Die Rcichsregierung beabsichtigt, in dieser Hinsicht noch mehr zu tun, sobald die finanzielle Lage es zuläßt.

über die Verordnung zur Ergänzung der sozialen Lei st ungen wird amtlich folgendes mit­geteilt:

Die Verordnung bringt an erster Stelle eine

Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung

M den bevorstehenden Winter. Arbeitslose, die in der Zeit vom 31. Oktober 1932 bis zum 1. April 1933 ver­sicherungsmäßige Unterstützung oder KrisenUnter­st ü tz u n g nach den Lohnklassen I bis VI mit mindestens

einem Familienzuschlag beziehen, erhalten zu der stützung eine wöchentliche Zulage. Die

Unter- Zulage

beträgt, und zwar ohne Unterscheidung nach Lohn- und Ortsklasien, für je sechs Unterstützungstage bei Arbeits­losen mit einem oder zwei zuschlagsberechtigten Ange­hörigen zwei Reichsmark: sie erhöht sich bei drei oder vier Angehörigen auf drei Reichsmark und bei mehr als vier Angehörigen auf vier Reichsmark. Arbeitslosen, die einer höheren Lohnklasse als VI angchören, erhalten die Zulage, wenn ihr bisheriger Unterstützungssatz den Satz der Klasse VI einschließlich der Zulage nicht erreicht: als Zulage wird in diesem Falle der Unterschiedsbetrag gewährt. Besonders wichtig ist, daß die Zulage bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit für die versicherungs­mäßige Unterstützung und Krisenunterstützung außer Betracht bleibt. .

Die neue Verordnung beseitigt ferner Schwrerlg- keiten und Härten, die sich aus der O r t s k l a s s e n e in­te i l u n g der Notverordnung vom 14. Juni ergaben. Sie enthält eine weitere Vorschrift, wonach zum Aus­gleich von Härten, die sich in besonderen Fällen aus der Bemessung der Arbeitslosenunterstützung nach Orts­klassen und Gemeindegrößen in der Zeit vom 31. Oktober 1932 bis zum 1. April 1933 ergeben, aus den Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung ein Betrag bis zur Höhe von acht Mil­lionen Reichsmark verwendet werden kanw

In der Krankenversicherung

hat die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 sämtliche Mehrlei st ungen beseitigt. Die Wiedergewährung war nur zulässig, wenn der höchste Beitrag bestimmte Grenzen (im allgemeinen 5 Prozent des Grundlohnes) nicht übersteigt. Die neue Verordnung läßt in beschränk­tem Umfange Mehrleistungen zugunsten der Angehörigen der Versicherten auch bei Überschreiten des Höchstsatzes wieder zu. Es soll gestattet sein, Kranken- hauspflege für Familienangehörige oder einen Zuschuß anstelle der Krankenhauspflege zu gewähren, ferner das Hausgeld zu erhöhen, das bei Aufnahme eines Ver­sicherten in das Krankenhaus für seine Familie zu zahlen ist. Beitragserhöhungen dafür werden im allgemeinen nicht notwendig fein/ . . ,

Die Notverordnung vom 14. Juni 1932 mindert alle Unfallrenten, auch die Renten für Unfälle der Gegenwart und Zukunft. Die neue Verordnung der Rcichsregierung schreibt vor, daß

die Hensen und Unfälle,

die sich nach dem 31. Dezember 1932 ereignen, nicht mehr gekürzt Werben. Die Renten richten sich bei diesen Unfällen wieder lediglich nach dem Jahresarbeits-

Ferner sichtlich

sieht die neue Verordnung Milderungen bin

der Knegsopferrenten

vor. Nach

, . der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 bleiben von den auf die Sozialrentcn anzurcchncnden Ver- sorgnngsbezügen 25 Mark im Monat von der Anrech­nung frei, soweit es sich um Renten handelt, die vor dem 1. Januar 1932 sestgestellt sind Diese Freigrenze soll nach der neuen Verordnung auch für die nach dem Stichtage fcftLestMen Reulen Letten.

Schon die Notverordnung vom 14. Juni 1932 hatte in Aussicht genommen, daß

in der Rentenversicherung

für die Selbstverwaltung die Möglichkeit geschaffen wer­den sollte, die gesetzlichen Rcgelleistungen durch Mehr­te i st u n g e n zu ergänzen. Zur Ausführung dieser Vor­schrift trifft die neue Verordnung die nötigen Bestimmun­gen. Danach wird die widerrufliche Gewährung von Mehrleistungen durch die Selbstverwaltung allgemein zu­gelassen. über die Mehrleistungen bestimmt die Satzung. Sie bedarf aber der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Es wird auf Grund der neuen Vorschriften namentlich der Angestelltenversicherung die Erfüllung ihres Wunsches möglich sein, die Gewährung von Waisenrenten und Kinderzuschnssen über das 15. Lebensjahr hinaus fortzusetzen. Die Einführung von Mehrleistungen ist un­zulässig, wenn sie die Deckung der Regelleistungen ge­fährdet. Die Invalidenversicherung wird daher leider an die Einführung von Mehrleistungen zur Zeit noch nicht denken können. Auch hier kann sich aber die Lage ändern, wenn die finanziellen Unterlagen der In­validenversicherung in Ordnung gebracht sind.

*

Die AusWendungen

der neuen Goziaiverordnuna.

Mittelweg zwischen wirtschaftlichen und sozialen Forderungen.

Die Gesamtaufwendungen der Verordnung zur Er- gânzung von Sozialleistungen belaufen sich auf jährlich rund 70 Millionen Mark. In der Arbeitslosen­hilfe beträgt der Mehraufwand für die Zeit vom 31. Oktober bis 31. März rund elf Millionen Mark monat­lich, also insgesamt 55 Millionen Mark. Die Verbesserung der Unfallrente beziffert sich aus jährlich vier Mil­lionen Mark. Der Mehrbedarf durch die Verbesserung im Verhältnis der Kricgsbeschädigtenrente zur Invalidenrente beläuft sich im ersten Jahre auf rund eine Million Mark. Die Verbesserung der Kriegsbeschädigten- rente beziffert sich in ihrer Auswirkung auf zehn bis elf Millionen Mark.

Staatssekretär Grieser vom Rcichsarbeitsministe- riurn erklärte vor Pressevertretern, daß die Verordnung den Mittelweg einhalte, denn sie sei sowohl nach wirt­schaftlichen als nach sozialen Gesichtspunkten verfaßt wor­den. Was die Milderung bezüglich derKriegsopfer- reute angehe, so sei es der b e s o n d e r e W u n s ch d e s Reichspräsidenten gewesen, daß die Kriegsopfer von gewissen Hemmungen rechtmäßiger und vcrwallungs- mäßiger Art befreit werden sollten. Für die Kriegsbeschä­digten ist in Zukunft eine Freigrenze in Höhe von 25 Mark eingeführt werden, d. h. an einem Beispiel er­läutert: bezieht jemand eine Kriegsrente in Höhe von 50 Mark und erhält dazu eine Invalidenrente von 40 Mark, so war nach dem bisherigen Recht der Anspruch aus der Invalidenrente bereits durch die Kriegsopfer­rente gedeckt. Wenn nun eine Freigrenze von 25 Mark eingeführt wird, so muß künftig aus der Invalidenrente noch ein Betrag von 15 Mark gezahlt werden. Bei den Kann bezügen läßt die Verwaltung, wie Staatssekre­tär Grieser weiter erklärte, die Rücksicht walten, die den

Die Coburger Fürstenhochzeit

Die standesamtliche Trauung aus der Beste Coburg.

Bürgermeister Schwede als Standes­beamter.

Am Mittwoch vormittag sand im Hornzimmer der Veste Coburg die staudesamtliche Trauuug des Prinzen Gustav Adolf von Schweden mit der Prinzessin Sibylle

Die Geschenke für daö Brautpaar.

Unter den zahllosen Geschenken für das fürstliche Paar befindet sich auch ein Leuchter und eine Vase aus der Staatlichen Porzellanmanusaktur, die Reichspräsident von Htndcrchur^ gescheut: IM

Kriegsopfern zukomme. Das gelte insbesondere für die Kapitalabfindung bei Zwangsversteigerung von Grundstücken usw.

*

Llnierstützungsempsänger müssen wieder Lohnempfänger werdens

Reichsarbeitsminister Schäffer sprach im Rund­funk über die Verordnung zur Ergänzung von sozialen Leistungen. Er führte u. a. aus: Es kommt weniger auf den Abstand zwischen der Zahlenreihe der Arbeitslosig- keit von heute und der des Jahres 1931 an, bezeichnend ist vielmehr die R i ch t u n g , nach der sich die beiden Zahlenreihen bewegen. Bei dem Abstieg von der Hohe des letzten Winters bis jetzt hat sich das Heer der Arbeits­losen st a r k und f a st ohne Unterbrechung tm ganzen um 1 030 000 Mann verringert. Wenn auch für die erste Oktoberhälfte dieses Jahres abschließende Zahlen noch nicht bekannt sind, so sprechen doch die vor­läufigen Meldungen gegen eine Erhöhung der Arbetts- losenziffer in diesem Zeitabschnitt. Für

die beginnende Genesung der Wirtschaft führte der Minister weiter die Bsechäftigtenzisfer an und verwies dabei aus die Statistik des ADGB. Damit stimme eine weitere Tatsache überein: Bei den Persicherungs­trägern ziehen die Beilragseinnahmen langsam an. Zu den Ursachen dieser befreienden Erscheinung gehört auch der Wirtschasisplan der Rcichsregie­rung. Wenn die Reichsregierung daraus jetzt die not­wendigen Folgerungen auf dem Gebiete der sozialen Leistungen zieht, so entspricht das der unaufhörlichen Wechselwirkung zwischen Sozialpolitik und Wirt­schaft. Die insgesamt monatlich rund elf Millionen Mark, die ab 31. Oktober den Arbeitslosen auf Grund der neuen Maßnahmen mehr zufließen als bisher, sind zum Teil auch eine Erleichterung für die Arbeitslosenhilfe der Gemeinden. Außerdem wird das Reich in den Wintermonalen die Anteile der Gemeinden an den Reichs- mitteln für Wohlfahrtshilfe erhöhen, zunächst aller­dings nur innerhalb der Grenze, die im Haushaltsvlan gezogen ist. Der Reichsarbeitsminister fuhr dann fort:

Unentbehrlich ist das Brot der Unterstützung, würdiger aber das Brot aus der Arbeit. Deshalb wird die Reichs- regicrung alles baranfetten, durch Vergebung von öffentlichen Arbeiten, vor allem aber durch einen Auftrieb in der freien Wirtschaft, aus Nntersttttzungscmv- fângern wieder Lohnempfänger zu machen. Sie läßt sich von diesem Ziel nicht n b b r i n g e n.

Mit Genugtuung stelle ich fest, daß sich mit der Kriscn- Wende immer mehr auch ein Wandel in der Geistes- Haltung verbindet. Im Arbeitsdienst stehen ietzt mehr als 200 000 Dienstwillige ohne Unterschied des Bekenntnisses oder der politischen Partei. In diesem Punkte können die Alten von den Jungen noch lern e n. Bei den öffentlichen Arbeiten finden etwa 140 000 bis 150 000 Arbeiter ihr Brot. Der Verordnung vom 5. Sep­tember verdanken bis jetzt rund 51 000 Arbeitslose die Wiedcreinstellung in den Betrieb. Einen besonderen Auf­trieb in der Beschäftigungsziffer erwartet die Rc'ckis- regierung von den S t e n e r g n i s ch e i n c n. Von dem Arbeitgeber muß als zusätzliches Opfer verlangt werden, daß er auch eigene Mittel einsetzt im wachsenden Ver­trauen darauf, daß das Wirtschaftsrad in séi w u ; g kommt. Zur Förderung des Baues von Eigen­heimen wird die Reichsregierung für die Deckung von Spitzenbeträgen Hypothekendarlehen in Abschnitten von 1500 bis 2000 Mark gewähren. Dafür wird der Haushalt 1933 und 1934 bis zu 20 Millionen Mark einsetzen.

von Sachsen-Coburg und Gotha statt. Die Trauung voll zog der Erste Bürgermeister Schwede in seiner Eigenschaft, als oberster Standesbeamter unter Affistcnz eines zivcitcn Standesbeamten. Als Trauzeugen fungierten der Kron­prinz von Schweden und der Herzog von Coburg.

Die Trauhandlung wurde durch kurze Ausführungen des Standesbeamten eingeleitet. Bürgermeister Schwede wies auf die besondere Bedeutung dieser Ver­bindung des herzoglichen Hauses mit dem schwedischen Königshause hin. Er erinnerte an die gemeinsame Ver­teidigung der Veste Coburg durch Schweden und Coburger vor 300 Jahren und meinte, daß dieses historische Datum eine gute Vorbedeutung für den zu schließenden Bund sei, Er machte dann das Brautpaar auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches aufmerksam und vollzog mit den vom Gesetze vorgeschricbcnen Fragen an den Bräutigam und die Braut die Trauung. Die Urkunde wurde von dem jungen Ehepaar und von den Trauzeugen unterzeichnet. Die Neuvermählten nahmen sodann die Glückwünsche der Anwesenden entgegen.

Meine Zeitung für eilige Leser

* Eine Verordnung der Rcichsregierung zur Ergänzung von sozialen Leistungen bringt an erster Stelle eine Erhollung n Arbeitslosenunterstützung für den Winter. ~

* Aus der Veste Coburg sand die standesamtliche Trauung »eS Prinzen Gustav Adolf von Schweden mit der Prmzcnin Sibtzllc von Sachsen-Coburg und Gotha statt.

* An der deutschen Nordsccküstc und in et nein ^n le.. arb» dcutschlgndS wütete ein heftiger Smrur. d^r Wlndil>.rken von S bis 10 bluchrn