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Zul-aer /lnzeiger

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Nr. 199 1932 _____________________________ Fulda, Donnerstag, 25. August __________________ 9. Jahrgang

viel Arbeit für die Zondergerichte.

Zehn Sabre Zuchthaus

wegen Lan-skiedensbruches.

Das erste Urteil des Berliner Sondergerichts.

Im Neuen Kriminalgericht in Moabit hielt das B e r - liner Sondergericht seine erste Sitzung ab. Ange­llagt war der Kommunist Paul Schmidtke des schweren Landfriedensbruchs und der Begehung einer Gewalttätigkeit mit einer Schußwaffe» außerdem der nationalsozialistische Arbeiter Franz Bickel wegen unerlaubten Führens einer Schußwaffe. Beide Angeklagten bestritten ihre Tat.

Der Angeklagte Schmidtke wurde wegen Land­friedensbruchs und Gewalttätigkeit gegen Personen zu zehn Jahren Zuchthaus und Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Der Angeklagte Bickel wurde freigesprochen.

Der Staatsanwalt hatte gegen Schmidtke zehn Jahre Zuchthaus beantragt und zur Frage des Strafmaßes ausgeführt, die alltäglichen Straßentumulte in Deutschland hätten das Gefühl für Recht und Moral beinahe untergraben. Der Staat sei in eine Notlage geraten und habe dem politischen Rowdytum endlich ein energisches Ende machen müssen. Dazu gehörten aber auch leider schwere Strafen.

Es geht um die Existenz des Staates, meine Herren Richter, dessen Autorität oft genug ver- hohnt worden ist. Das Schicksal jedes Volksgenossen steht auf dem Spiel. Mit diesen Notverordnungen soll

Volksganzen gedient werden, auch auf die Gefahr hm, daß der eine oder der andere unter eine besonders harte Strafe gerät, die ihn persönlich schwer trifft."

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Schwere Gefängnisstrafen für Waffenbesitz.

Me gemäß der Notverordnung gegen den politischen,, -Terror eingesetzten Sondergerichte haben leider schon große Arbeit bekommen. Außer den schweren Krimmalfällen sind eine erhebliche Anzahl von anderen Verstößen gegen die Paragraphen der Notverordnung zur Aburteilung gelangt und haben strenge Sühne ge» funden. Besonders zahlreich sind die Fälle, in denen wegen verbotenen Beisichführens einer Waffe längere Gefängnisstrafen verhängt wurden. Das Strafmaß steigert sich dann entsprechend, wenn politische Bedrohungen oder Gewalttätigkeiten zur Aburteilung gelangten. ,

Vor dem Altonaer Sondergericht hatte sich ein Arbeiter zu verantworten, der von einem Polizei­beamten im Besitz eines geladenen Trommel­revolvers angetroffen worden war. Der Angeklagte wurde wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteile.

Um die Todesurteile in Veuthen

Ablehnung des Gnadenweges? Wiederaufnahme des Verfahrens?

Der Kampf um die Benthener Todesurteile geht werter. Reichsregierung und preußische Staatsregierung haben in ihrer Kundgebung erneut betont, daß die Rcichsrcgierung entschlossen sei, mit allen Macht­mitteln den Vorschriften des Rechts unparteiisch Geltung zu verschaffen. Zum Urteil selbst sagt die Preußische Regierung, sie werde sich unter keinen Um­ständen durch politischen Druck bei der Prüfung eines Antrages auf Begnadigung beeinflussen lassen, ^iese Kundgebung richtet sich natürlich gegen die scharfen Ausdrücke und Drohungen Qegen die Reichsregierung, die besonders im Aufruf Hitlers zu dem Beuthener Urteil zu finden waren. Dem Aufruf Hitlers sind zahlreiche andere Kundgebungen aus nationalsozialistischen Kreisen gefolgt. Die nationalsozialistische Fraktion im Preußischen Landtag hat ebenfalls gegen das Urteil protestiert und

derbem beschlossen, daß der Rechtspflege­

außerdem beschlossen, daß der Rechtspf

i u ß des Preußischen Landtages sich mit dem Urteil befassen soll.

Vorsitzende der nationalsozialistischen Rcichstagsfraktio^ Dr. Frick, hat

dem Reichskanzler v. Papen folgendes gedrahtet: Namens nationalsoziasistischer Reichstagsfraktion warne

»Mgesühnter marxistischer Mordtaten, urteile vor Vollstreckung Beuthener Todes-

" eidiger RcchtsanwaÜ Dr. Luetgebrune £ » m mehrfach über seine Absichten geäußert, den bisherigen Äußerungen zu schließen, « . A abiebnen und die Wicder- a.U me d es Verfahrens betreiben. An dem , ,CJ' Umre nicht der Schöpfer der Terror- schuld' sondern das Söndergeicht. Es sei daß das Sondergericht auf Grund .Einfach kein anderes Urteil hätte Ä Veröffentlichung im Völkischen Beobachter spricht sich der Verteidiger über das Wieder­aufnahmeverfahren aus. Es sei gelungen, so sagt er,

überraschende neue Tatsachen festzustellen. Der getötete Pietrzuch habe am Abend des M August zwischen 10 unb 11 Uhr mit zwölf Kommunisten emen SA^MsNw.namens Sowka mit^Schlaarinaen und

Vor dem Königsberger Sondergericht wurden drei Kommunisten aus Labiau wegen unbefugten Waffen­besitzes und weiterer Vergehen gegen das Schußwaffen­gesetz zu vier Monaten, fünf Monaten und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Ein Sturmführer wurde vom Sondergericht Allen- stein zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat ver­urteilt, da er unberedjtigterWeife bei einer Srnnenwend- feier mit einer Pistole betroffen worden war. Ein SA.- Mann wurde von demselben Sondergericht zu einer Ge­fängnisstrafe von zwei Wochen verurteilt. Bei einer Unter­suchung auf Waffen hatte man eine Pistole bei ihm ge­funden. Schließlich verurteilte das Sondergericht Allen- ftein einen Arbeiter und einen Maurergesellen wegen un­erlaubten und unangemeldeten Waffenbesitzes zu sechs Monaten bzw. drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis.

Sieben Mitglieder der Sozialistischen Arbeiterpartei standen vor dem Breslauer Sondergericht. Sie haben in der Nacht einen Schupobeamten niedergeschlagen und mißhandelt. Das Gericht verurteilte drei von den sieben zufechs Monaten Gefängnis.

Vom Sondergericht R a t i b o r wurden ein Fleischer­goselle, ein Steinsetzer, ein Arbeiter und ein Schmied aus dem Kreise Leobschütz wegen Sachbeschädigung zu ins- gefamt drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten im Juni bei einem Tanzvergnügen durch politische Zurufe Gäste eines Tanzvergnügens belästigt und die gesamte Einrichtung des Saales demoliert.

Zwei Kommunisten und sieben Reichsbannerleute hatten sich vor dem Sondergericht Glogau wegen eines schweren Zufammenstoßes vor dem Arbeitsamt in Steinau zu verantworten. Die beiden Kommunisten erhielten e i n Jahr beziehungsweise sieben Monate Gefängnis; die Strafen gegen die Reichsbannerleute lauteten in einem Fall auf sechs Monate, in vier Fällen auf je drei Monate Gefängnis. zwei wurden freiaesprochen.

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Setter SprengstoffansHlag bei Landsberg.

Ein neuer Spreng stofsan schlag wurde in Gennin bei Landsberg a. d. Warthe auf das Wohnhaus des Maurers Otto Siepelt verübt. Der Sprengkörper fiel aber zu kurz und traf nur einen Bretter­zaun, der niedergelegt wurde. Zerstört wurden auch ein hinter dem Hause stehender massiver Stall sowie zahl­reiche Fensterscheiben. Der Anschlag soll dem Sohn Bruno, der Reichsbannermann ist, gegolten haben. Dieser erhielt bereits vor einigen Tagen einen Drohbrief. Berliner Kriminalbeamte, die wegen des Sprengstoff- anschlages aus die Wohnung des Landgerichtsrats Dr. Wilhelm Salinger in Landsberg arbeiteten, haben die Ermittlung der Täter ausgenommen.

anderen Waffen überfallen. Ein Begleiter dieses über­fallenen SM-Mannes sei dann zu dem Gastwirt Lach­mann, bei beut das SA.-Schutzkommando lag, gekommen und habe um Hilfe gebeten. Durch diese Tatsachen er- fahre der Sachverhalt eine völlig neue Beleuchtung. Alle diese Tatsachen gäben die Möglichkeit, das Wiederauf­nahmeverfahren zu betreiben, weil tatsächlich inzwischen Beweismittel beigebracht seien, die es notwendig erscheinen ließen, die Sache im ordentlichen Gerichtsverfahren nach- Zuprüfen. Weiter weist der Verteidiger in einem Artikel darauf hin, daß sich unter dem Kommunismus im äußersten Grenzbezirk Schlesiens vielfach polnisches I n s u r g e n t e N t n M verstecke. Durch die SA.- und SS.-Leute fühlten sich die Polen und Kommunisten in ihrem bisher fast unbestrittenen politischen Besitzstand bedroht. Terrorakts gegen die SA.- und SS.-Leute seien an der Tagesordnung. Zu ihrer Abwehr seien in den gefährdeten Gebieten Selbstschutzbereitschaften eingerichtet worden. Eine solche Bereitschaft sei es auch gewesen, die am 9. Argust nach Potempa gerufen worden |ct.

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Röhm bei den Beuthener Verurteilten.

In BeutHen trafen Stabschef der SA., Röhm, Rechts­anwalt Dr. Luetgebrune, der SW-Führcr Ost, Abgeord­neter Heines und mehrere andere SA.-Führer ein. Rechts­anwalt Luetgebrune versuchte, von dem Gericht die^ Er­laubnis zu erwirken, daß Stabschef Rohm und H^nc-. die Äefagnenen besuchen dürften. Während Rohm die Erlaubnis hierzu erteilt wurde, wurde sic Heines tcr- »veigert. Röhm gab den Vsrurtetltcn un Auftrage der Reichsleitung der NSDAP. Kenntnis davon, we che Schritte von ihr zur Wiederaufnahme deS Verfahrens und zu der Nichtvollftreckmig des ltrteils eingeleitet werden "'^Als Heines der vor dem Gcrichtsgebäudc wartenden Menge mitteilte-, daß ihm der Zutritt zu,den Gefangenen verweigert worden sei, erhob sich ein lauter Entrustungs- sturm. Hierauf erklärte ein SckMwofslzier, » er den Platz räumen müsse, wenn nickst unverzüglich Ruhe ein» trete. Nach Absingen des Horst-WLsscl-^iedes verlief sich die Menge. Zu Zwischenfälleist ist es,nicht gekommen.

Für Milderung des Beuthener Urteil«.

Ein Schritt des Stahlhelms.

Die Reichspressestelle des Stahlhelms teilt mit: Der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, hat sich mit einem Schreiben an den Reichskanzler als die in der Eigen­schaft als kommissarischer preußischer Ministerpräsident zuständige Instanz mit der Bitte gewandt, die durch das Beuthener Urteil über fünf Angehörige der SA. ver­hängten Todesstrafen auf dem Gnadenwege von den Ver­urteilten abzuwenden. Der Stahlhelm begründet sein Gnadengesuch insbesondere mit dem Hinweis auf den geringen Zeitunterschied zwischen dem Inkrafttreten der Notverordnung und der Durchführung der Tat, die es ausschloß, daß die Täter von den neuen Strafbestimmungen Kenntnis haben konnten.

Ein weiteres Gnadengesuch hat der Königin-Luise- Bund an den Reichspräsidenten gerichtet.

SerRechlspflege-llniersuchungsausschuß in Beuihen.

Der Vorsitzende des Rechtspflege-Untersuchungsaus­schusses des Preußischen Landtages, Abgeord­neter Dr. Freisler (Nat.-Soz.), ha» den Ausschuß für den 2. und 3. September nach Benchen einberufen. Der Ausschuß soll sich bort an Ort und Stelle mit den Todes­urteilen gegen die fünf Nationalsozialisten befassen.

Die nach der Geschäftsordnung des Landtags für die Abhaltung von Ausschußsitzungen in der vollsitzungs­freien Zeit erforderliche Genehmigung des Landtagspräst- denten ist vom Präsidenten Kerrl für den vorliegenden Fall bereits erteilt worden. Außerdem ist noch für die Gewährung von Tagesgeldern bei Ausschußsitzungen, die nicht am Sitz des Parlaments stattfinden, die Genehmi­gung des Ältestenrats erforderlich. Ter Ältestenrat tritt âm Dienstag vor der Vollsitzung des Landtages zusammen. Die Tagegelder für die Ausschutzsitzung an vollsitzungs­freien Tagen betragen 10 Mark für jeden Abgeordneten. Der Ausschuß zählt 29 Mitglieder.

Koalition-Verhandlungen in Stuttgart?

Zwischen Vertretern des Zentrums und der NSDAP.

Die Nachrichten, die davon zu melden wußten, daß zwischen Zentrum und NSDAP. Koalitionsverhand­lungen wegen Bildung einer parlamentarischen Regierung in Preußen und Reich stattfinden würden, verdichten sich immer mehr. Jetzt kommt die Meldung, daß in Stuttgart Vertreter des Zentrums und der NSDAP, eingetroffen sind, um über eine Koalition zwischen Zentrum und Nationalsozialisten im Reich und Preußen zu verhandeln.

An diesen Besprechungen nimmt von der preußischen Zentrumsfraktion Dr. Graß und von den National­sozialisten Gregor Strasser teil. Die Verhandlungen werden von Zentrumsseite persönlich von Dr. Brüning geführt, der zu diesem Zweck seinen Urlaub in Bühler­höhe abgebrochen hat.

Noch einmal Sürgersteuer in diesem Zahr?

Als im Juni die neue Reichsregierung mit der Not­verordnung herauskam, in der neben der Kürzung der Renten und Unterstützungen auch die sogenannte Be- schäftigtenstcuer enthalten war, erklärte der neue Finanz­minister, Graf v. Schwerin, daß in diesem Jahre von Juli ab keine Bürgersteuer mehr erhoben werde, sondern erst wieder ab 1. Januar 1933. An Stelle der Bürgersteuer war ja die Beschäftigtensteucr getreten. Für den Steueraus- fall bekamen damals die Städte aus der Reichskasse eine Summe von über 200 Millionen überwiesen. Nun haben sich die Städte an den Reichsfinanzminister gewendet und mit dem Hinweis auf ihre leeren Kaffen gefordert, das Reich solle gestatten, daß die Bürgersteuer statt ab 1. Januar fchon ab 1. Oktober in sechs Raten cingczogcn werde. Die Städte erklären, im ersten Halbjahr 1932 sei erst die Bürgersteuer für das Rechnungsjahr 1931 erhoben worden, und nun soll weiter nichts geschehen, als daß die Bürgersteuer für das Rechnungsjahr 1932, das bis 31. März 1933 läuft, schon in den Monaten Oktober 1932 bis März 1933 erhoben wird. Eine Erhöhung oder gar eine Verdoppelung der Bürgersteuer sei das nicht. Die Reichsregierung hat sich noch nicht dazu geäußert, ob sie den Wunsch der Städte erfüllen will. Sie muß sich sehr wohl überlegen, daß eine Erhebung der Bürgerstcucr noch in diesem Jahr entgegen der Zusage vom Juni nicht nur starke Entrüstung bringen würde, sondern auch für viele einewirtschaftliche Schwächung, die sie in ihre ganze Rechnung gar nicht eingestellt haben. Dazu kommt noch, daß jedermann fragt, was geschieht im Früh­jahr 1933, wenn die Kassen der Städte wieder leer sind, dann wird man Wohl wieder einen neuen Grund fi en, um die Bürgerstcucr weiter zu erheben. Das ist nicht die Politik, die die Öffentlichkeit vom neuen Kurs erwartet.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* ReichSbankpräsident Dr. Luther sprach auf ^dem ScEcn- schaftStag in Dortmund über die wlrtschaftSpol't,i-dc» x linken der Reichöbank..»rtriHrn

* Die Verteidigung der im. ^1'"1^^ c° dco Vcr- Nationalsozialisten betreibt die Leiedr f

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