Zul-aer Anzeiger
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Nr. 197 — 1932
Fulda, Dienstag, 23. August
9. Jahrgang
Fünf Todesurteile in Beuthen.
Ium Tode verurteilt!
Im Namen des Volkes verkündete der Vorsitzende des Böuthener Sondergerichtes, Landgerichts- direktor Himml, folgendes Urteil:
Die Angeklagten Kottisch, Wolnitza, Müller und Graupner werden wegen Totschlags aus politischen Beweggründen und schwerer Körperverletzung zum Tode verurteilt. Außerdem erhalten die Angeklagten Kottisch, Müller und Graupner je zwei Jahre und der Angeklagte W o l n i tz a ein Jahr Zuchthaus. De, Angeklagte La ch m a n n wird wegen Anstiftung zum Tode verurteilt und die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm aberkannt. Der Angeklagte H o p p e ist wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Nowak, Hadamik und Czaja werden srcigesprochen.
„Die ganze Schwere des Gesetzes."
Die Begründung zum Beuthener Urteil.
Der Vorsitzende des Sondergerichts, Landgerichtsdirektor Himml, führte in der Urteilsbegründung u. a. folgendes aus: Es sei als erwiesen zu betrachten, daß die Angeklagten die Fahrt nach Potempa angetreten hätten, um dort den Kommunisten Konrad Pietrzuch zu erschlagen. Der Angeklagte L a ch m a n n fei als der U r h e b e r u n d geistige Führer der Tat zu bezeichnen. Die Angeklagten Wolnitza, Müller, Graupner und Kottisch seien in das Mordzimmer eingedrungen und hätten auf die beiden Brüder Pietrzuch eingeschlagen. Die Tat sei mit der ganzen Schwere des Gesetzes zu bestrafen.
,. ^re No tverordnung vom 9. August müsse hier volle Anwendung finden, da die Tat um um ^2 Uhr ausgeführt worden sei und die Notverordnung um 12 Uhr nachts in Kraft getreten sei. Die Angeklagten Nowak, Hadamik und Ezaja hätten freigesprochen werden müssen, weil man ihnen nichts habe nachweisen können.
Rechtsfolgen aus dem Beuthener UrfeiL
An zuständiger Berliner Stelle hat man zu den Todesurteilen des Beuthener Sondergerichts noch nicht Stellung genommen. In Kreisen der preußischen Staatsregierung erklärt man, daß durch die Bestimmungen über die Einsetzung von Sondergerichten das Begnadigungsrecht der Länder an sich nicht berührt worden sei. Auch eine Frist, innerhalb derer die Urteile vollstreckt werden müßten, ist bekanntlich nicht gesetzt worden.
§ 17 der Verordnung über die Bildung von Sondergerichten besagt: „Gegen Entscheidungen der Sondergerichte ist I el n Rechtsmittel zulässig, über Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet die Strafkammer. Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten findet auch dann statt, wenn Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die es notwendig erscheinen lassen, die Sache im ordentlichen Verfahren nachzuprüfen. Die Vorschrift des § 363 der Strafprozeßordnung bleibt . unberührt. Ist der Antrag auf Wiederaufnahme begründet, so ist die Hauptverhandlung vor dem zuständigen ordentlichen Gericht anzuordnen." § 363 der Strafprozeßordnung regelt das Verfahren vor dem Berufungsgericht.
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Ungeheure Erregung in Beuthen.
i Nationalsozialistische Kundgebung n a ch dem Urt c i l s s p ruch.
Während der Vorsitzende des Beuthener Sondcr- gerichts den Urtcilsspruch mit den fünf Todesurteilen verkündete, herrschte int Saale eisiges Schweigen. Auch die Begründung wurde lautlos angchört. Nachdem der Vorsitzende geschlossen hatte, erhob sich der Grtippcnführcr Ost der SA. und SS., Heines-Breslau, der in voller Uniform mit mehreren SA.-Führern an der Verhandlung teil- ncnominen hatte, und rief laut in den Saal: „Das deutsche Volk wird in Zukunft andere Urteile fällen! Das Urteil von Beuthen wird das Fanal zu deutscher Freiheit werden. Heil Hitler!"
Es folgte ein u ngehcurerT u m u l t. Ein großer Teil der Zuhörer sowie auch ein Teil der Pressevertreter erhoben sich und stimmten in den Hitler-Ruf ein. Auf der Straße pflanzte sich her Ruf mit Windeseile fort. Tausende von Menschen strömten zusammen. Die Schtttz- polizci machte von dem Gummiknüppel Gebrauch. Unifvr- Wierte S «.-Leute wurden von der Polizei auseinander- getrieben. Als Heines das Gerichtsgebäude verließ, wurde hinein leidenschaftlichen Begrüßungssturm mit dem Hitler-Rnf empfangen, überall auf den Straßen herrscht ungeheme Erregung, es kam immer wieder zu lebhaften Kundgebungen. 0 ' '
Ausschreitungen in Beuchen.
Scharfes Vorgehen der Polizei
. der Urteilsverkündung kam es in den Straßen der Stadt Beuthen ivicdcrhvlt zu Tumultszenen. Do wurden die Schaufensterscheiben mehrerer Geschäfte sowie »cS sozialdemokratischen Volksblattes, der Obel schlesischen
Zeitung, und der Beuthener Geschäftsstelle des Allgemeinen Lokalanzeigers eingeworfen. Die Polizei ging bei der Räumung der Straßen, insbesondere in der Umgegend des Gerichtsgebäudes, scharf vor. Beamte mit Stahlhelmen, Karabinern und Maschinenpistolen drängten die Volksmenge, die immer wieder Verwünschungen gegen das Gericht ausstieß, ab. Der Führer der SA. Ost, Heines, ließ die SA. in Gruppen vor dem Gerichtsgebäude antreten und daraufhin in ihre Quartiere abmarschieren. Auch nach dem Abzug der SA. hielten die Kundgebungen des Publikums weiter an. Mehrere Zivilpersonen wurden von der Polizei zwangsgestellt.
Der zweite Verteidiger, Assessor Dr. Lowack, bezeichnet das Beuthener Urteil als „eine einzige Unmöglichkeit". Der Gruppenführer der SA. Ost, Heines, hielt vom Balkon des Cafes Hindenburg eine Ansprache, in der er erklärte, ehe dieses Urteil vollstreckt würde, würde sich ganz Deutschland erheben. Wenn es vollstreckt werben sollte, „so würde die Befreiung Deutschlands von Beuthen ausgehen". Die SA. ermahnte er weiterhin, die vollste Ruhe zu bewahren.
Die Frauen der zum Tode Verurteilten haben sich geweigert, in ihre Wohnungen nach Rokittnitz, Broslawitz und Friedrichswille zurückzukehren, da sie fürchten, kommunistischen Überfällen schutzlos ausgeliefert zu sein. Sie sollen in Beuthen untergebracht werden. Es wurde veranlaßt, daß auch ihre Kinder nach Beuthen geholt werden.
Entrüftungrfturm nach den beuthener Urteilen.
Die Nationalsozialisten erheben schärfsten Protest. —
Ein Telegramm Adolf Hitlers an die Verurteilten.
Der Protest der NSDAP.
München, 23. Aug. (Funkmeldung.) Der Leiter der Rechtsabtlg. der NSDAP., Rechtsanwalt Dr. FrankU, hat an Reichspräsident und Reichskanzler ein Telegramm gesandt, in dem vor der gesamten deutschen Oeffentlichkeit Protest gegen das unfaßbare Beuthener Urteil erhoben wird, dessen unverzügliche Aufhebung zur Sicherung und bestmöglichen Aufrechterhaltung des inneren Friedens eine Notwendigkeit sei.
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München, 23. Aug. (Funkmeldung.) Die Pressestelle der NSDAP, teilt nachstehendes Telegramm an die in Beuthen verurteilten Nationalsozialisten mit:
„Meine Kameraden! Angesichts dieses ungeheuerlichen Bluturteils fühle ich mich mit euch in unbegrenzter Treue verbunden. Euere Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre, der Kampf gegen eine Regierung, unter der dieses möglich war, unsere Pslicht.
gez. Adolf H i t l e r."
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Berlin, 23. Aug. (Funkmeldung.) Wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung" erfahren haben will, soll sich Hauptmann Röhm als besonderer Abgesandter Hitlers auf der Reife nach Berlin befinden, um wegen der Todesurteile gegen die fünf schlesischen Nationalsozialisten persön - Tiche Borstellungen beim Kanzler zu erheben.
Berlin, 23/ Aug. (Funkmeldung.) Ein großer Teil der Presse stellt Betrachtungen über d i e Rechtsfolgen des Beuthener Sondergerichtsurteils an. Im allgemeinen herrscht die Auffassung vor, daß dieses Urteil durch E n a d e n a k t oder durch Wiederaufnahme des Verfahrens wieder abgeändert werden könnte.
' Der „Angriff" zu den Beuthener Todesurteilen.
Zu den Beuthener Todesurteilen schreibt der „Angriff" u. a., diese Todesurteile seien das Ungeheuerlichste und Empörendste, was wir in der an Demütigungen, Unglaublichkeiten, politischen, moralischen und juristischen Perversitäten so reichen Zeit der vergangenen 14 Jahre in Deutschland erlebt hätten. Diese fünf Todesurteile werden den Anfangsstrich einer neuen Entwicklung in Deutschland abgeben. Wir fragen die Regierung Papen, wir fragen den Herrn Reichspräsidenten: Sollen diese Urteile vollstreckt werden? Nichts liegt uns ferner, als uns mit Gewalttaten zu identifizieren. Das aber erklären wir feierlichst vor der Oeffentlichkeit des Landes und der ganzen Welt: Diese Urteile dürfen nicht vollstreckt werden. Diese Urteile sind ein Faustschlag ins Gesicht des nationalen Deutschlands.
Kameraden haben wir in die Gräber gelegt. ZN den meisten Fällen fanden wir keine Polizei und keinen Staatsanwalt, die der Gerechtigkeit Genüge taten. Verbittert und ergrimmt haben wir den roten Bluthetzern eine spatere legale Vergeltung zugeschworen. Aus den Grabern dieser ~oten ist die braune Armee entstanden. 800 000 braune Soldaten stimmen den Ruf an: Die Urteile von Beuthen dürfen nicht vollstreckt werden! Hier g».'ht es nicht mehr um Taktik, hier geht es um die Frage einer» Prinzips und um die ^rage rer Lebensfähigkeit des gesamten nationalen Deutschlands.
Wieder Ruhe in Beuthen.
Beuthen, 23. Aug. (Funkmeldung.) Nach dem ungewöhnlich belebten Straßenbild der vergangenen Nacht ist heute früh in Beuthen wieder vollkommene Ruhe einge- kehrt. Die SA-Formationen, die gestern aus Breslau hier eingetroffen waren, sollen sich heute in Eleiwitz aufhalten.
Die Urteilsbegründung im Ohlauer Prozeh.
In der Begründung des Sondergerichtsurteils wies der Vorsitzende darauf hin, daß die Zeit der Not besondere Maßnahmen erfordere. Das Reichsbanner könne sich nicht damit entschuldigen, daß es von den National- sozialisten provoziert worden sei. Unwahr sei die Behauptung des Reichsbanners, daß die Stadt Ohlau von 2000 Nationalsozialisten besetzt gewesen sei. Bei dem Vorgehen gegen die Landjäger habe es sich um schweren Aufruhr gehandelt. Der Ohlauer Reichsbannerführer Blech sei derjenige gewesen, der am wüstesten unter seinen Opfern gehaust hatte. Von Manche könne man zwar annehmen, daß er sich in dem Augenblick, da er die Schüsse abgab, in Notwehr befunden habe. Das Gericht habe ibn aber, um so mehr, als er sich unter den bewaffneten Reichsbannerleuten befunden habe, als Rädelsführer angesehen. Nach der Urteilsbegründung wurde der Zuhörerraum polizeilich geräumt. Die 13 Angeklagten, gegen die der Haftbefehl aufrechterhalten wurde, wurden abgeführt.
Ein Aufruf Hitlers zu den Beuthener Urteilen
München, 23. Aug. (Funkmeldung.) Adolf Hitler veröffentlicht im „Völkischen Beobachter" einen Aufruf, in dem er zu den Todesurteilen von Beuthen Stellung nimmt. Der Aufruf enthält sehr scharfe Angriffe gegen die Regierung. Die Haltung der NSDAP. diesem Kabinett gegenüber sei nach dem Urteil endgültig vorgezeichnet. Der Aufruf schließt mit der Erklärung, daß der Kampf um das LebenderfünfVerurteilten nunmehr einsetze.
Die nationalsozialistische Parteikorrespondenz über die Weiterentwicklung der politischen Lage.
München, 23. Aug. Die Nationalsozialistische Partei- korrespondenz untersucht heute die Weiterentwicklung der politischen Lage in Deutschland, wobei sie allerdings nicht auf das gestrige Urteil im Potempo-Prozeß eingeht, sondern lediglich die parlamentarischen Möglichkeiten durchdenkt. Die Lage sei klar, meint sie, und unmißverst ä n d l i ch. Der Reichspräsident habe bei den bisherigen Negierungsverhandlungen dem Führer der Nationalsozialistischen Partei die Kanzlerschaft und Führung der Regierung nicht angeboten. Wolle man die verfassungsmäßigen Möglichkeiten der Regierungsbildung nach dem Zusammentritt des Reichstages und nach dem Mißtrauensvotum gegen die Regierung von Papen ausschöpfen, so bleibe dem Reichspräsidenten nur die nunmehrige Betrauung des F ii h r e r s d e r N S D A P. bzw. eines Mannes, der dessen Vertrauen genießt, mit der Kabinettsbildung oder die Auflösung des Reichstages. Alle übrigen Schtttte, so meint die Korrespondenz, wie etwa eine Vertagung des Reichstages vor der Abstimmung, sei verfassungswidrig. Jede Regierung ohne die NSDAP, sei eine Regierung gegen den Willen des Volkes, also auch eine bloße Geschäftsführung, von der man nicht annehmen dürfe, daß so eine Zermürbung der NSDAP, erfolgen werde.
Der deutsche Flieger v. Gronau in Alaska gelandet.
Juneau (Alaska). Der deutsche Flieger von Gronau ist auf dem Gastineau-Kanal um 16.43 pazifischer Zeit ge- lanfcet. — Gronau war, wie weiter gemeldet wird, bereits ein größeres Stück über Juneau hinaus in der Richtung nach Cordova geflogen, als ihn ungünstiges Wetter zur Umkehr veranlaßte. Der Flieger beabsichtigt, heute den Weiterflug nach Cordova anzutreten. Von dort geht es über die Aleuten nach Japan und zurück nach Deutschland. Von Gronau hofft, seinen Flug Ende September in Berlin beenden zu können.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
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