vor öem Giaaisgerichishos.
Bon zuständiger Stelle verlautet: Auf Einladung des Vorsitzenden des Staatsacrichtshofes für das Deutsche Reich sind in L e i p z i g die Vertreter Preußens, Bayerns, Badens und des Reiches zu einer Besprechung über die Weitere Behandlung der drei schwebenden Verfassungsstreitklagen zusammengetreten.
Es wurde allseitig der Wunsch nach möglichster Beschleunigung geäußert. Die Maßnahmen, die der Beschleunigung dienen können, wurden eingehend erörtert. Insbesondere bestand Übereinstimmung darüber, daß ein möglichst baldiger Abschluß des Schriftwechsels der Parteien anzustreben ist.
Der Nundfunkkommissar
des Mrchsmnenministeriums.
Der Reichsminister des Innern hat Ministerialrat Scholz zum R u n d f u n k k o m m i s s a r des Reichsministeriums des Innern erannt.
Um den Verfassungstag in Hessen.
Darmstadt, 10. Aug. Auf den gestern von uns veröffentlichten Brief des Landtagspräsidenten Dr. Werner an den Staatspräsidenten Dr. Adelung bemerkt das amtliche Regierungsorgan, die Darmstädter Zeitung, u. a.:
„Das Schreiben des Herrn Landtagspräsidenten war bereits in der Nummer der „Hessischen Landeszeitung" vom 5. August abgedruckt. Durch eine darauf erfolgte Veröffentlichung von Regierungsseite war dann festgestellt worden (Darmstädter Zeitung vom 6. August):
Infolge des Abänderungsgefestes vom 23. Juli 1932 (Regierungsblatt Seite 102) ist der 11. August nicht mehr staatlich anerkannter Feiertag (Sonntag). In Kraft geblieben ist aber Art. 2 des Gesetzes über den Verfassungstag vom 20. Juni 1929.
Aufgrund dieses Art. 2 also, der durch einen einfachen Landtagsbeschluß nicht aufgehoben werden kann, sind die Anordnungen der hessischen Regierung erfolgt.
Ueber die Arbeitsmarktlage in Hessen und Hessen-Nassau.
Frankfurt a. M., 10. Aug. Die Zahl der Arbeitssuchenden im Bezirk des Landesarbeitsamtes Hessen ist nach der letzten Zählung am 30. Juli um rund 4 500 auf 315 700 zurückgegangen. Dieser Rückgang ist aber nicht als eine Besserung des Arbeitsmarktes zu werten, da er überwiegend auf das Fortbleiben einer größeren Anzahl noch arbeitsloser Arbeitssuchenden vom Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, denen nach der Notverordnung vom 14. Juni 1932 die Unterstützung wegen Verneinung der Hilfsbedürf- tigkeit entzogen werden mußte. Aus dem gleichen Grunde hat auch die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in den beiden Unterstützungsarten diesmal erheblich stärker abgenommen als zuvor, und zwar ist die Zahl der Haupt- unterstüpungsempfänger in der Arbeitslosenunterstützung um 5 422 (in der ersten Julihälfte um 3060) auf 36 952, und die Zahl der Hauptunterstlltzungsempfänger in der Krifenfllrsorge um 8 417 (2 755) auf 71975 gesunken. — Eine leichte Belebung hat der Arbeitsmarkt immerhin noch in der Landwirtschaft infolge der Erntearbeiten, im Nahrungsmittelgewerbe, das für die Konseroenverarbei- tung eine größere Anzahl Arbeitskräfte, vorwiegend weibliche, aufnahm und in einzelnen Zweigen der Metallindustrie erfahren. Die Abnahme in den übrigen Berufs- gruppen ist überwiegend aus dem obenerwähnten Grunde oder wie im Eastwirtsgewerbe durch vorübergehende kurzfristige Arbeitsaufnahme wie z. B. in Frankfurt a. M. anläßlich des Sängerbundesfestes erfolgt. Im Bekleidungsgewerbe ist die Zahl der Arbeitsuchenden gestiegen. — Vom den 315 700 Arbeitssuchenden erhielten 11,7 % Arbeitslosen-, 22,8 % Krisenunterstützung und 127 625 oder 40,4 % Wohlfahrtsunterstützuug. Im freiwilligen Arbeitsdienst waren am 30. Juli rund 14 400 Personen beschäftigt, das sind 4,6 % der Arbeitssuchenden. Im Laufe des Monats ist demnach die Zahl der Arbeitsdienstwilligen um rund 3 100 = 21,8 % gestiegen. Die restlichen nicht unterstützten Arbeitssuchenden (rund 20 %) sind z. T. nicht arbeitslos, z. T. befinden sie sich in der Wartezeit oder verfolgen ihre Ansprüche noch im Spruchverfahren.
Verstärkte Kampffront der Kriegsopfer.
Nachdem sich auf ihrem gemeinsamen Verbandstag in Bremen die bisher in einer sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft zusammenwirkenden Reichsorganisationen der Kriegsopfer, der Reichsverband und Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebener, zu einem neuen „Reichsverband deutscher Kriegsopfer" vereinigt haben und auf dieser Tagung auch mit allem Nachdruck durch die einstimmige Annahme einer Entschließung gegen die Maßnahmen der Notverordnungen und die mit ihnen einhergehenden Eingriffe in das Versorgungsrecht protestiert haben, ist nunmehr von der Leitung der neuen Organisation dem neugebildeten Reichstage eine Zusammenstellung der Verschlechterung der Kriegsopferversorgung durch Sperr- und Sparerlasse mit den ergangenen Entscheidungen der höchstrichterlichen Instanzen in Form einer Denkschrift zugeleitet worden. Diese Denkschrift hat zum Ziel, der gesetzgebenden Körperschaft an Hand erschöpfenden Materials die Notwendigkeit der Aufhebung und Milderung von Notverordnungsbestimmungen darzutun.
Dem Pressedienst des Reichsverbandes deutscher Kriegsopfer e/V., Berlin SW. 68, Charlottenstr. 85, ist im übrigen zu entnehmen, daß im Gegensap zu anders lautenden Behauptungen Wert auf die Feststellung gelegt wird, daß der Zusammenschluß keinerlei Spitze gegen andere Verbände bedeutet, auch nicht gegen den Reichsbund. Mit dem Zusammenschluß soll die Aufgabe verknüpft werden, den Bruderkampf innerhalb der Kriegsopferbewegung zu be-
er soll auch nach Meinung aller Mitglieder der Verbände den Anfang zu einem Zusammenschluß aller Kriegsopferverbünde ( darstellen. Auf der Grundlage strengster parteipolitischer Neutralität wird der neue ,Kei«)5öebanb deutscher Kriegsopfer nach alten und bewahrten Grundsätzen für das Wohl der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen eintreten.
Beihilfe zum Betrug durch Beschäftigung sogenannter Schwarzarbeiter.
In den „aktuellen Steuer- und Wirtschaftsfragen" des beeidigten Wirtschpftsprüfers Hermann Will, Gießen, lesen wir:
Es ist bekannt und wirtschaftlich sehr beklagenswert, daß Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung beziehen, sich
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^* erhaltenen Unterstützung Arbeit annehmen und Entgelt dafür beziehen, ohne" dem zuständigen Arbeitsamt bzw. der Krankenkasse Mittelung zu machen. Vielfach arbeiten Arbeitgeber mit derartigen Arbeitnehmern zusammen, indem sie ihrerseits die ihnen obliegende Anzeige bei der Krankenkasse unterlassen unb so der Schwarzarbeit, bei der sie den Vorteil geringeren als des tariflichen Lohnes genießen, Vorschub leisten.
Einen solchen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg strafrechtlich zu beurteilen. Es hat in einer beachtenswerten Entscheidung vom 21. 1. 1932 A.=Z. R II 427/31 erklärt:
Aus Heffen-Naffau und Nachbargebieten
Merkblatt für den 11. August.
1778: Turnvater Friedrich Ludwig Jahn in Lanz geb. — 1919: Verkündung der Weimarer Verfassung. — 1919: Der amerikanische Großindustrielle Carnegie in Stockbridge gest.
Wer Gottes Nat — Vor Augen hat, — Dem wird ein gut Gewissen — Die Trübsal auch versüßen.
Gellert.
Wetterbericht.
Im Bereich des jetzt über Norddeutschland liegenden Hochdruckgebietes herrscht in unserem Gebiet meist trockenes, heiteres und zumeist nur schwach bewölktes warmes Wetter. Durch die starke Erwärmung des Hochdruckgebietes hat sich dasselbe weiter abgeflacht. Da der Druckfall sich noch weiter fortsetzt, kann späterhin mit gewittrigen Störungen gerechnet werden, doch ist eine durchgreifende Aenderung der Wetterlage nicht zu erwarten. — Vorhersage für Donnerstag: Meist heiter und trocken, sehr warm, späterhin auf- kommende Gewitterneigung, schwache Winde. — Aussichten für Freitag: Nach starker Erwärmung teilweise Gewitterneigung, später wieder rasch einsetzende Besserung.
* Fulda, den 11. August 1932.
Zur Zusammenlegung der Landkreise.
Welche Ersparnisse entstehen daraus?
In der öffentlichen Erörterung über die Zweckmäßigkeit der durch die Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. 8. d. Js. verfügten Einsparung von 58 Landkreisen ist wiederholt der Einwand erhoben worden, daß durch die Zusammenlegung der Landkreise Ersparnisse nicht erzielt werden würden. Einmal wird bemängelt, daß durch den Umzug der Behörden und Beamten, Neuherrichtung von Gebäuden und vermehrte Arbeit für die Umstellung anstatt Ersparnisse zunächst Mehrausgaben entstehen würden. Zum anderen wird hervorgehoben, daß der volkswirtschaftliche Nachteil, der sich aus der Belastung der Bevölkerung infolge weiterer Entfernungen zum Kreissitz als bisher ergibt, größer sei, als die fiskalischen Ersparnisse ausmachen.
Wie dem Amtlichen Preußischen Pressedienst aus dem Ministerium des Innern geschrieben wird, ist diese Auffassung nicht zutreffend. Grundlage jeder rationellen Verwaltung i st die richtige Abgrenzung des Verwaltungsbezirks. Bestimmend hierfür sind in erster Linie die Aufgaben, die die Verwaltung der Bevölkerung gegenüber zu erfüllen hat. Den Landkreisen liegt insbesondere die Erfüllung der Aufgaben ob, welche die kreisangehörigen Gemeinden wegen zu geringer innerer Ausgleichsfähigkeit finanziell nicht erfüllen können, und ferner die Aufgaben, die ihrem Wesen nach überörtlicher Art sind und infolgedessen durch zentrale Zusammenfassung rationeller durchgeführt werden können. Der volkswirtschaftliche Nutzen, der durch die Neuabgrenzung der Landkreise unter Berücksichtigung dieser funktionellen Stellung entsteht, überwiegt bei weitem die Erschwerungen, die in einzelnen Fällen durch weitere Wege zum Kreissitz entstehen.
Die nach außenhin sichtbaren Ersparnisse der Kreisreform bestehen in der Hauptsache in der Verminderung des personellen und sächlichen Aufwandes. Es liegt auf der Hand, daß in der Zeit der Umstellung diese Ersparnisse noch nicht richtig in Erscheinung treten können, da sie insbesondere durch den Aufwand für den Wohnungswechsel der Beamten beeinträchtigt werden. Hiervon abgesehen bedarf naturgemäß auch die anderweitige Unterbringung der entbehrlichen Beamten einer gewissen Zeit, da hierfür das Vorhandensein freier Stellen Voraussetzung ist. In der Staatsverwaltung wird dieser Ausgleich in verhältnismäßig sehr kurzer Zeit durchgeführt werden können. In der Kreiskommunalverwaltung würde die Umstellung des Beamtenapparats auf den verminderten Bedarf längere Zeit in Anspruch nehmen. Durch die Vorschriften über die anderweitige Unterbringung entbehrlicher Kreiskommunalbeamten (in den §§ 22 bis 31 des Kap. II der Verordnung), nach der die bei den preußischen Landkreisen freiwerbenden Beamtenstellen mit solchen Beamten besetzt werden müssen, die durch die neugegliederten Landkreise entbehrlich geworden sind, wird jedoch dieser Zeitraum erheblich verkürzt werden.
Hoffnung auf Eilzugsverbènduug Gießen— Fulda?
Ein wichtige Neuerung im Städteverkehr des Rhein-Main-Gebiets.
Vom Hessischen Verkehrsverband wird u. a. mitgeteilt: In diesen Tagen hat die Reichsbahn eine für die weitere Verkehrsentwicklung im Rhein-Main-Gebiet überaus bedeutsame Neuerung getroffen in Gestalt der Einstellung des ersten Esltviebwagens. Dieser verkehrt zunächst auf den Strecken Wiesbaden—Mainz-Kastel—Frankfurt, Wiesbaden—Mainz H.—Frankfurt und Frankfurt—Darmstadt. Bereits im Jahre 1929 hat der Hessische Verkehrsverband diesbezügliche ins einzelne gehende Forderungen gestellt, deren Erfüllung mit dem Evmmerfahrplan 1930 eingesetzt hat, um jetzt einen wesentlichen Schritt voranzukommen.
Ueber die bisher dem Bezirks-Eilverkehr erschlossenen Strecken hinaus dürften zweckmäßig w e i t e r e Strecken des Rhein-Main-Gebiets und der angrenzenden Bezirke, so in Rheinhessen und namentlich auch in Oberh e s s e n, besser als bisher durch schnellfahrende Züge zu erschließen sein. II. a. gilt dies für die Strecke Frankfurt— Gießen mit ihren vielfältigen Abzweigungen in Friedberg und Gießen sowie für die Strecke Gieße n—A lsfeld — Lauterbach — Fulda, welch' letztere Strecke noch immer vergeblich einer Cilzugsverbindung harrt,
dung bei der Krankenkasse verhindert, daß das Ärveitsamt die vom Arbeitslosen nicht gemeldete Arbeitsübernahme entdeckt, leistet Beihilfe zum Betrug. Das gilt sogar auch dann, wenn dem Arbeitslosen lediglich die Ausführung einer bestimmten Arbeit übertragen wird, also kein eigentlicher Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag vorliegt. Der Arbeitgeber ist ferner auch dann strafbar, wenn er an der Begehung des Betruges durch den Arbeitslosen kein Interesse gehabt hat, sich also nicht etwa eine möglichst billige Arbeitskraft beschaffen wollte; es kommt für den Begriff der Beihilfe zum Betrug nicht auf den Beweggrund und die Interessen des Arbeitgebers an.
„Es liegt ein Gewitter in der Lust/"
Dieser Sommer, so merkwürdig er auch sonst sein mag, war reich an schweren Gewittern, und die Wetterkundigen, die auf längere Sicht prophezeien, kündigen auch für den Rest des Sommers — denn schließlich wird er sich ja doch wohl wieder aus sich selbst besinnen und vor Abgang noch einmal ein richtiger Sommer werden — allerlei „Gewitterneigungen" an. Gewitterneigung! Es gibt Menschen, die jedes kommende Gewitter sozusagen in den Fingerspitzen haben, die ein nahendes Gewitter ahnen, wenn für andere der Himmel noch völlig harmlos und blau ist. „Es liegt ein Gewitter in der Luft", sagen sic ganz plötzlich, und das lassen sie sich dann nicht mehr ausreden. Und man könnte ruhig wetten, daß das Gewitter wirklich kommt.
Wenn es ein gar zu schöner Tag wurde, wenn die Sonne es gar zu gut mit uns meinte, dann legt es sich allmählich wie eine leichte Lähmung über besonders empfindliche Menschen: sie spüren das herannahende Gewitter in allen Gliedern, klagen wohl auch über allerlei Schmerzen im Körper und haben eine innere Unruhe, die mit ihrer Mattigkeit seltsam kontrastiert. Und auch wer nicht so empfindlich und so reizbar ist, wird bald gewahr, daß sich die wohlige Wärme in lastende Schwüle verwandelt hat, die von Minute zu Minute wächst und uns rasch genug schier unerträglich dünken will. Jede Bewegung wird zur Qual, und selbst die lebhaften, überlauten Kinder strecken in solchen Stunden die Waffen, lassen unlustig Spiel Spiel sein und verkriechen sich in ganz ungewohnter Ruhe irgendwo im Hause. Es regt sich kein Hauch in der Luft, und die immer mehr gesteigerte Spannung hält die Lebensgeister aller Kreatur danieder. Selbst das Laub an den Bäumen hängt schlaff herunter. Einziger Trost ist uns in solcher Stunde das Wissen, daß nun bald die Entladung kommen muß. Mit dem Augenblick nämlich, wo sich das Gewitter — gewöhnlich unter einem Prasselregen — entlädt, schwinden alle diese Störungen. Es fährt plötzlich ein Blitzschlag nieder, und ein mächtiger erster Donnerschlag fährt uns in die Glieder, und die beklemmende Pein weicht einem Gefühl wohligen Behagens, das auch durch das grelle Zucken der Blitze nicht beeinträchtigt wird. Ein Windstoß fegt daher und wirbelt Staubsäulen auf, und der Himmel sieht schwefelgelb aus. Und dann blitzt es wieder, und krachend fährt ein Donnerschlag hinterdrein, und der Himmel überzieht sich blauschwarz, und der rauschende Regen wäscht alle Schwüle binnen kurzem hinweg. Nur überängstliche Gemüter leiden dann noch unter dem wilden Wechselspiel der Elemente. Wir anderen aber treten, sobald sich das nur irgend machen läßt, vor das Haus oder wenigstens doch an das geöffnete Fenster und trinken ganz tièf die gereinigte kühle Luft in unsere Lungen hinein. Und dann sehen wir, wie das Schwarz des Himmels sich schon lichtet und wissen: bald scheint wieder die Sonne auf eine strahlende, erfrischte, verjüngte Welt!
Wenn also die vorausgesagten „Gewitterneigungen" zu richtigen Gewittern werden sollten — wir wissen jetzt, wie sich das entfaltet und gestaltet, und sollten auch dann keine übergroße Besorgnis haben, wenn wir zu denen gehören, welche an der „Gewitterneurose" leiden und jedes Gewitter schon stundenlang vorher in den Gliedern haben.
Der Bischof von Fulda zum Ehrenbürger von Bad Soden bei Salmünster ernannt.
Aus Anlaß der 25. Jahreswiederkehr des Tages der Erbohrung des bischöflichen „Pacificus-Sprudels" hat die Stadtgemeinde Bad Soden bei Salmünster den Bischof von Fulda, Dr. Joseph Damian Schmitt, unter Verleidung folgender Ehrenurkunde zum Ehrenbürger ernannt:
„Ein Zeichen des Dankes, der Liebe und der Verehrung wurde Se. Exc., Hochw. Herr Dr. Joseph Damian Schmitt, Thronass. S. H. Papst Pius XL, als Mitbegründer, Erhalter und Förderer des einzigen bischöflichen Bades in Deutschland, mit seinen kostbaren Heilquellen und der seit mehr als 25 Jahren segensreich wirkenden Kinderheilanstalt zum Ehrenbürger der Stadt Bad Soden bei Salmünster ernannt.
Dies beurkunden am 7. August 1932, dein 25jährigen Gedenktag der Erbohrung des Bischöflichen Pacificus- Sprudels
Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung."
Von einer besonderen Feier des Jubiläums wurde angesichts der schweren, gegenwärtigen Zeiten Abstand genommen. Einer Dankesmesse in der Kapelle der Kinderheilanstalt folgte mittags die Ueberreichung des Ehrenbürgerbriefes in Fulda durch den Magistrat von Soden. Für die Pfleglinge der Anstalt fand in den Nachmittagsstunden eine schlichte Feier statt, in der als Vertreter des Bischofs Eeneralvikar Msgr. Günther Worte der Anerkennung und des Dankes für den leitenden Arzt der Kinderheilanstalt, San.-Rat Dr. S a l d i t t - Bad Soden und die Oberin der Kinderheilanstalt, Schwester Maura Braun fand. Abends fand dann ein schmucker Fackelzug der Kinder statt. —
Irreführende Aufmachung im Lebensmittelhandel.
Von behördlicher Stelle wird mitgeteilt:
In ben letzten Jahren ist häufig die Beobachtung ge- macht worden, daß manche Arten von Lebensmitteln in Behältnissen vertrieben werden, deren Formen und Abmessungen geeignet sind, den Käufer über die Menge der darin enthaltenen Waren zu täuschen. So kommen Sckwko- ladewaren und Süßigkeiten in großen Kartons mit übermäßig viel Schutzpapierfülluug, Tafel-Schokolade in Kartons mit besonderen Pappeinlagen vor. Schmelzkäse wird öfters in Schachteln mit doppeltem Boden, Speiseöl in Flaschen aus sehr dickwandigem Glas oder mit hochgezoge- nem Boden verkauft. Fischkonserven werden häufig m schrügwandigen Schalcndosen, deren obere Fläche großer ist als der Boden, oder in Büchsen mit eingezogenem Boden in den Handel gebracht. Der Vertrieb von ßebcnsmittehi ig