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vor öem Giaaisgerichishos.

Bon zuständiger Stelle verlautet: Auf Einladung des Vorsitzenden des Staatsacrichtshofes für das Deutsche Reich sind in L e i p z i g die Vertreter Preußens, Bayerns, Badens und des Reiches zu einer Besprechung über die Weitere Behandlung der drei schwebenden Verfassungs­streitklagen zusammengetreten.

Es wurde allseitig der Wunsch nach möglichster Be­schleunigung geäußert. Die Maßnahmen, die der Be­schleunigung dienen können, wurden eingehend erörtert. Insbesondere bestand Übereinstimmung darüber, daß ein möglichst baldiger Abschluß des Schriftwechsels der Par­teien anzustreben ist.

Der Nundfunkkommissar

des Mrchsmnenministeriums.

Der Reichsminister des Innern hat Ministerialrat Scholz zum R u n d f u n k k o m m i s s a r des Reichs­ministeriums des Innern erannt.

Um den Verfassungstag in Hessen.

Darmstadt, 10. Aug. Auf den gestern von uns ver­öffentlichten Brief des Landtagspräsidenten Dr. Werner an den Staatspräsidenten Dr. Adelung bemerkt das amt­liche Regierungsorgan, die Darmstädter Zeitung, u. a.:

Das Schreiben des Herrn Landtagspräsidenten war bereits in der Nummer derHessischen Landeszeitung" vom 5. August abgedruckt. Durch eine darauf erfolgte Ver­öffentlichung von Regierungsseite war dann festgestellt worden (Darmstädter Zeitung vom 6. August):

Infolge des Abänderungsgefestes vom 23. Juli 1932 (Regierungsblatt Seite 102) ist der 11. August nicht mehr staatlich anerkannter Feiertag (Sonntag). In Kraft ge­blieben ist aber Art. 2 des Gesetzes über den Verfassungs­tag vom 20. Juni 1929.

Aufgrund dieses Art. 2 also, der durch einen einfachen Landtagsbeschluß nicht aufgehoben werden kann, sind die Anordnungen der hessischen Regierung erfolgt.

Ueber die Arbeitsmarktlage in Hessen und Hessen-Nassau.

Frankfurt a. M., 10. Aug. Die Zahl der Arbeitssuchen­den im Bezirk des Landesarbeitsamtes Hessen ist nach der letzten Zählung am 30. Juli um rund 4 500 auf 315 700 zurückgegangen. Dieser Rückgang ist aber nicht als eine Besserung des Arbeitsmarktes zu werten, da er überwie­gend auf das Fortbleiben einer größeren Anzahl noch ar­beitsloser Arbeitssuchenden vom Arbeitsmarkt zurückzu­führen ist, denen nach der Notverordnung vom 14. Juni 1932 die Unterstützung wegen Verneinung der Hilfsbedürf- tigkeit entzogen werden mußte. Aus dem gleichen Grunde hat auch die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in den beiden Unterstützungsarten diesmal erheblich stärker abgenommen als zuvor, und zwar ist die Zahl der Haupt- unterstüpungsempfänger in der Arbeitslosenunterstützung um 5 422 (in der ersten Julihälfte um 3060) auf 36 952, und die Zahl der Hauptunterstlltzungsempfänger in der Krifenfllrsorge um 8 417 (2 755) auf 71975 gesunken. Eine leichte Belebung hat der Arbeitsmarkt immerhin noch in der Landwirtschaft infolge der Erntearbeiten, im Nahrungsmittelgewerbe, das für die Konseroenverarbei- tung eine größere Anzahl Arbeitskräfte, vorwiegend weibliche, aufnahm und in einzelnen Zweigen der Metall­industrie erfahren. Die Abnahme in den übrigen Berufs- gruppen ist überwiegend aus dem obenerwähnten Grunde oder wie im Eastwirtsgewerbe durch vorübergehende kurz­fristige Arbeitsaufnahme wie z. B. in Frankfurt a. M. an­läßlich des Sängerbundesfestes erfolgt. Im Bekleidungsge­werbe ist die Zahl der Arbeitsuchenden gestiegen. Vom den 315 700 Arbeitssuchenden erhielten 11,7 % Arbeits­losen-, 22,8 % Krisenunterstützung und 127 625 oder 40,4 % Wohlfahrtsunterstützuug. Im freiwilligen Arbeits­dienst waren am 30. Juli rund 14 400 Personen beschäf­tigt, das sind 4,6 % der Arbeitssuchenden. Im Laufe des Monats ist demnach die Zahl der Arbeitsdienstwilligen um rund 3 100 = 21,8 % gestiegen. Die restlichen nicht unterstützten Arbeitssuchenden (rund 20 %) sind z. T. nicht arbeitslos, z. T. befinden sie sich in der Wartezeit oder verfolgen ihre Ansprüche noch im Spruchverfahren.

Verstärkte Kampffront der Kriegsopfer.

Nachdem sich auf ihrem gemeinsamen Verbandstag in Bremen die bisher in einer sozialpolitischen Arbeitsge­meinschaft zusammenwirkenden Reichsorganisationen der Kriegsopfer, der Reichsverband und Zentralverband deut­scher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebener, zu einem neuenReichsverband deutscher Kriegsopfer" ver­einigt haben und auf dieser Tagung auch mit allem Nach­druck durch die einstimmige Annahme einer Entschließung gegen die Maßnahmen der Notverordnungen und die mit ihnen einhergehenden Eingriffe in das Versorgungsrecht protestiert haben, ist nunmehr von der Leitung der neuen Organisation dem neugebildeten Reichstage eine Zusam­menstellung der Verschlechterung der Kriegsopferversor­gung durch Sperr- und Sparerlasse mit den ergangenen Entscheidungen der höchstrichterlichen Instanzen in Form einer Denkschrift zugeleitet worden. Diese Denkschrift hat zum Ziel, der gesetzgebenden Körperschaft an Hand er­schöpfenden Materials die Notwendigkeit der Aufhebung und Milderung von Notverordnungsbestimmungen dar­zutun.

Dem Pressedienst des Reichsverbandes deutscher Kriegs­opfer e/V., Berlin SW. 68, Charlottenstr. 85, ist im übri­gen zu entnehmen, daß im Gegensap zu anders lautenden Behauptungen Wert auf die Feststellung gelegt wird, daß der Zusammenschluß keinerlei Spitze gegen andere Ver­bände bedeutet, auch nicht gegen den Reichsbund. Mit dem Zusammenschluß soll die Aufgabe verknüpft werden, den Bruderkampf innerhalb der Kriegsopferbewegung zu be-

er soll auch nach Meinung aller Mitglieder der Verbände den Anfang zu einem Zusammenschluß aller Kriegsopferverbünde ( darstellen. Auf der Grundlage strengster parteipolitischer Neutralität wird der neue ,Kei«)5öebanb deutscher Kriegsopfer nach alten und be­wahrten Grundsätzen für das Wohl der Kriegsbeschädig­ten und Kriegerhinterbliebenen eintreten.

Beihilfe zum Betrug durch Beschäftigung sogenannter Schwarzarbeiter.

In denaktuellen Steuer- und Wirtschaftsfragen" des beeidigten Wirtschpftsprüfers Hermann Will, Gießen, lesen wir:

Es ist bekannt und wirtschaftlich sehr beklagenswert, daß Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung beziehen, sich

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^* erhaltenen Unterstützung Arbeit annehmen und Entgelt da­für beziehen, ohne" dem zuständigen Arbeitsamt bzw. der Krankenkasse Mittelung zu machen. Vielfach arbeiten Ar­beitgeber mit derartigen Arbeitnehmern zusammen, indem sie ihrerseits die ihnen obliegende Anzeige bei der Kranken­kasse unterlassen unb so der Schwarzarbeit, bei der sie den Vorteil geringeren als des tariflichen Lohnes genießen, Vorschub leisten.

Einen solchen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg strafrechtlich zu beurteilen. Es hat in einer be­achtenswerten Entscheidung vom 21. 1. 1932 A.=Z. R II 427/31 erklärt:

Aus Heffen-Naffau und Nachbargebieten

Merkblatt für den 11. August.

1778: Turnvater Friedrich Ludwig Jahn in Lanz geb. 1919: Verkündung der Weimarer Verfassung. 1919: Der amerikanische Großindustrielle Carnegie in Stockbridge gest.

Wer Gottes Nat Vor Augen hat, Dem wird ein gut Gewissen Die Trübsal auch versüßen.

Gellert.

Wetterbericht.

Im Bereich des jetzt über Norddeutschland liegenden Hochdruckgebietes herrscht in unserem Gebiet meist trockenes, heiteres und zumeist nur schwach bewölktes warmes Wetter. Durch die starke Erwärmung des Hochdruckgebietes hat sich dasselbe weiter abgeflacht. Da der Druckfall sich noch weiter fortsetzt, kann späterhin mit gewittrigen Störungen gerech­net werden, doch ist eine durchgreifende Aenderung der Wetterlage nicht zu erwarten. Vorhersage für Donners­tag: Meist heiter und trocken, sehr warm, späterhin auf- kommende Gewitterneigung, schwache Winde. Aussichten für Freitag: Nach starker Erwärmung teilweise Gewitter­neigung, später wieder rasch einsetzende Besserung.

* Fulda, den 11. August 1932.

Zur Zusammenlegung der Landkreise.

Welche Ersparnisse entstehen daraus?

In der öffentlichen Erörterung über die Zweckmäßig­keit der durch die Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. 8. d. Js. verfügten Einsparung von 58 Landkreisen ist wiederholt der Einwand erhoben wor­den, daß durch die Zusammenlegung der Landkreise Er­sparnisse nicht erzielt werden würden. Einmal wird be­mängelt, daß durch den Umzug der Behörden und Be­amten, Neuherrichtung von Gebäuden und vermehrte Ar­beit für die Umstellung anstatt Ersparnisse zunächst Mehr­ausgaben entstehen würden. Zum anderen wird hervor­gehoben, daß der volkswirtschaftliche Nachteil, der sich aus der Belastung der Bevölkerung infolge weiterer Entfer­nungen zum Kreissitz als bisher ergibt, größer sei, als die fiskalischen Ersparnisse ausmachen.

Wie dem Amtlichen Preußischen Pressedienst aus dem Ministerium des Innern geschrieben wird, ist diese Auf­fassung nicht zutreffend. Grundlage jeder ratio­nellen Verwaltung i st die richtige Abgren­zung des Verwaltungsbezirks. Bestimmend hierfür sind in erster Linie die Aufgaben, die die Verwal­tung der Bevölkerung gegenüber zu erfüllen hat. Den Landkreisen liegt insbesondere die Erfüllung der Aufgaben ob, welche die kreisangehörigen Gemeinden wegen zu ge­ringer innerer Ausgleichsfähigkeit finanziell nicht erfül­len können, und ferner die Aufgaben, die ihrem Wesen nach überörtlicher Art sind und infolgedessen durch zentrale Zusammenfassung rationeller durchgeführt werden können. Der volkswirtschaftliche Nutzen, der durch die Neuabgrenzung der Landkreise unter Berücksichtigung die­ser funktionellen Stellung entsteht, überwiegt bei weitem die Erschwerungen, die in einzelnen Fällen durch weitere Wege zum Kreissitz entstehen.

Die nach außenhin sichtbaren Ersparnisse der Kreisreform bestehen in der Hauptsache in der Ver­minderung des personellen und sächlichen Aufwandes. Es liegt auf der Hand, daß in der Zeit der Umstellung diese Ersparnisse noch nicht richtig in Erscheinung treten können, da sie insbesondere durch den Aufwand für den Wohnungs­wechsel der Beamten beeinträchtigt werden. Hiervon ab­gesehen bedarf naturgemäß auch die anderweitige Unter­bringung der entbehrlichen Beamten einer gewissen Zeit, da hierfür das Vorhandensein freier Stellen Voraussetzung ist. In der Staatsverwaltung wird dieser Ausgleich in verhältnismäßig sehr kurzer Zeit durchgeführt werden können. In der Kreiskommunalverwaltung würde die Umstellung des Beamtenapparats auf den verminderten Bedarf längere Zeit in Anspruch nehmen. Durch die Vor­schriften über die anderweitige Unterbringung entbehr­licher Kreiskommunalbeamten (in den §§ 22 bis 31 des Kap. II der Verordnung), nach der die bei den preußischen Landkreisen freiwerbenden Beamtenstellen mit solchen Be­amten besetzt werden müssen, die durch die neugeglieder­ten Landkreise entbehrlich geworden sind, wird jedoch die­ser Zeitraum erheblich verkürzt werden.

Hoffnung auf Eilzugsverbènduug Gießen Fulda?

Ein wichtige Neuerung im Städteverkehr des Rhein-Main-Gebiets.

Vom Hessischen Verkehrsverband wird u. a. mitgeteilt: In diesen Tagen hat die Reichsbahn eine für die weitere Verkehrsentwicklung im Rhein-Main-Gebiet überaus be­deutsame Neuerung getroffen in Gestalt der Einstellung des ersten Esltviebwagens. Dieser verkehrt zunächst auf den Strecken WiesbadenMainz-KastelFrankfurt, Wies­badenMainz H.Frankfurt und FrankfurtDarmstadt. Bereits im Jahre 1929 hat der Hessische Verkehrsverband diesbezügliche ins einzelne gehende Forderungen gestellt, deren Erfüllung mit dem Evmmerfahrplan 1930 eingesetzt hat, um jetzt einen wesentlichen Schritt voranzukommen.

Ueber die bisher dem Bezirks-Eilverkehr erschlossenen Strecken hinaus dürften zweckmäßig w e i t e r e Strecken des Rhein-Main-Gebiets und der angrenzenden Bezirke, so in Rheinhessen und namentlich auch in Oberh e s s e n, besser als bisher durch schnellfahrende Züge zu erschließen sein. II. a. gilt dies für die Strecke Frankfurt Gießen mit ihren vielfältigen Abzweigungen in Friedberg und Gießen sowie für die Strecke Gieße nA lsfeld Lauterbach Fulda, welch' letztere Strecke noch immer vergeblich einer Cilzugsverbindung harrt,

dung bei der Krankenkasse verhindert, daß das Ärveitsamt die vom Arbeitslosen nicht gemeldete Arbeitsübernahme entdeckt, leistet Beihilfe zum Betrug. Das gilt sogar auch dann, wenn dem Arbeitslosen lediglich die Ausführung einer bestimmten Arbeit übertragen wird, also kein eigentlicher Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag vorliegt. Der Arbeitgeber ist ferner auch dann strafbar, wenn er an der Begehung des Betruges durch den Arbeitslosen kein Inter­esse gehabt hat, sich also nicht etwa eine möglichst billige Ar­beitskraft beschaffen wollte; es kommt für den Begriff der Beihilfe zum Betrug nicht auf den Beweggrund und die Interessen des Arbeitgebers an.

Es liegt ein Gewitter in der Lust/"

Dieser Sommer, so merkwürdig er auch sonst sein mag, war reich an schweren Gewittern, und die Wetter­kundigen, die auf längere Sicht prophezeien, kündigen auch für den Rest des Sommers denn schließlich wird er sich ja doch wohl wieder aus sich selbst besinnen und vor Abgang noch einmal ein richtiger Sommer werden allerleiGewitterneigungen" an. Gewitterneigung! Es gibt Menschen, die jedes kommende Gewitter sozusagen in den Fingerspitzen haben, die ein nahendes Gewitter ahnen, wenn für andere der Himmel noch völlig harmlos und blau ist.Es liegt ein Gewitter in der Luft", sagen sic ganz plötzlich, und das lassen sie sich dann nicht mehr ausreden. Und man könnte ruhig wetten, daß das Ge­witter wirklich kommt.

Wenn es ein gar zu schöner Tag wurde, wenn die Sonne es gar zu gut mit uns meinte, dann legt es sich allmählich wie eine leichte Lähmung über besonders empfindliche Menschen: sie spüren das herannahende Ge­witter in allen Gliedern, klagen wohl auch über allerlei Schmerzen im Körper und haben eine innere Unruhe, die mit ihrer Mattigkeit seltsam kontrastiert. Und auch wer nicht so empfindlich und so reizbar ist, wird bald gewahr, daß sich die wohlige Wärme in lastende Schwüle ver­wandelt hat, die von Minute zu Minute wächst und uns rasch genug schier unerträglich dünken will. Jede Be­wegung wird zur Qual, und selbst die lebhaften, über­lauten Kinder strecken in solchen Stunden die Waffen, lassen unlustig Spiel Spiel sein und verkriechen sich in ganz ungewohnter Ruhe irgendwo im Hause. Es regt sich kein Hauch in der Luft, und die immer mehr ge­steigerte Spannung hält die Lebensgeister aller Kreatur danieder. Selbst das Laub an den Bäumen hängt schlaff herunter. Einziger Trost ist uns in solcher Stunde das Wissen, daß nun bald die Entladung kommen muß. Mit dem Augenblick nämlich, wo sich das Gewitter gewöhn­lich unter einem Prasselregen entlädt, schwinden alle diese Störungen. Es fährt plötzlich ein Blitzschlag nieder, und ein mächtiger erster Donnerschlag fährt uns in die Glieder, und die beklemmende Pein weicht einem Gefühl wohligen Behagens, das auch durch das grelle Zucken der Blitze nicht beeinträchtigt wird. Ein Windstoß fegt daher und wirbelt Staubsäulen auf, und der Himmel sieht schwefelgelb aus. Und dann blitzt es wieder, und krachend fährt ein Donnerschlag hinterdrein, und der Himmel über­zieht sich blauschwarz, und der rauschende Regen wäscht alle Schwüle binnen kurzem hinweg. Nur überängstliche Gemüter leiden dann noch unter dem wilden Wechselspiel der Elemente. Wir anderen aber treten, sobald sich das nur irgend machen läßt, vor das Haus oder wenigstens doch an das geöffnete Fenster und trinken ganz tièf die gereinigte kühle Luft in unsere Lungen hinein. Und dann sehen wir, wie das Schwarz des Himmels sich schon lichtet und wissen: bald scheint wieder die Sonne auf eine strah­lende, erfrischte, verjüngte Welt!

Wenn also die vorausgesagtenGewitterneigungen" zu richtigen Gewittern werden sollten wir wissen jetzt, wie sich das entfaltet und gestaltet, und sollten auch dann keine übergroße Besorgnis haben, wenn wir zu denen ge­hören, welche an derGewitterneurose" leiden und jedes Gewitter schon stundenlang vorher in den Gliedern haben.

Der Bischof von Fulda zum Ehrenbürger von Bad Soden bei Salmünster ernannt.

Aus Anlaß der 25. Jahreswiederkehr des Tages der Erbohrung des bischöflichenPacificus-Sprudels" hat die Stadtgemeinde Bad Soden bei Salmünster den Bischof von Fulda, Dr. Joseph Damian Schmitt, unter Ver­leidung folgender Ehrenurkunde zum Ehrenbürger ernannt:

Ein Zeichen des Dankes, der Liebe und der Ver­ehrung wurde Se. Exc., Hochw. Herr Dr. Joseph Da­mian Schmitt, Thronass. S. H. Papst Pius XL, als Mitbegründer, Erhalter und Förderer des einzigen bischöflichen Bades in Deutschland, mit seinen kostbaren Heilquellen und der seit mehr als 25 Jahren segens­reich wirkenden Kinderheilanstalt zum Ehrenbürger der Stadt Bad Soden bei Salmünster ernannt.

Dies beurkunden am 7. August 1932, dein 25jährigen Gedenktag der Erbohrung des Bischöflichen Pacificus- Sprudels

Magistrat und

Stadtverordnetenversammlung."

Von einer besonderen Feier des Jubiläums wurde an­gesichts der schweren, gegenwärtigen Zeiten Abstand ge­nommen. Einer Dankesmesse in der Kapelle der Kinder­heilanstalt folgte mittags die Ueberreichung des Ehren­bürgerbriefes in Fulda durch den Magistrat von Soden. Für die Pfleglinge der Anstalt fand in den Nachmittags­stunden eine schlichte Feier statt, in der als Vertreter des Bischofs Eeneralvikar Msgr. Günther Worte der An­erkennung und des Dankes für den leitenden Arzt der Kinderheilanstalt, San.-Rat Dr. S a l d i t t - Bad Soden und die Oberin der Kinderheilanstalt, Schwester Maura Braun fand. Abends fand dann ein schmucker Fackelzug der Kinder statt.

Irreführende Aufmachung im Lebensmittelhandel.

Von behördlicher Stelle wird mitgeteilt:

In ben letzten Jahren ist häufig die Beobachtung ge- macht worden, daß manche Arten von Lebensmitteln in Behältnissen vertrieben werden, deren Formen und Ab­messungen geeignet sind, den Käufer über die Menge der darin enthaltenen Waren zu täuschen. So kommen Sckwko- ladewaren und Süßigkeiten in großen Kartons mit über­mäßig viel Schutzpapierfülluug, Tafel-Schokolade in Kar­tons mit besonderen Pappeinlagen vor. Schmelzkäse wird öfters in Schachteln mit doppeltem Boden, Speiseöl in Flaschen aus sehr dickwandigem Glas oder mit hochgezoge- nem Boden verkauft. Fischkonserven werden häufig m schrügwandigen Schalcndosen, deren obere Fläche großer ist als der Boden, oder in Büchsen mit eingezogenem Boden in den Handel gebracht. Der Vertrieb von ßebcnsmittehi ig