Zul-aer /lnzeiger
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Nr. 150 — 1932
Fulda, Mittmoch, 29. Juni
9. Jahrgang
Sklareks Ende.
Das Urteil und seine Begründung
Am 123. Verhandlungstage des Sklarek-Prozcsscs verkündete die Große Strafkammer beim Landgericht I Bcrlin, die seit dem 13. Oktober 1931 unter dem Vorsitz des Amtsgerichtsrates Keßner gegen die Sklareks zu Gericht gesessen hatte, das Urteil. Es wurden wie gestern schon kurz gemeldet, verurteilt:
Leo Sklarck und Willi Sklarck wegen Be- irriges, zum Teil in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung, und wegen Betruges in weiteren acht Fällen unter Freisprechung von der Anklage des Koukursvcr- brechens und des Konkursvergehens und der Anstiftung zur schweren Untreue zu je vier Jahren Zuch t - h a u s.
Stadtban kdirektor Schmidt wegen schwerer passiver Bestechung zu vier Monaten Gefängnis.
Stadtbanldircktor Hoffmann wegen schwerer passiver Bestechung zu drei Monaten Gefängnis.
Bürgermeister Kohl wegen schwerer passiver Bestechung zu einem Iahr d r c i M o n a te n G e - sä n g u i s.
Bürgermeister Schneider wegen schwerer passiver Bestechung zu vier Monaten Gefängnis.
Stadtrat Gäbel wegen schwerer passiver Bestechung zu einem Jahr s e ch s M o n a t e n G e - f ü n g n i s.
StadtratDegener wegen schwerer passiver Bestechung zu sechs Monaten Gefängnis.
Stadtamtsrat Sokolofski wegen schwerer passiver Bestechung und schwerer Untreue in zwei Fällen z u e i n e in I a h r d r e i M o n a t c n G e f ä n g n i s.
Buchhalter Lehmann wegen Beihilfe zum Betrug und schwerer Urkundenfälschung zu einem Jahr drei Monaten Gefängnis.
- Lnchhalter Tuch wegen Beihilfe zum Betrug zu sechs Monaten Gefängnis.
D i p l o in k a u f m a n n Luding wegen schwerer passiver Bestechung zu einem Jahr drei M o n a -> ten Gefängnis.
Das Gericht erkannte ferner gegen die Brüder Leo und Willi Sklarck aus je fünf Jahre Ehr - Verl u st und erließ gegen sie sowie gegen S t a d t r a t Gäbel und Kaufmann Luding Haftbefehl. Bei Kohl, Sokolowski, Gäbel und Luding erkannte das Gericht ferner auf die
Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf fünf Jahre, Degener und Schneider auf drei Jahre. Außerdem wurden für verfallen erklärt: 8800 Mark Be- stechungsgelder, die Stadtbankdirektor Schmidt erhalten hat, und 4300 Mark, die Stadtbankdirektor Hoffmann empfangen hat. Von dem Vermögen Kohls, der ans dem Polizeigewahrsam entlassen wird, wurden 15 950 Mark für verfallen erklärt, bei Sokolowski 20 500 Mark, bei Gäbel 21 550 Mark, bei Degener 10 000 Mark, bei Schneider 14 630 Mark, bei Luding 4300 Mark, außerdem ein Grammophon, das Stadtbankdirektor Schmidt erhalten hat. Bei Sokolowski, Gäbel, Schneider und Luding wurden außerdem die Kleidungsstücke, die sie von den Sklareks erhalten haben, als für den Staat verfallen erklärt.
In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, daß im Sklarek-Prozeß die lange Verhandlungsdauer notwendig gewesen sei, da alle Vorgänge geklärt werden sollten. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, daß die S t a d t b a n k d i r c k t o r e n von den Sklareks getäuscht worden seien. Von einem „Gemein- samesachemacüen" zwischen Stabtbanlbircltorcn und Sklareks
Die neusten
Deutschlands Haltung in Lausanne.
Lausanne, 29. Juni. Ueber die gestrigen Verhandlungen der französischen, britischen und deutschen Delegation wirb folgende amtliche Darstellung gegeben:
Schon in seiner ersten Rede in der Plenarsitzung hat der Reichskanzler betont, daß es im Interesse der Wiederherstellung normaler Wirtschaftsoerhältmsse unumgänglich sei, mit dem System der Reparationen Schluß zu machen und das aus eben diesen Gründen eine wie immer geartete Schlußzahlung Deutschlands nicht in Frage kommen könne. Als in den privaten Besprechungen zwischen den Delega- tionsfiihreru der englische Premierminister den Reichskanzler darauf hinwies, daß die Forderung einer Anzahl von Delegationen auf die Zahlung einer Endentjchädigung hinauslaufe, hat der Reichskanzler am 20. Juni Herrn Macdonald erklärt und auseinandergesetzt, weshalb und warum Deutschland einer solchen Schlußzahlung nicht z u st i m - in e 11 könne.
In der gestern stattgefundenen Verhandlung zwischen bet britischen, französischen und deutschen Delegation richtete Macdonald die Frage an den Reichskanzler, ob er seinerseits nicht irgend etwas tun könne, um eine Endlösung herbeizuführen. Der Reichskanzler hat daraufhin aus- Leführt:
Das Vertrauen der Welt könne nur miedcrhergcstcNt werden, wenn die Sicgcrmüchte sich entschließen würden, die Diskrimination des Versailler Vertrages zu beseitigen. Aw tt« somit die Gleichberechtigung Driitschlaiids und die Sicherst hergestellt werde, dann würde der Reichskanzler es für möglich halten, daß Deutschland an der allgemeinen
rönne reine Rede sein. ($8 sei klar, daß die Sklareks keinen Anspruch auf Kredite gehabt hätten. Die Absicht der Sklareks sei lediglich gewesen, sich zu bereichern. Dies gelang ihnen, indem sie der Stadtbank
wertlose Schecks in Höhe von 180 Millionen übergaben und der Stadtbank einen Umsatz vortäuschten, der nicht vorhanden war. Der Vorsitzende ging dann auf die Pflichtwidrigkeit einzelner Verurteilter ein. Die Stadtbankdirektoren hätten zweifellos ihre mit den Sklareks getätigten Geschäfte nicht durchschaut. Dieses müsse ihnen in strafrechtlicher Hinsicht zugute gehalten werden, da sie in dem Glauben gewesen seien, daß die Stadtbank durch die Sklareks keinen Schaden erleide, zumal sie die Sklareks für reiche ehrenhafte Leute hielten, die mit namhaften Personen der Berliner Magistratsverwaltung befreundet waren.
Was das Strafmaß anbelange,
so habe das Gericht ein gerechtes Urteil ohne Rücksicht aus die öffentliche Meinuna finden wollen. Bei dem Charakter und
Die Angeklagten bei der Urteilsverkündung.
der Veranlagung der Sklareks, insbesondere wegen ihrer vom Gericht erkannten Unaufrichtigkeit, vertrete das Gericht den Standpunkt, daß die Sklareks bet einer passenden Gelegenheit nicht davor zurückschrccken würden, ihre Straftaten zu lv i e d e r h o l c n. Das gelte auch für die verurteilten Beamten. Daß die Sklareks noch nicht vorbestraft seien, könne nur als Zufall bezeichnet werden.
Bei der Bestrafung der Beamten
habe das Gericht keinen Unterschied zwischen den Bcruss- beamten und den politischen Beamten gemacht. Den politischen Beamten müsse als mildernder Umstand zugute kommen, daß die oberste Spitze der Stadt Berlin ihnen nicht nur keine Anleitung gegeben habe, sondern daß die oberste Spitze diesen Beamten auch kein leuchtendes Beispiel ge- ivesen sei. Mildernde Umstände seien für die Sklareks nicht zu finden gewesen. Tie S t a d t b a n k - direktorc^t seien das Opfer ihrer geschäftlichen Eitelkeit geworden. Sie unterschieden sich von den anderen Beamten nur dadurch, daß sie die Folgen ihrer Handlungsweise nicht erkannt hätten. Bürgermeister Kohl habe den Grundstein für den Aufstieg der Sklareks gelegt und sich bann nicht gescheut, lausend Zuwendungen cntgegenzunehmen. Bei S t a d I r a t Gäbel fei die Handlungsweise infolge seiner Weltanschauung als besonders verwerflich zu bezeichnen.
Die Anträge der Staatsanwaltschaft aus Erlaß von Haft- befehlen gegen die Stadtbankdirektorcn Schmidt und Hoff, mann, gegen den Buchhalter Lehmann und die Bürgermeister Kohl und Schneider lehnte das Gericht mit dem Hinweis ab. daß bei diesen kein Fluchtverdacht bestehe.
Revision angemeldei.
Die Verteidiger sämtlicher Angeklagten haben gegen das Urteil Skutfiun beim Reichsacricht anaemeldet.
Nachrichten.
Anstrengung zum Wiederaufbau der Weltwirtschaft seinen Anteil in Form eines Beitrages zahle, der selbstverständlich die vollkommene Wiederherstellung des wirtchaftlichen Gleichgewichtes in Deutschland und der Welt zur Voraussetzung hat.
*
Lausanne. Aus Kreisen der deutschen Delegation wird darauf hingcwiescn, daß die deutsche Stellungnahme zur Frage der Streichung der Reparationen durchaus mit den Ansichten der italienischen und englischen Regierung über- cinftimmc. — Heute nachmittag wird der Präsident der Konferenz den sechs einladenden Mächten über die Lage berichten. Die Besprechungen zwichen der französisches und der deutschen Delegation werden fortgesetzt.
Die Noiverordnung unterzeichnet.
Gayl bei Hindenburg.
Reichspräsident von Hindenburg hat am Dienstag den Reichsinncnminister Freiherr» v. Gahl zum Vortrag über die schwebenden innenpolitischen Fragen empfangen. Wie cs heißt, hat Reichspräsident v. Hindenburg bei dieser Gelegenheit die ihm vom Rcichsinncnministcr vorgelegtc neue Notverordnung über die einheitliche Regelung des Uniform- und Dcmonstrationswescns unterzeichnet.
Diese Notverordnung führt den Titel „Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen". Ferner erläßt der Innenminister eine
besondere Verordnung über Versammlungen und Umzüge. Die offizielle Veröffentlichung der Notverordnung war für Mittwoch nachmittag vorgesehen.
Die Antworten der Länderregierungen zu bett durch die neue Notverordnung geregelten Fragen, die ihnen in der vorigen Woche vom Reichsinnenminister vorgelegt, worden waren, sind in Berlin bereits eingegangen. Sie sollen von der Reichsregierung nicht veröffentlicht werden.
Sumpfpflanzen.
Der Prozeß ist zu Ende. Um sich an seinen Anfang zu erinnern, mutz man schon ein ziemlich gutes Gedächtnis haben, denn es lagen nicht weniger als neun Monate Gerichtsverhandlung zwischen Anfang und Ende, von dem Vorher, von dem, was der öffentlichen Verhandlung voranging, gar nicht erst zu reden. War der Barmat- Prozeß groß, so war der Sklarek-Prozetz noch weit gößer, sowohl in seinen Ausmaßen als auch in dem, was er an Fäulnis und Verderbtheit enthüllte und offenbarte. Aber eine „Sensation" oder was man so nennt war er eigentlich nur in seinen Anfängen, als man mit Staunen und Schrecken erkannte, daß Männer, die in der Berliner Stadtverwaltung eine nicht unbedeutende Rolle spielten, allen Bestechungen — großen und kleinen — zugänglich waren. Einige, aber glücklicherweise nicht alle oder auch nur die Mehrzahl, denn cs wäre auch wohl nicht gut möglich gewesen, daß eine so scharf und von so vielen Parteien kontrollierte städtische Verwaltung ganz der Korruption hätte anheimfallen können. Aber was geschehen ist und nunmehr seine Sühne gefunden hat, war immerhin schlimm genug.
Die Sklareks! Drei Brüder von geringer Bildung, aber nicht geringer Intelligenz, gerissen, gewiegt, in allen Sätteln gerecht, kommen von irgendwo aus dem östlichen Europa nach Berlin, um hier zwischen Krieg und Inflation und Nachkrieg „Heu zu machen", in einer Zeit, in der das Geldvcrdienen für finge Geschäftemacher eine Kleinigkeit zu sein schien, in der Zeit der vielen von unten nach oben geschwemmten „Neureichen", der Geldraffcr, die der Berliner Volkswitz „Raffkes" nannte. Möglicherweise hatten die drei Sklareks wirklich die Absicht, es zunächst einmal auf ehrliche Weise zu versuchen, aber da „es ehrlich immer am längsten währt", verfielen sie schließlich auf „unehrlich". Und sie fanden Kumpane, hochgestellte, in Amt und Würden befindliche Herren, die es ihnen leicht machten, auf leichte, d. h. auf betrügerische Weise zu Geld, zu viel Geld zu kommen. Buch- und Bilanzfälschungen taten das übrige in der von den Sklareks dirigierten Kleidcr- beschaffungs- und Kleidervertriebsgesellschaft, und wenn nicht plötzlich und unerwartet die dunklen Machenschaften in helles Licht gerückt worden wären, hätten die geriebenen Brüder aus der Stadt Berlin noch ein paar achtbare Monopolverträge herausgcwirtschaftet, und die Kosten hätte selbstverständlich der Berliner Steuerzahler zu tragen gehabt.
Pestbeulen, Schwären am Kö rper dcr Gesellschaft, Sumpfpflanzen — ivas alles hat man nicht an Sprachlichem aufgeboten, um die Sklareks einigermaßen richtig zu kennzeichnen! Aber sie Hütten das, was sie waren, nie und nimmer werden können, wenn sie sich nicht auf „Stützen der Gesellschaft" hätten stützen können. Ihr Grundsatz war: Leben und leben lassen! . . . und die Befolgung dieses Grundsatzes verhalf ihnen zu ihren er- staunlichen Erfolgen. Jagdgründe, kostbare Villen, Rennställe schafften sie sich an, um in Berlin mitmachen und ihren „hohen" Freunden, von denen einige wie sie selbst gestern noch in Niederungen gewandelt waren, etliches bieten zu können. Und da kleine Geschenke die Freundschaft erhalten und große natürlich noch viel mehr, waren sie nie kleinlich und knickerig, sondern verschenkten, was sic irgend zu ncrfdicnfen hatten: Anzüge und Damenpelze, Sekt und Austern, Bargeld und Beteiligung an „todsichc ren" Rennwetten. Jeder bekam, was er wünschte und brauchte, wobei merkwürdigcrivcise manchem der Pelz näher zu sein schien als das Hemd. Als dann aber bot große Kladderadatsch, der Zusammenbruch all der Scheinherrlichkeit kam, suchten sich nicht nur die Beschenkten, sondern auch die Schenker bumm zu stellen. Man erinnere sich nur, was für ein Theater die zwei vor Gericht gestellten Sklareks immer wieder im Gerichtssaal aufführ- ten mit Weinen und Schimpfen, mit Drohungen und vulgären Redensarten, und ivic sie immer wieder die Schuld an allem, was geschehen war, ihrem ältesten Bruder, der zur richtigen Zeit todkrank war und ivic ein Geist über dem Prozeß schwebte, in das Krankenbett zu schieben suchten, und ivic sie noch bis zuletzt behaupteten, daß er vom Krankenbette aus, ein zweiter Napoleon, die Welt, mindestens aber Groß Berlin aus bett Fugen heben könne.
Mehr als c i n Opfer hat der große Prozeß, hat dieser Korruptionsskandal gefordert, mehr als einen von denen, welche die neue Zeit cmporgèworfen hatte, und welche nach höheren Zielen strebten, hat er zur Strecke gebracht, hat er aus der Bahn geworfen. Geschäftliche Zu-
Kleine Zeitung für eilige Lesen
* Reichspräsident von Hindenburg bat die neue Notverordnung betreffend die Regelung der linifürmfragc für das ganze Reichsgebiet unterschrieben.
* In Lausanne fand eine eingehende Besprechung zwischen von Papen, Macdonald und Herriot statt, in der Macdonald vermittelnde Vorschläge nnrchtc.
* Im Sklarek-Prozetz wurden die Brüder Leo und Willi Sklarck zu je vier Jahren ZuchtbauS verurteilt. Die anderen Angeklagten erhielten Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monattm