Iulöaer /lnzeiger
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Wr. 108 — 1932 Fulda, Dienstag, 10. Mai 9. Jahrgang
Der Hessische Landtag wird neu gewählt!
Die Landtagswahlen vom 15. November 1931 für ungültig erklärt. — Neuwahlen am 3. Juli.
Darmstadt, den 10. Mai. Der Staatsgerichtshof für den Volksstaat Hessen gab gestern der Anfechtungsklage der Wirtschaftspartei gegen die Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen vom 15. November 1931 statt. Seinerzeit hatte der Landeswahlausschuh den Wahlvorschlag der Wirtschaftspartei nicht zugelassen, weil die von ihm als notwendig erachteten 500 Unterschriften nicht beigebracht worden waren. Nach fünfstündiger Verhandlung und eingehender Beweisaufnahme gab der Staatsgerichtshof der Anfechtungsklage der Wirtschaftspartei statt, weil der Wahlausschuh bei der Zurückweisung des wirtschaftsparteilichen Wahloor- schlags wesentliche Bestimmungen auher acht gelassen hatte.
Das hessische Gesamtministerium hat gestern abend für die Neuwahlen zum Hessischen Landtag den 3. Juli bestimmt.
Das Ende des Hessischen Landtags.
Alle Beratungen abgebrochen.
Darmstadt, 8. Mai.
Der Beschlug des Staatsgerichtshofs hat in politischen
Klüsen große Ueberraschung ausgelöst, da man allgemein
°iW»mmen hatte, daß die Entscheidung des Landeswahl- aeGusses auch vom Staatsgerichtshof bestätigt werden
Et. Der Landtag hat nunmehr seine Existenzberechti-
Mg verloren. Heute nachmittag befaßte sich bereits das Lmdhzspräfidium mit der geschaffenen Situation. Es Mtbm die bereits für morgen angesetzten Ausschußbera- Ä abgesetzt und den LandtaMWiglfedW gingen entsprechende Mitteilungen zu. Die bereits im Gang befinden Etatsberatungen sind damit natürlich unterbrochen, in> es ist als sicher anzunehmen, daß der Etat zunächst iirch Notverordnung in Kraft gesetzt wird, weil vor dem susammentritt des innerhalb acht Wochen neuzuwählenden Landtags das verlängerte Finanzgesetz abläuft.
Zn politischen Kreisen ist man der Meinung, daß, nach- em der Beschluß des Staatsgerichtshofs vorliegt, die Sache urchgefochten werden muß.
Darmstadt, 9. Mai.
Der Hessische Staatsgerichtshof trat heute im Saal des Vchgen Schwurgerichtes zusammen, um über die Anfech- Mgsklage der Wirtschaftspartei gegen die Landtagswahl W 15. November 1931 zu entscheiden. Neben dem Vor- «en, Oberlandesgerichtspräsidenten Müller und den ffdnlrndesgerichtsräten Schade, Maurer, Schneider und ^Msgerichtsdirktor Wepffenbach, sitzen die Abgeordneten ^ Best, Schwinn und Klostermann (Nats.), Schül-Zen- :Ä Delp-Soz., der sozialdemokratische Abgeordnete Kaul 1 .sucht erschienen und ebenso nicht sein Stellvertreter, öech-Komm. und Elaser-Lv. Die Klage wird von dem sei- 'krzeitigen Spitzenkandidaten, Rechtsanwalt Ludwig-Ober- Mheim vertreten. Die Anfechtungsklage stützt sich auf Muptete Verletzung des Artikels 17 der Reichsoerfassung Verletzung der hessischen Wahlbestimmungen, weil von Wirtschaftspartei seiner Zeit 500 Unterschriften ver- W worden seien — von Staatspartei, Radikaldemokra- und Nationalsozialisten jedoch nur 20 — und zudem Vertrauensleuten der Liste Ludwig die Möglichkeit der ' angelbeseitigung nicht gegeben worden sei. Auf natio- .„Mlalistischcn Antrag hatte seiner Zeit der Landeswahl- ^chuß mit 24 : 2 Stimmen die Zulassung der Liste Lud- wegen Nichterfüllung der Wahlvorlwriften abgelehnt. Ze zweite wirti^itsparteiliche Wahlliste (Starkenburger ^,°uinzialliste) war erst nach Ablauf der Einreichungsfrist Zugängen. Der Landeswahlausschuß hatte fi* seiner wie der Berichterstatter, Oberlandesgeri-btsrat dx, ^er aus dem Protokoll erklärte, von den Richtlinien W D ^chdinnen mi Nisters leiten lassen, wonach aufgrund Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Wahlprü- j^W^fichtes beim Reichstag Wahlvorschläge von Par- !-p Z uw. bereits im alten Parlament vertreten sind, nur leiten bedürfen, für sonstige Parteien dagegen I>r^,?^schriebene Mindestzahl von Unterschriften beige- Iin;' "der glaubhaft nachgewiesen sein muß. Diese Nicht- L auch an den Christlich-Sozialen Volksdienst und
( gestellt und von diesen erfüllt worden.
i der Erklärung, daß die Wirtschaftspartei ihre An- i«ci5‘ 9 ”’ allen Punkten aufrechterhalte, wurde die Be- M.Wabme mit der Vernehmung des Landeswahlleiters urnemann eröffnet. Er schilderte die Verhand- /wi der Einreichung der Liste Ludwig und die bis- M,^ubung. wonach allen Einreichern sofort Mängel ?ax?P'didllten oder Unterschriften kundgegeben werden, des .?uch bei Herrn Ludwig der,Fall gewesen, der nach ^ 5bn n"'^ ^us Zeugen selbst davon überzeugt schien, ■tiJ Unterschriften notwendig waren, der allerdings ^in-R» ?- , beim „Landeswahlausschutz Glück zu haben". Äaii^sUpor Wiener betätigt ebenfalls den Hinweis der Jiij vnL^^'Skeit bei Einreichung der Liste Ludwig. Hier- bit aca.^J'^ Gastwirt Mäner-Atüblbsim am Rhein, der ; utn Ludwig gerichtete Starkenburger Provinzialliste
eingereicht hatte, und Parteischriftführer Schäfer-Offenbach über die Entstehung der beiden wirtschaftsparteilichen Wahlvorschläge und die damals herrschenden Unstimmigkeiten in der Partei. — Der volksparteiliche Generalsekretär Erich Welkow ergänzt die Erklärungen hinsichtlich der Sitzung des Landeswahlausschusses, in dem er mit dem Landvolk-Vertreter für die Zulassung der Liste Ludwig gestimmt hatte, weil er die 500 Unterschriften, die zwar nicht vorlagen, doch durch die letzten Reichstagswahlen für glaubhaft nachgewiesen hielt. — Landtagsabgeordneter Wassung (Natsoz.) ist der Auftastung, daß der Landeswahlausschutz sehr sorgfältig gearbeitet und sicher die gesetzlichen Bestimmungen gehalten habe. Auf einige andere Zeugen wird verzichtet. Nach kurzer Pause nimmt der klägerische Vertreter kurz das Wort, um die Anfechtungsklage aufrecht zu erhalten. Nach seiner Meinung, die durch die Be- Deksaufnahme gestützt werde, seien zwingende Vorschriften der melmsversagung und des Landrechtes verletzt worden. Außerdem sei durch die Ausschaltung der Wirtschaftspartei das Wahlergebnis wesentlich verändert worden. Wenn auch viel Zeit im Parlament nutzlos vergeudet werde so fordere die Wirtschaftspartei doch die ihr zustehende Möglichkeit politischer Wirksamkeit. Als Vertreter der Regierung beantragte Oberjustizrat Thure, Zurückweisung der Anfechtungsklage. Die ganze Verhandlung habe die Mangelhaftigkeit der wirtschaftsparteilichen Listenaufftellung und Einreichung dargetan. Eine Glaubhaftmachung von 500 Wählern sei nicht einmal versucht worden als die vorgeschriebenen 500 Unterschriften durch Beanstandungen von Eintragungen nicht erreicht war. Belanglos seien die zudem verspätet vorgebrachten Einwendungen von dritter Seite im Wahlausschuß, der vollkommen korrekt und im Rahmen des ihm gelaßenen Spielraumes verfahren sei. Eine Verletzung der Reichsverfas- suna oder der hessischen Vorschriften sei in keiner Weise erwiesen Dagegen habe die Wirtschaftspartei die ihr nahe- ael-'gte Mängelbeseitigung nicht vorgenommen. Dem Lan- de^wahlleiter könne nicht der geringste Vorwurf gemacht werden. Landeswahlleiter Min.-Rat Bornemann als zweiter Regierungsvertreter behandelte dann die politi- ime Seite im Falle einer Zulastung der wirtschaftsparteilichen Wahlvorschläge. Nach Vorlage der letzten Wahlzif
Die Arbertsmarktlage.
5737000 Arbeitslose im Reich.
Rückgang der Arbeitslosenzahl Ende A P r i l.
Nach Mitteilung der zuständigen Stelle betrug die Gesamtzahl der Arbeitslosen am 30. April 5 737 000, d. i. rund 197 000 weniger als Mitte April. Im einzelnen wurden aus der Arbeitslosenversicherung 1 232 000 Personen aus der Kriscnsürsorge 1 675 000 Personen unterstützt, während die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosc« rund 2 Millionen betrug.
Die Arbeitsmarktlage in Hessen und Hessen-Nassau.
Nur geringe Entlastung.
Frankfurt a. M., 9. Mai.
Die Entlastung des Arbeitsmarktes hat sich auch in der letzten Aprilhälfte nur in verhältnismäßig geringem Um- kanae fortgesetzt. Die Gesamtzahl der Arbeitsuchenden ist von 335 967 auf 328 901, also um 7066 oder 2,1 % zurück- aeaanaen. Von den 7066 Abgängen entfallt der größte Teil 14926) auf die Saison-Außenberufe und nur etwa mehr als ein Drittel (2240) aus die übrigen Berufe. Von den Saison-Außenberufen hat die Zahl der Arbeitsuchenden im Baugewerbe um 2481, in der Industrie der, Steine und Erden um 1221, in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gärtnerei um 634 und in der Gruppe Lohnarbeit wechselnder Art um 590 abgenommen. Von den übrigen Berufen hat die Metallindustrie mit 981, das Bekleidungsgewerbe mit 335 und das Verkehrsgewerbe mit 307 Abgängen die größte Entlastung erfahren, wahrend die Lederrndusttre eine Zunahme um 377 Arbeitsuchende (3,4 %) verzeichnete Bon den 328 901 Arbeitsuchenden waren mm 30. April Hauptuirterstützungsempsänger in der Arbeitslosenversicherung 62 912 oder 19,1 %, Hauptunterstutzungsempfünger
fern habe die Wirtschaftspartei in Hessen-Nassau 79 Prozent verloren. Selbst bei Annahme eines durchschnittlichen Verlustes hätte die Partei höchstens 3600 Stimmen errungen unter Außerachtlassung der Spaltung der Wirtschaftspartei. Im Falle der vorgesehenen Lrstenverbindung wäre der Volkspartei ein Landlagssttz zugefallen. Der Landeswahlausschutz müsse gegen die Angriffe der Klägerin in Schutz genommen werden, er habe mit Recht die Liste Ludwig als berechtigte Vertreterin der Wiltschaftspartei in Zweifel gezogen. Die Mangelhaftigkeit der wirtschaftsparteilichen Listenaufstellung dürfe nicht dem ganzen Lande zur Last gelegt werden, sie müsse von der Klägerin getragen werden. — Nach kurzer Erwiderung des RA. Ludwig zieht sich der Staatsgerichtshof zur Beratung zurück.
Nach fünfstündiger Verhandlung und eingehender Beweisaufnahme gab der Staatsgerichtshof der Anfechtungsklage der Wirtschaftspartet statt, weil der Wahlausschuß bei der Zurückweisung des wirtschaftsparteilichen Wahlvorschlages wesentliche Bestimmungen außer Acht gelassen hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt die Wirtschaftspartet.
Zn der Begründung heißt es u. a.: Der Staatsgerichtshof schließt sich nicht der Auffassung des Landeswahlausschusses an, daß die 500 Wähler für die Wirtschaftsparteiliste nicht glaubhaft gemacht seien. Der Wahlausschuß hätte berücksichtigen müssen, daß die Wirtschaftspartei bei den vorhergehenden Reichstagswahlen 17 000 Stimmen auf sich vereinte. Das Festhalten an dem Wortlaut der Wahlbestimmungen war ein krasser Formalismus. Theoretisch bestehe die Möglichkeit, daß durch ein einziges Mandat eine Verschiebung der politischen Situation eintreten könne. Der Beweis, daß durch die Nichtzulassung der wirtschaftsparteilichen Liste eine Aenderung des Wahlergebnisses nicht herbeigeführt werden konnte, ist nicht erbracht worden. Die Frage, ob die Notwendigkeit, in Hessen jetzt Neuwahlen vorzunehmen politisch oder finanziell bedauerlich sei, dürfe bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht berücksichtigt werden. Dem Antrag der Wirtschaftspartei, die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen, könne nach dem Gesetz nicht stattgegeben werden.
in der Krisenfürsorge 91 888 oder 27,9 %, 115 691 Personen oder 35,2 % erhielten Wohlfahrtsunterstützung, und 58 410 oder 17,8 % der Arbeitsuchenden bezogen keinerlei Unterstützung. Gegenüber dem letzten Stichtag vom 15. April 1932 hat die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung um 9035 und in der Krisenfürsorge um 3186 abgenommen.
Die Einsturzkaiastrophe in Lyon.
Wahrscheinlich 50 biS 60 Tote.
Die Annahme, daß die unter den Trümmern der cin- gestürzten Häuser Begrabenen nur noch als Leichen geborgen werden können, gewinnt an Wahrscheinlichkeit. Die Zahl der Verschütteten, die ursprünglich auf 35 angegeben wurde, wird von der Polizei auf 50 bis 60 beziffert. Aus den Trümmern dringen keinerlei Laute.
Herriot, der nur mit knapper Rot dem Tode entging, wurde von einem Fcucrwehroffizier auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die darin bestehe, sich dem Unglücksort zu nähern. Herriot antwortete: „Wenn eine Gefahr, für mich besteht, besteht sie auch für andere; also bleibe ich."
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Der Reichstag ist zu einer kurzen Beratung zusammen-
* <TsiC hessischen Landtagöwahlcn sind vom StaatögerichtS» Hof für ungültig erklärt worden.
* Die Wahlen zur Französischen Kammer fielen zugunsten der Linksparteien aus. DaS Kabinett Tardieu ist geschlagen.
* Die Generalversammlung der Baseler Tributbank tritt in Basel zusammen.