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Zulöacr Anzeiger

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Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg

Zul-a- und Haunetal Zul-aer Kreisblatt

Redaktion und Geschäftsstelle: Königstraßs 42 Fernsprech-Rnfthluß Nr. 2989

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Ar. 72 1932

Fulva, Samstag. 26. März

9. Jahrgang

Preußens Polizewim in dm SwtszeiiAshgs

NSDAP. gegen Preußen.

Die Klage vor dem Staatsgerichtshof.

Vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig fanden unter Vorsitz des Neichsgerichtspräsidenten Bumke die Verhandlungen über die Klage der NSDAP. gegen das Land Preußen statt wegen der aus Weisung des Innen­ministers Severing vorgenommenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Neichsgerichtspräsident Bumke wies daraus hin, daß heute nur insoweit über die Klage der NSDAP, verbandelt wwcrden könne, als sie den Erlaß emer e i n st w e i l i g e n V e r s ü g u n g auf Freigabe des beschlagnahmten Materials bis zum Abschluß der Landtagswahl fordert.

Der Vorsitzende drückte seinen Dank dafür aus, daß in der Klageschrift deutlich zum Ausdruck gebracht worden sei, daß cs sich hier nicht um die politische Bedeutung der zu be- danvelnden Fragen, sondern um Klärung einer Rechts- und Perj ass u n g f r a g e handele. Dann erteilte er dem Be- lichterstatier, Reichsänwalt Dr. Schmitz, das Wort, der zu-

nächst den

Wortlaut des Antrages

auf eine einstweilige Verfügung zur Kenntnis brachte. Der giihall ist im wesentlichen: Die Aniragsgegner, also die preußische Regierung, geben der NSDAP und den ihr an- geschlossenen Formationen, bei denen lemals Material auS Anlaß Der Durchsuchungsmaßnahmen vom 17. März 1932 bs- schlagnahml oder iidjergefteUt oder sonstwie in polizeiliche Ver­wahrung genommen wurde, für Die Zeit bis zur Beendigung Des Wahlkampfes um die preußischen Landtagswahlen, also bis 24. April 1932, abends 6 Uhr, folgendes Sittenmaterial her­aus: «Es folgt eine genaue Aufstellung der beidüagnatimten 'litten.)

In der Begründung

heift ii. a., es handelt sich hier nicht um eine Durchsuchung aus Grund eines strasrechllichen Sachverhalts, sondern die Durchsuchung sei lediglich vorgenommen, um die Artikel 124 unb 125 der Reichsversassung als G e w a l t m a ß n a h m e gegen einen mißliebigen politischen Gegner unter Dem Deckmantel der polizeilich begründeten Maßnahmen anziiwenüen. Es sei hervorzuheben, daß der Führer der RSTAP. durchaus legal vorgehe und daß von den Pariei- milgüedcrn ebenfalls legales Verhallen verlangt werde. Zeugen und Sachverständige werden auch dafür benannt, daß die als Bürgeikriegsoorbereiiung öffentlich verschrienen Schutzmaßnahmen der NSDAP am 13. März 1932 in völlig legaler Weise wahrgenommen wurden.

Neichsgerichtsprüsidenl Bumke erklärt nach Schluß des «ortreges des Senatsberichterstallers, daß aus dem reichen Dislussionsstoss Der Streitsache Die Frage vorweggenommen werden könne, ob Der Staalsgerichlshof

bei Verfassungsstrcitigkcilen innerhalb eines Landes angerufen werden könne

"der nid)t. Beim Volksbegehren habe die preußische Re- gleruug Diese Befugnis bestritten. Die Auffassung des Staats- Michlshoses, Der seine Zuständigkeit bekanntlich bejaht hat, ~ Ministerialdirektor Dr. Dadt erklärte, daß die preußische 'Staatsregierung grundsätzlich ihren Standpunkt hinsichtlich Der üußandigkeil Des Slaatsgerichlshoses aufrechierhalte.

Aus die Frage des Vorsitzenden, wie weit

die Sichtung deö beschlagnahmten Materials

Eschen sei, antwortet Ministertaldirektor B a d t, die Prüfung fpi noch nicht beendet, doch fei schon vorher An- erfolgt, alles Entbehrliche so schnell wie möglich an Menlümer zurückzuleiten.

rank wendet sich dagegen, daß tatsächlich begangene wèrgrtzse hier in der Verhandlungbagatellisiert" würden, -«'ewngraffessor Oesterle schätzt, daß die Materialsichtung ?u.?""^EskriminalamteS bis Dienstag ober Mittwoch nächster durchgesührt sein werde.

SnU?^ Verlaufe der Verbandlungen erklärt der Präsident: l'ü) der ihm vorschwebeude wie er cinräumt: kühne e. einer gütlichen Einigung zwischen den Par- verwirklichen lassen, so könne sich vielleicht die Frage

-»" -sbilden, ob eine einstweilige Verfügung, selbst wenn ihre kett zu bejahen wäre, in Der begehrten Form °urfe, ob nicht vielmehr der Staatsgerichtshof in uliaDr geriete,

bas - in "'" schwebendes Verfahren cinzugrcifcn, uielle?*! ?em Stadium polizeilicher Prävention mittlerweile Perln, cinc prozessuale Phase geschritten sei. Im weiteren der Verhandlung wurde

des "'" Vermittlungsvorschlag

die besprochen, der dahin geht, daß ohne um,1? » Vesftorung angeben möchte, welches Material sie fei mu!M? ireigeben könne, und ob sie grundsätzlich bereit Die Di,ân< dos Material freizugeben, daS die NSDAP, für der Wahlen brauche.

Schreibe , ^ i n l b t r e (t 0 r Badt verlas dann ein Dieses ^ni^i NoichswchrministerS Dr. Groener vom 8. März wird n ÖI^ preußische Regierung, in dem erklärt »et ü ^"sönlichkeit, die mit den Verhältnissen bei ^ahrnet,».»,," ""^ ^""^ besonders bei der SA. vertraut sei, Bäben. bemacht habe, die zu Besorgnissen Alllaß

Hitlers sich als aussichtslos erweisen schlagen in hJ^ Tage nach der Wahl die SA. los- ^ärte'dann ^SDAP. Die Mach, zu sichern. Dr. Badl ^tefer Snchlnn» a preußische JIINc II IN i 11 i ft c r habe von Gasung oeT%,,cllnl"J'3 benommen und erst nach sorgfältiger Siteilmtnen durch den Retchsiunciiiuiiiister gewordenen Öloffen hi Durchführung der Maßnahmen cnt- â<sßdenlenwâ Ä^enbUck, in dem nach dem Ausgang bei Filter der Ä,i, d'e Gefahr bestand, daß enttäuschte Unter» N e ch t« Analem Vorgehen schreiten könnten.

kurzen a Dr. Frank nahm Dann das Wort zu thÂ?'.IUn(,r Md schloß seine Aussührungcii mit Mm g, wMw" preußische Jnneiiiuinister habe die Osscut- ?Ä Rach deMâ,'âr die Gründe seines Vorgehens gc- M schreiben $r VadtS, daß Minister Severing ®uÄn habe hm hu^Al'H^^ bisher nicht bekannt- * * &ÄÄ»fK - -"^

Nach Wiedereröffnung der Sitzung gab der Vorsitzende folgende Erklärung ab:

Ich habe mich auf Grund der Erklärungen, die im Laufe der Verhandlungen gemacht sind, entschlossen, zu versuchen, den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch einen Vergleichsvorschlag zu erledigen. Über den Inhalt dieses Vergleichsvorschlages und die Aussicht des Zustaude- kommcns vermag ich im Augenblick nichts zu sagen. Ich kann aber seststellen, daß ich mit den beiden Streitteilen darin einig bin, daß es sich mit Rücksicht auf die schwebenden Verhandlun­gen nicht empfiehlt, in dem jetzigen Streitversahren über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung fortzusahren. Ich habe daher jetzt nur die Sitzung zu schließen."

daher jetzt nur die Sitzung zu schließen. Die Verhandlung war damit beend

amit beendet.

An unterrichteter Regierungsstelle in Berlin wird be­stätigt, daß das Schreiben des Reichsinnenministers von Dr B a d t in Leipzig richtig wiedergegeben wurde. Jedoch wird darauf bingewiesen, daß die Schlüsse, die an­scheinend aus diesem Schreiben gezogen worden sind, nicht richtig seien. Der Reichsinnenminister habe das Material

Um Arbeit und Lohn

Ausbau des freiwilligen ArbkiisdieusttS.

Ziel: 1 982 1 00 000 Arbeit-dienstwillige.

Der freiwillige Arbeitsdienst wird in ständig steigendem Umfange in Anspruch genommen. Die Zahl der aus ReichZmitteln geförderten Arbeitsdienst- willigen belief sich am 31. Januar 1932 auf über 13 200, hat sich also trotz der ungünstigen Jahreszeit gegenüber dem Staube des Vorjahres fast verdoppelt. Die bis­herigen Ergebnisse sind, auch nach amtlicher Ansicht, in jeder Richtung günstig.

Die Erfahrungen der Praxis haben indessen erwiesen, daß die bisherigen Vorschriften zu eng gefaßt sind. Um den Wünschen Rechnung zu tragen hat der Reichsarbeits­minister Dr. S t e g e r w a l d entsprechende Abänderungen im Benehmen mit dem Reichsfinanzminister in die Wege geleitet. Bei dieser Ausgestaltung des freiwilligen Arbeitsdienstes handelt es sich insbesondere um folgende Maßregeln:

Der Kreis der Aröcitsdienstwilligen

ist bisher beschränkt auf Empfänger von versicherungs­mäßiger Arbeitslosenunterstützung oder von Krisenunter­stützung sowie auf nichtunterstützte Jugendliche unter 21 Jahren. Sonstige Arbeitslose, insbesondere solche, die nicht zu den Arbeitnehmern gehören, ferner volljährige WohlfahrtsuntcrstlltzungSempfänger können zwar am freiwilligen Arbeitsdienst mit gewissen Vergünstigungen teilnehmcn, doch gibt es für sie nicht den sonst geltenden Forderungsbetrag aus Mitteln des Reiches oder der Reichsanstalt. Demgegenüber soll künftig der Arbeits­dienst mindestens jedem jüngeren Arbeitslosen (etwa bis zu 25 Jahren) offenstehen, natürlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel. Rach den geltenden Vorschriften beträgt

die zulässige FörderungSdaucr

im freiwilligen Arbeitsdienst höchstens 20 Wochen. ES bedeutet eine außergewöhnliche Härle, junge tüchtige Menschen, die durch den freiwilligen Arbeitsdienst der Arbeitslosigkeit entrissen worden sind, nach Verhältnis- müßig kurzer Zeit wieder ihrem Schicksal zu überlassen. Das gilt besonders für Arbeitsdienstfreiwillige, die Eignung und Neigung für den S i c d l c r b e r u j besitzen. Sic sollen künftig bei Arbeiten, die für die künftige Siedlertätigkeit eine geeignete Vorbildung vermitteln, b i s zu einem Jahr zugelassen werden.

Die Förderung des freiwilligen Arbeitsdienstes erstreckt sich nach den geltenden Bestimmungen im Wesent­lichen auf

die persönlichen Aufwendungen.

Die Kosten der Arbeit selbst (Materialaufwendungen, Vorarbeiterlöhne, Barackenbcschaffung und dergleichen mehr) müssen von dem Träger der Arbeit auf­gebracht werden. In dem Maße, in dem sich Der frei­willige Arbeitsdienst auch größerer Projekte annimmt, begegnet die Finanzierung dieser Restkosten wachsenden Schwierigkeiten. Eine R e st f i ii a n 3 i e r u n g von Ar- beiten des freiwilligen Arbeitsdienstes soll weitgehend unterstützt werden. Geplant sind auch weitere Verbesse­rungen in bezug auf Anrechnung der Unterstützungsdauer.

Die Zahl der gleichzeitig beschäftigten Arbeitsdienst- Willigen soll 1932 nach und nach auf 100 000 gesteigert werden.

Insgesamt werden an besonderen RcichSmittcln rund 50 Millionen als erforderlich veranschlagt.

Für den verstärkten Einsatz von Mitteln wird ins­besondere der Umstand angeführt, daß der Arbeitsdienst in steigendem Umfange auch den Zwecken der Siedlung zugute kommt. ES ist beabsichtigt, den Zusammenhang

zwischen

Siedlung und Arbeitsdienst

planmäßig weiterzuentwickeln. Die Kreise, die den Arbeitsdienst praktisch erprobt haben, weisen überein- stimmend auf die Notwendigkeit hin, dem Arbeitsdienst ein über ihn selbst hinauswciscndes Ziel zu zeigen, wir cs insbesondere in der Siedlung gegeben ist.

an die Länderregierungen zur Prüfung und etwaigen Ver­anlassung weitergeleitet, ohne sich damit jedoch die An­gaben des Materials zu eigen zu machen. Davon, daß der Reichsinnenminister durch sein Schreiben die erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erfolgten Haussuchun­gen und Beschlagnahmen bei der NSDAP, in Preußen habe veranlassen wollen, könne somit keine Rede fein.

Der Standpunkt der NSDAP.

In einem Schreiben der SA.-Führung an Reichs­minister Groener wird auf diese Mitteilungen im Leip­ziger Prozeß bezugnehmend u. a. erklärt, es sei eine Selbst­verständlichkeit für den Führer gewesen, in einem Zeit­punkt. der bei der allgemeinen ^regung der politischen Leidenschaften am Wahltage schwere Zusammenstöße er­warten ließ, seine Heute geschlossen in der Hand und von der Straße fernzuhalten. Damit sei der Wille zur Auf­rechterhaltung der Ruhe am Wahltage bewiesen und eben­so die absolute Legalität der Partei Bezüglich der der Partei zur Last gelegten angeblichen Waffenfunde wird betont, daß jedeen SA -Mann und jedem Parteimitglied der Waffenbesitz verboten ist, daß jeder, der im Besitz von Waffen betroffen wird, automatisch aus der Partei aus» scheidet und daß noch in jedem Falle unberechtigten Waffenbesitzes der Ausschluß tatsächlich erfolgt sei.

Erneute Lohnherabsetzung nicht tragbar.

Der Reichsarbeitsminister zur Frage der Tarifverträge nach dem 30. April.

Zu der Nachricht, daß in Aussicht genommen sein soll, die Laufdauer der Lohntarifverträge für bestimmte Gewerbe durch Verordnung über den 30. April 1932 hinaus zu verlängern, weist das Reichsarbeils­ministerium daraus hin, daß solche Maßnahme sich offenbar schon deshalb erübrigt, weil die Parteien, wie schon jetzt mit Sicherheit anzunehmen ist, von der Kündi- gungsbefugnis der Lohnlarifverträge zum 30. April nur ausnahmsweise Gebrauch machen werden. Ein solches Verhalten entspricht auch der Auffassung des Reichsarbeitsministeriums. Nach der erheblichen Senkung der Löhne und Gehälter durch die vierte Notverordnung erscheint eine

erneute allgemeine Herabsetzung nicht tragbar und bei der steigenden Bedeutung des Binnenmarktes für die deutsche Wirtschaft auch nicht wünschenswert. Bei der gegenwärtigen Lage Deutschlands sollte jede vermeidbare Beunruhigung durch Taris kündig ungen unter­bleiben. Soweit Änderungen erforderlich sind, sollten die Verhandlungen der Beteiligten baldigst eingeleitet werden, um auch von der Lohnseite her die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Belebung zu schaffen.

Im übrigen sind in der letzten Zeit vereinzelt Zweifel geäußert worden, ob nicht Tarifverträge, die zu ihrem Ab­lauf der Kündigung bedürfen, auch wenn diese nicht erfolgt, gleichwohl aus Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 mit dem 30. April 1932

von selbst ablaufcn.

Diese Zweifel sind, wie das Reichsarbeitsministerium weiter mitteilt, nach Wortlaut und Zweck der fraglichen Vorschrift der Notverordnung nicht berechtigt.

Oer neue Reichshaushalisplan.

Der Reichshaushaltsplan für 1932. dessen Aufstellung vor dem Abschluß steht, wird tn Einnahmen und Aus­gaben mit etwa 8,5 Milliarden Marl ausgeglichen sein. Er wird also um etwa 800 Millionen Mar! niedriger liegen als der Haushaltsplan für 1931.

Das Schicksal des Kreuger-Konzerns.

Die Firma Kreuger und Toll voraussichtlich nicht zu halten.

Die Sachverständigen, die von dem Vorstand der Aktiengesellschaft Kreuger und Toll eingesetzt wor­den sind, um die Lage des großen schwedischen Finanz- unlernehmens zu untersuchen, gaben ein Gutachten ab, in dem cs heißt, daß allein schon der Umfang der Unter­nehmungen eine endgültige Übersicht über die Aktiven und Passiven erst nach zeitraubenden Vorarbeiten ermögliche. Die bisherige vorläufige Übersicht scheine jedoch zu zeigen, daß die Gesellschaft nicht zu halten sei, und daß die Ak­tiven bei einer Abwicklung ohne Konkurs bei den unter den jetzigen Verhältnissen zu erzielenden Gegenwerten nicht mit Sicherheit zur Deckung sämtlicher Verbindlich­keiten ausreichten.

Kleine Seifunfl für eilige Leser

* Vor dem Staatsgerichtshof fanden die Verhandlungen wegen dcs Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen Preußen, die die NSDAP, beantragt statte, statt.

* Im ReichSarheitöministerium wird ein großer Ausbau der ArbeftSdienstpslichi geplant.

* Der Direktor der Berliner LcrkchrSgcsellschaft, Brolat, der alS Zeuge im Sklarck Prozeß nicht vereidigt wurde, weil er der Begünstigung verdächtigt ist, hat sich für unbestimmte Zeit be­urlauben lassen.