Zul-aer Anzeiger
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Nr. 30 — 1932
Fulda, Freitag, 5. Februar
9. Jahrgang
Rüstung zur Abrüstung
Li« deutscher Abrüßungsvorschlag?
In Genfer Konferenzkreisen wird vielfach die Erwartung ausgesprochen, daß die deutsche Regierung im Laufe der Abrüstungskonferenz mit dem Entwurf eines allgemeinen Abrüstungsabkommens hervortreten wird. Man weist darauf hin, datz die deutsche Regierung bei den Verhandlungen des Vorbereitenden Ablüstunasausschustes den von diesem Ausschuß aus-
Ä Ter deutsche Dclegationssührer in Gens,
Botschafter Nad 0 lnv (Mitte), mit den beiden deutschen Hauptdelegierten, Botschafter Graf Welczet (links) und Gesandten Göppert (rechts), die Deutschland auf der Abrüstungskonferenz vertreten.
zearbeiieieu Abkommensentwurf, der ausdrücklich die Ellllraffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages anf- nchtnhält, mit großer Entschiedenheit abgelehnt hat unD auf Teilgebieten wiederholt eigene Vorschläge gemacht hat.
deutsche Standpunkt hat bisher die grundsätzliche ftntcrstützung der amerikanischen, der italienischen und der s 0 w j e t r u s s i s ch e n Abordnung gc- sunden.
Im Hinblick auf die entscheidende Bedeuttlug, die die Abrüstungsfrage gerade für Deutschland besitzt, rechnet »Mu daher allgemein damit, daß die deutsche Regierung nie Initiative ergreifen und ihrerseits der Abrüstungs- imlferenz einen ins einzelne gehenden Entwurf eines all- zcmcincn Abrüstungsabkommcns vorlegen wird, das auf ?er gerechten Herabsetzung der Rüstungen wie aus der Einschränkung der Heereshaushalte beruht und dem bisher stets von Deutschland in der Abrüstungsfrage eingenommenen Standpunkt entspricht.
Vom de u 1 s ch e n Standpunkt aus muß darauf angewiesen werden, daß ein derartiger deutscher Vorschlag
heute noch schwer gerüsteten europäischen Mächte zu einer eindeutigen Stellungnahme zu den im Zölkerbundpakt und im Versailler Vertrag festgclegtcn Ab- rustnngsvcrpflichtuugen zwingen und damit die un- oermcidlich gewordene Klärung der Haltung der übrigen -uac()te zur Abrüstungsfrage hcrbciführen werde.
Ä
Vor dem Rededuell Vrümng-Tardieu.
Brünings Programm in Genf.
Die Mitteilung, daß Reichskanzler Brüning am Sonntag in Genf eintreffen wird, um in der am Montag beginnenden Generalaussprache der Abrüstungskonferenz den Standpunkt der Reichs- tegicruNg zur Abrüstungsfrage darzulegen, hat in Genf starke Beachtung gefunden und wird besonders in deutschen Kreisen aufs lebhafteste begrüßt. Der Reichs- lauzler wird, wie verlautet, am Sonntag in Begleitung des Staatssekretärs von Bülow für drei bis vier Tage in Genf eintreffen. Für die kurze Dauer des Aufenthalts des Reichskanzlers wird ein genaues Programm ausgearbeitet werden, da der Reichskanzler die wenigen -Lage seines Aufenthalts in Genf voll ausnutzen möchte. Das außerordentlich gedrängte Programm wird Unterredungen mit Tardieu, S i m 0 n , Grandi und G i b s 0 n vorsehen. Die Verhandlungen über den Tag, an dem der Reichskanzler seine Erklärung in der Vollversammlung der Abrüstungskonferenz abgeben wird, sind noch im Gauge. In leitenden Konferenzkreisen besteht die Absicht, daß die Geueralaussprache am Montag durch den englischen Außenminister Simo 11 eröffnet wird, worauf Tardieu, G i b s 0 n und als vierter d e r R c i ch s- kanzler Brüning vor dem italienischen Außenminister Grandi sprechen lvird.
In französischen Kreisen hebt man als besonderes Ereignis die Tatsache hervor, daß der Führer der französischen Abordnung, Kriegsminister Tardieu, das Wort sofort nach dem englischen Außenminister ergreifen wird, und nicht erst, wie dies anscheinend zunächst in seiner Absicht gelegen hat, die Ausfülnmugcn Reichs- Kanzlers Brüning abwartet. Diese neue Tqkttl! wird verschieden auèaeleüt Während die einen behaupten.
daß der französische Kriegsminister beabsichtige, die gesamte Aussprache durch seine Rede von vornherein auf das ihm genehme Gleis zu führen, betonen die anderen, daß sich Tardieu bei seinem Entschluß von einer Art Höflichkeit habe leiten lassen. Er wolle nicht n a ch dem Reichskanzler sprechen, da er dann gezwungen sei, sofort gegen die deutsche These Stellung zu nehmen und zu polemisieren. Seine Ausführungen würden nunmehr den Charakter einer nochmaligen eingehenden Darlegung des französischen Standpunktes zur Abrüstungsfrage haben. Tardieu wird, wie verlautet, in seiner großen Rede vor der Abrüstungskonferenz folgende drei Gesichtspunkte entwickeln: 1. Die Abrüstung ist vor allem ein politisches und nicht ein technisches Problem, 2. die Grundlage der Abrüstung bildet die Sicherheit und 3. die französische Abrüstungspolitik hält sich im Rahmen des Völkerbundes.
*
Ein Wille, aber kein Weg!
Wenn man Hendersons lange Einführungsrede auf der Abrüstungskonferenz nüchtern von all den rethorisch glänzenden, aber nichtssagenden Sätzen, von den tönenden Pathos entkleidet, das nun einmal bei solch feierlichem Zeremoniell notwendig ist, — dann bleibt eigentlich nur eins übrig, die Feststellung nämlich, daß der sogenannte „K 0 nventi 0 nsentwurf der Vorbereitenden A b r ü st u n g s k 0 m m i s s i 0 n." keinerlei zwingende Bedeutung für die Arbeiten der Konferenz abgeben könne. Bekanntlich hat Deutschland diesen Entwurf abgelehnt; aber sogleich muß hinzugefügt werden — diese Unterstreichung ist überaus notwendig, um Deutschlands Ablehnung nicht in einem falschen oder gefärbten Licht erscheinen zu lassen, — daß auch andere Staaten den Entwurf abgelehnt haben. Erfreulicherweise hat Henderson auch einiges über die Gründe dieser Ablehnungen gesagt; einigen Regierungen gehen die Vorschläge des Entwurfs zu weit, anderen — z B. Deutschland — nicht weit genug, um eine „effektive Beschränkung der Rüstungen" herbeizuführen. Die Zahl der von den Delegationen in der Kommission gemachten Vorbehalte wurde höchstens noch von der Zahl der — Stimmenthaltungen übertroffen. Henderson, der hierüber mit der erfrischenden Deutlichkeit eines zurzeit nicht verantwortlichen Politikers sprach, weihte dem Entwurf damit eine kleine Krokodilsträne der Verabschiedung.
Trotzdem hat der Entwurf seine reichlich dürftige Seele doch noch nicht ganz ausgehaucht. Denn es steht auch einiges ganz Vernünftige drin, und die Völker könnten recht zufrieden sein, wenn sich die „Hohen Regierungen" darauf einigen würden. Freilich stammt es schon von früheren Abmachunaen her. wenn ;. B. für Linien-
Aus der NSDAP
Um Hillers Staatszugehörigkeit.
Hitler kein thüringischer Staatsangehöriger.
In Verbindung mit der Frage, ob Hitlcr als Präsidentschaftskandidat ausgestellt werden kann, ist natürlich, wie schon sooft, die Frage aufgetaucht, ob Hltlcr das deutsche Staatsbürgerrecht besitzt. Bisher wußte man nur daß Hitler früher österreichische Staatsangehörigkeit hatte Nach den Berichten der zwei thüringischen Ministerialbcamtcn, die der Rcichsrcgierung vom thüringischen StatSministcr Dr. Kästner übergeben wurden, schien Hitler die thüringische Staatsangehörigkeit erworben zu haben.
Wie aus München parteiamtlich initgetcilt wird, wollte Hitler ans diesem Wege die deutsche Staatsbürgerschaft ni ch t erwerben. , , .
Im Zusammenhang mit dieser Frage erhalten wir folgende Berichte:
von Der thüringischen Staatsregierung der Rcicüs- reaieruna übergebene Material besteht aus Drei Niederschriften unter dem Datum vom 1. Februar, ^n der ersten Nieder- icl, rist teilt Ministerialrat Walther mit, wie die An- aclcaciihcii inS Rollen gekommen ist, nämlich durch die Anfrage einer Zeitung Dieses Blatt hatte behauptet, Hitler ici in einem deutschen Lande bereits eingebürgert worden, die Ur» puuDe darüber werde im „Braunen Haus" in München geheim verwahrt Walther teilte die Anfrage dem Ministerialrat 9t mit Der Darauf sagte, daß er und Oberregierungsrat B. etwas darüber wüßten, daß sie aber Minister Frick zur AmtSver- schwiegen heil verpflichtet habe. Die zweite R t e de r - sehr-ist betrifft die Aufforderung an die Genannten zur Aus- age da nach Ansicht des Ministers Kästner ein von einem früheren Minister ausgesprochenes Schweigcvcrbo, nicht auch gegen über eine mAmtsnach solgcr dieses Ministers bestehe. Die dritte Niederschrift enthält die Vernehmung des Obcrrcgicrnngsralö B. und des Ministerialrats A. durch den Stnatsminister Dr. Kästner. _
An znständigcr Berliner Stelle enthalt man sich jedes Urteils imb jeder Meinungsäußerung über das die angebliche Einbürgerung Hitlers betreffende, von der thüringischen Staatsregierung der Rcichsrcgierung überreichte Material.
Aus Leipzig wird hierzu noch gemeldet:
Zu der Frage, ob Adolf Hitler Staatsangehöriger eines deutschen Landes ist oder nicht. kann auf folgendes km gewiesen werden: Im Verlauf des bekannten Sche«
schiffe eine Höchstgrenze von 35 000 Registertonnen und den Geschützen daraus eine solche von 406 Millimetern gezogen werden soll. Das geht nur unwesentlich über die letzten Linienschiffsbauten während des Weltkrieges hinaus.^ Beim U-Boot will man eine Höchstgrenze von 2000 Registertonnen durchgeführt wissen; sie würde beträchtlich unter der Größe zahlreicher U-Bool-Kreuzer zurückbleiben, die einen wesentlichen Teil der Marinestreitkräfte aller größeren Seemächte ausmachen.
Man wird gerade als Deutscher von bitteren Erinnerungen überflutet, wenn man jetzt in dem Entwurf die Bestimmung liest, keine Regierung, die in einen Krieg verwickelt werde, — dürfe eins „der im Bau befindlichen oder bereits fertiggestellten, jedoch noch nicht abgelieferten Schiffe, deren Bau auf Rechnung irgendeiner anderen Macht erfolge, als Kriegsschiff verwenden". Oder wenn gar bestimmt wird, in Friedenszeiten dürften auf Handelsschiffen keine vorbereitenden Einrichtungen für eine Bewaffnung zwecks Umwandlung in Kriegsschiffe vorgenommen werden. Ta gab es aber Vorbehalte! So daß schnell noch hinzugefügt wurde: Die Tecks könnte man verstärken, so daß sich Geschütze von höchstens 15,5 Zentimeter Kaliber einbauen lassen — was ja gerade der Hauptzweck der Handelsschisfsbewaffnung ist.
Noch viel mehr hat man sich wegen der Rüstungen „t n der Luft" und überhaupt wegen des im Luftkrieg Zulässigen herumgezankt, nicht zuletzt übrigens auch darüber, was denn nun eigentlich und wirklich „für Kriegszwecke geeignete Flugzeuge" sind. Eine Einigung hat es nicht gegeben, wohl aber findet sich im Entwurf hinsichtlich der Zivilflugzeuge auch wieder das Verbot der „vorbereitenden Einrichtung einer Bewaffnung und der Ausrüstung", um diese Flugzeuge rasch militärisch verwendbar zu machen.
Und schließlich stößt man im Entwurf auch auf die Vereinbarung der vertragschließenden Staaten — allerdings, wie ausdrücklich bemerkt wird, „unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit" —, wonach im Kriege die Verwendung von Stick-, Gift- und ähnlichen Gasen sowie von allen ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahren verboten sein soll, ebenso übrigens die Verwendung aller bakteriologischen Kricgsmirtel. Tas alles „verbietet man sich einander", aber, wie nochmals gesagt, „unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit". Nach den bisherigen Erfahrungen ist das ja eine Brücke, die niemanden trägt. Und an deren Tragfähigkeit auch niemand in der ganzen Welt auch nur einen Augenblick glaubt. Zudem hat es nicht den Anschein, als ob die wunderschönsten völkerrechtlichen Vereinbarungen solcher oder ähnlicher Art heut oder in der nächsten Zukunft genauer innegehalten werden, als das mit so manchem Teil des Völkerrechts während des Weltkrieges und in den dreizehn Jahren hernach geschehen ist. Wenn das alte römische Cicero-Wort sagt: „Während des Waffenlärms schweigen die Gesetze", so galt und gilt das auch von den „Gesetzen" des Völkerrechts. Von ihnen sogar ganz besonders.
ringer-Prozesses, also etwa drei Monate nach der angeblichen Einbürgerung in Thüringen, hat Adolf Hitler als Zeuge unter Eid erklärt, er sei staatenlos. Auf die ausdrückliche Frage unter dem Hinweis auf seinen Geburtsort, ob er nicht Österreicher sei, hat er nochmals erklärt: „Nein, ich bin staatenlos!"
Was das Reichsinnenministerium sagt
Das Reichsinnenministerium teilt zu der Angelegenheit der Staatsangehörigkeit Hitlers mit: Die Prüfung der Angelegenheit erfolgt auf Grund der protokollarischen Unterlagen der thüringischen Regierung. Es wird geprüft, ob der frühere thüringische Innenminister Fricf Herrn Hitler rcchtswirksam zum Beamten ernannt, und ob Hitler die Rcichsangchörigkcit erworben hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Wie weiter verlautet, ist nach Kenntnis des Rcrchs- innenministeriums irgendein Antrag auf Einbürgerung nicht gestellt worden. Ein derartiger Antrag müßte zunächst bei den zuständigen Landesbehörden eingebracht werden. Tas betreffende Land müßte dann, falls es selbst mit der Einbürgerung einverstanden ist, beim Reichsinnenministerium sogenannte Fragebogen einreichen, die alsdann den anderen Ländern mitgetcilt würden. Falls von irgendeiner Seite E i n - s p r ii ch erhoben würde, müßten sich die beiden Länder miteinander in Verbindung setzen, um die von dem einen Land vorgebrachten Bedenken auszuräumen. Erfolgt auca das nicht, so muß sich der Reichs rat mit der Angelegenheit befassen.
Gröners Gutachten.
Der Reichsinneuminister Gröner hat noch gestern abend dem Reichskanzler ein Gutachten zugehen lassen, das zu den
Kleinc Zeitung für eilige Leser.
* Japan hat die englisch-amerikanischen Vermittlungs« Vorschläge in der Haupisamc adgclehnt.
* Schanghai ist von den Japanern erneut bombardiert uwrdc»
* Der Preiskommissar Dr. Goerdeler gab einen Bericht Ätzer die Nuswirkv"0M der Pr-fsienkungsEinn..
* Zo Müvân fand die NeichsfÄherrtpaANZ des ftö^. statt.