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JaMa / Blatt 2

Nr. 22 Mittwoch, 27. Januar 1932

KMZs poliiifche Nachrichien.

Angesichts des drohenden finanziellen Zu - f a m m enbruch es vieler Städte hat Oberbürgermeister Dr. Menge-Hannover als Bevollmächtigter des Reichsrates bei diesem beantragt, der Reichsrat möge nochmals bei der Reichsregiernng wegen umgehender Hilfe für die Länder und Gemeinden vorstellig werden. Fast keine Gemeinde sei in der Lage, ihren Haushalt für 1932 zum Ausgleich zu bringen. Der finanzielle Zusammenbruch zahlreicher Gemeinden stehe unmittelbar bevor.

Im dritten Januarausweis der Reichs­bank treten erneut Gold- und Devisenver­luste von insgesamt 13,39 Millionen Mark zutage, die im wesentlichen aus Zahlungen auf Grund der Stillhalte­vereinbarungen entstanden sind. Die Deckung der Noten durch Gold und Devisen hat sich dagegen weiter von 25,6 aus 26,4 Prozent gebessert, da die gesamte Kapitalsanlage erneut zurückgegangen ist.

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Der Vorstand des preußischen Landkreis­tages beschäftigte sich erneut mit den steigende n W o h l f a h r t s l a st e n. Der Präsident des Landkreis­tages, Dr. von Stempel, wies darauf hin, daß die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den ländlichen Bezirks­fürsorgeverbänden des Reiches am 31. Dezember 1931 582 000 betragen habe, was gegenüber dem Vormonat eine Zunahme um 16 Prozent bedeute. Das katastrophale Absinken der Steuereinnahmen erhöhe die Schwierigkeiten ins Ungemessene.

Dr. Göbbels erhält eine Ordnungsstrafe.

Im Berliner Kurfürstendammprozeß verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Ohnesorge, nachdem der Staatsanwalt den Antrag gestellt hatte, Dr. Goebbels wegen seiner Zeugnisverweigerung in eine Ord­nungsstrafe von 800 Mark zu nehmen, den Beschluß des Gerichts, der dahin geht, daß Dr. Goebbels zur Tragung der entstandenen Kosten verurteilt und außerdem in eine Ordnungsstrafe in Höhe von 500 Mark genommen wird.

Dr Goebbels hatte bei der Verhandlung am 23. Januar ans die Frage, ob er von den Kundgebungen, die am 12. September vorigen Jahres aus dem Kur­fürstendamm stattfanden, vorher Kenntnis gehabt^ habe, sein Zeugnis verweigert. Er habe, sagte der Staats­anwalt, diese Weigerung nicht gemäß Artikel 38 der Reichsverfassung darauf gestützt, daß es sich um Tatsachen handele, die ihm in Ausübung seines Abgeordnetenberufes anvertraut worden seien, und auch nicht gemäß § 55 der Strafprozeßordnung daraus, daß die Beantwortung der Frage ihm die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zu­ziehen würde. Er sei also nicht berechtigt gewesen, sein Zeugnis zu verweigern, und müsse in Strafe genommen «werden.

Veleidigmigrprozeß gegen Mglieder des Reichslandbmldes.

Die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt.

Der Verlagsleiter Dr. Kluge und der Leiter der Pressestelle des Reichslandbundes, Pazyna, hatte sich in Berlin wegen Beleidigung des Preu­ßischen Staalsministeriums und des preußischen Ministerpräsidenten Braun zu verantworten. Die Beleidigung wurde in einem Polizeischtkane wider die Wahrheit" unterschriebenen Artikel« vom 1. August 1931 erblickt, der sich mit der Stellung der preußischen Staatsregierung zur Landwirt­schaft befaßte und die Berechtigung des Vorwurfs der L-abotagepolltik nachzuweisen versuchte.

Nach längerer Verhandlung beantragte der Ober- ^anmali gegen Pazyna eine Geldstrafe in Höhe von 2990 Mark, gegen Dr. Kluge eine Geldstrafe von 800 Mark.

Gericht verurteilte Pazyna zu 1000 Mark Geldstrafe, ■tr. Kluge zu 500 Mark Geldstrafe. Im Nichrbeitreibunqs- sallc tritt für je 50 Mark ein Tag Gefängnis Die preußische Staatsregierung und dem ^Ministerpräsidenten Braun wird Publikalionsbefugnis zugesprochen im Retchslandbund, im Waldeckschen Landbund und in der Ostfriesischen Landbundzeitung.

Dr. Aitstaedts Verteidiger

im Calmette-Prozeß.

Ende des Prozesses noch in Dieser Woche?

Im Calmette-Prozeß hielt Rechtsanwalt Dr. Hoff­mann, der Verteidiger des Angeklagten Dr. Ält­st a e d t, sein Plädoyer. Er wies darauf hin, daß die Erhebung der Anklage auf Grund einer Dienstanweisung des Senats an die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung

Altstaedts erfolgt sei. Ohne diese Zustimmung wäre die Aiiklageerhebung unmöglich gewesen. Das Ergebnis der Sachverständigengutachten sei gewesen, daß sie

keinerlei strafbare Fahrlässigkeit

darin gesehen hätten, daß die Lübecker Ärzte das Reichs- gesunoheitsamt vor der Einführung des Calmcttc-Ver- fahrens nicht gefragt hätten. Der ärztliche Verein habe keinerlei Widerspruch oder Warnung gegen die Einfüh­lung des Verfahrens erhoben. Wenn die Hebammen, die sichtig instruiert seien, den Eltern der Kinder ungenügende Erklärungen über das Calmette - Verfahren abgegeben hätten, so könne man dafür Dr. Altstaedt keine Schuld zuschieben. Kein Arzt habe die Pflicht, einem Patienten genaue Aufklärung über die Zusammensetzung eines Wittels zu geben.

Wie e« heißt, ist cs nicht unmöglich, daß der Calmette- Brozeß noch in dieser Woche beendigt wird.

Der Mitgliederbestand der NSDAP.

Der „Böikifche Beobachter" erklärt, daß der Monat Dezember 12(1 IWO Neuaufnahmen in die NSDAP, gebracht habe. In wenigen Wochen werde die Partei eine Million einge­schriebener Mitglieder erreichen.

ZA Beginn der ersten Lbrüstungrkonserenz.

von Oberst a. D. K. v. Oertzen.

Im Juni 1919 versicherte Clömenceau als Wortführer der gegen Deutschland verbündeten Mächte, diese würden „sofort" mit den Verhandlungen beginnen, die eine allge­meine Herabsetzung der Rüstungen bezweckten. Länger als 12 Jahre hat es gedauert, bis die erste Abrüstungskonfe­renz zusammentritt. Inzwischen hat — abgesehen von den 1919 entwaffneten Staaten — das Wettrüsten wieder be­gonnen. Präsident Hoover hat vor einigen Monaten fest­gestellt: „Die Welt gibt jährlich nahezu 5 Milliarden Dol­lar für Rüstungen aus, d. h. ungefähr 70 % mehr als vor dem Kriege. Beinahe 5 Millionen Menschen stehen im aktiven Kriegsdienst und 20 weitere in Reserve. Die Rllstungsausgaben haben sich wie folgt vermehrt:

Die Ver. Staaten gaben aus 1913 1,2 1931 3 Milliarden England ' gab „ 1913 1,4 1931 2,2

Frankreich „ „ 1913 1,4 1931 3,2

Rußland „ „ 1913 1,8 1931 2,7

Deutschland dagegen hat seine Wehrmachtsausgaben herab­gesetzt von 2,1 Milliarden RMk. auf 650 Millionen RMk. im Jahre 1931. Von einer Abrüstung ist also in den wehr­politisch freien Staaten gar keine Rede; auch nicht in

Frankreichs Stellung zur Abrüstungsfrage.

Frankreich überreichte dieser Tage den Regierungen eine Abrüstungsdenkschrift, in der erneut betont ist, daß Frank­reich nach wie vor an den Bestimmungen der militärischen Friedensverträge festhält und gegen jede Ausgleichung der übrigen Rüstungen an diejenigen der Besiegten ist. Man fordert nach wie vor größte Sicherheit Frankreichs, und da­bei ist doch die Ostgrenze Frankreichs gegen Deutschland durch einen Gürtel von Festungen gesichert. Im Oktober 1930 konnte man im „Matin" lesen, daß sich eine befestigte Zone von Lille bis zur Schweizer Grenze erstreckt mit Hun­derten von Stützpunkten, Maschinengewehrnestxrn, die von­einander höchstens 1 km entfernt sind. Jeder 10. Franzose ist im modernen Waffendienst ausgebildet. Deutschland aber hat nur 100 000 Berufssoldaten, keine Festungen und darf Hunderte von km von der französischen Grenze weg überhaupt keinen Soldaten marschieren lassen. Wo ist da Frankreichs

Sicherheit gefährdet?

Frankreich. Die von Paris aus in dieser Hinsicht in die Welt gesetzten Behauptungen sind Märchen.

In Frankreich wird nach wie vor jeder waffenfähige junge Mann für den Krieg ausgebildet. Die Herabsetzung der Friedensdienstzeit von 3 auf 1 Jahr ändert an der Kriegsstärke nicht das geringste. Um die durch Herab­

setzung der Dienstzeit eingetretene Verringerung der Frie­densstärke auszugleichen, hat man die Berufssoldaten auf 140 000 vermehrt (also auf 40 % mehr als das gesamte deutsche Reichsheer beträgt) und stellt wesentlich mehr Eingeborene ein als vor dem Kriege. Im ganzen liegt eine Herabsetzung der Friedensstärke um etwa 6 % vor,

Blutigs ELftrsuchLsiragödie.

Ein Toter, zwei Verletzte.

In Werl (Westfalen) streckte auf dem Heimweg von einer Festlichkeit der Gärtner Sodcukamp seinen Freund Rickert und ein Fräulein Wiesenthal durch zwei Revolver- schüsse zu Boden. Sodenkamp richtete dann die Waffe gegen sich selbst und schoß sich in die Schläfe. Der Täter ist einige Stunden später seinen Verletzungen erlegen. Ter schwerverletzte Rickert und Fräulein Wiesenthal wurden ins Krankenhaus geschafft.

nicht wie eine Denkschrift des Ministers Briand behauptet eine solche um 60 %.

Die Wirkung der verkürzten Dienstzeit auf die Ausbil­dung wird dadurch wieder wettgemacht, daß man die jun­gen Leute vor Eintritt in das Heer bereits militärisch schult: in der militärischen Jugendausbildung, die in aller Welt (besonders auch in Frankreich) außerordentlich gründ­lich betrieben wird. Die jungen Leute sollen soweit ge­fördert werden, daß sie bei Eintritt in die Kasernen die Rekrutenschule schon hinter sich haben und sofort mit der eigentlichen Gefechtsausbildung begonnen werden kann.

Der Völkerbund hat 1925 die sogenannte Vorbereitende Abrüstungskommission eingesetzt, die den Weg bahnen sollte, auf dem man zur allgemeinen Abrüstung kommen wollte. Diese Kommission ist unverrichteter Sache aus­einandergegangen. Sie hat nur den vollständig unzu­reichenden Entwurf zu einem Abrüstungsabkommen hinter­laßen. Dieser Entwurf geht an den eigentlich wichtigen Bestandteilen der Rüstung achtlos vorüber. Jeder weiß, daß im Kriegsfälle der größte Teil des Heeres aus Ange­hörigen des Beurlaubtenstandes besteht. Aus diesem wer­den die Regimenter auf Kriegsstärke gebracht und die zahl­reichen Reserveformationen gebildet. Um diese auszu- rllsten, liegen bereits im Frieden große Bestände an Waf­fen, Munition und sonstiger Ausstattung bereit. Der Be­urlaubtenstand und das gesamte in den Arsenalen aufge­speicherte Material soll, nach dem irregeleiteten Willen der Vorberetenden Kommission, bei der Abrüstung über­haupt nicht berücksichtigt werden. Eine solche Abrüstung ist natürlich keine tatsächliche Abrüstung, sondern nur eine Scheinabrüstung. Deutschland hingegen wurde im Versail­ler Vertrag eine ganze Reihe besonders wirksamer Waf­fen untersagt: Schwere Geschütze, grobe Minenwerfer, Tanks, die chemischen Kriegswaffen, Flugzeuge, Uboote, Kriegsschiffe über 10 000 Tonnen. Alle diese Verbote fehlen in dem Entwurf der Vorbereitenden Kommission; abgesehen von dem Verbot der Verwendung chemischer Kriegsmittel. Aber nur ihre Verwendung ist verboten; nicht die Vorbereitung ihrer Verwendung. Man muß also trotz des heute bestehenden Verwendungsverbotes — da überall- Eastruppenteile bereitgestellt werden — da­mit rechnen, daß diese Kriegsmittel aus gegenseitigem Miß­trauen doch verwandt werden.

Im Gegensatz zu den Grundsätzen des Völkerbundes hat sich nach dem Kriegsende Frankreich mit Belgien, Polen, der Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien verbün­det und diese Länder verpflichtet, ihm gegebenenfalls ge­gen Deutschland Waffenfolge zu leisten. Betrachtet man von diesen nur die, die an Deutschland unmittelbar an­grenzen, also Frankreich, Polen, Belgien und die Tschecho­slowakei, so ergibt sich, daß diese Staaten verfügen über rund 10 Millionen ausgebildeter Soldaten (Deutschland 100 000, also auf einen deutschen Wehrmann 100 Feinde); 45 000 Maschinengewehre (Deutschland 1926); leichte Ge­schütze 9 938 (288); schwere Geschütze 3 007 (0); Tanks 4100 (0); Flugzeuge 4 700 (0). Wir sehen also, daß Deutschlands Sicherheit in vollem Umfange aufgehoben ist. Es hängt machtpolitisch von dem guten Willen seiner Nachbarn ab. Trotzdem wird immer von der Sicherheit Frankreichs, nie

von der Deutschlands gesprochen. Dabei, hat Frankreich un­mittelbar an den deutschen Grenzen umfangreiche „Hinden- burgstellungen" angelegt; während Deutschland überall im Westen aber auch im Osten verboten ist, in seinen Erenz- provinzen Befestigungen irgendwelcher Art anzulegen.

Die deutsche Regierung hat daher mit Recht den Ent­wurf der Vorbereitenden Kommission abgelehnt; würde er zur Grundlage des endgültigen Abrüstungsabkommens ge­nommen, so bleibe alles beim alten. Besonders hat der Art. 53 des Entwurfs Entrüstung in ganz Deutschland her­vorgerufen. Dieser Artikel enthält die ungeheuerliche Be­stimmung, daß Deutschland den Bestimmungen der kom­menden ' Äbrüstungskonventèon nicht unterfallen soll. Deutschland soll anscheinend noch einmal aus der Reihe der gesitteten Nationen ausgeschlossen werden, „weil es mit der Kriegsschuld belastet ist". Völlig ausgeschlossen ist, daß ein Vertreter Deutschlands ein solch ungeheuerliches Abkommen unterzeichnet, daß das Reich unter ein Aus­nahmerecht stellt. Deutschland geht nach Genf mit der Forderung, daß seiner nationalen Sicherheit in demselben Maße Genüge geschieht^ wie derSicherheitallcranderenNölker. Es ver­langt daher, daß die anderen Nationen nach den gleichen Grundsätzen abrüsten, wie ite Deutschland auferlegt wurden. Der Völker­bund kennt nur Mitglieder mit gleichen Rechten und glei­chen Pflichten. Versucht er, seine Mitgliedsstaaten in voll­berechtigte und entrechtete Völker einzustellen, so zerstört er die Grundlagen seiner Existenz. Darum muß in Genf der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Mitgliedsstaaten durchgejetzt werden. Wer dafür kämpf t, dem stehen Recht und Ge rech tig ke i t^ z u r e eite; der streitet für Wahrheit und Frieden.

Vermischte Nachrichten

Die Bauarbcitcn am neuen Vöi kerbuudpa! ast vorläufig eingestellt.

Genf. Der Kontrollausschuß des Völkerbundes bat im Hinblick auf die allgemeine Weltwirtschaftäpe beMopem den Bau des neuen VölkerbundpalaNes vorläufig nicht weitcrzusiivren. Lediglich die bereu- degounenen Arbeiten für Die Bibliothek und das r^ölkerbundsekrerariat sollen beendet werden.

Fünf weitere japanische Kriegsschiffe nach China.

Tokio Amtlich wird gemeldet, daß die japanische Admirali­tät fünf'weitere Kriegsschiffe nach China beordert hat. Man vermutet, daß die Schiffe für Kanton und Nanking bestimmt sind.