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Zul-aer Anzeiger

Erscheint jeden Merktag.Bezugspreis: monatlich o RM. Bei Lieferungsbehinderungen durch höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Friedrich Threnklau, Fulda, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsver­leger. Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr. 16009

Sr? 270 1931

Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg Zulöa- und Haunetal -Zul-aer Kreisblatt Reöaktlon und Geschäftsstelle: Königstraße 42 4 Zernsprech-flnschluß Nr.4S4 Nachdruck der mit * versehenen Artikel nur mit <h> .llenangabeFuldaer Fnzeiger"gestattet.

Fulda, Donnerstag, 19 November

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8. Jahrgang

Die Neuordnung der Osthilfe

Antragsfrist 31. Dezember 1931.

Die neue Notverordnung, die der Ostkommtsiarz u r Sicherung der Ernte und der Entschuldung im O st h i l f e g e b i e t" durchzuführen hat, bedeutet einen überaus tiefgehenden Eingriff in die Wirtschaft. Die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs (Moratoriums) für die Landwirtschaft ist darin gegeben. Es muß aller­dings besonders betont werden, daß es sich um sehr ernste, lebensrettende Eingriffe handelt, die keineswegs ohne Folgen für die nächsten wirtschaftlichen Geschicke der Schuldner und auch der Gläubiger bleiben werden. Jeder Eingriff in die private Wirtschaft, die diese Stundung bringt, wird unter Aufsicht eines Treuhänders erfolgen, aber auchnurdann/wennAussichtauf Rettung b e st e h t. Leicht wird dieser Weg zu wandeln nicht sein, weder dem Schuldner noch dem Gläubiger!

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Das Reichskabinett hat eine neue Notverordnung ver­abschiedet, die als VerordnungZur S i ch e r u n g d e r Ernte und der l a n d w i r tsch aftl i ch en Ent­schuldung im Ost hilfegebiet" auf Grund des Artikels 48 vom Reichspräsidenten unterzeichnet wor­den ist. t

Um im Osthilfegebiet die Vorbereitung und Ein­bringung der nächsten Ernte und im Interesse der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und ihrer Gläubiger die Durchführung der Entschuldungsverfahren zu sichern, wird ein besonderes

Sicherungsvcrfahrcn öurchgesührt.

Der Eigentümer, Pächter oder Nießbraucher, der außerstande ist, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Vorbereitung und Einbringung der nächsten Ernte seinen rungsverfahrens beantragen. Das gleiche kann auch ein Gläubiger, der ein berechtigtes Interesse an der Sicherung eines ihm verschuldeten Betriebes nachweist.

Als untere Verwaltungsbehörde gelten in Preußen der Landrat, in Sachsen der Amtshauptmann, in Mecklen­burg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz der Vorsteher des Finanzamtes, in Anhalt der Kreisdirektor usw.

Die untere Verwaltungsbehörde legt die Anträge mit ihrer Stellungnahme dem Kommissar für die Osthilse (Landstelle) vor, der über die Eröffnung des Sicherungs- Verfahrens entscheidet; er kann die Entscheidungsbefugnis bis zum Einheitswert von 40 000 Mark der unteren Ver­waltungsbehörde übertragen.

Das Sicherungsverfahren ist abzulehnen, wenn auch durch Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen eine Sicherung nicht erreicht werden kann, die Entschuldung mit Rücksicht auf die Eingriffe in die Rechte der Gläubiger dem allgemeinen Wirt- schaftsintcresse zuwiderlaufen würde. Die Entscheidung über die Ablehnung steht dem Reichskom­missar zu.

Der Antrag auf Sicherungsvcrfahrcn muß bis zum 31. Dezember 1931 bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Eröffnung des Verfahrens wird mit der Zu­stellung des Beschlusses wirksam. Der Beschluß ist dem Amtsgericht mitzuteilen und im Amtsblatt bekanntzu­machen. Nach Eröffnung des Sicherungsvcrfahrens hat die entscheidende Stelle (Sicherungsstelle) unverzüglich unrn Treuhänder zu bestellen.

Die Eröffnung des Sicherungsverfahrens hat auf- Wenbe Wirkungen bei Zwangsvollstreckungen ^egen Gcldforderüngen sowie zur Erwirkung der Hergabe

Zubehör usw. 'Das gleiche gilt von der Verfügung W verpfändete oder zur Sicherung abgetretene Fordc- iungcn. Die Verwertung verpfändeter oder zur Sicherung übereigneter Gegenstände oder Forderungen ist unzulässig, rungsverfahrens.

Bon dem Sicherungsvcrfahrcn werden alle persön- und dinglichen Gläubiger betroffen, denen zur Zeit Verfahrenseröffnung ein vermögensrechtlichcr Au- !?p:ch zusteht. Als Ansprüche gelten auch nach der Er- Muung des Verfahrens entstandene Ansprüche aus Wechseln, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt ent­standen ist.

,.. Wenn ein gegenseitiger Vertrag znr Zeit der Ver- Mogenseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, rann der Betriebsinhaber mit Zustimmung des Treu- Uanders die Erfüllung verweigern. Der andere Teil kann dann im Rahmen des Sicherungsverfahrens Schaden­ersatz verlangen. Die Verjährung des Anspruchs eines Gläubigers, der von dem Sicheriingsverfahren bc- noffen wird, ist während der Perfahrensdauer gehemmt, -er Treuhänder hat auf den Gläubiger Rücksicht zu nehmen.

Vernachlässigt der Vctricbsinhaber die Pflichten eines ordentlichen Landwirts, so kann die Sichcrungsstelle bei bem Amtsgericht die

, Zwangsverwaltung

Sicherung der Durchführung des Verfahrens bean- Die Zwangsverwaltung ist ohne Nachprüfung der Aussetzungen des Antrages anzuordnen, der Beschluß s:^"unzechtbar. Als Zwangsverwalter ist eine von der benannte Person zu bestellen. Die Auf- der Zwangsverwaltung erfolgt auf Antrag der -^! ^uugsstelle, spätestens mit Beendigung des Sichc-

Die Betriebseinnahmen usw. sind vorbehalt­lich der zur laufenden Betriebsführung zu leistenden Aus­gaben zunächst zur Bezahlung der Löhne, Gehälter und Sozialvcrsicherungsbeitröge, zur Sicherung der notwen­digsten Bedürfnisse des Betriebsinhabers und seiner Unterhnltungsverpflichtungen, seiner Sachversicherungen und öffentlichen Abgaben zu verwenden. Darüber hinaus verfügbare Mittel sind zur Bezahlung der laufenden Zinsen und Tilgungsbeträge der ersten Hypothek sowie sonstiger laufender Zinsverpflichtnngcn zu verwenden. Dabei sind Gläubiger, die infolge der Eröffnung ti'§ Sicherungsvcrfahrens ein Pfandrecht verloren haben, vor­nehmlich zu berücksichtigen.

Während der Dauer des Sicherungsverfahrens wird die Bank für deutsche Jndustrieobligationen. soweit nicht andere Mittel beschafft werden können, die erforderlichen Beträge zur Verfügung stellen. Die Beträge sind, soweit sie zur Vorbereitung und Sicherung der Ernte gegeben werden, aus den Einnahmen der nächsten Ernte vorzugsweise zurückzuzahlen.

Der im Laufe des Entschuldungsverfahrens auf­gestellte Entschuldungsplan bedarf der Bestätigung durch die Landstelle. Vor der Entscheidung sind die Gläubiger zu hören. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Planes mit Rücksicht auf die darin vorgesehenen neuenEingri ffeindieRechteder Gläubiger allgemeinen wirtschaftlichen Interessen nicht zuwiderläuft.

Der Entschuldungsplan kann für persönliche , Forderungen Stundungen, den Erlaß von Zinsrückständen sowie die Verminderung des Zinssatzes für die Zeit wäh­rend und nach Abschluß des Verfahrens bestimmen:

Für Hypotheken, Grundschulden und sonstige dingliche Rechte gilt folgendes: Soweit diese Rechte an erster Rangstelle stehen oder von Landschaften, Hypothekenbanken oder sonstigen sich nach gesetzlicher Vor­schrift mit der Gewährung langfristiger Kredite befassen­den Instituten gegeben worden sind, sind Entschuldungs- maßnabmen nur mit Z u st i m m u n a der Berechtigten

Blutige Schlachten im Fernen Osten während im Völkerbundrat in Paris die Staatsmänner vergeblich um die Schlichtung des japanisch-chinesischen Wirrwarrs bemüht sind.

In Paris wird eifrig weiterberaten in der Mand­schurei nehmen die Feindseligkeiten an Umsang zu. Die Vertreter Chinas und Japans haben ihre Meinung über den Mandschureistreit dargelegt, der Rat wird heute Stel­lung dazu nehmen .... und dann? Ende unabsehbar! Amerika, auf das man gegenwärtig in Europa in schwie­rigen Angelegenheiten die letzte Hoffnung zu setzen pflegt, hüllt sich vorläufig noch in Schweigen; und die amerikanische Regierung hegt ihrerseits die Hoffnung, daß man in Paris eine Lösung finden möge.

In der gestern nachmittag abgehaltenen nicht­öffentlichen Sitzung des Völkerbnndsra - tes in Paris legte zunächst der japanische Vertreter, Bot­schafter Poshisawa, den Standpunkt seiner Regierung dar. Dann gab der chinesische Vertreter Dr. Sze ein Expos« über die Haltung Chinas. Heute vormittag traten die Ratsmitglieder ohne die beiden Parteien zu einer ge­schlossenen Sitzung zusammen, um zu den gestern abgege­benen Erklärungen Stellung zu nehmen.

Zu den verschiedenen Gerüchten über die Haltung Ame­rikas in der Mandschureifrage gab, wie aus Washington gemeldet wird, Stimson eine Erklärung ab, in der es u. a. heßt: Die Regierung hat weder Japan noch China Vor­schläge zur Lösung des Mandschureiproblems unterbreitet, noch ist sie irgend welche Bindungen eingegangen. Sie hofft, daß die jetzigen Verhandlungen in Paris zu einer Lösung führen werden.

Der Zapan-China-Kampf.

Die Schlacht zwischen den Japanern und den Trappen des Generals Ma hat mit einem Siege der Japaner ge­endet. Die Japaner haben die Stadt A n g a n t f ch i er­obert unb damit die Chinesische Ostbahn erreicht. Die chinesischen Truppen sollen sich in wilder Flucht auf Tsit­sikar zurückzieheu. Japanische Flugzeuge haben diese Stadt bombardiert. Nach dreistündigem schwerem Ringen ist es den Japanern gelungen, die vorderen Gxäben der Chinesen bei Sautschienfang zu besetzen. Angeblich wird General Ma vermißt.

Den vorliegenden Berichten zufolge ist der Angriff m den frühen Morgenstunden von den Truppen ocs Generals Ma ausgegangen, die zunächst Fortschritte machten und den Japanern schwere Verluste beibrachten, die sich auf 800 Mann belaufen sollen. Nachrichten aus Charbin besagten, daß gegen Mittag (Ostzeit) die Truppen Mas die Japaner in schwerem Kampfe zurücktrieben. Nach diesem Anfangs­erfolg der Chinesen gingen die Japaner zu einer allge­meinen Gegenoffensive auf der Nonni Linie über. Sie schlugen einen Gegenangriff von 2000 Mann chinesi­scher Kavallerie, der auf dem rechten Flügel erfolgte, er­folgreich zurück und gewannen hiermit die Oberhand.

Exkaiser Puyi wird sich in Japan nicdcrlassen.

Die japanische Regierung hat dem früheren chine­sischen Kaiser Puyi die Erlaubnis erteilt, in Japan seinen ständigen Aufenthalt zu nehmen.

zulässig. Pei sonstigen Hypotheken, Grundschuldrn und dinglichen -Rechten sind Stundung, Erlaß von Zinsrück­ständen und Verminderung des Zinssatzes in gleicher Weise zulässig wie bei persönlichen Forderungen; eine Herabsetzung der Kapitalforderung ist dagegen nur in­soweit zulässig, als sie unbedingt notwendig ist. um den Betrieb lebensfähig zu halten und nur dann, wenn vor­aussichtlich im Falle einer Zwangsversteigerung die Kapitalforderung ganz oder zum überwiegenden Teile nicht zur Hebung gelangen würde.

Sieht der Entschuldungsplan eine Herabsetzung des Kapitals um mehr als die Hälfte oder eine Ver­minderung des Zinssatzes auf weniger als 4,5 Prozent vor, so ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich.

Der bestätigte Entschuldungsplan ist im Verhältnis der darin aufgeführten Gläubiger zu dem Betriebsinhaber in gleicher Weise verbindlich wie eine vertragsmäßige Vereinbarung. Das Sicherungsverfahren ist aufzuheben, wenn es nicht mehr erforderlich scheint oder sich die Durch­führung eines Entschuldungsverfahrens als a u s s i ch t s- l o s erweist.

Der Treuhänder hat Anspruch auf Erstattung der not­wendigen Barauslagen und angemessene Vergütung, die von der Landstelle festgesetzt werden. Die Auslagen und die Vergütung sind aus den Betriebseinnahmen vorweg zu berücksichtigen.

Die Verordnung ist sofort in Kraft getreten.

Minister Scklange-Sckönmgen über die Osthilfe.

Der neue Rcichskommissar für die Ofthilfc, Reichs- Minister Schlange-Schöningen, erklärte: Die kleinen Gläu­biger sollen nach den noch zu erlaßenden Ausführungs- bestimmungcn zur Notverordnung nach Möglichkeit bar ausgezahlt werden. Bei großen Umschuldungen muffe die Sanierung im Wege eines Vergleichs, in erster Linie durch Senkung des Zinssatzes erreicht werden. Was mit den unrettbaren Betrieben geschehen werde, könne angesichts der völlig ungeklärten Zukunft heute nicht gesagt werden. Klar sei, daß bei der Fülle von verfügbarem Land im Osten die Sicdlungsarbeit energisch fortgesetzt werden müsse, mit dem Ziel, aus den Siedlern nicht Hungerleider, sondern seßhafte Bauern zu machen.

General Ma verlegt sein Hauptquartier.

Wie aus Tsitsikar gemeldet wird, erklärte Gene­ral Ma, daß er, falls Tsitsikar von den japanischen Truppen besetzt werde, sein Hauptquartiert und sämtliche Behörden nach S a ch a l j a n (an der russisch,mandschurischen Grenze am Amurfluß) verlegen werde, um von dort den Kampf gegen die Japaner fortzusetzen.

Schlacht bei Tsitsikar.

Aus Tokio wird gemeldet: Die Verluste in der gestrigen Schlacht zwischen Japanern und Chinesen sind auf beiden Seiten groß ge­wesen. Dem Generalstab der Heilungkiang-Armee sol­len fünf sowjetrussische Offiziere zugeteilt gewesen sein.

Ueber die Niederlage der chinesischen Truppen in der Mandschurei berichtet der Sonderkorrespondent der Londo­ner ZeitungDaily Mail" in Charbin: Die Japaner grif­fen um 5 Uhr früh mit 5000 Mann aller Waffengat­tungen Infanterie, Kavallerie, Tanks, schweren Bom­benflugzeugen und Panzerzügcn an und durchbrachen die Front der Chinesen, die auf dem Rückzug hartnäckigen Widerstand leisteten. Ein Gegenangriff vor Agantschi ver­zögerte das japansche Vordringen. Der Nonnifluß ist jetzr Zugefroren. Chinesen und Japaner leiden schwer unter der bitteren Kälte.

Reuter meldet aus Mukden: Kurz nach Sonnenaufgang eröffnete die japanische Artillerie das Feuer. Die Japaner standen einer fünffachen Uebermacht gegenüber, waren aber in der Feldartillerie und der Luftwaffe dem Gegner überlegen, während die Chinesen über den Vorteil stär­kerer Kavallerie verfügten. Die japanischen Militärbe­hörden erklärten, daß sie in keiner Weise die russischen In­teressen beeinträchtigen werden, wenn es auch möglich sei, daß die Schwungkraft der japanischen Aktion die japani­schen Streitkräfte zeitweilig über die Eisenbahnlinie Hin- ausführen werde.

Der Korrespondent der LondonerTimes" in Tokio meldet: Nach Mitteilung des japanischen Kriegsministeri­ums hatten die Chinesen am Dienstag nachmittag eine großangelegte Offensive vorbereitet. Der ge­strige japanische Angriff sei somit nur eine Ver­teidigung darauf gewesen. Der Korrespondent fügt

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Das Reichskabinett hat eine neue Notverordnungzur Sicherung der ernte und der landwirtschaftlichen Entschuldung im Ofthilsegebiet" verabschiedet.

* Die Japaner haben die Schlacht bei Tsitsikar mit 500'» Mann aller Waffengattungen gegen eine fünffache chinesische Acbermacht gewonnen.

* Wie verlautet, werden die japanischen Vertreter dem Bölkerbundsrat den Vorschlag machen, die jetzigen Pariser Der- hsudluuxrn zu LLrtsgev.