Zul-aer Mnzeiger
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^236 — 1931
Fulda, Freitag, 9. Oktober
8. Iahrgyng
Schwierige Verhandlungen.
Ming bei der RegikkWsMW.
Auch die Verhandlungen des gestrigen Donnerstag über die Regierungsneubildung haben nach der personellen Leite hin noch nicht zu einem positiven und abschließenden Ergebnis geführt. Abgesehen von den Ministern, die ohnehin wiederkommen, herrscht am Donnerstag abend nur über die Besetzung von drei Ministerien Klarheit:
Das ist die des Reichswirtschaftsministeriums mit Prof. Warmbold, des Reichsjustizministeriums mit Staatssekretär Joel und die Uebernahme des Auswärtigen Amtes durch Dr. Brüning.
Diese letzte Tatsache muß deshalb festgestellt werden, weil in den letzten zwölf Stunden immer wieder behauptet wurde, daß nun doch Botschafter von Neurath Außenminister werden solle. Das ist falsch. Entgegen anderslautenden Nachrichten ist Dr. von Neurath nicht in Berlin, sondern zur Erholung in Bayern. Er wird erst morgen nach Berlin fahren, um dem Kanzler für Samstag zu Besprechungen zur Verfügung zu stehen. Sie dürfen sich darauf beziehen, daß Dr. von Neurath vielleicht später einmal das Auswärtige Amt übernimmt. Für die bevorstehende Reichstagskampagne ist jedoch mit ihm als Außenminister unter keinen Umständen zu rechnen. Der Hauptgrund dafür ist darin zu suchen, daß durch die Uebernahme des Auswärtigen Amtes durch Dr. Brüning auch der leiseste Anschein vermieden werden soll, daß in der deutschen Außenpolitik eine Aenderung eintreten könnte.
Die Verhandlungen mit Dr. Geßler
wegen des Reichsinnenministeriums sind auch am Donnerstag abend noch nicht abgeschlossen. Dr. Geßler, der sich Bedenkzeit ausgebeten hatte, hat sich inzwischen mit seinen Berliner Freunden beraten. Es scheint aber im Augenblick nicht, daß sich die Aussichten, ihn zu gewinnen, wesentlich gebessert haben. Ganz abgesehen von der ablehnenden Stellungnahme der Sozialdemokraten gegen Ä Eeßler scheint das auch daraus hervorzugehen, daß gestern in Berlin bereits mit dem Essener Oberbürgermeister Dr. Bracht verhandelt wurde. Dr. Bracht hat endgültig abgelehnt und kommt nun für einen Eintritt ins Kabinett nicht mehr in Frage. In unterrichteten Kreisen nennt man außer Dr. Geßler jetzt auch den früheren Führer der Deutschen Volkspartei Dr. Scholz für das Amt des Reichsinnenministers.
Ebenso, wenig sind gestern die Verhandlungen wegen der Besetzung des Verkehrsministeriums vorwärtsgekommen. Wahrscheinlich hängt hiermit auch zusammen, daß
Hoover und die Tribuifrage
Erster Schritt von Deutschland erwartet?
frage noch mit Laval sich aber scheue, Laval hier-
Die Ausführungen Hoovers auf der überparteilichen »onserenz im Weißen Hause haben in weiten Kreisen der Stichen Öffentlichkeit eine gewisse Enttäuschung verursacht. An zuständiger Stelle wird demgegenüber betont, es sei eigentlich selbstverständlich, daß Hoover zunächst Ordnung in Amerika selbst zu schaffen. Außerdem stehe Hoover auf dem Standpunkt, daß die 2shulden- und Tributfrage noch mit Laval erörtert werden müsse, daß er sich aber scheue, Laval hier- n vor eine vollendete Tatsache zu stellen.
ist bekannt geworden, daß Präsident Hoover tat» ^e Absicht hatte, der im Weißen Hause stattgefun- Konferenz eine zweijährige Verlänge- °es Moratoriums vorzuschlagen. Der z^ikbuch verschiedener Senatoren und Abgeordneter Hoover zum Nachgeben.
Staatsdepartement ist von dem Pariser ameri- Botschafter unterrichtet worden, daß Laval die Schuldenfrage zu besprechen. Die Fran- terii ^en jedoch keiner Moratoriums verlän- den ^stimmen, ohne gleichzeitig festzulegen, was "gieren Feierjahren zu folgen habe.
dem-n Cl”er Meldung des Washingtoner Korrespon- und «er Londoner „Times" heißt es, daß in der Tribut- von ^ldenfrage nunmehr die Initiative Miu -0^a bzw. Deutschland kommen „über diese angebliche Auffassung des ameri- Stell?' -Irastdenten liegt in Berlin, wie von zuständiger ruart wird, keinerlei Mitteilung vor.
in 8 ?" Panamerikanischen Wirtschaftskonferenz, die b^ ugt0n eröffnet wurde, hielt Präsident die An<.s?e bemerkenswerte Rede, in der er schonungslos der letzten Jahre verurteilte. Hoover als1°. bveit, die amerikanischen Bankiers geradezu SufteUen der gegenwärtigen Weltdepression hm- 6 Völker und Regierungen sollten es sich zum Anleihen weder zu geben noch zu nehmen, ^gierun/^ ^ bor Anleihen zu warnen, die von den Ausgleich der Staatshaushalte auf- öaben ^^urden, deren Fehlbeträge durch Rüstungsaus- seien unproduktive öffentliche Arbeiten entstanden Vera , andere Anleihe, so erklärte Hoover, müsse zur u g des anleihenehmenden Polkes führen.
amerikanischer Bankiers hat auf ll‘f§Vlan Atlantik City den Hooverschen Finanz- ^tschljxL wmmig angenommen. In einer weiteren & sofort sr^ bie Washingtoner Regierung aufgefor- eM.a,w2;^^ ee.l6ngen.no beS
der Kanzler nun mit Dr. Vöglein und Dr. Silverberg Fühlung genommen hat, ohne daß freilich ein positives Ergebnis dabei herausgekommen wäre.
Neben den personellen Fragen scheint jetzt auch das Problem der Vollmachten aktuell zu werden, die der Reichspräsident dem Reichskanzler Brüning zu geben bereit ist. Bis gestern abend hat Dr. Brüning noch nicht die Vollmacht, im Falle einer parlamentarischen Niederlage des neu zu bildenden Kabinetts den Reichstag aufzulösen. Die Entscheidung dieser Frage dürfte wesentlich von dem weiteren Gange der Kanzlerver-
Oie neuen Männer.
Dr. Joel,
der Reichsjustizminister werden soll.
Dr. Geßler, der als Ministerkandidat genannt wird.
Handlungen abhängen. Immerhin läßt sich mit einiger Sicherheit sagen, daß, wenn der Reichspräsident sich grundsätzlich zu der Auflösungsbereitschaft entschließen wollte, er die Vollmacht dazu in erster Linie Dr. Brüning geben würde. Wenn übrigens in einigen Berliner Abendblättern angedeutet wird, daß es auch die Möglichkeit einer Auflösung unter Verschiebung der Neuwahlen geben könnte, so können wir demgegenüber mit Bestimmtheit feststellen, daß der Reichspräsident eine solche Lösung aus verfassungsrechtlichen Gründen und seiner ganzen Mentalität entsprechend unter gar keinen Umständen zulassen würde.
Am 14. Oktober wieder Völkerbundrat.
Der japanisch-chinesische Streitfall.
Die chinesische Regierung teilt in einer neuen Depesche mit, daß die japanischen Truppen Mulden und Kirin besetzt halten, daß neue japanische Truppenverstärkungen tn der Mandschurei erwartet würden und daß die Unabhängigkeitsbewegung in der Mandschurei von feiten Japans unterstützt würde. Demgegenüber weist die japanische Regierung darauf hin, daß in der Mandschurei die allgemeine Unsicherheit immer größer werde.
Angesichts dieser Lage hält man es daher in den leitenden Pölkerbundkreisen für unbedingt notwendig, daß der Völkerbundrat am 14. Oktober zu einer außerordentlichen Tagung zusammentritt. In Genfer Kreisen nimmt man an, daß an der Ratstagung am 14. Oktober die Außenminister Briand, Grandi und voraussichtlich auch Lord Reading teilnehmen werden.
Teilmobilisierung der japanischen Flotte?
Nach einer Reutermeldung aus Tokio hat die japanische Admiralität den in Kure und Sasebo stationierten Geschwadern befohlen, die Mobilisierung vorzuberetten.
Nach Meldungen aus Mulden bleibt die Gesamtlage in der Mandschurei weiter unsicher. Die Bildung von vier Provinzregicrurrgen hat die Möglichkeit, die frühere Ordnung wiederherzustellen, ausgeschaltet. Alle vier Regierungen beeilen sich, mit Japan Kompromisse abzuschließen, und machen Vorschläge, an welche die japanische Diplomatie vor einigen Monaten nicht zu denken wagte.
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Der chinesisch-japanische Konflikt scheint einen Punkt erreicht zu haben, an dem es durch innenpolitischen Druck beider Regierungen fast unmöglich gemacht wird, nachzugeben. Wegen des Vorgehens Japans in der Mandschurei dürften chinesische Vergeltungsmaßnahmen unvermeidlich sein. China hofft allerdings noch auf das Eingreifen des V ö l k e r b u n d e s, um Japan von seiner Politik abzubringen. Von Japan wird dagegen erklärt, daß ein Eingreifen des Völkerbundes keine entscheidende Rolle in dem Konflikt spielen könne, da eine Einmischung von dritter Seite nur eine Verschärfung der Lage herbeiführen könne. Sollte jedoch die chinesische Regierung die notwendigen Maßnahmen zum Schutze der japanischen Interessen in China ergreifen, so würde selbstverständlich die Möglichkeit geschaffen iverben, die japanischen Truppen aus dem chinesischen Gebiet zurückzuziehen.
Amerikanischer Untersuchungsausschuß.
Die amerikanische Regierung hat beschlossen, zur Untersuchung des chinesisch-japanische» Streites um die Mandschurei einen Ausschuß an Ort und Stelle m entsenden.
„Außer Kraft gefetzt".
Daß im Deutschen Reich heute „die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört und gefährdet" ist, kann ja — leider — nicht bestritten werden und man wird höchstens noch darüber debattieren, ob diese Störungen und Gefährdungen mehr aus wirtschaftlichen, aus sozialen oder aus parteipolitischen Gründen herrühren. Sie alle wirken jedenfalls mit, steigern auch ihre Wirkungen unablässig und stoßen dabei natürlich auf den Willen der öffentlichen Gewalten, die „zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen zu treffen." So zu lesen in dem uns fast zur rechtlichen Gewohnheit gewordenen Artikel 48 der Reichsverfassung, der an sich schon recht unbestimmt ist, in seiner anderthalbjährigen fortgesetzten Anwendung an rechllicher Klarheit auch nichts hinzugewonnen hat. Aber daß es einmal in Deutschland derart aussehen würde wie heute, wirtschaftlich, sozial, parteipolitisch haben sich die Väter der Verfassung sicherlich nie träumen lassen, obwohl es ja 1919 auch recht kunterbunt zuging!
Im Artikel 48 wird nun aber außerdem dem Reichspräsidenten das Recht zugesprochen, in seinen „Maßnahmen" bestimmte Artikel der Verfassung „vorübergehend", und zwar „ganz oder zum Teil" außer Kraft zu setzen. Es werden die einzelnen Artikel benannt, woraus sich schon ergibt, daß der andere Teil dieser „Grundrechte" nicht der Möglichkeit unterliegt, durch irgendeine Notverordnung auch nur vorübergehend außer Kraft gesetzt zu werden, so etwa die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz, das Freizügigkeits- und Auswanderungsrecht u. a.
Nun enthält die neue ste Notverordnung in ihren letzten Teilen eine ganze Reihe von Bestimmungen, die vor allem „Maßnahmen gegen die aus parteipolitischen Einstellungen und Absichten erfolgende Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" treffen wollen und sollen. Hierfür wird nun das Recht des Reichspräsidenten in Anspruch genommen, gewisse, aber genau aufgeführte „Grundrechte" für eine bestimmte Zeit ganz oder zum Teil außer Kraft zu setzen; aufgehoben werden sie dadurch ja nicht, sondern schon der Reichstag kann diese Außerkraftsetzung wieder rückgängig machen durch den Beschluß, die Notverordnung solle aufgehoben werden. Wenn dennoch der Reichspräsident bzw. die damals verantwortliche Reichsregierung sich auf die Verfassung, nämlich auf das im Artikel 48 ausgesprochene Recht zur zeitweisen „Sistierung" bestimmter Grundrechte beruft, so hält sie sich im Nahmen dieser Verfassung —, ohne daß damit über die sachliche bzw. politische Zweckmäßigkeit der in der Notverordnung dekretierten „Maßnahmen" ein Urteil gefällt sein soll! Darüber kann man schon deswegen sehr verschiedener Meinung sein, weil es wohl vor allem darauf ankommt, wie diese Notverordnungsbestimmungen nun durch die Verwaltungsorgane gehandhabt werden, denen die Durchführung übertragen ist.
Um aus der Masse der neuen Bestimmungen irgendeines herauszugreifen: Bei sogenannten „Waffendelikten" — die wir ja vor allem aus dem parteipolitischen Leben von heute genauer kennengelernt haben, als uns lieb ist! — darf jetzt die Polizei den dabei Erwischten zunächst mal bis zu drei Monaten in Haft nehmen. Das würde an sich gegen den Artikel 114 verstoßen, weil es kein Gesetz gibt, wonach die Polizei für eine derart lange Zeit die „Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit" des Artikels 114 nicht zu achten braucht. Aber der Artikel 114 gehört zu den Grundrechten, die laut Artikel 48 außer Kraft gesetzt werden können! Oder: Es heißt im Artikel 115, daß „die Wohnung jedes Deutschen für ihn eine Freistätte und unverletzlich sei". Jetzt kann die Polizei „politische Sammelstätten" oder „Stützpunkte für Gewalttätigkeiten" sofort schließen; auch „Parteiquartiere" oder Schankstätten mit einseitig parteipolitischem Charakter radikaler Art werden dadurch dem Zugriff der Behörden ohne richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung unterliegen, — aber dieser Artikel 115, also die „Unverletzlichkeit der Wohnung", darf ebenfalls laut Artikel 48 zeitweilig außer Kraft gesetzt werden! Entsprechendes gilt für die außerordentlichen Verschärfungen der Bestimmungen gegen das bisherige an sich ja schon stark eingeschränkte Vereins- und Persammlungsrecht, von dem ja nur noch Reste gelten, daß „alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln". Jetzt ist nicht bloß Anmeldung auch der kleinsten Versammlung notwendig, sondern dazu noch die Erlaubnis. Auch der Artikel 118 der Verfassung, der das Recht der freien Meinungsäußerung als Grundrecht festlegt, ist unter den Stößen der Notverordnungen schon mehr als erschüttert und zermürbt; davon wissen die Zeitungen eine Menge wenig schöner Lieder zu fingen. Jetzt erfolgt ein neuer scharfer Stoß, — aber der Artikel 118 gehört eben auch zu den Ver- fassungsbestinlmungen, die außer Kraft gesetzt werden können, „ganz oder teilweise"! Schließlich soll übrigens noch bemerkt werden, daß dieses Recht der Außerkraftsetzung von Grundrechten durchaus noch nicht bis zur
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Dr. Brüning setzte seine Verhandlungen zur Neubildung der Reichsregierung fort Er hatte Unterhaltungen mit führenden Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft.
* Reichsbankpräsident Dr. Luther bekannte sich vor dem Industrie- und Handelstag nachdrücklich zur Stabilität der Währung.
* Vom 16. Oktober ab muß Weizengebäck einen sünsprozen- tigen Zusatz von Kartoffelstärkewchl «halte«.