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25 Jahre Naturheilverein s. D. Fuld«.

Der Naturheilverein Fulda feiert am 18. Januar sein 25. Stiftungsfest Bei dieser Gelegenheit ist es wohl angebracht, einen kurzen Rückblick auf das Werden, Wirken und Wollen des Naturheilvereins zu werfen. Gegründet am 3 Dezember 1905 von 26 Fuldaer Damen und Herren hat sich der Verein die Aufgabe gesetzt, der Naturheilkunde und der naturgemäßen Lebensweise in Fulda die Wege zu bahnen. Aus kleinen An­fängen heraus entwickelte sich der Verein zu seiner heutigen Große Es würde zu weit führen, das verdienstvolle Wirken aller leitenden Persönlichkeiten an dieser Stelle zu würdigen, die Festschrift zum 25. Stiftungsfest gibt darüber Ausschluß. Dennoch wäre auch der gedrängteste Rückblick unvollständig, wenn nicht besonders das Wirken eines Mannes hervorgehoben würde. Ludwig Decke, der langjährige 1. Schriftführer und von 19211929 1. Vorsitzender des Naturheilvereins hat sich in rastloser Tätigkeit für den Naturheilgedanken eingesetzt und ich unvergängliche Verdienste um den Verein erworben. Wenn er, in der Festschrift heißt:Ludwig Decke war es, der seine große geistige Arbeitskraft ganz in den Dienst unserer Sache stellte. Nur der stillen, unverdrossenen Arbeit dieses Mannes ist es zu danken, daß der Verein über alle Klippen der Kriegs­und Inflationszeit hinwegkam .... Nur mit Wehmut und Achtung wird sein Name bei uns, in der Gruppe und beim Bund genannt so können wir aus diesen wenigen, schlichten Worten das Wirken dieses edlen Mannes erkennen. Sein Wirken im Naturheilverein galt ja nicht irgendeiner Vereins­sache Decke hatte die Bedeutung des Naturheilgedankens für die Volksgesundheit klar erfaßt und war einer der Unentweg­ten, als dieWasserapostel" undNaturmenschen" noch belacht und bespöttelt wurden. Es war ein harter Weg, den die Pioniere der Naturheilbewegung gegangen sind. Was heute selbstverständlich geworden ist: Licht, Lüft, Wasser in vernünf­tiger Anwendung, mutzte förmlich erkämpft werden. Vorur­teile mutzten überwunden werden und heute, da der Natur­heilgedanke sich durchgesetzt hat, gilt es weiter aus zubauen alle' Errungenschaften zum Wohle unseres gesamten Volkes. Die besondere Bedeutung der Naturheilbewegung liegt in einer bewutzt eingestellten Gesundheitspflege, in der Vorbeugung, in dem Motto, das die Bundessatzung besonders eindringlich enthält:Die Erhaltung der Gesundheit ist eine Pflicht sich selbst, seinen Angehörigen und dem ganzen Volke gegenüber." Mit diesem Satz richtet sich der Naturheilverein an jeden ein­zelnen Volksgenossen, in dem er ihn mahnt, acht zu haben auf das wertvollste Gut, das er besitzt, auf seine Gesundheit, und gleichzeitig appelliert er an sein'Verantwortlichkeitsgefühl sich selbst und seinen Volksgenossen gegenüber. Wenn heute Kran­kenkassen und Wirtschaft Wege suchen, die ungeheuren Ausgaben für die Krankenfürsorge systematisch zu verringern und die moralischen und wirtschaftlichen Kräfte unseres Volkes zu heben, so zeigt wiederum die Naturheilbewegung den Weg, der zum Erfolg führen kann. Keine deutsche Stadt heute ohne Luftbade­anlage ein Verdienst der Naturheilbewegung' Haben sich auch nicht alle Wünsche erfüllt, in dem ersten Vierteljahrhun­dert. so möge der Fuldaer Ortsgruppe des Naturheilvereins ein weiterer Aufstieg zum Wohle unserer Heimat beschieden sein. Es ist ein frohes Bekenntnis!Jeder einzelne mutz es erfah­ren, daß Gesundheit das schönste Gut ist. Wir wollen starke, ausrechte und fröhliche Menschen werden, dann können wir durchhalten, komme, was mag." In diesem Sinne dem jung- geblübenen Fuldaer Naturheilverein:Licht-Heil!".

Fuldaer Schöffengericht.

Ein ungetreues Gemeindeoberhaupt.

' Der frühere Bürgermeister H. aus Neuenberg b. Fulda hatte sich gestern vor dem Großen Schöffengericht zu verantworten, da ihm in einer Anklage zur Last gelegt war, aus der von ihm in den letzten Jahren verwalteten Stromgeldkasse einen größeren iSetrag veruntreut zu haben. Aus der Verhandlung, zu der 8 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen waren, ging hervor, daß laut Beschluß der Gemeindevertretung vom Jahre 1926 die Füh^ irung des Kontos für elektrischen Strom von der Gemeindekasse 'getrennt werden sollte. Man beauftragte daher den damaligen sBürgermeister mit der Verwaltung der Stromgelder. Seit die­ser Zeit wurden von den Einkassierern des Stromgeldes die er- hobenen Betrage an H. abgeführt. In den Jahren 1928 und 11929 tauchten un Orte Bedenken gegen eine ordnungsmäßige ^Führung der Stromgeldkasse auf, die dazu führten, daß H. seines Atmes als Bürgermeister verlustig ging. Am 22. Febr. 11930 übernahm sein Nachfolger das Bürgermeisteramt.^ Nach -einigen Tagen forderte H jedoch die Unterlagen für das Strom­konto zurück mit dem Bemerken, eine Abschrift anfertigen zu wo.en. Der neue Bürgermeister übergab ihm daraufhin auch idie betreffenden Akten, erhielt diese aber trotz wiederholter Re- jklamation nicht zurück. Schließlich wurde H vom Amtsgericht 'Fulda zur Herausgabe der AUen verurteilt, was jedoch wieder­um ohne praktischen Erfolg blieb. Erst als H. zur Leistung des sOffenbarungseioes geladen worden war, errlärte er, er wisse nicht mehr, wo die Belege hingetommen seien. Wahrscheinlich seien sie von seiner Frau aus Unkenntnis verbrannt worden. Die Gemeindevertretung wählte daraufhin eine Kommission zur Nachprüfung des Lichtgeldkontos. Bei der Prüfung, die sich sehr schwierig gestaltete, stieß man auf verschiedene Unregelmäßig­keiten, die sich H. hatte zu Schulden kommen lassen. U. a. war ein Einnahmeposten für bei einem Schützenfest gelieferten Strom in Höhe von 360 Mark nicht gebucht worden. Ferner wurden in der Ausgabe mehrere Posten entdeckt, die mit dem Lichtkonto nichts zu tun hatten H. konnte über einige der beanstandeten Posten keine Aufklärung geben; er konnte die fehlenden Beträge auch nicht abdecken. Eine genaue Prüfung ergab, daß insgesamt 1900 Mark fehlten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft be­antragte gegen den Angeklagten wegen schwerer Amtsunter­schlagung 9 Monate Gefängnis. Das Große Schöffengericht ver­urteilte schließlich nach längerer Beratung H. zu 6 Monaten Ge­fängnis und zur Tragung der Kosten des Verfahrens.

Wegen versuchten Betrugs

standen die Kaufleute S. und A. M. aus Tann vor dem Kleinen Schöffengericht in Fulda. Es wurde ihnen zur Last gelegt, bei der Aufstellung eines Schadenverzeichnisses über die ihnen bei dem verheerenden Schadenfeuer in Tann verbrannten bzw. ge= gestohlenen Gegenstände solche Gegenstände mitaufgeführt zu ha­ben die sie nicht besaßen, oder die nicht verbrannt waren. So­wohl in der Voruntersuchung, wie auch in der gestrigen Ver­handlung entstanden erhebliche Widersprüche. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte gegen jeden der beiden Ange­klagten 200 Mark Geldstrafe. Das Gericht vertrat dagegen die Ansicht, daß nicht einwandfrei festzustellen sei, ob S. M. oder A. M. und die Ehefrau des S. M. die Aufstellung gemacht haben und verurteilte nur A. M. wegen versuchten Betrugs zu 50 Mk. Geldstrafe. S. M wurde freigesprochen.

Jugendlicher Wechselfälscher.

Der 20jährige Anstreicher O. D. aus Blankenau hatte, als er sich in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befand, zwei Wechsel in Höhe von 50 und 70 Mark ausgestellt und diese mit falschen Namen versehen. Er wurde wegen schwerer Urkunden­fälschung und Betrugs zu zwei Wochen Gefängnis mit Strafauf­schub verurteilt.

Ehrenbuch der Kolonnen und Trains.

Der Deutsche Trainbund beabsichtigt, einEhrenbuch der Ko­lonnen und Trains" herauszugeben. Das etwa 400 Seiten starke Werk soll ein Denkmal für alle die sein, die im Kriege bei den Kolonnen in unerschütterlicher Pflichterfüllung zum Teil in schwerstem feindlichen Feuer der kämpfenden Truppe den ge­samten Bedarf an Lebensmitteln und Munition zuführten. Es soll aber nicht nur ein militärwissenschaftliches Werk sein, son­dern in ihm soll vor allem der Kamerad zum Kameraden sprechen. Wenn die ausgezeichnete Absicht, die Ruhmestaten der Waffe in einem großangelegten Werke der Nachwelt zu überliefern, ver- wirklicbt werden !oll, so ist es unbedingt notwendig, die dafür geeigneten Unterlagen, wie Tagebücher, Feldpostbriefe. Bilder, Gedichte, kurzgehalrene Schilderungen eigener Erlebnisse usw umgehend einzusenden an: Schriftleitung des Deutschen Train­bundes, Potsdam, Schließfach 17. Sämtliche Unterlagen wer­den den Eigentümern nach Fertigstellung des Werkes wieder zugestellt.

Zum hundertsten Geburtstage des Eeneralpostmoisthrs Hoin- rtch von Stephan, gibt die Deutsche Rbichspop sine besondere Postkarte zu 8 Pf. heraus. Die Karte trägt auf dem linken Teil der Vorderseite ein Bildnis Stephans und in der oberen rechten Ecke eine eingedruckte Freimarke, die der 1875 für die ersten Postkarten verwendeten violetten Marke ähnlich ist. Bild und Marke der neuen Stephanskarte sind dunkelgrau. Der Verkauf der in sehr beschränkter Auflage hergestellten Karten hat an den Poftschaltern begonnen.

Sonderzugverkehr zur Leipziger Frühjahrsmesse 1931.

Gelegentlich der Fahrplankonferenz für die am 1. März be­ginnende Leipziger Frühjahrsmesse waren u. a. auch die Ehren­amtlichen Vertreter des Leipziger Meßamts aus Holland, Oester­reich, Ungarn, Tschechoslowakei, Schweden und England in Leip­zig anwesend, um an Ort und Stelle mit den Delegierten der Reichsbahndirektionen und den Vertretern der ausländischen Bahnverwaltungen über alle mit dem Messeverkehr zusammen­hängenden Fragen zu verhandeln. An Auslanosjonderzügen werden fünf Messesonder- (M.-Z.-)Züge aus Holland, zwei aus Frankreich und je einer aus Dänemark, Oesterreich, Ungarn, Tschechoslowakei, Belgien, Schweiz, Norwegen und Schweden ge­fahren werden. Außerdem werden 35 Jnlandssonderzüge mit Fahrpreisermäßigung verkehren.

Kapitalabsinhung von Beschädigten.

Der Reichsarbeitsminister hat an die HauptfUrsorgestellen folgenden Erlaß gerichtet:Die ungünstige Finanzlage des Reichs läßt die Bewilligung von Kapitalabfindungen im lau­fenden Rechnungsjahr nicht mehr zu. Gleichwohl sollen Be­schädigte, wie mir bekannt geworden ist, vielfach Verträge über Erwerb von Grundstücken und Errichtung von Häusern âbschlie- ßen, weil sie mit der Bewilligung der Kapitalabfindung in späterer Zeit rechnen. Da zur Zeit nicht übersehen werden kann, ob und in welchem Umfange künftig Mittel für die Ka­pitalabfindung bereit gestellt werden können, kann eine schwere Schädigung und unter Umständen eine Gefährdung der wirt­schaftlichen Existenz der betreffenden Rentenempfänger die Folge solcher Verträge sein. Nach meinen Beobachtungen muß ich nach­drücklich vor der Uebernahme von Verpflichtungen warnen, solange nicht das Siedlungsunternehmen einwandfrei finanziert und die Kapitalabfindung bewilligt ist. Es kann nicht damit gerechnet werden, daß die aus solchen voreilig abgeschloffenen Verträgen entstehenden Schwierigkeiten durch bevorzugte Be­willigung einer Abfindung zum Nachteile derjenigen, die den Bestimmungen gemäß sich vor der Bewilligung nicht vertraglich gebunden haben, oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln be­hoben werden könnten."

Vergünstigungen bei der Lösung von Sonntagsrückfahrkarten.

Vielfach ist zum Schaden der Reisenden nicht hinreichend be­kannt, daß auf Sonntagsrückfahrkarten die Rückfahrt schon am Sonnabend und die Benutzung der Schnellzüge mit diesen Karten auch bei nahen Entfernungen gegen Bezahlung des gewöhn­lichen Schnellzugzuschlages zugestanden ist. Des weiteren können versuchsweise in verschiedenen Stationsverbindungen auch an Mittwochnachmittagen von 12 Uhr ab Ausflüge auf Sonntagsfahrkarten unternommen werden; die Rückfahrt ist bis sptestens um 24 Uhr anzutreten; eine Unterbrechung ist dann nicht mehr zulässig. Die für diese Vergünstigung in Betracht kommenden Stationsverbindungen sind im amtlichen Taschen­sahrplan unter dem AbschnittSonntagsrückfahrkarten" durch einen Pfeil bezeichnet. Sie können aber auch bei jeder Fahr­kartenausgabe erfragt werden.

Vorschriften über Verkehrseinrichtungen.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst einem Runderlaß des Preußischen Innenministers entnimmt, wird unter Abände­rung anderer Vorschriften bestimmt, daß bei solchen Sperrun­gen von Straßen die nicht für den Anli-gerverkehr gelten, für das Sperrschild die AufschriftDurchfahrt verboten" zu benutzen ist. Die u. a. vorgeschlagene FassungGesperrt für Durchoangsverkehr" ist künftig nicht mehr zu verwenden, da der BegriffDurchgangsverkehr" in der Sprache des Kraftfahrzeug- gesetz. s und der Kraftfahrzeugverkehrsordnung in anderer Weise gebraucht wird.

Neues Fernsprechbuch, Aenderungen rechtzeitig beantragen!

Die Oberpondirektion in Kassel wird Ende April ein neues amtliches Fernsprechbuch herausgeben, das in Größe und Glie­derung der Ausgabe 1930 entspricht. Die hauptsächlichen Be­stimmungen über die Gestaltung der Eintragungen sind in dem jetzt gültigen Fernsprechbuch am Seite 14 unter H enthalten. Für die Inhaber eines Fernsprechanschlusses empfiehlt sich eine BrNfuna. ob die Ein^raounaen zweckmäßig abgesagt oder ob Abkürzungen und Einschränkungen geboten sind. Firmen ha­ben darauf zu halten daß ihre Eintragungen mit dem Fir­menwortlaut übereinstimmen, und daß besonders der Name und die Geschäftsbezmchnung an der S elle des Buches erscheinen, wo sie in der Regel gesucht werden. Ferner werden die An- schlußinhaber gebeten, das Bestreben der Deutschen Reichspost auf deutsche Abfassung der Eintragungen und Vermeidung von Fremdwörtern sowie auf Einführung der Einheiis ABC Regeln zu unterstützen. Aenderungen, die in der neuen Auf­lage berücksichtigt werden sollen, müssen bis zum 1. Februar schriftlich dem Vermittlungsamt -mitgeteilt werden, an das der Teilnehmer angeschlossen ist. Eintragungen, die bis dahin nicht berichtigt sind, werden in die neue Auflage unverändert ausgenommen.

Gelbe Mützenbänder für Auskunftsbeamte der Reichsbahn.

Nach einer Verfügung der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft werden ab sofort alle Reichsbahnbedien­stete, die auf den Bahnsteigen und in den Vorhallen der Bahn­höfe mit der Auskunftserteilung in Reiseverkehrsangelegen­heiten betraut sind, durch gelbe Mützenstreifen mit eingewebter schwarzer AufschriftAuskunft" gekennzeichnet sein. Die bisher üblichen gelben Armbinden fallen also fort.

Weißweine......von Mk. 0.75 an

Rotweine.......von Mk. O.S5 an

Süßweine.......von Mk. 1.10 an

Weinbrand - Liköre - Punsche ebenfalls gut und billig.

Bruno Dieirich,

Weinhandlung Fernruf Nr. 851

Pfandhausstr. 5.

Reform der Ausbildung der Strafvollzugsbeamte.

Der Preußische Justizminister hat über die Ausbildung der Beamten des oberen Strafvollzugsdienstes (Strafanstaltsinspek- toren) neue Vorschriften herausgeben, die aus eine gründliche und sorgfältige Schulung der Beamten für die Aufgaben des neuzeitlichen 'sozialerzieherischen Strafvollzugs abzielen. Die Ausbildung, deren Dauer drei Jahre beträgt, sieht eine,mehr­monatige praktische Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, bei dem Jugend- und Vormundschaftsgericht, sodann im Vollzugs­und Verwaltungsdienst und eine halbjährige Beschäftigung bei der Kriminal-, Gefährdeten- und Gesundheitspolizei sowie in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege vor. Neben dieser praktischen Ausbildung 'findet die theoretisch-wissenschaftliche Schulung in zwei besonderen zentralen Lehrgängen von mehr­monatiger Dauer statt.

* Schlitz. (Jägerei.) Bei einer gestern im Karlshofer Feld abgehaltenen Treibjagd wurden 5* Hasen zur Strecke ge­bracht, ein Ergebnis, das gegenüber früheren einen sehr starken Rückgang bedeutet: betrug doch bei sonstigen Treiben in die­sem Eemarkungsieil die Jagdbeute oft 100 und mehr Hasen.

* Tchtitz. ^r's^x*^. ^te ofir tiüT^t ^erLurtri. ist DHetamt'srrkMt Dr. Sack mit Wirkung vom 15. Januar an von hier nach Mainz versetz! worden. Er hat dem hiesigen Amtsgericht noch keine 4 Jahre vorgestanden. Der Weggang des zuvorkommenden, pflichttreuen Beamten, der sich durch sein einfaches und schlichtes Wesen großer Beliebtheit in weiten Kreisen unserer Stadt erfreute, wird allgemein bedauert.

* Hünfeld, 9. Jan. (2 5 Jahre Hebamme.) Frau Katharina Odenwald konnte ihr 25jähriges Jubiläum als Heb­amme begehen. In über 1000 Fällen hat die Jubilarin den Müttern bejgeftanben. Aus Anlaß des Ehrentages wurde ihr eine Feier bereitet. Glückwünsche brachten dar im Namen der Mütter Frau Müller, für die Kirche Dechant Ley und für die Stadt Bürgermeister Dr. Daniel.

* Hersfeld, 9. Jan. (Unter schwerem Verdacht.) In das hiesige Gefängnis wurde ein in den 30er Jahren stehender Landwirt aus Asmushausen im Kreise Rotenburg eingeliefert. Er steht im Verdacht, das Anwesen seines Schwiegervaters vor­sätzlich in Brand gesteckt zu haben.

Hersfeld, 8. Jan. (Tätlichkeiten gegen einen Schiedsrichter.) Wie erst jetzt bekannt wird, ist es am Sonntag nach dem Oberliga-Spiel Kurhesien-Marburg gegen Hefsen-Hersfeld zu häßlichen Szenen und tätlichen Angriffen auj den Schiedsrichter Markert-Kaffel gekommen. Der Schieds­richter konnte sich vor den Angriffen des Hersfelder Publikums kaum retten. Er wurde stundenlang in den Tribünenräumen von der Menge belagert und mutzte schließlich unter polizeilichem Schutz zur Bahn gebracht werden. Ter Schiedsrichter hatte sich mißliebig gemacht, weil er drei Hersfelder wegen derben Spie­les vom Feld gewiesen hatte. Die Angelegenheit dürfte noch ein Nachspiel haben.

* Bischofsheim (Rhön), 9. Jan. (Kein Wassermangel mehr.) Der Anschluß-Neubau der Wasserleitung ist jetzt fer- tiggeftelli. Nach den angestellten Berechnungen dürfte in Zu­kunft ein Wassermangel, der sich bisher öfter unliebsam bemerk­bar machte, selbst in sehr heißen Sommern nicht mehr eintreten.

Zillbach (Rhön), 8. Jan. (Fünf Anwesen abge­brannt.) Ein zu nächtlicher Stunde entstandenes Schaden­feuer, dessen Ursache noch nicht aufgeklärt ist, vernichtete hier fünf Anwesen nahezu vollständig. Vier Familien sind obdach­los und konnten nur das nackte Leben retten.

* Bischofsheim (Rhön), 9. Jan. (Gute Aussichten für den Bahnbau.) Auf Veranlassung des bayerischen Staats­ministeriums besuchten zwei Sachverständige des Oberbergamtes München das Steinerne Haus, Oberelsbach und das Anschluß- gelände. Es handelte sich um eine Orientierung über die Mög­lichkeiten für den Bau der Industriebahn zum Abtransport dèr Steinmasien. Wie man hört, stehen die bayerischen Ministerien der Angelegenheit wohlwollend gegenüber und wollen den Bau der Industriebahn nach Möglichkeit fördern. Fraglich ist noch, ob der Anschluß an die Nebenbahn Neustadt Bi'chofsheim oder von Oberelsbach durch das Elstal zur Hauptbahn nach Unsleben erfolgt.

* Bebra, 9. Jan. (Da fehlt ein Maulkorb.) Hier wurde ein Reisender festgestellt, der von Erfurt kam und -eine Fahrkarte besaß. Bei der Feststellung wurde der Reisende rabiat und biß dem Beamten durch Mantel, Jacke und Hemd in den Arm, daß die Eindrücke der Zähne tief zu sehen waren.

Gießen, 8 Jan. (Unregelmäßigkeiten in einer

oberhessischen G e m e i n d e k a s j e.) Bei einer Revi­sion der Gemeindekage in Ettingshausen (Kreis Gießen) stellte sich heraus, daß in der Kasse ein Betrag von etwas über 3000 Mark fehlte. Der Gemeinderechner wurde sofort seines Amtes enthoben und die Verwaltung der Kaffe einem anderen Rechner übertragen. Bei dem fehlenden Betrag handelt es sich um Ee- meindegelder. Die Gerichtsbehörde ist zurzeit noch mit der Un­tersuchung des Falles beschäftigt.

Gießen, 6. Jan. (Brezel-Heinrichs 40jähriges Jubiläum.) Auf eine 40jährige Tätigkeit blickt der in ganz Gießen bekannte Brezel-Heinrich zurück, der seit seiner Schul­entlassung sich dem Berufe eines Brezel-Verkäufers gewidmet hat und heute noch allabendlich von einem Gasthaus zum andern zieht, um sein beliebtes Gebäck zu verkaufen.

Gießen, 8. Jan. (5% Jahre Gefängnis für zwei wandernde Einbrecher) Vorigen Sommer wurden hier in mehreren Gastwirtschaften und in einem Straßenverkaufs­häuschen Einbrüche verübt, bei welchen den Tätern Rauchwaren, Eenußmittel und Bargeld in die Hände fielen. Die Polizei er­mittelte zwei Wanderburschen als Täter die sich hier erst ken­nengelernt hatten und auch mit Einbruchswerkzeugen aller Art ausgerüstet waren. Einer von ihnen hat wegen Diebstahls schon erhebliche Strafen abgesessen. Gestern hatten sich die bei­den vor dem Gießener Schöffengericht zu verantworten, wo der schon wiederholt vorbestrafte Kunde wegen rückfälligen Dieb­stahls 3% Jahre Gefängnis und der andere, der außerdem noch Betrügereien begangen hatte, 2 Jahre Gefängnis erhielt.

Ortenberg, 8. Jan. (Der Mädchenmürd bei Orken­berg.) Unter dem dringenden Verdacht, den gemeldeten Mäd- chenmörd verübt zu haben, wurde der 21jährige Landwirt Wil­helm Lehr aus Altenstadt verhaftet. Der junge Men'ch befindet sich zurzeit im Amtsgerichtsgefängnis zu Ortenberg Er leugnete bisher die Tat entschieden ab und will auch keinerlei Beziehun­gen zu dem Mädchen unterhalten haben.

* Büdingen, 8. Jan. (Lebensmüde.) Ein junger Mann, der bei der hiesigen Stadtkasse beschäftigt ist, wurde heute morgen bewußtlos in seinem Bett aufgefunden. Er hatte sich mit einem Revolver eine Kugel in den Leib g e- l d) o f f e n. Er wurde sofort dein Krankenhaus zugcführt. Lebensgefahr besteht nicht, jedoch ist der Verletzte infolge an­dauernder Bewußtlosigkeit noch nicht vernehmungsfähig Bis jetzt fehlt noch jeder Grund zur Tat.

Hanau, 8. Jan. (Ein Oberbürgermeister hat es nicht leicht....) Aus Hanau wird derKommunalen Umschau" berichtet: Hier machten die Kommunisten mächtig Lärm, weil der Magistrat sich nicht für Streichung der Aus- wandsentschädigung des Oberbürgermeisters ausgesprochen hatte. Der Oberbürgermeister wandte sich in scharfen Ausführungen gegen bie ständigen Anpöbelungen der Kommunisten. Er müsse darauf hinweisen, daß er derartige Anpöbelungen nur so lange mitmachen könne, wie es ihm gesundheitlich möglich sei Wenn dies ihm nicht mehr möglich sei, dann jei lediglich erreicht worden, daß er 40 Jahre lang mt Pension spazieren gehen könne. Schon vor einiger Zeit habe er dem Stadtverordnetenvorsteher mitge­teilt, daß er im Interesse seiner Amtsführung und seiner Ge­sundheit es in Zukunft ablehnen müsse, den ètadtverordneten- fitzungen noch beizuwohnen, wenn derartige persönliche Angriffe nicht .unterbleiben würden.

Darmstadt, 7. Jan. (Der Rüsselsheimer Totschlag vor Gericht.) Vor dem Schwurgericht Darmstadt hatte sich heute der Schifter Johannes Oppermann aus Rüffelsheim wegen Totschlags und Totjchlagsverfuchs zu verantworten Oppermann hatte im vorigen Jahre den Verlobten seiner von ihm geschiede­nen Frau aus dem Wege nach Raunheim überfallen und nach einer Prügelei erschossen. Dagegen versagte der Revolver, als er auf seine frühere Frau schießen wollte. Der Angeklagte er­klärte in der Verhandlung, er habe sich selbst erschießen wollen, doch habe die Waffe nicht mehr funktioniert. Seine Bekannten stellten ihm ein gutes Zeugnis aus Der Sachverständige Ober- medizinalrat Dr. Heid erklärte, daß der Angeklagte ein stark be­lasteter schwachsinniger Psychopath sei. Die freie Willensbe- stimmung bei der Tat sei nicht ausgeschaltet gewesen, doch hielt der Sachverständige mildernde Umstände für weitgehend gerecht­fertigt. Der Staatsanwalt beantragte unter Zubilligung mil­dernder Umstände 3% Jahre Gefängnis. Dieiem Antrag schloß sich das Gericht an. das die Auftastung des Verteidigers, dem Angeklagten den Schutz des Paragraphen 51 oder Notwehr zu­zubilligen, ablehnte. Das Gericht rechnete vier Monate der Untersuchungshaft auf die Strafe an, die von dem Angeklagten angenommen wurde.

®ebfeM brr fritrtsinn Zugtiere.

Laßt sie nicht unnötig lange in der Kälte stehen und gebt ihnen eine warme Decke!