Zul-aer Anzeiger
Erscheint jeden werttag.Vezugrpreis: monatlich 5.20 RM. Bei Lieferung-behinderungen durch höhere Gewalten", Streiks, Mussperrungen, Vahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Friedrich Ehrenklau, Fulda, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsver. leger. Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Hr. 16009
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg M»Ä^ Zulöa- und Haunetal ♦ IulSaer greisblatt «^SÄS
Redaktion und Geschäftsstelle: Mühlenftraße 1 ♦ Fernfprech-Mnsthlust Nr.-S» I _ _ . ' V" , ^
NachSnuk Ser mit * versehenen Betitel «mk mit <DyeU$nangab» .ZaiSaer Bnjeigee'ntflaM.
hing hat Zahlung innerhalb 8 Tagen ju «fol»
Wr. 290 — 1930
Fulda, Freitag, 12. Dezember
7. Jahrgang
Remarque - Film verboten!
Kein Film des Krieges, sondern der deutschen Niederlage.
Die Filmoberprüfftelle verbietet die Aufführung des Tonfilms „Im Westen nichts Neues" in Deutschland. Der Vertreter des Reichswehrministeriums erblickt in dem Film eine Herabsetzung des Ansehens der Wehrmacht und damit eine Gefährdung des Ansehens des Deutschen Reiches. Das Innenministerium hält die öffentliche Ordnung für gefährdet und erklärt den Film für „einseitig".
Sie 6iM der ^iMeqirBWMe.
Nach mehrstündigen Verhandlungen im Reichsinnenministerium gab der Vorsitzende der Filmoberprüsungs- itclle, Ministerialrat Seeger, die Entscheidung der Prüsungsstelle über den Film „Im Westen nichts Neues" bekannt. Danach hat die Filmoberprüfungsstelle die Gefährdung des deutschen Ansehens durch dm Film als gegeben erachtet und die weitere Ausführung des Films für Deutschland verboten. Vorher hatte zu Beginn seines Plädoyers der Vertreter der Univcrsal-Pictures Company die Erklärung abgegeben, daß, gleichviel wie die Entscheidung des Gerichtes fallen wird, die Herstellerin des Films, die genannte ameri- kamsche Firma, den Film für die Ausführung in Deutschland zurückziche. Der Film werde also nicht mehr gespielt werden, es sei denn, daß inzwischen mit der Univcrsal- Pictures Company und den Behörden ein Einvernehmen darüber erzielt worden sei.
Über die Verhandlungen vor der Filmoberprüfungs- stelle werden noch folgende Einzelheiten bekannt:
Die Filmoberprüfungsstelle tagte im Reichsministe- rimn des Innern. Sie war folgendermaßen zusammengesetzt: Vorsitzender: Oberregierungsrat Seeger, Beisitzer: Landtagsabgeordneter Bäcker, Theologieprofessor Hin- derer, die Schwester des Generals Reinhard und ein Vertreter (Arbeitnehmer) des Filmgewerbes. Nach der Vorführung des Films in der für Deutschland zugelassenen Form sprachen sich sowohl der Sachverständige des Reichs- wehrministeriumS als auch der Sachverständige des Reichsinnenministeriums für das Verbot des Filmes aus. Der Vertreter des Reichswehrministeriums betonte, daß das Ansehen der Wehrmacht durch den Film geschädigt werde. In der Herabsetzung des Ansehens der Wehrmacht liege aber auch eine Schädigung des gesamten deutschen Ansehens. Tas Wehrministerium trete daher wiederum für ein Verbot des Filmes für Deutschland ein. Der Sachverständige des Reichsinnenministeriums bejahte die Frage, ob die Vorführung des Filmes geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden.
Aus dem Gutachten des Vertreters des Reichswehrmimsteriums
sind noch folgende Ausführungen von besonderer Wichtigkeit: Tas Reichswchrministerium ist über die Entstehungsgeschichte dieses Films von der ersten Vorbesichtigung in Hollywood an bureb amtliche und private Berichte aufs genaueste unterrichtet. Es ist ihm bekannt, daß bereits im April d. I. der deutsche Generalkonsul in San Franzisko Protestschritle bei den Herstellern des Films unternommen hat, denen ähnliche Schritte des Verlages Ullstein folgten. Besondere Umstände erfordern es, daß dieser Film mit unnachsichtlicher Strenge, die die Gerechtigkeit indes nicht ausschliesit, beurteilt wird. In dem verflossenen ? .rscLnt sind freundschaftliche Bande jeder Art zwischen den Nationen angeknüpft worden. Auf einem Gebiet aber hat sich der Locarnogeist nicht durchsetzen können: auf dem Gebiete des Films! Der Typus des primitiven Kriegs hetzsilms ist zwar ausgestorben. An seine Stelle ist eine andere Art von Film getreten, in dem der Deutsche verhiillt oder auch unverhüllt, unauffällig und scheinbar unbeabsichtigt als lächer üch, brutal und feige skizziert wird. Ebenso wie die deutschen Offiziere werden in diesen Filmen
die deutschen Soldaten geschmäht.
Man läßt sie in Feindesland Schlösser plündern, Zivilpersonen mißhandeln, Frauen vergewaltigen. Wie die Tiere fressen und saufen unsere Soldaten. Nur wenn sie Ratten totschlagen können, werden sie munter und vergnügt. Man läßt Hunde
deutsche Fahne zerreißen, man läßt Offiziere ihre Unter» ebenen mißhandeln und mit Ohrfeigen zu niedrigen Diensten Zwingen. Das Eiserne Kreuz wird Hunden umgehängt und als Ulkartikel verhöhnt. Man läßt die deutschen Soldaten in zerrissener Uniformen mit verwahrlosten Gesichtern auftreten. Mit Reitpeitschen fuchteln Offiziere Zivilpersonen im Gesicht herum.
Der Film „Im Westen nichts Nenrs" lebt sich mehr stofflich in antideutschem Sinne aus.
In der Linie der Abkehr von der primitiven Hetze des Krieges zur unauffälligen und vorsichtigen Verunglimpfung liegt es auch, einige günstige Typen herauszuarbeiten, mit denen man erforderlichenfalls den Vorwurf der bösen Absicht widerlegen kann. Nur ganz selten ist in diesen Filmen eine andere Berufsgruppe als das Militär die Zielscheibe der Vcr Ungllmpfung. Aus dieser Tatsache leitet
bie Wehrmacht als Trägerin der ruhmreichen Traditior des alten Heeres
die Pflicht her, sich nachträglich gegen eine unbegründete Schmähung und Beleidigung der Ehre und des Ansehens der alten Armee zur Wehr zu setzen. Das Reichswehrministerium yat stets einen klaren Standpunkt zu diesen Filmen ein genommen, es hat stets einen scharfen, aber eindeutigen und gerechten Maßstab angelegt rind wird diese Haltung auch in Zukunft einnehmen. Wenn dem Reichswchrministerium öffentlich Überempfindlichkeit vorgehalten wird, so erträgt es olesc Vorwürfe gern. Für die Wehrmacht gibt es in natio naten Dingen keine Überempfindlichkeit. Tas Reichswehr- mlnisterium wird seine vor Diesem Forum schon oft bekundete Hauung nicht verändern und beabsichtigt nicht, sich in Fragen j ” nationalen Ehre und der Ehre Der Armee von irgend 1 "cmd an Empfindlichkeit übertreffen zu lassen.
Weshalb wird der deutsche Soldat in diesem Film nicht mit der Würde und dem Ernst geschildert, die er nach seinen unvergleichlichen Kriegsleistungen verdient? Dieser Protest richtet sich ausschließlich dagegen, daß die Leistungen des deutschen Soldaten im Weltkriege in den Augen ver Welt geschmäht werben. Die Tatsache, daß dieser Film aus einem Deutschen Kriegsbuch gemacht ist, dürste kein Präjudiz für seine Beurteilung schaffen. Zwischen dem Buch und dem Film bestehen ganz wesentliche Unterschiebe. Wer als Soldat im Felde gestanden hat und wer soldatisch denkt und empfindet, wird rein gefühlsmäßig diesen. Film ablehnen. Es lassen sich genügend Einzelzüge der deutschen Fassung nennen, die die deutsche Armee beleidigen. Tie Antwort, daß das alles im Kriege ja einmal vorgekommen sei, liegt auf der Hand. Gibt es überhaupt irgend etwas, was in einem vierjährigen Kriege in einer Armee von zehn Millionen Menschen nicht vor gefommeit sein kann?
Wie sieht es in Kriegssilmen aus, die in der amerikanischen oder englischen Armee spielen? Gewiß, auch da gibt es Schrcckensszcnen, aber stets behält der amerikanische Soldat selbst in der größten Gefahr eine gewisse ruhige Überlegenheit, ein vergnügtes Lächeln, das ihn schließlich zum Vorbild des tapferen, kaltblütigen Soldaten stempelt. Das Reichswehr- ministerium hält sich für die Beurteilung der Frage für zuständig, ob das Ansehen der deutschen Wehrmacht geschädigt wird. Es bejaht diese Frage ausdrücklich. In einer
Herabsetzung des Ansehens der Wehrmacht
liegt aber eine Schädigung des gesamten deutschen Ansehens. Aus diesem Grunde tritt das Reichswehrmintsterium wie bei der ersten Prüfung wiederum dafür ein, daß der Film in seiner Gesamtheit für Deutschland zu verbieten ist.
Der Vertreter des Reichsirinenmimftermms,
Ministerialrat Hoche, führte in seinem Gutachten u. a. aus: Der Film zeigte das Kriegserlcbnis empfindsamer junger Menschen, deren anfängliche vaterländische Begeisterung im Ausbildungsdrill des Kasernenhofes ernüchtert ist und die nun ihrem Schicksal an der Westfront nicht mehr mit sieghaften! Idealismus, sondern nur noch mit ihrer leiblichen Natur, mit ihrem animalischen Lebensdrang gcgenüberstehen. Der Film wird damit
zu einer einseitigen Darstellung des allen gemeinsamen Kriegserlebnisses, zumal er auch aus die schwersten Notjahre des deutschen Volkes abgestcllt ist. In den Einzelheiten seines Inhalts bringt er Darstellungen von Fragen, die zwar als unvermeidliche Begleiterscheinungen eines langen und entbehrunasreicben Krieges beareiflieb er»
Ninisicrialrat Seeger, der den Vorsitz des FilmoberprüfungsgerichtS führte.
scheinen, die aber in ihrer Massierung und realistischen Schilderung um so peinlicher wirken, als es fast ganz an Momenten fehlt, die die Menschen aus der Qual des Augenblicks zu einem höheren Erlebnis emporgekommen zeigen.
Es mag sein, daß auch ein solcher Film in einer politisch ruhigen Zeit selbst unterschiedlich dem Kriege gegenüber eingestellten Beschauern vorgeführt werden kann, ohne daß eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu befürchten wäre. Der Film Darf aber hinsichtlich seiner Wirknngsmöglichkeiten nicht im luftleeren Raum beurteilt werden. Zu der Frage, ob seine Vorführung die öffentliche Ordnung gefährdet, kann nur unter Berücksichtigung der gesamten Zcitverhältnisse Stellung genommen werden. Das deutsche Volk ist in diesen: Winter
in einem Zustand so tiefer seelischer Not und innerer Zerrissenheit,
daß alles abzulehnen ist, was geeignet erscheint, den unteren Zwiespalt noch zu vertiefen. Es hat sich weiter Kreise des Volkes und verantwortlicher Regierungsstellen die Besorgnis bemächtigt, daß eine weitere Vorführung des Films zu einer nicht mehr tragbaren seelischen Belastung und zu immer stärkeren leidenschaftlichen Auseinandersetzungen führen muß, .die eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung bedeuten. Der Reichsminister des Innern bejaht unter diesen Umständen die Frage, ob die Vorführung des Filins geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden. Für
das Auswärtige Amt
gab der Vortragende Legationsrat Sievers lediglich die kurze Erklärung ab, daß seit der ersten Stellungnahme des Aus- wärtigen Amtes vor dem Filmprüfungsgericht inzwischen dem Auswärtigen Amt Nachrichten zugegangen seien, die das Anit nunmehr veranlaßten, das Verbot des Films zu befürworten. Es kam hierbei zu einem Zusammenstoß zwischen dem Vertreter der Universal Pictures Company mit dem Vertreter des Auswärtigen Amtes, da der Vertreter der Filmgesellschaft nähere Angaben sowie überhaupt ein Gutachten vermißte.
Die Begründung des Verbotes.
In der Begründung des Verbotes für den Film „Im Westen nichts Neues" betonte der Vorsitzende: Es ist unbestritten, daß in diesem Film nur deutsche Soldaten in den Unterständen jammern und schreien, nur deutsche Soldaten im Lazarett sterben, daß aber die gegen den Stacheldraht an« rennenden Franzosen schweigend sterben. Die Filmoberprüs- stelle ist der Ansicht, daß dieser Film der Gemütsverfassung der Teilnehmer an dem Weltkrieg in keiner Weise gerecht wird. Sic schließt sich ferner dem Standpunkt des Reichsinnen- miniftcriums an, daß der Film ein Film nicht des Krieges, sondern der deutschen Niederlage ist, und ich möchte das Volk sehen, das sich die Darstellmig Der eigenen Niederlage gefallen läßt. Die Gmfcbeibung der Filmoberprüfftelle ist hiebt, dies möchte ich noch besonders betonen, unter den, Druck der Straße erfolgt.
Das Echo des Filmverbots in der
Berliner Morgenpresse.
Alle Berliner Morgenzeitungen beschäftigen sich ausführlich mit der Entscheidung der Filmoberprüfftelle. Die „D o s s i s ch e Zeitung" und das „Berliner Tageblatt" bezeichnen es als unrichtig, daß der Film geeignet sei, dem deutschen Ansehen im Auslande Schaden zuzufügen. Der „Vorwärts" nennt das Verbot einen „Terrorsieg". Der Spruch der Oberprüfstelle schädige das deutsche Ansehen aufs allerschwerste. — Im Gegensatz zu diesen Blättern, die ein „Zurückweichen vor der Straße" sehen, unterstreicht der „B ö r s e n k u r i e r“ die Bemerkung des Vorsitzenden der Oberprüfstelle, der sich in der Begründung dagegen verwahrt, daß das Verbot „unter dem Druck der Straße" gefällt sei. Das Blatt greift jedoch das Wort des sächsischen Vertreters zur Kennzeichnung des Arteils auf, der von einer „Wirkungs-Zensur" gesprochen habe. Um diese habe es sich tatsächlich gehandelt, damit sei der Spruch mindestens erklärlich gewesen. Die „Germania" gibt ihrer Zustimmung zu den sachlichen Gründen des Filmverbots Ausdruck. Das Blatt lehnt den Film ab. Die gesamte Rechtspresie ist über das Verbot des Films „Im Westen nichts Neues" befriedigt. Die kommunistische Zeitung „Berlin am Morgen" nennt das Urteil eine Kapitulation vor Hitler. Die „Rote Fahne" bezeichnet es als Brünings erstes Koalitionsangebot an Hitler.
Die Llebeksiedlungskosten
im Auswärtigen Dienst.
Haushallsausschuß des Reichstages.
Im Haushaltsausschuß des Reichstages kam es zu einer lebhaften Aussprache bei der Beratung der Sonderfonds des Auswärtigen Amtes. Abgeordneter Tauch (D. Vp.j bemängelte die hohen U m z u g s k o st e n und war der Ansicht, daß die Haushaltswirischaft im Auswärtigen Amt so mangelhaft gewesen sei, weil den Beamten das richtige Verständnis für kaufmännische Bilanzen fehle. Ministerialdirektor Köster wies darauf hin, daß die Gebäude für die Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate des Deutschen Reiches nicht möbliert seien. Infolgedessen sei jeder neuernannte und versetzte Botschafter usw. gezwungen, mit seinen eigenen Möbeln die Gebäude auszustatten.
Die Umzugslostcn ließen sich wesentlich herabmindern. sobald das Reich daran ginge, die Misiionsgebäudc mit reichs- eigenen Möbeln auszustatten.
Abgeordneter Hergt (Dtn.) übte gleichfalls scharfe Kritik und verlangte, daß über Den Fonds für Umzugslostcn ab» gestimmt werde. Der Ausschuß wird am Freitag im Beisein des Reichsaußcnministcrs die Sache weiter behandeln.
* Im Tarifstreit des fpruch gefällt, der von de Arbeitnehmern abgelehnt
Mlekne Zeitung für «illge Leser.
* Der Film „Im Westen nichts Neues" wurde durch de« Spruch der Filmoberprüfftelle für Deutschland verboten. m^Nr^'?^« wurde der Frühladenfchluß am Heiligen Abendschluß beschlossen.
Vankgewerbcs wurde ein Schieds- i Arbeitgebern angenommen, von den wurde.
* Bei der Bayerischen Elektrizitäts-A.-E. sind große Unter- das 21. Lebenvlahr an.