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Zulöaer Anzeiger

I $ui»a / Sloar

ju. 241 Mittwoch 15. Oktober 1930

Politische Rundschau

D-utlche» Reich.

Die Konservativen im Reichstag.

Die konservativen Abgeordneten sind aus Grund eines Abkommens mit der Landvolkpartei gewählt worden. Danach sollte ein Teil.der Landvolkabgeordneten zugunsten der Konservativen verzichten. Einer dieser Landvolkleute, Mönke, weigert sich, diesen Verzicht auszusprechen. In­folgedessen fällt der fünfte Konservative, Hartmann, aus und es bleiben nur Westarp, Treviranus, Lindeiner- Wildau und Lambach übrig. Diese vier Abgeordneten sowie die Deutschhannoveraner haben sich mit dem Christ­lichsozialen Volksdienst zu einer Gemeinschaft zusammen- geschlossen, um Fraktionsrechte zu erlangen. Diese neue Gemeinschaft zählt 21 Mitglieder.

Volksnationale Reichsvereinigung".

Die aus der Staatspartei ausgeschiedenen sechs volks­nationalen Abgeordneten haben eine besondere Gruppe .Volksnationale Reichsvereinigung" gebildet und den Ab­geordneten Bornemann zu ihrem Obmann gewählt. Die Volksnationale Reichsvereinigung hat den Reichs­tagspräsidenten um Zuweisung neuer Plätze gebeten. Es wird betont, daß die Volksnationale Reichsvereinigung keinerlei Anschluß an eine andere Partei sucht.

Keine Auflösung des Anhattischen Landtages.

Das anhaltische Staatsministerium hat auf eine nationalsozialistische Anfrage, ob das Statsministerium bereit ist, den gegebenen Verhältnissen Rechnung zu tragen und die Auflösung des Landtages zur Entscheidung zu bringen, folgende Antwort erteilt:Das Staatsministe­rium ist nicht bereit, die Frage der Auflösung des Land­tages zum Volksentscheid zu bringen. Den Grundsätzen der Demokratie entspricht es, die verfassungsmäßige Wahl­periode, für die der Landtag vom Volke gewählt ist, nicht ohne zwingenden Anlaß abzukürzen. Als solcher können vorübergehende Wahlerfolge einzelner Parteien bei anderen - Wahlen, zumal wenn sie durch besondere Ver­hältnisse bedingt sind, nicht angesehen werden."

polen.

Angeblicher Anschlag auf Pilsudski.

Die Regierungsblätter bringen sehr ausführliche Einzelheiten über den von einemgewissenSozia- listen Jago dzinski angeblich geplanten Anschlag aus Marschall Pilsudski. Danach hätte Jagodzinski persön­lich die Bombe gegen Marschall Pilsudski schleudern sollen, während drei Mithelfer einige Revolverschüsse abzugeben gehabt hätten. DerRobotnik" stellt dazu fest, daß es sich bei dem angeblich geplanten Anschlag auf Pilsudski um eine gemeine Beschuldigung handele, die die Praktiken der berüchtigten zaristischenOchrana" nych bei weitem überträfen. Im Laufe des Montags wurden in Warschau und anderen Ortschaften Polens mehrere Sozialisten Vergil tuu '

Der brasilianische Bürgerkrieg.

Siegesmeldungen beider Parteien.

Die Führung der brasilianischen Regierungstruppen berichtet über große Erfolge gegen die Aufständischen an allen Fronten. Mehrere Orte im Staate Parana seien zurüÄerobert worden. Die Befestigungsanlagen in Bello Horizonto, die den Aufständischen als Schlupfwinkel dienen, sollen durch ein dreistündiges Luftbombardement schwer beschädigt worden sein. Im Gegensatz zu diesen Meldungen berichteten die Aufständischen gleichfalls über fiegreichesVorgehen.

Das neue Milchgesetz.

Vorarbeiten für die Ausführungsbestimmungen zum Allichgesetz sind soweit gediehen, daß die aufgestellten Entwürfe bereits in nächster Zeit mit den in Betracht kommenden Wirt- lajaftstreiien erörtert werden können. Es entspricht einem dringenden Wunsche der beteiligten Wirtschaftskreise, wenig- stens den wichtigsten Teil der Vorschriften des neuen Milchge­setzes möglichst bald in Kraft treten zu lassen.

Das Milchgesetz vom 31. Juli 1930, dessen Zeitpunkt des Inkrafttretens die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichs- rates bestimmt, soll an die Stelle des Gesetzes zur Regelung des Verkehrs mit Milch vom 23. Dezember 1926 treten. Das Gesetz vom 23. Dezember 1926 zur Regelung des Verkehrs mit JJiikb beschrankte sich auf die Bestimmung, daß die Gemeinden anordnen konnten, daß der Handel mit Vollmilch, Magermilch und Sahne von einer besonderen Erlaubnis abhängig ge­macht wurde, und daß die obersten Landesbehörden Anördnün- gen über den Fettgehalt und die äußere Kennzeichnung einzel­ner Kasezorten treffen konnten. Das neue Gesetz regelt ein­gehend den Verkehr mit Kuhmilch und den aus Kuh­milch gewonnenen Erzeugnissen, soweit sie für den menschlichen Genuß bestimmt sind. Jedoch erstreckt sich das Gesetz, abgesehen von den Vorschriften über den Verkehr mit Milch von kranken Kühen, nicht auf den Verkehr mit diesen Lebensmitteln innerhalb des Haushaltes in welchem sie Verwen­dung finden. Von den allgemeinen Vorschriften über den Ver­kehr mit Milch sind von Wichtigkeit die gesundheitlichen Bestim­mungen. Darnach darf Milch von Kühen, deren Gesundheits- Sstand die Beschaffenheit der Milch nachteilig beeinflussen nn, weder in den Verkehr gebracht, noch zu Milcherzeugnissen oder anderen Lebensmitteln verwandt werden, sofern nicht durch ausreichende Schutzmaßr^eln jede Gefahr für die Gesundheit beseitigt wird. Dieses Verbot bezieht sich insbesondere auf Milch von Kühen mit äußerlich erkennbarer Tuberkulose der Lunge des Euters oder des Darmes, die auf keinen Fall in den Verkehr gebracht werden darf. Milch von Kühen mit Maul- und Klauenseuche oder von solchen Kühen, die an äußerlich er­kennbarer Tuberkulose, ausgenommen die vorgenannten schwe­ren Formen, erkrankt sind, darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn durch ausreichende Erhitzung, oder ein gleichwer­tiges Verfahren jede Gefahr für die Gesundheit beseitigt ist. Die Milch muß im Betriebe des Erzeugers uns auf dem Wege bis zum letzten Verbraucher so behandelt werden, daß sie keiner­lei nachteiligen Beeinflussung, insbesondere durch Staub, Schmutz aller Art, Gerüche oder Krankheitserreger oder durch die Witterung ausgesetzt ist. Alle Räume, in denen Milch auf« bewahrt, bearbeitet, feilgehalten oder abgegeben wird, müssen so ausgestattet und gelegen sein, daß sie keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt ist. Gefäße, Behältnisse, Milchwagen und ähnliche Einrichtungen, aus denen Milch unmittelbar an Verbraucher abgegeben wird, sind auf der Außenseite so zu kennzeichnen, daß dieser die Art des Inhaltes leicht erkennen kann; ausgenommen von dieser Vorschrift ist die in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnene Milch, soweit sie an der Betriebsstätte selbst unmittelbar an den Verbraucher ab­gegeben wird. Die Gefäße oder Behältnisse, in denen Milch zur verkaufsfertigen Abgabe an die Verbraucher abgefüllt ist, müssen bestimmten Anforderungen entsprechen (fester Verschluß, Angabe der Sorte der Milch, Name und Wohnort des Ein- füllers usw.). Personen, die an Typhus, Paratyphus, Ruhr oder offener Tuberkulose leiden, dürfen bei der Gewinnung oder im Verkehr mit Milch nicht in einer Weise tätig sein, die die Gefahr mit sich bringt, daß Krankheitskeime auf andere übertragen werden. Im Verkehr mit Milch dürfen ferner Per­sonen nicht tätig sein, die mit Geschwüren, eiternden Wunden oder mit Ausschlägen behaftet sind, sofern dadurch die Beschaf­fenheit der Milch nachteilig beeinflußt werden kann oder ein

Zusammenstöße zwischen Polizei und Kommunisten

in Kassel.

Kassel, 15. Okt.

In der Nacht zum Sonntag kam es hier an zwei Stellen zu Zusammenstößen zwischen Polizeibeamten und Kommunisten. Als die Polizei gegen ein Gruppe Burschen vorgehen wollte, die ruhestörenden Lärm verursachten, wurde sie von etwa 30 Ruhestörern umringt. Die Polizeibeamten versuchten, sich mit dem Gummiknüppel die Angreifer vom Leibe zu halten. Als der eine Beamte drohte, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, flüchteten die radaulustigen Elemente. Eine Stunde später wur­den zwei andere Beamte beim Vorgehen gegen Ruhestörer eben­falls umringt und bedroht. Die Beamten, die tätlich angegrif­fen wurden, setzten sich mit dem Gummiknüppel zur Wehr, konn­ten aber erst Luft bekommen, als ihnen zwei weitere Beamte zu Hilfe eilten. Einer der Hauptschreier konnte festgenommen werden.

ekelerregender Eindruck erweckt wird. Wer ein Unter­nehmen zur Abgabe von Milch betreiben will, bedarf dazu einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann auch an juristische Personen und an nicht rechts­fähige Vereine erteilt werden. Die Erlaubnis darf nur er­teilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen in der Person des Unternehmers, der verantwortlichen Personen des Be­triebes, der erforderlichen Einrichtungen, Räume und Gegen­stände erfüllt sind. (Paragraph 14 des Gesetzes.) Der In­haber^ eines landwirtschaftlichen Betriebes bedarf zur Abgabe der darin gewonnenen Milch der Erlaubnis, wenn er außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebs stätte Milch un­mittelbar an den Verbraucher abgibt. Die Äus- führungsbeftimmungen können Ausnahmen zulassen, sie bestim­men auch, welche Betriebe als landwirtschaftliche Betriebe zu gelten haben. Besondere Bestimmungen gelten für die Mar­te nm i lch. Unter der BezeichnungMarkenmilch" darf nur Milch angeboten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Ver­kehr gebracht werden, wenn sie außer den allgemeinen Anforde­rungen, die das Gesetz nach den allgemeinen Vorschriften an die Milch stellt, auch noch den im Gesetz für Markenmilch be­sonders gestellten Anforderungen entspricht, wenn die Milch ferner, außer der allgemeinen Ueberwachung des Verkehrs mit Milch, der besonderen Ueberwachung durch Ueberwachungs- stellen unterstellt ist, und wenn der Inhaber des Betriebes bzw. der Unternehmer die Genehmigung der Ueberwachungs- stelle zum Vertriebe von Markenmilch erhalten hat. Die Viehbestände, deren Milch als Markenmilch verwendet werden soll, müssen dem staatlich anerkannten Tuberkulosetilgungsver- sahren angeschlossen sein. Markenmilch darf an den Verbraucher nur in den im Paragraph 9 des Gesetzes genannten Formen ab­gegeben werden, d. h. in Gefäßen mit festem Verschluße, auf der Außenseite oder dem Verschlusse Angabe der Sorte der Milch, der Name und Wohnort des Einfüllers und Angabe, ob die Milch roh oder erhitzt worden ist. Die besondere Ueberwachung der Markenmilch geschieht durch die bei den gesetzlichen Berufs­vertretungen der Landwirtschaft zu bildenden Ueberwachungs- stellen. Ihre Tätigkeit wird im Gesetz näher geregelt.

Die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes gelten ent­sprechend für den Verkehr mit Rahm, Magermilch, Buttermilch, Sauermilch, Poghurt und Kefir.

Das Nachmachen von Milch und Milcherzeug­nissen zur Verwendung als Lebensmittel oder solche nach- gemächten Lebensmittel anzubieten, feilzuhalten, zu verkaufen, oder sonst in den Verkehr zu bringen, ist verboten. Dieses Ver­bot bezieht sich nicht auf die Herstellung von Margarine und Margarinenkäse.

Schließlich sieht das neue Milchgesetz noch besondere Maß­nahmen zur planmäßigen Ordnung der Milch­wirtschaft vor. Es können nämlich die obersten Landes­behörden nach Anhörung der gesetzlichen Berufsvertretungen der beteiligten Wirtschaftskreise Erzeugerbetriebe, sowie milchbe­arbeitende und -verarbeitende Betriebe zur Regelung der Ver­wertung und des Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen zu­sammenschließen. Sie haben dabei für größtmöglichste Wirt­schaftlichkeit Sorge zu tragen und Schädigungen der Gesamt­wirtschaft und des Gemeinwohles zu vermeiden.

Der Vollzug des Gesetzes liegt den Ländern ob. Zuwider­handlungen gegen die Bestimmungen des Gesetzes werden mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen, in einzelnen Fällen bis zu 3 Monaten Gefängnis, bestraft. Die Schlußbestimmungen enthalten die durch das neue Milchgesetz notwendig gewordenen Abänderungen des Lebensmittelgesetzes Dom 5. Juli 1927.

Erweiterungsbau im Gießener Kliniksviertel.

Gießen, 14. Okt.

Um den verstärkten Anforderungen der medizinischen Klinik der hessischen Landesuniversität Gießen zur Behandlung von

Patienten mit ansteckenden Krankheiten gerecht au werden, ist als Erweiterung der medizinischen Klinik in Gießen ein gro­ßer Jsolierhausbau errichtet worden, der in diesen Tagen der Benutzung durch die Kliniksleitung übergeben wird. Der Jso­lierhausbau ist mit allen neuzeitlichen Einrichtungen auf diesem Gebiete des Klinikswesens ausgestattet und kann 6 Patienten aufnehmen. Die gesamten KD nir Jen Bau belaufen sich auf rund 314 000 Mark, ic i a Mark aus dem Bau selbst und rund ICO OG. Ma au die medizinischen und die an­deren Einrichtun, o entfa .en. Der Bau wurde nach

dem Entwurf < .. .n Her . ni . Dießen unter der Leitung R.- .. g . ....... viel errichtet.

Carlos Puenta.

Roman von Kurt Martin.

18) (Nachdruck verboten.)

Ja, und?"

Ja, und es hieß in dem Bericht, man solle sehr vor­sichtig sein. Da dachte ich

Was? Bitte sprechen Sie doch!" Roebs Stimme drängte voller Ungeduld.

Es ist wahrscheinlich nicht sehr tröstlich, daß ich Ihnen alles erzähle. Aber man ist schließlich als Mutter ängst- nch. Wenn Sie sich vielleicht nochmals erkundigen wollten." ^eb warf die Akten nervös zur Seite.

^ach wem sollen wir uns denn erkundigen?"

Rach Herrn Burmeister."

D denn dieser Herr Burmeister?"

Der Verlobte meiner Tochter."

2a, «)yg ^ denn das mit Carlos Puenta zu tun?" fr»* Dollinger errötete.

batMe ^' kchen Sie mich nicht aus! Ich & M» ich dachte wenn Herr Burmeister mm Carlos Puâ wäret"

Ken« f^bchatsanwalt atmete auf. Jetzt sah er doch wenig- Er bekam Interesse an der Frau.

wollen einmal die Sache im Einzelnen durch» Wo lernte denn Ihr» Tochter Herr» Burmeister

-3n einem Kaffee hier in der Stadt."

»Wann?"

"^.war im Oktober vergangenen Jahves."

Und dann weiter?"

mein»»' ^ Herr interessierte sich sogleich für Erna, DS ÄÄ^ f6 s- «nV- er» ja »4 ein.

Erscheinung."

"Wie sieht er aus?"

schwarze Augen, schwarzes Haar, glatt vasterS" griff zum Telephon.

Herr Kiminalinspektor! Hier ist RoeA1 kommen Sie sogleich hierher! Hier ist eine Dame, vnn^^^/""^erbare Dinge erzählt. Bringen Sie das Bild ist mieses5 d^/a mit! Ja, kommen Sie recht rasch! Es

Ec wandte sich wieder an die Besucherin. . w,^"?^^?^minalinspektor Stein wird bald hier sei». Er 1 ble Angelegenheit sogleich in die Land ndnnen^

Also rm Oktober lernte Ihre Tochter den Herrn Burmeister kennen?"

Ja. Er begleitete sie zu unserem Hause. Sie trafen sich wieder; einmal war ich dabei. Ich lud ihn zu uns ein. Er hatte meiner Tochter viel erzählt. Er stammt aus Buenos Aires, besitzt dort große Fabriken und Ländereien. Sein Vater ist dorthin ausgewandert und hat es zu großem Wohlstand gebracht. Nun sucht Herr Burmeister sich eine deutsche Frau. Ja, schließlich warb er um Erna."

Wann?"

Anfangs November."

Sie willigten in die Verlobung?"

Ich hatte freilich Bedenken; aber er gewann wirklich mein Vertrauen. Er bat mich, ich solle mich doch in Buenos Aires nach ihm und feinen Verhältnissen erkundigen. Er fetzte selbst das Kabeltelegramm auf. Die Antwort war sehr befriedigend; sie besagte, Herr Burmeister stehe in großem Ansehen, er sei ein sehr vermögender Mann, und man könne ihm voll vertrauen."

Das beruhigte Sie?"

Ja. Erna war überglücklich."

Natürlich!"

Herr Burmeister mußte dann verreisen. Er hatte noch utolc Geschäfte in Europa zu erledigen. Gestern ist er wie- dergekommen. Er kann aber nur ganz kurze Zeit bleiben. Und nun drängt er, Erna solle sich sogleich mit ihm trauen lasten und mit ihm hin überfahren. Das kommt mir alles so überraschend. Ich kann mich eben nicht in den Gedanken finden, daß ich mein Kind so weit fortgeben soll. Und nun lese ich das alles in der Zeitung."

Hm! Wo weilt Herr Burmeister jetzt?"

Er hat heute früh aus dem Hotel augerufen."

,Wo wohnt er?"

,3m Lontinental-Hotel."

Gut. Was sagte er heute früh?"

Er fühle sich nicht ganz wohl und werde erst zum , Abend bei uns vorsprechen."

Wo ist Ihre Tochter?"

Daheim."

Weiß sie, daß Sie hier sind?" _

Um Himmelswillen! Sie würde außer sich sein, wenn sie es wüßte. Es ist ja vielleicht auch sehr töricht von mir!

Aber Sie werden mich verstehen."

vollkommen! Sie haben sehr richtig gehandelt."

Ja, und würden Sie sich vielleicht noch einmal amtlich in Buenos Aires nach Herrn Burmeister erkundigen?"

Selbstverständlich! Warten wir, bis Herr Krimmal. ins Desto r Stein kommt I"

m. Herr Burmeister etwas von dieser CV./. -.g erfahrt."

MDuc Tochter Hebt ihn. Ich glaube ja selbst, daß )ie an feiner Seite glücklich wird."

Hm."

Öi-nr wird, eben ängstlich, wenn man so etwas liest."

Frau Dollinger schien schon wieder halb und halb za bereuen, den Staatsanwalt ausgesucht zu haben. Sie fragte scheu:

Oder meinen Sie, wir sollten lieber nicht noch einmal Erkundigungen einziehen? Es könnte doch sein, daß es Herr Burmeister erführt. Er wendet sich dann vielleicht entrüstet von uns, und meine Tochter wird sehr unglücklich."

Wir wollen einmal sehen!"

Er klopfte. Stein trat ins Zimmer. Der Staatsanwaü benotete ihm kurz. Schließlich bat er:

Zeigen Sie doch Frau DaUinger einmal das Mldk"

Stein zog die Photographie hervor und reichte sie der Frau.

Verwundert rief Frau Dollinger:

Das ist ja Herr Burmeister! Wie kommen Sie zu dem Bild?"

Steins Gestalt straffte sich. Seine Augen blickten drohend.

Stein, das da ist Carlos Puenta!"

Die Frau schrie schrill auf.

Nicht! Nicht! Oh Himmel, meine Erna! Retten Sie mein Kind! Mein Kind! Wenn er es inzwischen geraubt hat!"

Sie brach ohnmächftg zusammen.

Paul Stein überließ es dem Staatsanwalt, der Frau Hilfe zu leisten. Er eilte hinab auf die Straße. Rasch schrie er feinem Chauffeur Straße und Hausnummer zu, die ihm Frau Dollinger vorhin genannt hatte, und sprang in den Wagen.

Fohren Sie so schnell wie möglich!"

Während der Fahrt reichte er dem Chauffeur einen Re­volver nach vorn.

Stecken Sie ein! Mtigenfalls müssen Sie mir heute helfen. Da brauchen Sie vielleicht eine Waffe!"

Als sie in die Seidlitzstraße einbogen, sah Stein vor einem Hause ein Auto stehen, das eben eine Dame, von einem Herrn gefolgt, bestieg. Sie waren jetzt dem Wagen ganz nahe. Stein las die Hausnummer. 86! Das war das Haus! Und da im Wagen faß Carlos Puenta! Un­zweifelhaft war er es! Die Dame neben ihm war sicht­lich Erna DaUinger.

Er rief: