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Arl-aer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ßul-a- und Haunetal-Zul-aer Kreisblatt

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Nr. 229 1930

Fulda, Mittwoch, 1. Oktober

7. Jahrgang

Das Sparprogramm der Reichsregierung.

AusgabensenLung im Reichshaushalt 1931 um 1 Milliarde.

Das gestern abend veröffentlichte SanierungsProgramm der Regierung enthält im Wesentlichen nachstehende Maßnahmen, die zur Gesundung der Reichsfinanzen führen sollen: Gehaltskürzung der Beamten von 6 bis 20 Proz.; Fortfall der Reichszuschüsse zur Arbeitslosenversicherung; Abstriche am Reichshaushalt von ca. 300 Millionen Mark; Vereinfachung des Steuersystems; Neuregelung der Woh­nungswirtschaft; Realsteuer-Senkung; Durchführung der Agrargesetze.

Vom Reichspräsidenten gebilligt.

Die Reichsregierung hat am Dienstag abend der Öffentlichkeit das mit Spannung erwartete Sanierungs­programm übergeben, an dem das Reichskabinett seit längerer Zeit bereits gearbeitet hat. Bor der Veröffent­lichung hat der Reichskanzler dem Reichspräsidenten einen Besuch abgestattet, um ihm das Sanierungsprogramm vor­zutragen und sein Einverständnis einzuholen. Wie es heißt, soll der Reichskanzler auch mit dem preußischen Ministerpräsidenten Braun vorher eine Besprechung ge­habt haben. Nach Bekanntgabe des Sanierungspro­gramms wird Reichskanzler Brüning nunmehr Verhand­lungen mit den Parteiführern aufnehmen, um zu ver­suchen, eine parlamentarische Mehrheit für sein Pro­gramm zustande zu bringen, das, wie es heißt, er nur im ganzen annehmcn lassen will. Den Parteien soll also keine Abänderungsmöglichkeit gegeben sein. Die Reichs- regierung hat über ihr Sanierungsprogramm der Öffent­lichkeit eine Verlautbarung übergeben, der wir als wich­tigste Punkte folgendes entnehmen:

Die Reichsregierung hat zugesagt, dem neuen Reichs­tag eine umfassende Vorlage zur Sanierung der Reichs­finanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft zu machen. Diesem Versprechen kommt sie nach. Sie unter­breitet ihre Vorschläge dem deutschen Volk. Die Maß­nahmen stellen, so führte Reichsfinanzminister Dietrich in einer Besprechung aus, einen einheitlichen Plan dar. Sie sind in erster Linie auf das gestellt, was im Augen­blick finanziell geboten und wirtschaftlich möglich ist. Der Plan gibt aber zugleich den Ausblick auf das, was in Wetterführung der vom Augenblick ge­forderten Aldßnahmcn geschehen muß. Die Vorschläge sind geboren aus der Not der Zeit. Der Zusammenbruch aller Preise der Rohstoffe wie der landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt hat gezeigt,

daß die wirtschaftlichen Anschauungen der Nachkriegs­zeit, welche davon ausgingen, daß die Völker unter wesent­lich höheren Preisen leben würden, also die Kaufkraft des Goldes eine verringerte sein werde, einer Revision bedarf. Zwar ist die Rückwirkung jener Umwälzung noch nicht bis zu allen Bedarfsartikeln unseres Volkes durchge­drungen. Die Höhe der von Gehalt und Löhnen, von steuern und Soziallasten bedingten G e st e Hungs- k o st e n steht hemmend im Wege. Wohl aber hat eine starke Lähmung in der Aufwärtsentwicklung der Welt- lvirtschaft und'der einzelnen Volkswirtschaften Platz ge­griffen, die zu einer schweren Wirtschaftskrise zeführt hat. Deutschland schien außerdem die aus Krieg, Revolution und Inflation erwachsenen Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren steigend dadurch zu über­winden, daß es seine Wirtschaft mit gewaltigen K a p t t a - zufuhren aus dem Auslande, die tn die Mil­liarden gehen, entwickelte. Diese Periode ist abgelau^en and an die Stelle der Kapitaleinfuhr trat die Kapital­ausfuhr, welche notwendig war, die aufgenommenen Verpflichtungen zu verzinsen und zu tilgen und die Lasten ves verlorenen Krieges abzutragen.

Die Folge dieser Umkehrung ist der Mangel an Kapital, sind die hohen Zinsen, weiterhin die Unlust der Wirtschaft, irgendwelche Investierungen vorzunelpnen, und die steigende Arbeitslosigkeit. Unnötig verschärft wurde die Lage dadurch, daß deutsche Staatsbürger in ^orge am die Zukunft in unverständiger und unverantwort­licher, die Nation und ihre Wirtschaft schädigender Weise 'hr Vermögen und Geld in das Ausland geschafft haben. . Das Ergebnis der zurückgehenden Wirtschaft ist händig steigender Aufwand für die immer noch an Zahl wachsenden Arbeitslosen und hartnäckiger und andauern­der Rückgang der Steuereinnahmen. Die vor uns stehende Ausgabe ergibt sich aus diesen Tatsachen. Es geht darum, Die Ursache, das Daniederliegen der Wirtschaft zu be­kämpfen und über den Tiefpunkt, an dem wir stehen, hm- wegzukommen.

Eine umfassende Vereinfachung vor allem «teuerwcsens ist eine Notwendigkeit. Nicht höhere Steuern, sondern allein Sparmaßnahmen, Entlastung, die Wiederherstellung des Vertrauens sind die Grundideen, nie uns führen müssen. Darauf sind unsere Vorschläge nusgebaut.

Reichshaushalt 1930 und 1931.

Für das Haushaltsjahr 1930 muß mit einem Fehlbeträge Don 750900 Millionen gerechnet werden Hiervon entfallen etwa 300 Millionen auf die kommenden Anforderungen der Fürsorge für die Arbeitslosen, ettva 450600 Millionen aus den Rückgang der Einnahmen infolge der weiteren Verschlechte­rung der Wirtschaftslage. Die Abdeckung dieses Fehlbetrages wird in den Haushalten der nächsten drei Jahre aus einem be­sonderen Fonds erfolgen. Durch ein sofor, zu verabschiedenden Gesetz wird die Bildung dieses Fonds sichergcstcllt. Dadurch wird die Beschaffung eines Überbrückungskredits ermöglicht und seine Verzinsung und Rückzahlung gewährleistet.

Durch die Gesamtheit der zu treffenden Maßnahmen wird Die Ausgabenseite des Reichshaushalts 1931 gegenüber dem Jahre 1930 um rund eine Milliarde gesenkt. Dadurch werden die Einnahmerückgänge, mit denen das Reich etwa tn gleicher Höhe rechnen muß, aufgewogen.

Gehaltskürzung der Beamten.

Die Gehaltsbczügc des Reichspräsidenten, des Reichskanz­lers sowie der Reichsminister und damit gleichzeitig die Diäten der Abgeordneten werden um 20 Prozent, die Dienstbezüge der Reichsbcamten sowie die Versorgungsbezüge der Wartegcld- empfängcr und Ruhegcldcmpfänger um 6 Prozent gesenkt. Die Senkung erfolgt vom 1. April 1931 ab für die Dauer von drei Jahren. Mit dem gleichen Zeitpunkt fällt die Reichshilse fort. Von der Kürzung ausgenommen sind die Kinderzulagen. Per­sonen, deren kürzungspslichtige Bezüge 1500 Reichsmark jähr­lich nicht übersteigen, sind von der Kürzung befreit. Durch die Scnkling der Bezüge wird für das Reich eine Ersparnis von 120 Millionen Reichsmark erzielt. Bei der Reichsbahn und der Rcichsbanl kommen entsprechende Kürzungen in Betracht.

Kürzungen der Überweisungen.

Die Senkung der Beamtengehälter in gleichem Maße bei Ländern und Gemeinden gestattet eine Kürzung der Über- weisungen um etwa 100 Millionen Mark. Durch den Rückgang der Einnahmen tritt voraussichtlich eine weitere Kürzung der Überweisungen für Länder und Gemeinden um rund 288 Mil­lionen Mark ein.

Arbeitslosenversicherung.

Der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Arbeits­losenversicherung soll künftig ohne Inanspruchnahme des Reichshaushalts sichergcstcllt werden. Der Anteil des Reiches in dem Aufwand für die Krisenfürsorge wird im Haushalt ins 420 Millionen Mark begrenzt. So werden die Schwierig­keiten beseitigt, die bisher stets dadurch entstanden sind, daß Die Belastung des Haushalts für die Zwecke der Arbeitslosen- oersicherung und der Krisenfürsorge nicht von vornherein be­stimmt waren. Eine grundlegende Reform der Arbeitslosen- »ersicherung wird vorbereitet.

Abstriche am Reichshaushalt.

Die Ausgabensätze bei den Einzeletats werden gegenüber Dem Jahre 1930 um rund 300 Millionen Mark vermindert. Die Abstriche sind bereits mit Zustimmung der beteiligten Reichs­ministerien durchgeführt.

Wenn auch an einzelnen schmerzhaften Abstrichen selbst bei ben sozialen und kulturellen Aufgaben nicht vorbeigegangen werden konnte, so liegt doch der Schwerpunkt der Einsparungen bei den reinen Verwaltungsausgaben.

Der Ausgleich im Haushalt 1931 setzt voraus, daß Ledigen­steuer und der sünfprozcntige Zuschlag zur Einkommensteuer aufrechterhalten bleiben. Durch stärkere Belastung des Tabaks unter Schonung der deutschen Erzeugung soll ein Mehrbetrag an Zöllen und Steuern von 167 Millionen Mark gewonnen werden.

Im übrigen werden neue Steuerbclastungcn vermieden. Wenn trotzdem der Einnahmeausfall auf insgesamt eine Mil­liarde Mark angenommen wird, so wird verhindert, daß der Haushalt wieder durch Steuerausfälle erschüttert werden kann.

Länder und Gemeinden.

Die Bezüge der Beamten und Abgeordneten werden wie beim Reich gekürzt. Soweit heute noch Länder, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts günstigerre Be- züge als das Reich gewähren, wird eine entsprechende Revision oer Gehattsregelung erfolgen. Um die Durchführung einheit­licher Spargrundsätze in Reich und Ländern zu sichern, sollen mit den Ländern Vereinbarungen über eine Mitwirkung des Reichs bei der Hanshaltsaufstellung der Länder getroffen wer­den. Das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden soll den strengen Grundsätzen des Reichs angepatzi werden, soweit dies bisher nicht geschehen ist. Soweit die Gemeinden nicht bis zum 31. März 1931 eine von der Gemeindeverwaltung unab­hängige Rechnungsprüfung eingeführr haben, wird eine solche Prüfung durch reichsgesetzliche Vorschrift geschaffen werden. Ein Gesetzentwurf über Ersparnismaßnahmen auf dem Ge­biete der Rechtspflege wird vorbereitet Die Bestrebungen auf eine Verminderung der lokalen Verwaltungs- und Gerichts­behörden in den Ländern unter Anpassung ihrer Bezirke an die modernen Verkehrsverhältntsse werden mit Flachdruck genicin- sam mit den Ländern betrieben werden.

Vereinfachung des Steuersystems.

Die Reichsfinanzverwaltung kostet über 500 Millionen Reichsmark, die Unkosten betragen mehr als 414 Prozent. Aus Diesen Gedankengängen heraus wird ein Gesetzentwurf zur Ver­einfachung des Steuersystems vorgelegt, aus dem folgendes her- vorgehoben sei: Die Landwirtschaft hat heute Eiukommeniteuer, Rcichsvermögcnssteucr und Grundvermögenssteuer zu zahlen. Die Reichsvermögenssteuer soll künftig für Vermögen b,s zu 20 000 Mark allgemein fortfallen. Dadurch wird ein nicht un­erheblicher Teil der Landwirtschaft rcid)ëmrmogen§fteuerfm werden. Künftig sollen die Grundvermogenssteucr, die Reichs- oermögcnsstcuer und die ersten 10 Prozent der Einkommen­steuer (also für die ersten 8000 Mark des Einkommens) durch Die Einheitsstcuer abgegolten sein. Eine Erhöhung der heuti­gen Gesamtsteuerlast der Landwirtschaft kommt ebensowenig in Frage wie eine progressive Flachensteuer, .^n ähnlicher -veise wie bei der Landwirtschaft ist auch bei den Kleingewerbe­treibenden eine Vereinheitlichung ihrer Steuern in Aus- sjch, genommen. Die Grundlage muß hier natürlich der Gc- wcrbeertraa bilden. Die Vermöge ns st euerfreigrenze

soll auf 20 000 Mark erhöht werden. Dadurch wird (ich die Zahl der vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1708 000 um 854 000, also um mehr als die Hälfte ermäßigen. Für das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Vermögen und für das Grundvermögen soll die Einheitsbewertung künftig nur in Zeitabständen von sechs Jahren vorgenommcn werden. Für das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Vermögen sowie für das Grundvermögen soll die Zustellung der Einheitswert- bescheide durch die Offenlegung der Einheitswerte ersetzt wer­den. Die Neufeststellungen des Vermögens sollen unter Er­leichterung ihrer Voraussetzungen künftig nur noch auf den Schluß eines Jahres vorgenommen werden. Unternehmungen mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 5000 Reichsmark sollen fortab der Umsatzsteuer nicht mehr unterliegen. Das Zwischenhandelsprivileg des § 7 des Umsatzsteuergesetzes soll seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß aus den Großhandel beschränkt werden. Das Steuermilderungsgesetz läuft, soweit es steuerliche Erleichterungen für wirtschaftlich ge­botene Betriebszusammenschlüsse betrifft, am 30. September 1930 ab. Zur Erleichterung und Verbilligung der deutschen Kreditversorgung und zur Verhinderung von Gründungen im Ausland schlägt die Reichsregierung aus Grund des Ermächti­gungsgesetzes vom 9. Juni 1930 eine Senkung der Verkehrs­steuer vor.

Neuregelung der WohnungSwirischast.

Die Rcichsregicrung wird die Linie der Wohnungsbau­politik, die in ihrem zusätzlichen Bauprogramm des Jahres 1930 vorgezeichnet ist, grnndsâtzlch weiterverfolgen. Öffentliche Mittel werden nur noch da eingesetzt werden, wo ein wirklicher dringender Bedarf vorhanden ist, und sie werden ausschließlich zur Beseitigung der Wohnungsnot und des Wohnungselends der bedürftigen Schichten unseres Volkes verwendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Neubauwohnungen unter Wahrung der gesundheitlichen und sozialen Mindest­forderungen dem allgemeinen Notstände unseres Volkes ange­paßt werden.

Gleichzeitig wird sich die Reichsregierung die Erhaltung des Altwohuraumes in Stadt und Land durch Bereitstellung öffentlicher Mittel angelegen sein lassen.

In Ausführung dieser Grundsätze werden im Haushalts­jahr 1931 bis zu 215 000 Wohnungen erstellt werden, und zwar werden 165 000 Kleinwohnungen einfachster Art mit Hilfe von Hauszinssteuermitteln, und bis zu 50 000 Wohnungen aus­schließlich aus dem Kapitalmarkt finanziert. 400 Millionen Mark werden aus .Hauszinssteuermitteln zur Verfügung ge­stellt und ausschließlich in den Orten dringenden Bedarfs ein­gesetzt werden. Weitere 400 Millionen Mark werden im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen aufgebracht werden. Wohnungen werden mit diesen Mitteln nur in den Orten drin­genden Bedarfs gebaut.

Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau soll im Rahmen des Gesamtplanes bis zum 1. April 1936 im wesentlichen abgebaut werden.

Die auf dem Gebiete des Wohnungsbaues und der Sied­lung durchgeführten Maßnahmen gestatten es dann auch, die Wohnungszwangswirtschaft weiter zu lockern und schließlich ganz aufzuheben. Tas Reichsmietengesetz (die zwangsweise Fest­setzung der Miete) und das Mieterschutzgesetz (der Kündigungs­schutz) sollen alsbald für solche Räume aufgehoben werden, für die das Wohnungsmangelgesetz (die Zwangsbeschlagnahme von Wohnungen) nicht mehr gilt Hiervon sollen jedoch die bis­herigen Mieter nicht betroffen werden; die Aufhebung soll nur erfolgen, soweit dicke Räume frei und neuvermietet werden.

Senkung der Realsieuern.

Durch die neuen Methoden der Finanzierung im Woh­nungsbau wird aus dem bisher für den Wohnungsbau vor* mcndetcu Teil der Hauszinssteucr ein Betrag von etwa 400 Millionen Mark frei. Dieser Betrag soll für die Senkung von Steuern, und zwar der Realsteuern verwendet werden.

Die Steuern haben zwar allgemein die erträgliche Grenze vielfach überschritten. Bel den Realsteuern ist dies aber in ganz besonderem Maße der Fall. Tie Senkung soll bereits zum 1. April 1931 eiiitretcn. Unter den gegebenen Verhältnissen ist allerdings nur die schematische Senkung, d. h. die Senkung um einen bestimmten Prozentsatz möglich. Für die Wirtschaft be­deutet diese Art der Senkung insofern einen sehr beachtlichen Vorteil, als jeder Betriebsinhaber genau weiß, um wieviel sich seine Realsteuerbclastung senkt und er nicht von dem Er­messen des Landes oder der Gemeinde, in der er wohnt, ab­hängig ist. Tie Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Grundsteuer eintreten. Insbesondere ist auch die Sentung der landwirtschaftlichen Grundsteuer wegen des dauernden Absinkens der Weltpreise für landwirtschaftliche Produkte erforderlich. >

Agrak-gssetzr und Finanzausgleich.

Das Osthilfcgcsctz wird in vollem Umfang in dem ur­sprünglich vorgesehenen Rahmen durchgeführl. Die Standar-

Melne Zeitung für eilige Leser.

* Die Reichsregierung hat ihren Wirtschafts- und Finanz­plan der Öffentlichkeit übergeben.

* Zm Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft finden Besprechungen mit den interessierten Kreisen über Maß­nahmen zur Stützung des Kartoffelpreises statt.

* Jm Braunschweigischen Landtag wurde ein National­sozialist zum Landtagspräsidenten gewählt. Die Regierung Jaiver ist turürfrt<>iT<*i#«

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