Zul-aer Anzeiger
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Nr. 203 — 1930
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
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Fulda, Montag, 1. September
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7. Zahrgang
Pilsudski löst das Parlament auf.
Aenderung der polnWen Verfassung
Neuwahlen im November.
Ein Erlast des polnischen Staatspräsidenten, hinter dem als eigentlicher Lenker der Geschicke der neuernannte Mini Präsident Marschall Pilsudsli steht, verkündet die Ausiösung des Sejms und des Senats mit Wirkung vom 30. August. Die Neuwahlen zum Sejm sind auf den 16. November, die Neuwahlen zum Senat aus den 23. November d. J. festgesetzt worden. Der Staatspräsident bringt in seinem Erlast zum Ausdruck, daß er sich nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen habe, nachdem er einsehen mutzte, daß die Abänderung der Grundrechte (also der Verfassung) die Voraussetzung für die Mitwirkung aller Staatsbürger an der Negierung sei. Die Abänderung sei notwendig, um das jetzt herrschende Rechtschaos zu beseitigen. Nachdem er sich überzeugt habe, datz diese Abänderung trotz seiner Anstrengungen mit Hilfe des bestehenden Sejms nicht möglich sei, habe er sich zur Auflösung des Parlaments entschlossen.
Im aufgelösten Polnischen Landtag stand seit längerer Zeit eine geschlossene Mehrheit dem Verlangen der zu Pilsudski haltenden hauptsächlich aus Anhängern der Militärpartei bestehenden Minderheit gegenüber, die Staatsgeschäfte lediglich von ihrem Willen abhängig zu machen. Unter der jetzigen von Pilfudskis Entschießungen abhängigen Regierung sind sowohl die inneren wie die äußeren Verhältnisse Polens heillos verfahren worden, namentlich die wirtschaftliche Krise droht allmählich alle Dämme niederzureißen. Erst in den letzten Tagen bekundete Marschall Pilsudski durch maßlose Angriffe auf die Mehrheit der Volksvertretung, wie der Parlamentsmehrheit überhaupt, daß er nunmehr eine andere Regelung an die Stelle der bisherigen setzen will. Darunter ist wohl nur die Einrichtung seiner persönlichen Diktatur zu verstehen.
*
Überfall auf den LanbLagspräsidenien.
Der heftige, persönlich gefärbte Vorstoß des Marschalls Pilsudski gegen den Landtag hat bereits seine Früchte getragen. In die Wohnung des bekannten Vauernführers und Vizepräsidenten des Polnischen Sejms, D o m b s l i, die in der Warschauer Vorstadt Zoliborz
Verteuerte Krankenbehandlung.
Der so-pfennig-Kravkeuscheiu.
Die Neuerungen in der Krankenversicherung.
Vom 1. September ab sind folgende Änderungen in der Behandlung durch die Krankenkassen eingetreten:
Krankenscheingebühr.
Für jeden zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe menenden Behandlungsschein haben die Versicherten vom 1. Septernber 1930 ab eine G.eb üh t v o n 50 P se nn i g zu entrichten. Das gilt auch für die Familienhilfe. ■
Die Behandlungsscheine für die Pflichtversicherten und ihre Angehörigen werden in den Kassenlokaten und soweit möglich — auch durch die Arbeitgeber ausgegeben. Freiwillige Mitglieder erhalten die Scheine für sich und ihre Angehörigen nur bei ihrer Kasse. Die versicherten Arbeitslosen können die Behandlunasscheiue, auch für die Angehörigen, durch die Arbeitsämter und ihre Kassen beziehen. Bei notwendiger ärztlicher Weiterbehandlung erhalten die Erkrankten von ihrer Kasse einen gebührenfreien Verlängerungsschein.
Verordnungsgebühr.
Bei der Abnahme von Arznei-, Heil- und Stärkungsmitteln für Kassenmitglieder haben die Versicherten vom 1. September 1930 ab für jede Verordnung 50 Pfennig an dle ab« gebende Stelle (Apotheker, Drogist, Optiker, Badeanstalt, Milchhändler, Hcilmittelausgabe der Krankenkasse) zu ent- ^^Erreichen die Kosten der Verordnung den Betrag von 50 Pfennig nicht, dann ist von dem Versicherten natürlich nur der «Rtsächüchc Betrag zu zahlen. .
Für Familienangehörige ist keine Verordnungsgebuhr zu entrichten, dafür hat aber der Versicherte für Arzneien und kleinere Heilmittel, die seine Angehörigen erhalten, die Halste der Kosten zu tragen und an die abgebende Stelle (Apotheke usw.) zu zahlen.
Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt für Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder h ö ch st e n s 5 Mark täglich. Es ist erst Hm vierten Tage der Ar b e i ts un s ä higkei t a n zu gewähren, und zwar auch dann, wenn der Versicherte schon vor den, Eintritt der Arbeitunfähigkeit in ärztlicher Behand-
^Entsprechend dieser Begrenzung des Krankengeldes auf 5 Mark täglich werden auch die Katzen- unb Arbeitslosenbeiträge nur noch von einem Griindlohn bis zu 10 Mark täglich (70‘ Mark wöchentlich, bei Gehaltsempfängern 300 Mark
monatlich) erhoben.
Endet die Arbeitsunfähigkeit an einem Sonntag oder einem staatlich allgemein anerkannten Feiertag, so darf für diesen Tag kein Krankengeld gezahlt werden. Folgen mehrere solcher Tage hintereinander (Ostern, Pfingsten, Weihnachten), dann füllt nur für den letzten Tag das Krankengeld fort.
Bezieht der Versicherte aus Grund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungeil während einer Arbeitsunfähigkeit seinen Lohn oder sein Gehalt weiter, so wird dieser Betrag auf das .Krankengeld ange- " Erreichen oder übersteigen diese Bezüge die Summe des Krankengeldes, dann darf überhaupt kein Krankengeld gezahlt werden. Zuschüsse, die der Arbeitgeber zum Krankengeld gewährt. bleiben anrechnunasfrei.
liegt, drangen vier Offiziere ein, die den oppositionellen Politiker überfielen und ihn bis zur Bewußtlosigkeit verprügelten. Ein Unteroffizier hielt inzwischen auf der Straße Wache. Das Dienstmädchen des Abgeordneten schlug Lärm, worauf Leute aus der Nachbarschaft herbei- cilten und die Offiziere verschwanden.
Die Landtagsabgeordneten nehmen an, dieser Überfall werde nur das Zeichen zum Beginn weiterer Atten-
Moscicki, Staatspräsident in Polen.
täte der radikalen Freunde Pilfudskis bilden. Bereits wurde ein anderer Abgeordneter auf der Straße in außerordentlicher Weise beschimpft. Man glaubt, daß die Offiziere eine Redewendung in der letzten öffentlichen Erklärung Pilfudskis, „die Abgeordneten sind nur gerichtlich unantastbar, in jeder anderen Beziehung sind sie durchaus antastbar", als Aufforderung zu Überfällen verstanden haben.
Wird die Arbeitsunfähigkeit erst nach Ablauf einer Woche der Kasse gemeldet, dann fällt der Anspruch aus Krankengeld für die Zeit vor der Meldung fort. Die Vorschriften der Krankenordnung über die rechtzeitige Krankmeldung werden hierdurch nicht berührt.
Hausgeld.
Das Hausgeld ist auf den Betrag des halben Krankengeldes herabgesetzt worden. Es kann nur noch für Versicherte mit mehr als einem Angehörigen durch einen Zuschlag erhöht werden.
Weiterverflchcrung.
Weiterversicherte und Weiterversicherungsbercchtigte, die nicht im Kassenbereich wohnen, müssen in Zukunft ihre Versicherung bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse ihres Wohnortes oder, wenn dort eine Allgemeine Ortskrankenkasse nicht besteht, bei der Landkrankenkasse fortsetzen. Die einzelnen Weiterversicherten werden von ihrer bisherigen Kasse darüber noch besonders unterrichtet.
Stirbt ein Mitglied, so kann der überlebende Ehegatte — wenn er nicht selbst schon auf Grund eines Reichsgesetzes gegen Krankheit versichert ist — die Mitgliedschaft unter de» üblichen Voraussetzungen fortsetzen. Er muß aber seinen dahingehenden Willen der Kasse binnen dreier Wochen nach dem Tode des Versicherten zu erkennen geben.
Oesterreichs ,>Opereiienarmee".
Eine Absage an Bürgermeister Seitz.
Der sozialdemokratische Bürgermeister von Wien, Seitz, hatte die Truppen des Bundesheeres, die anläßlich des Abschlusses der diesjährigen Manöver in Wien eintreffen, zu einem Abendessen eingeladen. Der Heerespersonalausschuß hat die Einladung des Bürgermeisters in einem Schreiben abgelehnt, in dem es heißt:
„Wir stehen mitten in anstrengenden Übungen, die bie Eignung des Bundesheeres zur Verteidigung der Grenzen unseres Vaterlandes erhöhen soll. Da empfinden wir es um so schmerzlicher, daß Ihre Parteifreunde immer und immer wiederholen, wir Soldaten seien nur für Paraden gut und würden im Grenzschutz versagen. Das von einem Führer der Sozialdemokratischen Partei geprägte Wort von der „Operettenarmee Österreichs" gellt uns noch heute in den Ohren. Wir haben auch nicht die Flut von Verunglimpfungen vergessen, die über uns in ununterbrochener Folge niederging, weil sich die weitaus überwiegende Mehrzahl der Heercsaugchörlgcn stolz zu den Wafsentaten und Soldatentugenden der ehemaligen bewaffneten Macht bekennt und pietätvoll deren Tradition fortsetzen will. Wir würden nur dann mit Freuden, eine Einladung der Vertretung unserer schonen Bundeshauptstadt Wien annehmen, wenn wir diese Einladung als das äußere Zeichen der Anerkennung und des Wohlwollens schätzen können. Wir haben aber all die Jahre hindurch zu suhlen bekommen, vag die Sozialdemokratische Partei und ihre Freunde für uns und unsere Vorgesetzten immer nur hämische Bemerkungen ubrig- hatten und die geringste Verfehlung eines Soldaten, wem: er sich -u per im Bundesheer herrschenden Richtung bekennt, oor die breite Öffentlichkeit zerren." ,
nas Schreiben ist unterzeichnet von dem Heerespersonal, ausschuß der Offiziere, der Berussunterosflziere und der Wehr- männer.
Revision! Revision!
Die Erkenntnis, daß der Vertrag von Versailles nicht durchführbar ist, bricht sich immer mehr Bahn. In Deutschland ist diese Auffassung Allgemeingut des Volkes, aber auch im Ausland haben sich in letzter Zeit gewichtige Stimmen gemeldet, die den Versailler Vertrag für nicht erfüllbar und für stark revisionsbedürftig halten. Geradezu sensationell waren die Darlegungen^ die der bekannte deutsche Volkswirtschafts- und ehemalige Universitätslehrer Prof. Dr. Max S e r i n g auf einer Zusammenkunft landwirtschaftlicher Sachverständiger an der amerikanischen Cornell-Universität gemacht hat, bei denen er nachwies, daß die jetzige Weltwirtschaftskrise, von der auch Amerika nicht verschont geblieben ist, letzten Endes auf die dem Versailler Vertrag entspringenden ungeheuren Reparationslasten Deutschlands zurückzuführen ist. Auch in der Presse der Länder, die Deutschland nicht durch die nationalistische Brille sehen, haben sich in letzter Zeit die Stimmen gemehrt, die nach sachlicher Untersuchung zu dem Ergebnis kamen, daß die jetzige Form des Versailler Vertrages eine Unmöglichkeit i st.
Zu den unbedingten Verfechtern des Vertrages zählt natürlich Frankreich, das auch der Hauptnutznießer des Vertrages ist. Für die französische Öffentlichkeit galt der Vertrag von Versailles bisher als ein Rührmichnichtan. Es wurde schon als ein großes Verbrechen empfunden, wenn man es überhaupt wagte, sich auch nur mit einer Silbe mit dieser Frage zu beschäftigen. Um so auffälliger ist die Tatsache, daß sich jetzt der ehemalige französische Ministerpräsident Poincarë, der bisher einer der Hauptverfechter der These war, daß an Versailles nicht gerüttelt werden dürfte, zu der Erkenntnis durchgerungen hat, daß es für Deutschland doch Möglichkeiten gebe, die schweren Ketten des Vertrages zu lockern. Poincarë weist in einem Artikel in der „Illustration" selbst darauf hin, daß der Vertrag von Versailles ja schon einige Revisionen sich hat gefallen lassen müssen. So hätten die Alliierten »nf den Auslieferungsparagraphen verzichtet, der verlangt hatte, daß der Deutsche Kaiser sowie einige hervorragende deutsche Heerführer nach Beendigung des Krieges an die Entente zur Aburteilung als Kriegsverbrecher aus- geliefert werden sollten; so seien die deutschen Zahlungsverpflichtungen wiederholt geändert und herabgesetzt worden und schließlich sei auch die Räumung des Rheinlandes vor dem im Versailler Vertrag festgesetzten Termin «folgt.
Das Recht Deutschlands zur Herbeiführung einer Revision des Friedensvertrages leitet Poincars aus dem Artikel 19 der Völkerbundsatzungen ab, der die Revision von Verträgen und internationalen Verhältnissen von der „Unabwendbarkeit" oder von einer „ernsthaften Gefährdung des Friedens" abhängig mache. Allerdings sei für einen Revisionsbeschluß die Einstimmigkeit “ des beschließenden Gremiums notwendig, und wenn diese Einstimmigkeit, wie vorauszusehen, nicht erzielt werden könne, müßte die Frage einem internationalen Schiedsgericht unterbreitet werden, wozu allerdings die beteiligten Regierungen ihr Einverständnis geben müßten.
Diese Untersuchung der Revisionsmöglichkeilen von Versailles ist auf die Debatte zurückzuführen, die in letzter Zeit über die Unhaltbarkeit des Korridors geführt worden ist. Poincarè weist darauf hin, daß der polnische Außenminister Zaleski niemals seine Zustimmung dazu geben würde, daß die Korridorangelegenheit vor einem internationalen Gerichtshof entschieden werden würde. Zugleich macht aber der ehemalige französische Ministerpräsident das immerhin sensationelle Geständnis, daß es auch in Frankreich zahlreiche Politiker und Patrioten gebe, die der Ansicht seien, daß Frankreich keinen Anlaß habe, es wegen Polen zu einem Konflikt mit Deutschland kommen zu lassen. Vielmehr sei es an Polen, nachzugeben oder sich mit dem Konflikt abzufinden. Daß Poincarö zu diesen Patrioten nicht gehört, braucht wohl kaum betont zu werden. Er hält den Versailler Vertrag für durchaus in der Ordnung und sieht es auch für gerecht an, daß Polen den Korridor und Oberschlèsien zugesprochen erhalten hat, wobei er allerdings hinzuzufügen vergißt, daß Präsident Wilson, der bei diesem Länderhandel mitwirkte, keine Ahnung davon hatte, wo das in Betracht kommende Gebiet überhaupt gelegen war.
Poincarös Ausführungen haben zunächst natürlich rein theoretischen Wert. Aber es ist doch immerhin von Wichtigkeit, zu wissen, daß es auch in Frankreich führende und man kann wohl sagen durchaus nicht deutschfreundliche Persönlichkeiten gibt, die eine friedliche Revision von Versailles als durchaus im Bereiche der Möglichkeit liegend halten. Diese Revision aber muß kommen und wird kommen.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Zn Frankreich stürzte ein Flugzeug ab und siel in einen Garten wo es eine ganze Familie erschlug.
* Der polnische Staatspräsident hat Sejm und Senat aufgelöst. Die Neuwahlen sollen im November erfolgen.
* Außer in Peru und Argentinien sind jetzt auch in der südamerikanischen Republik Brasilien revolutionäre Unruhen ausgebrochen.
* Auf einen amerikanischen Luxnsexpreßzug wurde bei St. Louis ein Anschlag verübt. Der Zug entgleiste; bisher wurden 11 Tote und 30 Verletzte geborgen.
* Bei einem Eroßfeuer im Güterbahnhof Hannover sind 150 Güterwagen verbrannt.