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Aus dem Gerichtssaal

Der Stofftier Bmdurozeß Andre und Herzog. betrogen.61 Mim9fummenbrudMoar der^Derlust au/ 1 439 000 r . Mark gestiegen. Di« Verluste an fremden Wertpapierenbelau-

Kas s e l, den 20. Februar 1930. fen sich auf 927 000 Mark. Nachmittags gegen 3 Uhr wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

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Gestern begann der Prozeß gegen den Inhaber des Bank­hauses Andrè u. Herzog, Bankier Herzog, und den Prokuristen Feindt des gleichen Bankhauses. Der zweite Inhaber, Bankier atmt, hatte sich bekanntlich am Vortage des Konkurses erschos­sen. Die Anklage wirft Bankier Herzog vor, sich fremde Wert­papiere gesetzwidrig angeeignet und über die in seinem Gewahr­sam befindlichen Wertpapiere keine ordnungsmäßigen Süi , geführt zu haben, während der Prokurist Feindt beschuldigt wird, Beihilfe zum Depotverbrechen geleistet zu haben. Die Ver­teidigung hatte beantragt, Medizinalrat Dr. Schafft zu laden, um ein Gutachten darüber abzugeben, ob Bankier Herzog bei Begehung der Straftaten unzurechnungsfähig oder zu mindest vermindert zurechnungsfähig gewesen ist. Das Gericht folgte diesem Antrag. Die Vernehmung des Angeklagten Bankier Herzog ergab, daß Herzog durch seinen Teilhaber Zinn derart an die Wand gedrückt worden ist, daß er sich um die Leitung überhaupt nicht mehr kümmerte. Auf die Frage des Vorsitzen­den, ob denn der Angeklagte das Depotgesetz nie gelesen habe, erwidert dieser:Nein". Die Tätigkeit Herzogs beschränkte sich darauf, daß er in der Hauptsache sich mit dem Lesen des Handelsterls der Zeitungen und der Situationsberichte be­schäftigte. Aus der Vernehmung ergab sich weiter, daß

Herzog über den Stand des Geschäfts und über die Dermögensverteilung bei seinem Eintritt als Teilhaber nicht orientiert

war. Bei Behandlung der falschen Bilanzen erklärte Herzog, daß diese von seinem Teilhaber Zinn gemacht seien und er nur seinen Namen darunter gesetzt habe. Auf die Frage des Staats­anwalts, ob Herzog es mit seiner Verantwortung als Kaufmann und seiner Sorgfaltspflicht für vereinbar hielt, die Bilanzen zu unterschreiben, ohne genaue Kenntnis davon genommen zu haben, erwiderte der Angeklagte, er habe seinem Partner ver­traut. Der Angeklagte weiß auch nicht, wann die Bank ange­fangen hatte zu spekulieren. Als der Vorsitzende dem Angeklag­ten'vorhielt:Sie haben das Depotgesetz nicht gelesen; wissen Sie nicht, daß man fremdes Gut nicht ohne Zustimmung des Besitzers annehmcn darf?" antwortet Herzog:Ich hatte das Gefühl: wir leihen uns stillschweigend von unserer Kundschaft die Papiere, um die Gläubiger zu befriedigen." Es folgte dann die Erörterung über die Lombarddarlehen bei der Reichsbank, bei der Landesversichrungsanstalt und bei der Landes-Kredit­kasse. Die Landes-Versicherungsanstalt hatte sich eine ausdrück­liche Bescheinigung geben lassen, daß die hinterlegten Wert­papiere aus eigenen Beständen des Bankhauses stammen. Diese Erklärung war falsch. Dann kam der Tag des Zusammenbruchs zur Sprache. Der Vorsitzende läßt Herzog gnau erklären, wie er den 29. und 30. Oktober verbracht hat. Herzog brach in Tränen aus und erklärte, er habe die Absicht gehabt, sich von einem Eisenbahnzug überfahren zu lassen. Es sei aber immer etwas dazwischen gekommen. Als er am 30. Oktober nachts zu­rückkehrte, habe er erfahren, daß Zinn sich erschossen habe. Am andern Tage habe er sich dann auf das Gericht begeben, um den Konkurs anzumelden, was aber schon von anderer Seite ge­schehen war. Es folgte nunmehr die Vernehmung des Prokuri­sten Feindt, die mit der Feststellung schloß, daß der Anteil der Kunden an den ausgeliehenen Wertpapieren wesentlich größer war als der des Bankhauses.

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Der zweite Verhandlungstag im Prozeß Andrè i. Herzog begann mit der Vernehmung der Zeugen. Reichs- ankdirektor Magerstaedt berichtete ausführlich über die Kre­itgewährung an Andre u. Herzog, die sich im üblichen Rahmen ewegt habe. Der kaufmännische Sachverständige Ludwig wird darauf vom Gericht beauftragt, für die Jahre 1928/29 genaue Aufstellungen zu machen, in welchem Verhältnis die eigenen Effektengeschäfte zu den Effektengeschäften der Kundschaft stan­den, um den Schluß daraus zu ziehen. wieviel eigene und wie­viel fremde Effekten bei den Spekulationen beteiligt waren. Im weiteren Verlauf werden drei Bankiers aus Berlin über den gegenseitigen Verkehr gehört. Die erste Bank konnte sich durch Exekutionen vor Verlusten bewahren, ebenso die zweite, während die dritte einen Verlust von über 100 000 Mark zu be­klagen hat. Dieser Verlust sei aus einem einzigen Engagement entstanden. Ferner wurden frühere Beamte der Bank vernom­men, die als selbstverständlich bezeichneten, daß Bankier Zinn als Chef der Firma angesehen wurde. Den gleichen^Eindruck hatten die Berliner Bankiers bei ihren Besuchen in Kassel. Den Beamten ist nach und nach ausgefallen, daß die Bankinhaber sich ein Kontokorrent einrichten ließen, dessen Debet in unge­heurer Weise anwuchs.

Die Nachmittagssitzung begann mit der Erörterung der Kre­ditgewährung an Die Firma Andre u. Herzog, zunächst durch die Landesversicherungsansialt. Fünfmal waren Lombardkredite ge­geben worden, die pünktlich und ordnungsgemäß zurückgezahlt wurden. Die Landesversicherungsansialt hatte sich eine Be­scheinigung geben lassen, daß die verpfändeten Wertpapiere aus eigenen Beständen stammten. Die Erklärung war falsch. was allerdings die Landesversicherungsanstalt nicht ahnen konnte. Die Kredite bewegten sich in Höhe von 2040 000 JL Größer waren die von der Landeskreditkasse Kassel gegebenen Kredite, die mit 40 000 M 1927 anfingen und zuletzt auf 225 000 M an- stiegen. Hinterlegt waren 110 000 »W in Reichsanleihe-Ab­lösungsschuld und'232 000 J4 an Schuldverschreibungen der Lan­deskreditkasse Kassel. Die als Zeugen vernommenen Vertreter dieser Institute haben mit Herzog persönlich verhandelt und von ihm den Eindruck eines korrekten und vertrauenswürdigen Bankfachmanns gewonnen. Irgend eine Beeinträchtigung fei­ner geistigen und geschäftlichen Fähigkeiten ist ihnen nicht be­wußt geworden. Anschließend wurden drei ärztliche Sachver­ständige vernommen, deren Gutachten ziemlich miteinander übereinstimmten dahingehend, daß bei einer leichten Minde­rung der Intelligenz eine schwere Minderung der Gefühls- und Willenskraft festzustellen sei. Dies sei auf einen leichten ange­borenen Schwachsinn zurückzuführen, so baß eine gradweise Be­schränkung der Zurechnungsfähigkeit zugestanden werden müsse. Von einer Zubilligung des § 51 Str.G.B. könne jedoch keine Rede sein. Der Schwachsinn sei nicht so, daß Herzog nicht die Tragweite seiner Handlungsweise hätte erkennen können.

Der dritte Verhandlungstag begann mit der Ver­nehmung des Prokuristen Lotze, der seit 1907 im Hause Andre u. Herzog tätig ist. Er schilderte eingehend, wie die Termin­geschäfte schon vor der Wiedereinführung des Terminhandels von Zinn begonnen wurden. Bis zumschwarzen Freitag" sei alles gut gegangen. Dann traten dauernde Verluste ein, die je länger desto höher wurden. Als der Bank die eigenen Mit­tel ausgegangen waren, wurden die Kundendepots in Angriff genommen, Die Angestellten der Bank hätten deshalb an­dauernd in Befürchtungen gelebt. Von der Bankkundschaft wur­den Spekulationsgeschäfte fast garnicht gemacht. Auch die Lam- parzaktien hätten stark zu dem Zusammenbruch der Bank bei- äetragen. Die Kursbewegung dieses Papieres sei außerordent­lich schwankend gewesen. Im April 1928 notierte das Papier 45 % beim Ankauf durch die Bank im Juli 1928 stand der Kurs auf 214 %, 14 Tage später lautete die Notierung nur noch 150 % und im Jahre 1929 nur noch 36 %. Die Firma erlitt daher einen Verlust von je 150 Mark pro Aktie. Herzog setzte die Papiere aber in die Bilanz Ende 1928 mit dem Ankaüfswert von 214 % ein; eines der Hauptmomente der Bilanzverschleie­rung. Nach der Bekundung eines Angestellten der Bank soll Herzog eines Tages beim Betreten der Depotabteilung ge­fragt haben:Na, Feindt haben Sie nichts mehr in Ihrem Raritätenkasten?" Der, als Zeuge vernommene Bücherrevisor hat in vielen Fällen festgestellt, daß Kundenpapiere verpfändet wurden, sogar an die Reichsbank. Im ganzen habe eine große Unordnung geherrscht. Nach den Feststellungen des Buchsach- verständigen sind Kundenpapiere bereits bei den ersten Speku­lationen fortgegangen. Die großen Verluste des Jahres 1927 wurden durch Die Einrichtung besonderer Kontokorrentkontos für die Inhaber verdeckt. Die Inhaber erschienen so der Bank gegenüber als Schuldner, obwohl nichts dahinter steckte, und die Bank notierte sich die Schulden ihrer Inhaber als Aktiva. Auf diese Weise wurde selbst

ein Verlust von 807 »W Malt am 31. 12. 1928 in ein Achtivum umgewandelt.

Der Strafanhva im Kasseler Bamkprozeß.

In der Nackmittagssibpeng begannen die Plädoyers, wobei zunächst der Erste Staatsamwalt Ludwig das Wort nahm, um die inneren Gründe für bw Zusammenbruch des Bankhauses klarzulegen. Einen Hauptgrund sah er in der passiven Natur des Angeklagten Herzog. Dcqnach sprach Gerichtsassessor Elborg der in ausgzeichnetcr Weise die banktechnische Angelegenheit der Anklage behandelte und an Hand des Depotgesetzes die strafbaren Handlungen des näheren erläuterte. Dann ergriff wiederum Staatsanwalt Ludwig das Wort, um die Gründe für die Strafzumessung zu erläutern. Von vornherein beantragte er

mildernde Umstände gegen den Angeklagten Herzog,

die in seiner geistigen Beschränkung begründet seien. Straf­erschwerend komme in Betracht, daß er als Mitinhaber der Bank das ihm entgegengebrachte Vertrauen in gröbster Weise miß­braucht und unendliches Leid, große Not umb Kummer über zahlreiche Familien gebracht habe. Wegen Verbrechens gegen § 11 des Depotgesetzes (Herausgabe fremder Wertpapiere bei Leberschuldung des Bankhauses) beantragte der Staatsanwalt zwei Jahre neun Monate Gefängnis und fünf Jahre Ehrver­lust, wegen Nichtführung des lebenden Depotbuchs und wegen Betrugs je zwei Monate Gefängnis, zusammenzuziehen in Betrugs je 2 Monate Gefängnis, zusammenzuziehen rn eine Ge­samtstrafe von 3 Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust. Gegen den Angeklagten Feindt beantragte der Staatsanwalt wegen Beihilfe zum Depotverbrechen neun Monate Gefängnis.

Das Urteil.

Herzog zu zwei Jahren sechs Mochaten, Feindt zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Im Prozeß Andre u. Herzog toiurbe heute abend kurz nach 1*0 Uhr das Urteil nach breitägigier Dauer verkündet. Der Bankier Herzog wird wegen Verbrechens gegen die Paragra­phen 9 und 11 des Depotgesetzes zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt. Bezüglich des Betrugs gegenüber der Reichsbank wegen der eingereichten falschen Bilanzen und bezüglich Nichtführung der Depotbücher wird er freigesprochen. Der Haftbefehl bleibt be­stehen. Der angeklagte Prokurist Feindt erhält wegen Bei­hilfe zum Depotverbrechen vier Monate Gefängnis unter An­rechnung der Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wird auf­gehoben.

Das Gericht spricht sich in der Begründung dahin aus, daß der Angeklagte Herzog während der ganze» dreitägigen Ver­handlung glauben machen wollte, daß er von dem ganzen straf­baren Vorgehen der Firma nichts gewußt habe. Das Gericht hat ihm das nicht geglaubt, ebenso nicht seine nach der Rede seines Verteidigers abgegebene Erklärung, daß er sich der Ueber- schuldung seines Hauses nicht bewußt war. Dieser Erklärung wurde als nur unter dem Druck der Verhältnisse abgegeben angesehen.

Aus Hessen und Nachbargebieten

Hersfeld, 20. Febr. 500 000 â-B ürgschaft des Krei­ses Hersfeld) Der Hersfelder Kreistag hat mit Zweidrit­telmehrheit beschlossen. die Bürgschaft für eine 500 000-â-An- leihe für den Kreis Eisenach zum Zwecke des Ausbaues der zweiten Baustrecke KaiserrodaVacha der Gasfernleitung zu übernehmen.

Loshausen. (Unglücksfälle.) Hier ereigneten sich zwei Unglücksfälle. Dem Landwirt Wilhelm Schier zerschlug beim Holzsägen ein absplitterndes Holzstück den Zeigefinger der linken Hand und dem Arbeiter Heinrich Lautenbach dring beim Hantieren an einem geladenen Terzerol ein Schutz in den Un­terarm. Beide mußten sich in ärztliche Behandlung nach He- phata begeben.

Gießen, 21. Febr. (Tod im Eisenbahnzuge.) In dem Abendzuge Fulda--Eießen ereignete sich gestern abend zwi­schen den Stationen Grünberg und Saasen ein aufregender Vor­fall. Während der Zug in voller Fahrt war, fiel plötzlich der Erubendirektor Lüddecke aus Gießen in sich zusammen und ver­starb wenige Augenblicke später. Die bahnärztliche Untersuchung auf der nächsten Station ergab, daß der 59 Jahre alte Mann von einem Herzschlag ereilt worden war.

Niederzell bei Schlüchtern. (Im hohen Alter g e st o r- ben.)Der hiesige Ortsbürger Herr Kaspar Rosenberger, der älteste Einwohner des Kreises Schlüchtern, ist im fast vollen­deten 95. Lebensjahre nach kurzem Krankenlager im Hause seiner Tochter in Elm verstorben. Der Heimgegangene beklei­dete viele Jahrzehnte in der Gemeinde Niederzell zahlreiche Ehrenämter.

Offenbach a. M., 20. Febr. (Insolvenz einer Offen­bacher Lederhandlung.) Die altangesehene Lederhand­lung Friedrich Mönch, deren Inhaber sich vor wenigen Tagen am Grabe seines Vaters erschoßen hat, sieht sich genötigt, an ihre Gläubiger heranzutreten, um über die Abwicklung der be­stehenden Forderungen zu beraten. Die ungedeckten Forderungen sollen 400 000 Mark betragen. Es soll versucht werden, ein außergerichtliches Vergleichsverfahren in die Wege zu leiten.

Frankfurt a. M., 21. Febr. (Eefchenkfürdie Frank­furter Universität.) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika ließ durch Vermittlung des deutschen Botschafters in Washington dem Professor Dr. Drevermann vor seiner Abreise in Newyyrk ein Werk mit persönlicher Widmung als Geschenk überreichen mit der Bitte, es der Universität Frankfurt zu überbringen. Es handelt sich dabei um das wertvolle Werk desGeorgius Agrrcola, De Re Metallica" aus dem Jahre 1556, welches Präsident Hoover und Frau Hoover übersetzt haben.

Frankfurt a. M., 21. Febr. (Für 20 000 Mark Eold- waren gestohlen.) Gestern abend wurde in den Abend­stunden auf der Zeil ein Personenkraftwagen gestohlen. In dem Wagen befanden sich drei große Lederkoffer mit Gold- und Silberwaren im Werte von 20 000 Mark. Das Auto wurde am anderen Morgen in der Seilerstraße erbrochen vorgesunden. Die Koffer mit den Gold- und Silbersachen waren verschwunden.

Frankfurt a. M., 20. Febr. (Die Stützungsaktion für den Frankfurter Bankverein.) Die Magistrats- Pressestelle schreibt: Ein Frankfurter Blatt glaubt in einem Auf­satz ,L6ill man eine Stadtbank" auf die angebliche Gefahr Hin­weisen zu müssen, daß die Stadtverwaltung Frankfurt a. M.W mit der Sanierung der Frankfurter Bankverein A.-E. durch die v Städtische Sparkasse die Einrichtung einerStadtbank" beab- 1 sichtigen könne. Eine solche Absicht besteht bei dem Magistrat nicht. Die Stützungsaktion der Städtischen Sparkasse für den Frankfurter Bankverein ist nach Beschluß des Magistrats und der Zustimmung der Fraktionsführer der Stadtverordnetenver- aus dem Grunde erfolgt, um den 30 000 egern des Frankfurter Bankvereins, die sich aus allen Kreisen der Frankfurter Bevölkerung zusammen­setzen, ihr Guthaben sicherzustellen und die zahlreichen mitt­leren und kleineren Gewerbetreibenden und Handwerker, die

sammlung lediglick Sparern und Einte

vom Frankfurter Bankverein Kredite erhalten haben, vor einer in diesem Augenblick unerträglichen Kreditkündigung zu be­wahren. Die Liquidation der Frankfurter Bankverein A.-E. wird allerdings nach Ansicht der Sachverständigen zwei bis drei Jahre erfordern zur Vermeidung von Schädigungen der betrof­fenen Kreditnehmer, insbesondere der Angehörigen des Mittel-

Ein Genossenschaftszusammenbruch vor Gericht.

Ha nau, 21. Februar.

Am dritten Verhandlungstag gegen die beiden Leiter der in Konkurs geratenen Hessisch-Fränkischen landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschaft Rieth und Schneider wurde als erster Zeuge ein Bäckermeister und Landwirt aus Bieber (Kreis Gelnhausen) vernommen, an den Rieth eines Tages herantrat um ihn zum Eintritt in die Genossenschaft zu bewegen. Der Zeuge unterschrieb bei dieser Gelegenheit auch die Satzungen, von deren Inhalt er keinerlei Kenntnis genommen hatte. Spä­terhin figurierte er bei der Genossenschaftsbank als Aufsichts­ratsmitglied und übernahm mit anderen Mitgliedern fünf Tage vor Konkurseröffnung für die nunmehr abgetrennte Genossenschaftsbank eine Bürgschaft in Höhe von 2030 000 Mark. Wie er drittes geschäftsführendes Vorstandsmitglied wurde und die nächtliche Werbefahrt nach Iakobsthal verlief schilderte der Zeuge Franz Schmitt aus Bad Orb. Rieth, der ihm geschäftlich bekannt war, sei eines Tages zu ihm gekommen und habe ihm von der Gründung der Fränkisch-Hessischen erzählt. Dabei habe Rieth erwähnt, ein Vorstandsmitglied sei ausge- schieden und für diefes könne er, Schmitt,doch mal unter­schreiben". Bedenkenlos habe er dies in Unkenntnis der Sach­lage getan und sei so unbeabsichtigt zum Mitgründer geworden, ohne seine nunmehrige Eigenschaft als Genosse überhaupt er­kannt zu haben. Eines Tages sei man dann per Auto auf die Genossenwerbung nach Oberndorf, Aura usw. gefahren und nachts zwischen 11 und 12 Uhr nach Iakobsthal gelangt. Dort habe man den Wirt aus dem Bett getrommelt, ihm den Zweck des Kommens erklärt und ihn ersucht für nächsten Sonntag durch die Ortsschelle eine Werbeversammlung einzubrufen.

des Kommens erklärt und ihn ersucht für nächsten Sonntag durch die Ortsschelle eine Werbeversammlung einzubrufen. Dann sei man zu einem ihm bekannten kriegsbeschädigten Ar­beiter gefahren, den man zum Lagerverwalter auserkoren hatte. Schließlich habe dieser und der Gastwirt ersterer im Bett! das Eründungsprotokoll, in der Annahme, es handele sich um eine bloße Bescheinigung, daß die Herren in Iakobsthal waren, unterschrieben. Bei der Eründungsversammlung in Aura, bei der es auch Freibier gab, sei seines Wissens auch einmal von 2000 Mark die Rede gewesen. Eine Anzahl Anwesender hätten schließlich mit den Worten:Wir können es ja einmal probie­ren", unterschrieben, und Rieth habe zum Schluß gesagt:Jetzt haben wir genug und können wegfahren". Anschließend er­folgte dann die Vernehmung der beiden Jakobsthaler Genossen, denen der nächtliche Besuch gegolten hatte. Beide Zeugen er­klärten, daß sie erst nach zwei Jahren durch den Darlehnskas- senrechner des Ortes erfahren hätten, daß sie Genossen waren. Zum Schluß des dritten Verhandlungstages kamen noch einige dem Angeklagten Rieth zur Last gelegten Untreuefälle zur Sprache, die auf fehlende Belege zurückzuführen sein sollten.

Sauerbrey als Zeuge?

In der heute fortgesetzten Verhandlung gegen die früheren Leiter der Fränkisch-Hessischen landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschaft wurde auch Direktor Lühring von der Landesgewerbebank für Südwestdeutschland in Frankfurt a. M. über die Vorgänge bei der im Jahre 1926 erfolgten Gewährung Zweier Wechselkredite von je 50 000 Mark an die Fränkisch-Hes­sische und an den Vorschußverein in Bieber vernommen. Es er­gab sich keine volle Klarheit, weshalb vom Gericht beschlossen wurde, den früljeren Direktor Sauerbrey, der sich bekanntlich in Frankfurt in Hast befindet, als Zeugen nach Hanau zu laden.

standes. Die Stützungsaktion zu Gunsten des Frankfurter Bank- vererns ist, von der Stadtverwaltung demnach ausschließlich deshalb erfolgt, um den durch verschiedene unerfreuliche Vor­fälle in der Privatwirtschaft ohnehin beunruhigten Frankfurter Platz vor einer neuen, in ihren Folgen überaus gefährlichen Erschütterung zu bewahren. .

Srantfurt a. M., 20. Febr. (Interna aus der Kom­munistischen Partei.) DieVolksstimme" weiß inter­essante Einzelheiten aus einer Konferenz des Bezirks Hessen- Frankfurt der Kommunistischen Partei zu berichten. Danach habe der Landtagsabgeordnete Müller inbezug auf die Vorgänge der den Opelwerken erklärt, in Rüsselsheim sei wiederum, wie der den Vorgängen in Frankfurt und Worms, die beschämende Tatsache festzustellen, daß nach der Festnahme der Führer keine andern Parteigenossen an deren Stelle getreten seien. Die Rüs­selsheimer oppositionellen Arbeiter hätten zunächst unter seiner Führung eine große Opferwilligkeit gezeigt, sie seien aber spater nach seiner Festnahme ohnmächtig zusammengebrochen. Für das erwartete Parteiverbot gab Abg. Müller folgende Richtlinien: Die Adressen der Ortsleitungen sowie der Bezirks­leitung bestehen ab heute nicht mehr. Es sollen neue Funktio­näre der Bezirksleitung namhaft gemacht werden. Bis Ende Februar sollen alle Bücher und Belege der Partei aus den Büros verschwinden. Das Postscheckkonto für die Parteileitung sei gelöscht. Die Ortsgruppenführungen sollen Versammlungs­lokale für ein illegales Fortbestehen der Partei namhaft machen. Schließlich soll die Parteileitung darauf bedacht sein, Unter­bringungsräume für verbotenes Material zu beschaffen. AM jeder Ortsgruppe sollen einige Mitglieder in der chiffrier Schrift (Geheimschrift) in ähnlichem Sinne wie bei dem leM Parteiverbot 1923 ausgebildet werden.

Darmstadt, 20. Febr. (Bürgermeisterwahl mit Hin­dernissen.) Als Hauptpunkt stand auf der Tagesordnung der heutigen Stadtratssitzung die Wiederwahl des bisherigen Stadtbaumeisters Bürgermeister Buxbaum. Dieser wollte zu­nächst aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausschei­den, hat sich aber inzwischen zur Wiederwahl gestellt. Nach län­gerer Debatte ergab die Zettelwahl Stimmengleichheit; eine Stimme war ungültig. Was war nun das Ergebnis? Darüber gingen die Meinungen des Oberbürgermeisters und der Juristen m den verschiedenen Stadtratsfraktionen so auseinander, daß die Stadtratsfitzung unterbrochen und der Rechtsausschutz zu­sammenberufen wurde. Nach längerer Beratung kam auch die­ser zu keinem Ergebnis, sondern will morgen noch einmal zu­sammentreten. In dem hessischen Gesetz über die Wahl der Bür­germeister und Beigeordneten sind nur Wahlvorschriften vor­gesehen für den Fall der Stimmengleichheit bei mehreren Be­werbern.

Darmstadt. 20. Febr. (Aerzte gegen Erhöhung der Sch u l k l a s s e n st ä r k e.) Der Aerztliche Kreisverein Darm­stadt hat an den Kultusminister Dr. Adelung eine längere Resolution gerichtet, in der gegen die beabsichtigte Erhöhung der Klassenstärke aus allgemeinen schulärztlichen Gründen pro­testiert wird. Eher wäre schon eine Verkleinerung der heute schon teilweise übergroßen Klassen in ungeeigneten Räumen zu fordern. Eine Zusammenlegung von Klassen als allgemeine Maßregel könne nach ärztlichem Urteil überhaupt nicht ernsthaft erörtert werden. Schließlich wird vermehrter Einfluß der Schul- ärzte gefordert.

Oberbeisheim, 20. Febr. (Aus dem Zug gesprungen) ^Dieser Tage bestieg in Remsfeld der bei Stellmachermeister N- in Oberbeisheim als Lehrling beschäftigte Karl Kühle aus Ellingshausen den Abendzug nach Malsfeld, ohne im Besitz einer Fahrkarte zu sein. Wahrscheinlich um sich der Kontrolle zu entziehen, sprang er in voller Fahrt ab. Mitfahrer merkten das Verschwinden aus dem Zuge und meldeten den Vorfall auf Station Oberbeisheim. Man fand K. mit einer klaffenden Stirnwunde, eingedrücktem Nasenbein und Schnittwunden an der Lippe. Die Verletzungen sind erheblich, doch scheint Lebens­gefahr nicht zu bestehen.

Heidelberg, 18. Febr. (Kündigungen bei der Hei­delberger Stadtverwaltung.)' Die städtische Ver- waltungsreform zeigt jetzt ihre erste Auswirkung in der Kündi­gung von 57 städtischen Beamten unb Angestellten, ungerechnet die städtischen Werke, in denen gleichfalls Kündigungen bevor­stehen sollen. Diejenigen Beamten, die schon länger im Dienst waren, werden pensioniert. Die Kündigung gilt zum 1. April, doch sollen die Gehälter bis 1. Mai gezahlt werden.