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Nr. 40 — 1930
Fulda, Montag, 17. Februar
7. Jahrgang
Die geschützte Reichsmark.
Gegen gewissenlose Znflationcheßer.
Dr. Schachts Geschäftsbericht.
Der soeben veröffentlichte Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1929 enthält u. a. die nachstehende, besonders bemerkenwerte Feststellung: „Wie die Gestaltung der Devisenkurse während der wechselvollen Entwicklung des Berichtsjahres erkennen läßt, ist die Reichsbank zu jeder Zeit imstande gewesen,
die Stabilität der Reichsmark zu schützen und aufrechtzuerhalten. Die Bank konnte ihren Status, als es ihr notwendig erschien, schnell wieder verbessern und erneut zeigen, daß sie auch unter schwierigen Verhältnissen ihre Aufgaben erfüllen kann, sofern sie nur entschlossen ist, die ihr zu Gebote stehenden Machtmittel energisch einzusetzen.
Es ist höchst bedauerlich, daß trotzdem immer wieder Leute austreten, die in Wort und Schrift durch Behauptung eines kommenden Währungsverfalles und
einer bevorstehenden Inflation
die Öffentlichkeit zu beunruhigen versuchen. Besonders gewissenlos ist das Vorgehen solcher Leute, wenn sie als Wanderredner gegen Erhebung von Beiträgen ihre unverantwortliche Tätigkeit ausüben und als Einkommenquelle ausnutzen.
Nach dem Bericht der Reichsbank beziffert sich in Millionen Mark der Rohgewinn für das abgelaufene Jahr auf 170,2 gegenüber 157,7 im Vorjahre. Die Kreditgeschäfte der Bank haben bei durchschnittlich höheren Zinssätzen und gestiegenen Umsätzen größere Erträge abgeworfen. Die Ausgaben betrugen 144,7 (i. V. 132,3). Es ergibt sich demnach ein
Reingewinn von 25,5 Millionen Mark
(i. V. 25,4 Millionen Mark), dessen Verteilung wie folgt vorgcschlagen ist: 20 Prozent, d. h. 5,1 Millionen Mark (wie im Vorjahre) fließen in den gesetzlichen Reservefonds, dem Reich fallen 5,3 Millionen Mark (i. V. 5,2 Millionen Mark) zu, die zur Tilgung umlaufender Rentenbankscheine zu dienen haben. Für die Anteilseigner verbleiben 15J.
Die Sanierung der
Arbeitslosenversicherung.
Moldenhauers neue Vorschläge.
Den letzten Verhandlungen der Sachverständigen der Koalitionsparteien mit der Reichsregierung über die Deckung des Fehlbetrages lagen im wesentlichen die neuformulierten Vorschläge des Reichsfinanzministers Dr. Moldenhauer zugrunde. Sie haben etwa folgenden Inhalt:
Das Reich gewährt der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung im Jahre 1930 Darlehen in Höhe von 150 Millionen, im Jahre 1931 Darlehen in Höhe von 100 Millionen. In den späteren Jahren sollen Darlehen des Reiches für die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung überhaupt in Fortfall kommen. Die über die Darlehen des Reiches hinausgehenden Fehlbeträge der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung in den Jahren 1930 und 1931 bzw. die gesamten Fehlbeträge in den späteren Jahren sollen von der Reichsanstalt selbst beschafft werden. Die Reichsanstalt soll zu diesem Zweck das Recht erhalten, entweder durch Reform ihrer Verwaltung oder durch Herabsetzung ihrer Leistungen oder durch Erhöhung der Einnahmen diese Fehlbeträge auszugleichen. Die Mittel für die Darlehen an die Reichsanstalt in den Jahren 1930 und 1931 sollen durch den Verkauf von Vorzugsaktien der Reichsbahn an die Träger der Sozialversicherung aufgebracht werden.
Ein Teil der bürgerlichen Parteien soll diesen Vorschlägen wohlwollend gegenüberstehen, während andere mit der Sozialdemokratie starke Bedenken hegen. Montag sollen in einer erneuten Sitzung der Sachverständigen nähere Prüfungen vorgenommen werden.
Das Gesetz über die Hausangestellten.
Absichten der Regierung.
Nach einer amtlichen Mitteilung will die Fassung des Entwurfes von 1929 alle Arbeitnehmer erfassen, die in privaten Haushaltungen hauswirtschaftliche Arbeit oder persönliche Dienste leisten, und soll eine Ergänzung zu Dem im Reichstag vorliegenden Arbeitsschutzgesetz werden. Alle Diejenigen Personen, die wegen der Tätigkeit im Haushalt nicht den für Betriebe berechneten Vorschriften des allgemeinen Ichutzgesetzes unterstellt werden können und daher von der Geltung des Arbeitsschutzgesetzes ausgenommen werden, sollen durch das vorgeschlagene Gesetz über die Beschäftigung n der Hauswirtschaft ein entsprechendes Maß von öffentlich-rechtlichem Arbeitsschutz und zugleich ein über das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches hmaus- Zehendes Maß von unabdingbaren Vertragsansprüchen erhalten. Das wird offenbar von den Beteiligten teilweise der- rannt; sonst wäre es nicht zu erklären, warum verschiedene Gruppen, namentlich Gruppen von erzieherisch und pslegdrisw tätigen Arbeitnehmern, sich gegen die Einbeziehung in den Geltungsbereich des Gesetzes sträuben. Da die Bezerchnung des Gesetzes vielleicht bisher irrtumerregend gewirkt hat, soll der Entwurf nunmehr den Ramen eines „Gesetzes über die Beschäftigung im Haushalt" erhalten.
Millionen Mark (wie im Vorjahre), die es gestatten, wiederum eine Dividende von 12 Prozent zu verteilen, wâh- dend der Rest von 0,4 Millionen Mark (i. V. 0,3 Millionen Mark) dem Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlung zugeführt wird.
Dr. Schacht über das „Ideal des Sozialrentners".
Auf der historischen „Bremer Schiffermahlzeit-, die alljährlich eine Reihe prominenter Vertreter aus Politik und Wirtschaft vereinigt, hielt Reichsbankprästdent Dr. Schacht eine Rede, in der er u. a. ausführte: „In dem Mangel an Willen, der durch das deutsche Volk geht, empfinde ich die ganze große moralische Krise des deutschen Volkes. Dieser Wille fehlt dem Deutschen Reich heute an allen Ecken und Enden; wir haben nirgends mehr das Gefühl in der Bevölkerung, daß der einzelne für sein Schicksal verantwortlich ist, daß der einzelne kämpft und ringt und sich einsetzen muß, wenn er im Leben etwas erreichen will. Unser Ideal in Deutschland ist das JdealdesSozialrentners,der mit dem Augenblick, in dem er in die Wiege gelegt wird, sämtliche Versorgungsscheine, einschließlich der Sterbekasse, mitbekommt. Wir fühlen uns nicht als Bürger des Staates, sondern wir fühlen uns als Wohltatsempfänger eines uns fremden staatlichen Organismus, der irgendwo in der Lust schwebt."
Betriebsanwatt Winters Mitztrauensantrag.
Nach Eröffnung der Aussprache wurde von dem bekannten Aufwertungsverfechter Betriebsanwalt Winter bezweifelt, daß die Hauptversammlung überhaupt berechtigt sei, über eine Änderung des Bankgesetzes abzustimmen. Hierüber entspann sich später eine lebhafte Aussprache. Dr. Däumer von der Reichsbank gab eine ausführliche Begründung der allgemeinen Änderungen des Bank- gesetzes, und Dr. Schacht ging auf die Änderung der Gewinnverteilung ein. Die Aussprache wurde schließlich so heftig, daß Betriebsanwalt Winter unter teilweiser Heiterkeit und geringem Beifall einen Mißtrauensantrag gegen den Reichsbankpräsidenten einbrachte, der als geschäftsordnungswidrig zurückgewiesen wurde.
Vor- und Aachleile des
D pe i Ministerreden im Ausschuß.
Bei den fortgesetzten Beratungen der vereinigten Haushalts- und Auswärtigen Ausschüsse im Reichstage über die Gesetze zum Doung-Plan und die Liquidationsabkommen trugen eine Menge Redner der Parteien ihre schon im Reichstage ausgesprochenen, natürlich stark voneinander abweichenden, Meinungen erneut vor. Wiederholt wurde von der Opposition die Ansicht bekundet,
der Aoung-Plan sei undurchführbar.
Reichsaußenminister Dr. E u r t i u s bat, bei der Frage der Undurchführbarkeit und der Unabänderlichketl doch von dem Vergleich mit dem Dawes-Plan auszugehen, der das Reich in jeder Beziehung wesentlich stärker belaste.
Reichsminister Dr. Wirth vertrat denselben Gedanken und wies besonders auf die tatsächlich erreichte Räumung der besetzten Gebiete hin, die auch in materieller Beziehung große finanzielle Erleichterungen für das Reich bringe.
Reichswirtschaftsminister Schmidt stellte eine Untersuchung darüber an,
welchen Schaden die etwaige Ablehnung des Noung- Planes bringen müßte.
Der Minister kam zu dem Ende, eine solche Ablehnung würde alles wieder zerstören, was Deutschland in den letzten zehn Jahren geschaffen habe und was ihm trotz allem Anlaß zu zuversichtlicher Beurteilung der Zukunft gebe Der Mmister sprach über die Sachleistungsfrage und erklärte, daß er beè seinen Besprechungen mit dem französischen Finanzminister Verständnis für die deutschen Bedürfmsse gefunden habe. Wenn der Neue Plan nicht angenommen werde, so stelle das einen geradezu vernichtenden Schlag gegen die deutsche Wirtschaft dar.
Um das preußische Wahlrecht.
Entscheidung Montag.
Am zweiten Verhandlungstage der Wahlrechtsklage gegen Preußen vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in Leipzig kam die Frage zur Erörterung, ob und inwieweit das Reichswahlgesetz nach seiner Entstehungsgeschichte auf die Reichsverfassung zurück- und auf die Landeswahlgesetze emgewirkt habe. Ministerialdirektor Dr. B a d t führte auS, daß, wenn im Reichswahlgesetz Verfassungsänderungen enthalten seien, diese auf alle Fälle dadurch sanktioniert seien, daß das Gesetz in namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen worden ist. Auch das preußische Gesetz sei in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden. Ddn Ausführungen Dr. B a d t s gegenüber betonte der Klagevertreter, Senatspräsident Lobe, es komme nicht darauf an, ob ein Gesetz einstimmig angenommen worden sei, sonder« darauf, ob der ausdrückliche Wille zu einer
Änderung der Reichsverfassung vorhanden war. Die weiteren Vertreter der Klage: Dr. Körner fügte hinzu, es müsse auch ausdrücklich der Wortlaut der Verfassung geändert werden, damit eine Verfassungsänderung vorliegen und Gesetz werden könne. Professor Bauser erklärte dieses Erfordernis für um so dringlicher, da sonst niemand wisse, was von der Verfassung noch gelte und was nicht.
Preußens Vertreter Ministerialdirektor Dr. Kaisen- berg wies darauf hin, daß, wenn ein verfassungsänderndes Gesetz rechtsgültig beschlossen worden sei, damit auch alle Einzelbestimmungen gedeckt seien, gleichgültig, ob eS sich um bewirte oder unbewußte Verfassungsänderungen handelt.
Nachdem die Parteien noch ihre Stellungnahme in einem Schlußwort kurz zufammengefaßt hatten, wurde die Verhandlung geschlossen. Die Entscheidung de» ItaalsgerichtZtzosS wird am Montag verkündet werden.
Zollwaffenstillstand.
In London tagt eine Konferenz, die sich mit der Abrüstung zur See beschäftigt. Bisher ist dabei nicht viel herausgekommen. Jede Macht beharrt dabei, sich eine solche Rüstung zu erhalten, wie sie es im Interesse ihrer Sicherheit für notwendig hält. Vor kurzem hat in Genf eine Sitzung des Internationalen Arbeitsamtes statt- gefunden, auf der man sich mit der Arbeitszeit der Bergarbeiter beschäftigte, — auch mit dem Erfolg, daß man ohne jeden gemeinsamen Beschluß nach Hause ging. Jetzt beginnt man wieder zu tagen, wieder in Genf, wieder zwecks Ausgleichs wirtschaftlicher Kampfpositionen. Zoll„waffenstillstand" heißt die Parole und erleichtert werden die Verhandlungen nicht dadurch, daß mehr als zwei Dutzend Staaten ihre Vertreter nach Genf zum Völkerbund hinschicken.
Der Völkerbund beschloß es und also geschah es: eine besondere Kommission wurde eingesetzt, die eine allgemeine Herabsetzung der Zolltarife herbeiführen sollte. Sie hat auch gearbeitet, diese Kommission; sie hat nämlich Denkschriften in Empfang genommen. Und dann hat sie an Hand dieser Denkschriften einen „Konventionsplan" ausgearbeitet für die eigentliche, die Hauptkonferenz, die nun augenblicklich in Genf zusammengeholt worden ist.
Dieser Konventionsplan — auf Einzelheiten soll nicht eingegangen werden — hat als Hauptziel eine ausdrückliche, bindende Erklärung jedes ihn unterzeichnenden Staates, von einem noch festzusetzenden Zeitpunkt ab an seinem Zollniveau nichts mehr zu ändern — jedenfalls nicht nach oben hinaus. Des weiteren aber auch, diesen Zoll- „Waffenstillstand" nicht durch irgendwelche Maßnahmen illusorisch zu machen, indem man z. B. offen oder versteckt Ausfuhrprämien, Vorzugstarife usw. einführt. „Grundsätzlich" wenigstens, aber schon dieses Wörtchen öffnet einer Praxis im gegenteiligen Sinne Tür und Tor. Und in der ganzen Zeit, seitdem man in Genf und anderswo über diesen Zoll„waffenstillstand" spricht, ist nicht erreicht worden, daß die Zollmauern nicht erhöht oder verstärkt wurden. Gerade so, wie das bei der See- und Landrüstung bzw. -abrüstung der Fall ist. Und gerade die kleineren Staaten haben in letzter Zeit, nämlich mit einem Augenblinzeln in Richtung auf diese Genfer Konferenz, schnell noch in ihrer Zollrüstung die letzten Löcher gestopft, haben sich zollpolitisch bis an die Zähne gerüstet für den Fall, daß man in Genf beschließen sollte, alles so zu belassen, wie es jetzt ist, also ein „Zollwaffenstillstand" eingeführt werden würde. Um bei der Konkurrenz mit den großen Staaten nicht ins Hintertreffen zu geraten. Und um in entsprechender Rüstung in Genf erscheinen zu können.
Neben diesem Gegensatz zwischen den Großen und den Kleinen steht auf der Genfer Tagesordnung — freilich nicht auf der offiziellen — auch noch der Plan einer paneuropäischen Zollgemeinschaft. Es gibt ja Industrien in Europa, die derartiges begrüßen würden, weil sie der amerikanischen Konkurrenz zu unterliegen drohen. So vor allem die A u t 0 m 0 b i l i n d n st r i e in den europäischen Staaten. Wie überhaupt das amerikanische Ge - spenstimHintergrunddes Genfer Versammlungssaales steht, wohin übrigens die Vereinigten Staaten Vertreter nicht entsandt haben. Ebensowenig wie die meisten amerikanischen Staaten. Und die paar Delegierten, die von dorther wirklich nach Genf kommen, sind nur für den Zweck da, als „Beobachter" zu fungieren.
Vor zwei Jahren gab es eine Weltwirtschaftskonferenz und sie faßte eine ganze Reihe außerordentlich vernünftiger Beschlüsse über den Zollfrieden und die handelspolitische Verständigung zwischen den Völkern — nur schade, daß alle diese Beschlüsse auf dem Papier stehenblieben, nicht einmal auch nur zum Teil verwirklicht wurden. Die Lebensinteressen der einzelnen Staaten sprechen lauter als jene Worte. Und es ist nur eine Anpassung an diese Wirklichkeit, daß der Konventionsplan, der jetzt Gegenstand der Beratung in Genf werden soll, überaus nüchtern mit den Dingen rechnet, wie sie nun einmal sind, also deswegen zahlreiche „Ausnahmen" für die „grundsätzliche" Beibehaltung der jetzt bestehenden Zollsätze zuläßt.
Vor allem aber ist vom deutschenStandpunkt aus an eines zu denken: Bei einem Wettkampf „mit gleichen Waffen" könnten wir Deutschen die frohe Zuversicht haben, wirtschaftlich den anderen „die Eisen zu zeigen". Aber das Pferd, mit dem wir im Rennen liegen, trägt ein viel schwereres Gewicht als jene anderen: die Reparationsverpflichtungen. Da muß der Reiter sehr viel früher zur Peitsche greifen, um nicht zurückzufallen. Daran wird man deutscherseits auch in Genf denken müssen, wenn zum Rennen „gewogen" wird.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* 3m Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstages wurde zum neuen Gaststättengesetz ein Beschluß angenommen, eine wesentliche Beschränkung des Branutweinausschauks durch das Gesetz zu bestimmen.
* Ueber die neuen Vorschläge des Reichssinanzministers Dr. Moldenhauer zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung wollen die Sachverständigen Ler Koalitionsparteien am Montag verhandeln.
* Zn Berlin fand die Generalversammlung der Anteilseigner der Reichsbank statt, die über die Aenderung des Reichsbankgesetzes und die neue Gewinnverteilung zu beschließen hatte.
* Ministerpräsident Tardieu ist vou London nach Paris zu- rückgetchrt, an Grippe erkrankt und wird nicht, wie beabsichtigt, am Mittwoch wieder in London eintreffen können.
* Zur österreichischen Nationalhymne wurde der Kernstacksche Text „Sei gesegnet ohne Ende, Heimaterde" mit der Melodie des „Deutschlandliedes" von der Regierung erklärt.