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jul-aer Anzeiger

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237 - 1928

Fulda, Montag, 8 Oktober

5. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser

. ^iârälideM von Hindenburg ernannte auf Grund der den Präsidenten des Reichsbankdirektoriums, Dr.

War Schacht, aus weitere vier Jahre für sein bisheriges

^âweürminister Gröner tritt am 12. Oktober eine Me Grenzmark an zur Inspektion der dort befind- E Truppenteile.

% Preußischen Landtag wurde das Kommunalwahlgesetz ^iTchlußabstimmung endgültig angenommen.

b Recht der Hausangestellten.

Demnächst wird den Reichstag der Entwurf eines Lausqehilfenaesetzes beschäftigen, der jetzt der Beratung Reichslabmetts unterliegt. Gesondert davon sind Vor- für einGesetz über die Beschäftigung in der Hauswirtschaft" veröffentlicht worden; man will dadurch Äe Stellungnahme interessierter Kreise herbeiführen, um daraus Stoff für entsprechende Anträge der Reichs- Wierung bei der Beratung des Hausgehilsengesetzes zu gewinnen.

[ Sie Gesindeordnung von einst besteht nicht mehr und Wich die betreffenden Paragraphen des Bürgerlichen Wbuches regeln unzulänglich heute die Rechts- Mnisse zwischen den in einer Hauswirtschaft beschäf-

M Angestellten jeder Art und ihren Arbeitgebern. Un- Mlich, weil auch jene Rechtsbestimmungen noch von W anderen Anschauungen über das gegenseitige Ver- ausgingen, als sie sich inzwischen entwickelt haben.

MMentwurfüber die Beschäftigung in der Haus- soll dieser Anschauungsänderung Rechnung

I Mist deswegen besonders schwierig, weil eben limi taut ändert kein Protest etwas auch heute noch MItniS desArbeitgebers" zumArbeitnehmer" le Halte ein anderes ist als etwa das des Fabrik- fâM Arbeiter. Schon die Arbeit des Personen-

M den das Gesetz umfassen soll, nämlich die Arbeiter WAngestellten, diein der Hauswirtschaft oder mit per- Än Diensten im Haushalt des Arbeitgebers gegen Rlt beschäftigt werden und in die häusliche Gemein- p ausgenommen sind", ist nicht in dem klaren Sinne Wellt auf dieGütererzeugung", wie dies beim reinen Mcits"verhältnis der Fall ist. Vor allem aber sprechen ^namentlich auf dem Lande mit feinen oft engeren Ver- Wnissen die persönlich nahen Beziehungen der Häus- Gemeinschaft immer noch ein für die rechtliche Re­ling entscheidendes Wort. Da es übrigens nur auf die W der zu leistenden Arbeitin der Hauswirtschaft mit persönlichen Diensten im Haushalt" ankommt, M aber auf die Aufnahme in die häusliche Gemein­st, schaltet das Gesetz alle jene Hausangestellten aus, «überwiegend mit anderen, besonders mit landwiri- Wichèn Arbeiten beschäftigt werden. Ob das überall Mchcllen so einfach ist? Ob in der Landwirtschaft z. B.

MandMagd" oderHausgehilfin" ist? Dort E änlich eineHausgehilfin" auch im Notfall, aus- fl-wèise ober vorübergehend, Arbeiten H0-m, dienicht

Obliegenheiten gehören". Ein klarer Tarif- E der Hauswirtschaft, wie ihn sonst das Arbeits- dürfte daher eine Unmöglichkeit sein. Zwar der Entwurf von einemA r b e i t s v e r t r a g" Arbeitgeber" undArbeitnehmer", sagt aber dessen Inhalt, Charakter, Grenzen usw. Be- den Anweisungen desHaushaltsleiters" L 5 Astens eine Haushaltsleite rin, also die Ehe- L 2 üpb nicht bloß hinsichtlich der Ausführung Lt erlesenen Arbeiten, sondern auch hinsichtlich des L j c"3 im Hause zu befolgen sind. Außer- WK3 aber nur, soweit es die Ordnung im ^e Arbeitsleistung gebieten. Lat jedoch der das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, k demArbeitgeber" ganz allgemein erzieh- Gerade so wie dies im Gesetzentwurf für vorgesehen ist.

enthält derArbeitsvertrag" kefM^J / âr über Haftung des Hausgehilfen oder RannL Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dss zur Hälfte des baren Monatsentgelts"), htiknn i a < und Urlaub. Nach neunmonatiger Be- * bÄl Anspruch auf eine Woche Urlaub natür- MAd^ m^^Ü des Lohnes und eines ortsüblichen Wen Zweijähriger Beschäftigung gibt es zwei ; Erkrankt der Arbeitnehmer frühestens r'lTuch Dienstantritt, so hat er noch für 14 Tage liege, für sechs Wochen aber auf r^aft Wohnung, wenn er in die häusliche Ge- ist, nicht auf Grund der Kranken- M im Krankenhaus findet. Aller- rier "le Verpflichtung des Arbeitnehmers zu Rsliait Hause njcht wenn die Verhältnisse im gestatten oder Leben und Gesundheit nefährbet sind. Auch dann übrigens Frater uJr-^nit,eit bei Dienstantritt verheimlicht herbeigeführt wird.

Ur swmt.es an den notwendigenPapieren" über 100 000 Einwohner kann ein be- t pieben A it s w c i § mit Lichtbild vor- | "hue den die Hausgehilfen oder -an- hat genommen werden dürfen. Hier- Itp,-^"seits nevcl» I^^us ein scharfer Protest erhoben, rt^d^9una imn5 über gerade die Aufnahme und die E.'pttencht Haushalt nun einmal besondere Vor- Spruch ^^,/)'"uer besteht bei Kündigung natürlich Bescheinigung über Art und i ^"^clhZMlgung, über Grund der Beendigung des RVubcr Führung und Leistung. Also

Der Aufmarsch in Wiener-Neustadt

Sie KMdgebllilgen des Somtags.

Der Heimwehraufmarsch verlief bis zur Mittags­stunde vollkommen ruhig. Während der Nacht sind sowohl in Wiener-Neustadt wie auch in der Umgebung mehrfach Kommunisten verhaftet worden. Kleinere kommunistische Trupps, die auf dem Marsch nach Wiener-Nenstadt waren, wurden anfachnltcn und zurückgeschickt. In Wiener-Neu­stadt herrschte bewegtes Leben und Treiben. Die Aus­ladung der Heimwebr auf dem Hauptbahnhof begann bereits kurz nach 2 Uhr morgens. Die .Heimwehren mar­schierten direkt ans den ihnen als Sammelplatz an­gewiesenen Turmvlatz, der außerhalb der Stadt liegt.

Die Heimwebren waren feldmarschmäßig ausgerüstet und den Zügen marschierten Musikkapellen voran. Die Heimwehren waren in 17 Transporten angekommen, nach ihren eigenen Angaben 19 400 Mann. An allen Straßen­ecken standen starke Gendarmerie- und Militärpatrouillen. Auf dem Turmplatz hielt der Heimwehrsübrer Dr. S t e i d l eine Ansprache, in der er azissührte. der Tag von Wiener-Neustadt bedeute keinen Endpunkt, sondern eine Etappe in dem Befreiungskampf, den die vater­ländische Bevölkerung für die Befreiung des Staates führe. Es gebe keinen Frieden und keine Verständigung, solange nicht volle Gesinnungs- und Koalitionsfreiheit gesichert seien.

Einzug der Gegendemonstranten.

Inzwischen waren in anderen Teilen der Stadt die Formationen des Schutzbundes ausmarschiert, die die Sicherung und den Ordnungsdienst der nachfolgenden sozialdemokratischen Demonstrationszüge gewährleisten sollten. Über 20 000 Personen wurden allein von Wien mit der Eisenbahn befördert. Die Gesamtzahl der Gegen- demonstranten dürfte mehr als das Doppelte betragen haben. Der Zug, der überall von uniformierten Schutz­bündlern begleitet wurde, führte zahlreiche rote Fahnen mit sich. Auf den Plätzen der Stadt machten die Züge halt. Vom Balkon des Rathauses wurden von den Parteiführern Reden gehalten.

Der Abtransport der Heimwehren wurde nachmittags durch einen eintretenden Platzregen etwas verzögert. Bis 4 Uhr gingen vier Züge mit Heimwehren und drei mit Schutzbündlern ab. Eine Anzahl Kommunisten, die Reden zu halten versuchten, wurden festgenommen, im ganzen etwa 60.

Chinas neue Verfassung.

Präsident und Staatsrat.

Die neue Verfassung der Republik China, die von der Kuomintang-Partei verkündet wurde, bestimmt, daß sich die Nationalregierung aus fünf Körperschaften, Juan ge­nannt, zusammensetzt. Das Oberste Staatsorgan ist der Exekutiv-Inan. Der Gesetzgebende Juan besteht aus 49 bis 99 Mitgliedern, die von der Regierung ernannt wer­den. Die Regierung im engeren Sinne besteht aus einem Präsidenten und 12 bis 16 Staatsräten, aus deren Mitte die Präsidenten und Vizepräsidenten der Juans gewählt werden.

Der Präsident der Regierung vertritt die Regierung bei offiziellen Veranstaltungen. Er ist auch Oberbefehls­haber der Streitkräfte zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Die Regierungsgeschäfte werden unter Mitwirkung eines Staatsrates geführt, dessen Vorsitz dem Präsidenten der Regierung zusteht. Alle aus Grund einer Entschließung des Staatsrates verkündeten Gesetze und Verordnungen müssen vom Präsidenten der Regierung und den Präsi­denten der fünf Juans unterzeichnet werden.

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nicht ein etwaiges Wiedererstehen des früheren Gesinde­buches.

Und schließlich mögen noch dieArbeitsschutz - bestimmungen erwähnt werden: grundsätzlich neunstündige Nachtruhe,deren Beginn von vornherein zu bestimmen ist" dann einmal in der Woche einenfreien Nachmittag von vier Stunden und jeden zweiten Sonntag ab 3 Uhr nachmittagsAusgang". Besondere Bestimmungen im Falle der Schwangerschaft die kein Kündigungsgrund ist wenn das Arbeitsverhältnis schon drei Monate be­standen hat befreien vier Wochen vor und zwei Wochen nach der Niederkunft von jeder, weitere vier Wochen von schwerer Arbeit. Und schließlich dürfen Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt nicht beschäftigt werden. Ganz neu ist die Bestimmung, daß bei wirklichen oder an­geblichen Verstößen gegen diese und noch weitere Schutz­bestimmungen nicht etwa bloß der Arbeitnehmer selbst, sondern auch Personen oder Vereinigungen,die ein be­rechtigtes Interesse am Schutz des Arbeitnehmers haben , den Gewerbeaufsichtsbeamten anrufen können, der dann zu untersuchen und bei Feststellung von Mißständen den Arbeitgeber zu verwarnen hat. Er hat auch innerhalb der Wohnung Kontroll- bzw. Untersnchungsrecht.

Soweit die wichtigsten Bestimmungen dieses Ent­wurfes der aus recht verständlichen Gründen in der CffcnfWcit großes Interesse erregt, natürlich auch so­fort recht erheblich umstritten wird und zu einem heftigen kafür oder Dagegen Veranlassung bietet. Leicht ist's ja auch nicht, hier einen einigermaßen gangbaren Mittelweg zu finden: denn es werden ja hier allcrpersönlichstc Inter­essen nämlich die der Familie und des Hauses, berührt unb die haben ein Recht auf vorsichtige Behandlung.

Kommunistische Hanswurstiade.

Eine politische Komödie.

Ein Streich, der von den Kommunisten in Szene> setzt wurde, bildete am Sonntag den Gegenstand zahlloser Unterhaltungen in der Reichshauptstadt. Die Angeführten waren einesteils der Berliner Rundfunk, andererseits die Sozialdemokratische Partei bzw. einer ihrer Angehörigen. Die mehr bedenkliche Seite stellen die Wildwestmanieren dar, mit denen das Stück ausgeführt wurde.

Im Berliner Rundkunk sollte am Sonnabend der Vorwärts"-Redakteur Wolfgang Schwarz einen Vortrag über Friedenssicherung halten. Abends 147 Uhr wurde Schwarz unter der Firma der Funkstelle anqerufen. Es wurde ihm gesagt, es sei ein Auto der Funkstunde gerade in der Nähe seiner Wohnung und würde ihn abholen. Das Auto kam pünktlich: Schwarz stieg ein. Im Auto saßen drei Männer. Das Auto schlug zunächst die Rich­tung zur Sendestation ein, fuhr jedoch alsbald in raschem Tempo weiter. Als Schwarz das bemerkte, zogen die drei Revolver und erklärten ihm. daß ihm nichts geschehen würde. Das Auto setzte ibn dann nach dreiviertel­stündiger Fahrt auf der Landstraße in der Nähe von Groß- Ziethen im Kreise Teltow ab. Schwarz ist unverletzt. Er rief abends gegen 814 Uhr dieVorwärts"-Redaktion an und berichtete über den Vorfall.

Im Rundfunk erschien indessen ein Mann, der sich für Schwarz ausgab. Der Ansager der Funkstunde über­gab ihm das Vortraqsmanuskrivt Der angebliche Schwarz begann zunächst vom Manuskript zu lesen, hielt dann aber eine freie Rede, in der er im kommunistischen Sinne über das Volksbegehren gegen den Bau des Panzerkreuzers sprach. Als der Fremde seine Ansprache beendet hatte, erklärte er ruhig dem Ansager, der ihm das .Honorar ausständigen wollte:Ich bin gar nicht S ch w a r z !* Aus das Honorar verzichtete er und ging.

Wie es sich später herausstellte, handelt es sich bei dem Redner um den kommunistischen Landtagsab- geordneten Schulz-Neukölln, den General­sekretär des Reichskomitees für das kommunistische Volks­begehren.

Die Polizei ist noch mit der Aufklärung des Vorfalls beschäftigt, bei dem kriminell Freiheitsberaubung und Täuschung in Frage kommt. Zahlreiche Anfragen gingen beim Rundfunk ein über die unerwartete kommunistische Propagandarede, welche den Hörern vorgetragen wurde.

preußischer Landtag

(15. Sitzung.) tt Berlin, 6. Oktober.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde ein kommuni­stischer Antrag, sofort die Konkordatsfrage zu be­sprechen, abgelehnt. Das Haus setzt dann die zweite Lesung des

Kommunalwahlgesetzes

fort. Bei der Abstimmung wird das Listenverbindungsverbot bestätigt, abgelehnt wird dagegen der Ausschußbeschluß, auch für die Kommunalwahlen die Wahlscheine einzuführen.

Ein vom Ausschuß neu eingeführter Paragraph, wonach die Mitglieder eines Kreistages oder Kreisausschusses, die in einem Gutsbezirk wohnen, der durch Eingerneindung in einen anderen Kreis aus dem bisherigen Kreise ausscheidet, ihre Wahlaufträge bis zur Neuwahl der Kreistage bzw. Kreisaus­schüsse weiter ausüben sollen, wird im Hammelsprung mit 181 gegen 141 Stimmen der Linksparteien angenommen. Im übrigen bleibt es im wesentlichen bei den Beschlüssen des Aus­schusses. In der sofort anschließenden dritten Lesung weist

Innenminister Grzesinski

nochmals darauf hin, daß der Gesetzentwurf eingebracht fei, weil der Gedanke, die verschiedenen kommunalen Wahlen ge* meinsam an einem Tage durchzuführen, eine breite Basis für sich gehabt habe. Da wir noch kein Ausführungsgesetz für die Gemeindewahlen haben, hat der Landtag den Wahltermin fest­zusetzen. Hoffentlich werde man bald eine Städte- und Land­gemeindeordnung verabschieden können, die dann auch einen endgültigen Wahlternnn für die kommunalen Wahlen fest­setzen kann. Wenn somit auch die allgemeinen kommunalen Wahlen zurückgestellt werden sollen, so wird doch für die neu gebildeten kommunalen Körper die Wahl in mehreren Fällen durchgeführt werden müssen. Als Termin für diese durchzu- sührenden Wahlen möchte ich am 2. Dezember festhalten und ich werde eine entsprechende Empfehlung mit einer Ausstellung derjenigen Bezirke, in denen gewählt werden müßte, an die Regierungspräsidenten gelangen lassen.

Das Gesetz wird darauf in dritter Lesung nach den Be­schlüssen der zweiten angenommen. Die namentliche Schluß­abstimmung ergibt mit 204 gegen 155 Stimmen die Annahme des Gesetzes.

Das Haus setzt sodann die Beratung des Urantrages Ebersbach (Dtn.) fort, der eine Amnestie für die wegen Dienst- vergehens aus politischen Gründen disziplinierten Beamten

fordert. ~ ,

Abg. Steuer (Din.) erklärt, der jetzige Staat suche Beamten in der Frage ihrer politischen Überzeugung auf i möglichen Schleichwegen zu beschneiden.

; die allen

Vertagung auf den 5. November.

Nach weiterer Debatte, in der die Abgg. Montz (WirtschaftZ- Partei), D. Ponfick (Deutsche Fraktion), Kube (Nationalsoz.) zu Wort kamen, schließt die Besprechung. Nach persönlichen Be­merkungen geht der deutscbnationale llrantraa an den Beamtcii- ausschuß. Nach kurzer Debatte schließt sich das Haus noch einem Antrag des Handelsausschusses an, wonach fommu*' nistischc Anträge auf Verhinderung der Stillegung der Schacht- anlageRhein I als durch die von der Regierung im Aus­schuß abacgebenen Erklärungen erledigt bezeichnet werden sollen. Dann vertagte sich das Haus auf Ä^ontag, den 5. November,