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Nr. 242 ; 1929

Fulda, Dienstag, 15. Oktober

6. Jahrgang

Höhere Bier- und Tabaksteuern?

Die Reichsmonopole.

Der letzte Verbraucher.

Der mit den Beratungen in Berlin beschäftigte schwedische Großindustrielle und Finanzmann Ivar Kreuger ist wieder abgeretst, ohne daß die Konferenzen über die Einführung eines Zündholzmonopols und die damit verbundene Gewährung einer Anleihe von 500 Millionen Mark an das Reich zu einem definitiven Resultat gelangt sind. Doch sollen die Verhandlungen nicht abgebrochen worden sein und ihre Weiterführung für die nächste Zeit in Aussicht stehen. Ob eS sich dabei nur, wie verlautet, um die Höhe des Zinsfußes handelt oder ob auch andere Gründe in Betracht kommen, ist nicht ganz klar. Dr. H i l f e r d i n g hat an den Besprechungen nur in beschränktem Maße teilgenommen und ist inzwischen ebenfalls aus Berlin abgercist. Inzwischen verstummen nicht die Behauptungen, daß neben dem Streichholz- Monopol auch eine Art von Biermonopol und ein sämtliche Tabakcrzeugnisse umfassendes Mo­nopol geplant sind. Schlutzergebnis all dieser Pläne wäre schließlich ohne Zweifel die Verteuerung der genannten Produkte für den letzten Verbraucher.

Man kann diesen Behauptungen eine gewisse Ernst­haftigkeit nicht absprechen, zumal auch halbamtlich bemerkt wurde, das Reichsfinanzministerium studiere selbstver­ständlich alle Möglichkeiten, die zur Entlastung des Reichshaushalts und zur Durchführung der Finanzreform geeignet sein könnten. Vorläufig stehe man auf dem Standpunkt, die stärkere Heranziehung des T a b a k s und des B i e r e s auf dem Wege von Steuererhöhungen feien zum Teil unter Änderung des bisherigen Steuersystems durchzuführen. Ob dafür auch Monopolfysteme in Frage

; ^turiLMcksgeftchäKL der GNareks.

Bürgermeister Schneider beurlaubt.

Oberregierungsrat T a p o l s k i hat als Unter- suchungskomw ssar in Sachen der Berliner städtischen ' Beamten, die in die S k l a r e k - A f f ä r e verwickelt sind, mit der Vernehmung der Berliner Stadtbankdirektoren Schmitt, Hoffmann und Schröder begonnen. Wie verlautet, wird der Untersuchungskommissar die Disziplinaruntersuchung noch ausdehnen, da durch die Sklareks und indirekt durch die Stadlbank auch gewisse ( Grnndstücksgeschäfte, an denen nach Aussage der Beschul­digten ein

! städtischer Beamter in leitender Stellung beteiligt gewesen fein soll, gemacht worden sind. Der in der Sklarek-Sache wiederholt genannte Bürgermeister Schneider vom Bezirksamt Berlin-Mitte ist beurlaubt ' worden. Man glaubt annehmen zu können, daß er ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt habe.

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Jie Ballmschrt desGraf Zeppelia".

' Schlefienfahrt starten. Nach der bisher bckaniitgewordencn Fahrtroute dürften auf dem Flug Agende Orte überflogen werden: Friedrichshafen, München, Trostbergs ^icn;lir;,^ bürg, Budapest, Szeged, Belgrad, Nrsch, Sofia, Plcwna, Alexandria, Bukarest, Kronstadt, Herinannstadt, ^^mesvar, Szegedin, Budapest, Brünn, Ratibor. Von hier aus nimmt das Luftschiff sofort Kurs nach B r e S l a u, wo eine Zwischen­landung vorgesehen ist. Dort werden auch die Passagiere or wechselt.

Probeflug des englischen LuftschiffesR. 101".

Das englische LuftschiffR. 101 startete am Montag mittag zu seinem ersten Probeflug. An Bord befanden sich 38 Mann .Besatzung und 14 Fahrgäste. Die Probefahrt dauerte vier bis .fünf Stunden. *

R. 101 über London.

London. Das LuftschiffR. 101" überflog bei seiner heuti- gen Probefahrt London und umkreiste die St. Pauls-Kathed- rale. Es wurde von der Menge jubelnd begrüßt.

;R. 101 wieder am Ankermast.

! London. Das lenkbare LuftschiffR. 101" kehrte in den Flughafen Cardington zurück und wurde wieder an den Ankermast gelegt. Der Versuchsflug ist sehr zufriedenstellend verlaufen.

I Londoner Blätter zum Bersuchsflug desR. 101.

London, 15. Okt. Die Morgenblätter äußern naturgemäß . -Mriebigung und Stolz über den gelungenen ersten Flug des R. igi", roenn pe auch betonen, daß das Wetter gestern sehr günstig war und daß es noch einer ganzen Anzahl von Versuchs- Nugen bedarf, bevor ein abschließendes Urteil über die Leistun­gen des Riesenluftschiffes gefällt werden könne.Times" sagte: ist ent gutes Zeichen für die Zukunft, daß in diesem Jahre 5 schnellste Flugzeug und das größte Luftschiff von Englän- oern gebaut und geflogen worden ist. In anderen Blättern w'nmt verschiedentlich eine skeptische Stimmung zum Ausdruck. " WDaily News": Das Luftschiff scheint eine außer- vroentlich geringe Geschwindigkeit zu haben und niemand weiß, es den Wetterbedingungen gewachsen sein wird, die auch nur etwas ungünstig sind.

kommen könnten, werde zwar geprüft, aber bestimmte Pläne oder Entwürfe hätten sich noch nicht ergeben.

Das klingt nicht gerade nach einer Ableugnung und von der Zurückweisung des Zündholzmönopols ist dabei schon gar nicht mehr die Rede. Auch wollen Eingeweihte wissen, im Reichsfinanzministerium lägen schon fertige sogenannte Referentenentwürfe bezüglich des Vieres und des Tabaks vor.

Abhilfe für die Finanznot.

Es ist eine eigentümliche Erscheinung, wenn sich jetzt das Reich mit derartigen Monopolplänetz beschäftigt, denn mit ihrer Durchführung würde eigentlich der Weg ganz verlassen, der mit der Erzbergerschen Steuerreform seinerzeit nach der Umwälzung proklamiert wurde und der einen wesentlichen Bestandteil wiederholter innen« politischer Erklärungen seit jener Zeit bildete. Danach sollten in Zukunft im wesentlichen die öffentlichen Lasten durch eine verstärkte Belastung der größeren Einkommen und des Besitzes getragen werden, während die finanziell schwachen breiten Massen durch Verringerung der alle Reichsbürger in gleicher Weise treffenden Steuern auf direkte Verbrauchsartikel geschont werden sollten. Ob das mit den inneren Anforderungen der Praxis nicht zu vereinbaren ist oder ob die Finanznot de» Reiches gegen­wärtig so hoch gestiegen ist, um eine Abkehr von dem ge­schilderten Programm und ein Wiedereinlenkcn in ent­gegengesetzte Richtung zu verlangen, bedürfte sicher einer gründlichen und von der Öffentlichkeit erwarteten Er­klärung von den maßgebenden Stellen. Von einer wirk­lichen Finanzreform erwartete man bisher jedenfalls etwas anderes als eine auch auf das kleinste Lebens­bedürfnis zugeschnittene Höherbesteuerung, mag diese sich nun Monopol oder anderswie benennen.

Kleine ZeiMng für eilige Leser

* Auf Grund neuer Vereinbarungen ist jetzt festgestellt wor­den. daß der Stadtkreis Aachen in seiner ganzen Ausdehnung bei Räumung der zweiten Zone von fremder Besatzung frei wird.

* Bei einem Autounglück auf der Avus wurde Theodor Leipart, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Gewerk- schaftsbundes, schwer verletzt.

* Das neue englische LuftschiffR. 101" ist Montag zu« erstenmal zu einem Probeflug ausgestiegen.

* Bei den Neuwahlen in Australien hat die Arbeiterpartei einen überwältigenden Sieg errungen. Der Rücktritt der bis­herigen Kompromißregierung ist sicher.

Die größie Hängebrücke Europas, die das linksrheinische Köln mit Mülheim verbindet, ist jetzt nach einer Bauzeit von zwei Jahren vier Monaten dem Verkehr übergeben worden. In einer Spannung vird der Rhein übersprungen. 315 Meter Spannweite machen diese Brücke zur größten Hängebrücke in Europa. Sie ist mit der in den gleichen Tagen in Düsseldorf fertig­

gestellten Brücke die 32. feste deutsche Ryeinbrücke und Kölns vierte Brücke. Sie hat die Stadt Köln nicht weniger als rund 32 Millionen Mark gekostet. An- gesichts dieser Ausgaben scheint die Begründung für die Notwendigkeit einer Brücke nicht leicht zu sein. Sie überzeugt aber, wenn man hört, daß durchschnittlich an jedem Tage int August d. I. 6300 Autos die Hohen- zollcrn- und 5780 Autos die Hängebrücke passiert haben. Dazu kommen auf der Hohenzollernbrücke noch 4820 Motor- und andere Räder, auf der Hängebrücke sind es sogar 8300.

Die Einweihungsfeiern erhielten durch den Besuch desGraf Zeppelin", der sich auf seiner Hollandfahrt befand, eine besondere Weihe.

Am Grabe Stresemanns.

Am Sonntag Uber 100 000 Besucher aus dem Louifenstädtischen Friedhof.

Die letzte Ruhestätte Dr. Stresemanns ist in den letzten Tagen zu einer Wallfahrtsstätte der Berliner geworden. Wäh­rend man an den ersten Tagen der Woche durchschnittlich 50 000 Besucher zählte, die am Grabe verweilten, war gestern die Grabstätte das Ziel von über 100 000 Frauen und Männern aus allen Schichten der Bevölkerung. Vom frühen Morgen bis zum Anbruch der Dunkelheit ging ein endloser Zug am Grabe des verstorbenen Staatsmannes vorbei.

Eine Riesenaufgabe.

Das Schicksal der Aufwcrtungshypotheken.

Schon seit Jahresfrist ist immer eingehender darüber debattiert worden, was nun eigentlich geschehen solle, wenn der 1. Januar 1932 und mit ihm das Ende des Sperrgesetzes für die Aufwertungshypotheken jeder Art herannaht? Auch im Reichstage ist es bei der Beratung des Justizetats zu ein­gehenden Verhandlungen darüber gekommen und dabei hat der Staatssekretär des Reichsjustizministerlums erklärt, es werde ein Gesetzentwurf über diese eminent wichtige Frage vorbereitet. Grundsätzlich solle darin eine Verlängerung der Sperrfrist ausgesprochen werden; nur dann, wenn auf Grund einer besonderen Entscheidung der Aufwertungsstelle beim zu­ständigen Amtsgericht ein überwiegendes wirtschaftliches Interesse des Hypotheken g l ä u b i g e r 8 vorltege, soll die Kündigung statthaft sein. Allerdings werde eine Erhöhung des jetzigen Zinssatzes von 5 Prozent auf einlandesübliches" Zinsniveau erfolgen müssen.

Nun sind in jüngster Zeit einige knappe, aber nicht demen- nerte Mitteilungen über den Inhalt dieses neuen Gesetzent­wurfes in die Öffentlichkeit gedrungen Er zeigt nun, daß sich im Reichsjustizministerium inzwischen ein grund­legender Wechsel der Anschauungen vollzogen hat. Das Moratorium, die Sperrfrist für die Kündbarkeit der Auswer- lungshypotheken durch den Gläubiger, soll grundsätzlich am 1. Januar z u Ende sein. Aus Antrag des Schuld­ners aber könne die Aufwertungsstelle von Fall zu Fall aus Billigkeitsgründen eine Verlängerung des Moratoriums auf fünf Jahre oder Teilabzahlugnen festsetzen, doch nur unter angemessener Erhöhung des Zinsfußes. Der Schuldner wird aber ebensowenig wie übrigens im jetzigen Aufwertungs­gesetz für seinen Antrag nicht Gründe allgemein wirt­schaftlicher Natur geltend machen können wie etwa hohe steuer­liche Belastung, fchlechie Kreditlage, Mieten- und Wohnungs­zwangswirtschaft, allgemeine Wirtschaftsdepression u. bergt, sondern nur in seiner persönlichen Wirtschaftslage ober in feinem Betrieb besonders liegende Gründe.

Diese Vorschläge des kommenden Gesetzentwurfs stellen ein Kompromiß dar zwischen den beiden Extremen: Verlänge­rung der Sperrfrist Aufhebung dieser. Um die Frage die kaum umstritten ist des künftigen Zmsniveaus Vorweg- zunehmeil, so braucht man ja nur einen Blick auf die Ent­wicklung des Zinssatzes für festverzinsliche Werte, Hypotheken usw. zu werfen, um feststellen zu können, daß diese Entwick- lung steil nach oben geht. Und daß ein erheblicheres Herunter- gehen von diesem oder einem vielleicht noch höheren Niveau in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Wie aber soll der Landwirt, dem die fünfprozentige Aufwertungshypothek ge­kündigt wird, nun in der Lage sein, einen etwa doppell so hohen Zinssatz zu zahlen? Wie der Hausbesitzer, dem der Staat die Höhe der Wohnungsmieien sestsetzi sicherlich auch noch am 1. Januar 1932? Wie soll der Landwirt überhaupt Aufwertungshypotheken durch Neuaufnahmen ersetzen können, wenn diese Hypotheken nicht an erster Stelle stehen? Das gleiche gilt für den Hauswirt. Und heute kriegt man zwei­stellige Hypotheken nur für 15 bis 17 Prozeni und meist nur auf kurze Dauer wenn man sie überhaupt kriegt!

Andererseits verweisen die Befürworter einer Beendigung her Sperrfrist darauf, daß man 1925 dem Hvpothekengläubiger nicht bloß drei Viertel seines Besitzes aberkannte, ihm über den Rest nicht das Verfügungsrecht gab und außerdem ihm nur eine schon 1927 unter das landesübliche Niveau herunier- gerutschte Verzinsung gewährte, dafür aber nun das Auf­wertungsgesetz selbst offiziell für den 1. Januar 1932 die Wiedergewährung des freien Verfügungsrechts zusagte. Dar­auf habe sich übrigens auch das Ausland bei der Hergabe von Realkredii verlassen und es würde dort zu einer schweren Ver­stimmung, zu einem tiefen Mißtrauen gegenüber der Be­wertung deutscher, ausdrücklich im Gesetz verankerter Zusagen führen, wenn diese nicht verwirklicht würden.

Der von der Gegner-, also der Schuldnerseile gemachte Haupteinwand, die Fälligkeii, zum mindesten die Kündigungs- möglichkeit aller Aufwertungshvpothcken zum 1. Januar 1932 werde angesichts des bestehenden und sich ständig ver­schärfenden Kapitalmangels sicherlich dann auf dem Real- krediimarki zu einem wahrhaft grotesken Mißverhältnis zwischen Angebot und der Riesennachfrage führen, läßt sich nicht mit dem Hinweis beiseiteschieben, daß das bisher hypo­thekarisch angelegte Kapital auch wieder Anlage in derselben Art suchen werde. Das ist nämlich sehr, sehr zweifelhaft, vor allem wegen der gewaltigen Konkurrenz, die von den keine Bedingungen scheuenden Anleihcwünschen der öffentlichen Hand schon lange und in immer breiterem Aus­maß der Nachfrage nach Hypothekenkredit bereitet wird. Ersatz durch Auslandskapttal auch dahinter gehören ein paar Frage­zeichen. Im übrigen ist nicht zu vergessen, daß am 1. Januar ja nicht bloß die Auswertungshvpotheken die man ins­gesamt mit 6 bis 7 Milliarden Mark veranschlagt fällig werden sollen, sondern daß sich das gleiche auch für einen über­aus großen Teil, vielleicht den Gesamtumfang der sonstigen Hypotheken ereignen wird. Damit also eine Bewegung und Umschichtung auf dem Realkreditmarkt in riesigen Aus- maßen, ein Wettlauf erfolgt, bei dem sicherlich viele schwache Schuldner von Hvpothekcn zweitrangiger ober noch späterer Art als Opfer auf der Strecke bleiben.

Nicht bloß ein wenn auch kleiner Teil der Auf- weriungshypoiheken an erster, sondern wohl sämtliche der- artigen Hypotheken an zweiter und späterer Stelle stammen aus Privathand und hier wird durchgehend damit zu rechnen sein, daß die Gläubiger die Zurückzahlung verlangen, um diese Gelder selbst dringend zu verwenden. Woher soll Ersatz kommen? Es handelt sich dabei um mindestens drei Milliarden.

Wenn nun der Gesetzentwurf nach dem Muster der Bestimmungen über die vielfachindividuelle Ausweriung" im jetzigen Gesetz eine gerichtliche Entschei­dung über einen Antrag bc3 Schuldners, die Sperrfrist um fünf Jahre zu verlängern,von Fall zu Fall" vorsieht, so ist auf eines bet Einführung dieser neuenHärteklausel" zu­gunsten des Gläubigers zu rechnen: die Zahl dieser AntrSg«