Zul-aer Anzeiger
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Nr. 215 — 1929
Fulda, Freitag, 13. September
6. Jahrgang
Sie Mim MW der Gprengattentaie.
Neue Verhaftungen
in der Vombenaffäre.
Wo kamen die Höllenmaschinen her?
In Berlin fanden mit Vertretern der Kriminalpolizei Besprechungen des preußischen Innenministeriums statt, um Richtlinien für die weitere Aktion in der Bombcn- afsärc festzustellen. Die Untersuchung soll im Interesse der Zusammenfassung bei einer Polizeibehörde vereinheitlicht werden. Material für eine Abgabe des Gegenstandes an den Richter ist noch nicht in genügender Weise vorhanden. Vorläufig werden die Einzelfälle und die verschiedenen Aussagen geprüft. Das Hauptinteresse lenkt sich darauf, etwaige Hintermänner und Geldmänner zu ermitteln. Die in Berlin Verhafteten bleiben dabei, sich in keiner Weise strafbar gemacht zu haben, und bestreiten jede Beziehung sowohl zur schleswig-holsteinischen Landvolkbewegung wie zu den Kreisen der in Altona und in Holstein resp, in Hamburg verhafteten Personen. Die Untersuchung gegen die in Neukölln verhaftete Gruppe Timm wird weiter durchgeführt. Der dazugehörige W i l s k c soll sich bekanntlich in seinem geheimen Laboratorium mit der Herstellung von Bomben beschäftigt haben. In seiner Wohnung wurden eine Menge Chemikalien vorgefunden. Der ebenfalls beteiligte Roßte u t s ch e r ist zurzeit Vorsitzender der Ortsgruppe Berlin des Bundes der Freunde Schlageters. Timm gehörte ehemals der Organisation Hauenstein an, die bekannt ist aus ihrer Tätigkeit seinerzeit in Oberschlesten und im Ruhrgebiet. Alle bildeten eine Arbeitsgemeinschaft, deren Führer Timm war.
In der Konditorei Hilbrich in Berlin wurden Mittwoch abend weiter festgenommen: Horst von Salo- m o n, ein dritter Bruder der schon in Haf: befindlichen beiden Salomons, ferner die Flieger von Winter- set dt und Eichler. Sie sollen sich in der Konditorei über die Angelegenheit der Bombenattentate unterhalten haben. In I l m e n a u in Thüringen ist die Mutter des verdächtigen, aber ins Ausland geflüchteten Herbert Volk, Frau Dobel, von den Beamten der Berliner Politischen Polizei verhört und dann vorläufig sistiert worden.
Holstein, Altona und Hamburg.
Die Untersuchung im Altonaer Polizeipräsidium wird mit voller Energie fortgesetzt. Eine Anzahl weiterer Personen ist verhaftet worden. In Heide kam in Haft der Wirt Lothar Gengelazky unter dem Verdacht der Mitwisserschaft. Er ist ein intimer Freund des verhafteten Ricke l. Eine Haussuchung in I tz e h o e in der Redak
Wirischastsfragen in Genf.
Dr. Stresemann am Vierwaldstätter See.
Nachdem die Generaldebatte der Völkcrbundversamm- lung am Mittwoch abgeschlossen war, ist Reichsaußen- »linistcr Dr. Stresemann mit seiner Gattin nach Vitznau am Vierwaldstätter See abgereist, wo er sich noch einige Zeit erholen will. Mit dem österreichischen Bundeskanzler Streeruivitz hatte Stresemann vor seiner Abreise eine längere Unterhaltung über die Deutschland und Österreich berührenden Fragen. Ferner besprach Stresemann mit dem Vertreter Kanadas Angelegenheiten des deutsch kanadischen Handelsvertrages.
Die Ausschüsse der Völkerbundversammlung begannen ihre sachlichen Einzelberatungen. Der deutsche Vertreter, Prälat Kaas, referierte über die finanzpolitische Gebarung des Völkerbundes und betonte, daß bei aller berechtigten Sparsamkeit der Völkerbund an der Grünung seiner Mission nicht durch Einschränkungen in dieser Beziehung gehindert werden dürfe. Der Abrüstungsausschuß unterhielt sich über die Einrichtung einer Radio- station für den Völkerbund im Falle von Krisenzeiten. Bei den weiteren Beratungen soll es zu einer scharfen Drohung des chinesischen Vertreters gekommen sein, der erklärt habe, wenn dauernd das Eingehen auf die chinesische Forderung der Aufhebung der Exterritorialität in China verweigert werde, müsse die chinesische Vertretung alsbald abreisen.
Kohlen und Zucker.
Der deutsche Reichstagsabgeordnete Dr. Vreit- scheid behandelte Donnerstag als Berichterstatter im zweiten Ausschuß die wirtschaftlichen Arbeiten. Dr. Breitscheid legte einen vorläufigen Berichtsentwurf vor über die Wirtschaftstätigkeit des Völkerbundes und gab dann seiner persönlichen Auffassung Ausdruck. Er zählte die Punkte auf, in welchen der Völkerbund bisher versagt habe. Es dürfe ferner nicht allein bei Worten bleiben. In der Erwiderung betonte der französische Arbeitsminister Loncheur, die Kommission müsse sich ausschließlich auf die Erörterung der praktischen englischen und französischen Vorschläge zur Einberufung von Konferenzen für die Kohlen und Zuckerfrage sowie die Einberufung einer neuen Weltwirtschaftskonferenz beschränken.
> Die deutsche Lederindustrie.
Die Vereinbarungen zur Befreiung des internationalen Häute- u n d K u o ch e n m a r k 1 c s von den noch bestehenden Ein- und Ausfuhrverboten mit Rechlswirksamkeit zum 1. Oktober d. I. sind nach den Schlutzverhandlungen der letzten Tage von den Bevollmächtigten aus 17 europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, unterzeichnet worden. Die Ab- । kommen zur Inkraftsetzung zum 1. Oktober d. I. wurden 1 unterzeichnet von Belgien. Dänemark, Deutschland. England.
tion der nationalsozialistischen Schleswig-Holsteinischen Tageszeitung ergab die nachherige Verhaftung der Redakteure dieser Zeitung, Uhse und E h l e r s , die sich in Hanrburg befanden.
Ferner wurden in Hamburg verhaftet der Gaugeschäftsführer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei Emil Brix aus Itzehoe und der Kaufmann Adolf Rensch. Die Verdächtigen wurden nach Altona verbracht. In Winsen an der Luhe sistierte die Polizei den Führer der Landvolkbewegung im Kreise Winsen (Provinz Hannover), Hofbesitzer Amandus P i et aus Rönne.
Der verhaftete Landvolkführer Hamlens ist aus der Nähe von Breslau, wo seine Festnahme erfolgte, in das Altonaer Polizeigefängnis eingeliefert worden. Er befand sich mit dem Diplomlandwirt Walter M » thmann aus Elberfeld in Buchwald bei Trebnitz bei einem Landwirt, der zuvor eine Landvolkversammlung in Neumark geleitet hatte. Tie beiden Verhafteten erklärten beim Erscheinen der Polizei, sie wüßten schon, um was es sich handele, seien aber in keiner Weise daran beteiligt. Waffen führten sie nicht mit, es sollen aber belastende Schriftstücke bei ihnen gefunden worden sein.
Weitere Verhaftungen.
Vier Personen fest genommen.
Der Berliner Polizeipräsident teilt mit: Der de» Mittäterschaft an dem Bombenattentat verdächtige Geschäftsführer P l a a ß erschien mit einem Brief des Kapitäns a. D. Ehrhardt auf dem Polizeipräsidium und stellte sich zur Vernehmung. Nach Abschluß dieser Vernehmung wurde Plaaß, in dessen Wohnung bei der Durchsuchung eine Sprengkapsel Nr. 8, wie sie bei den Bombenattentaten verwendet wurde, und 174 Schuß 8-Munition gefunden worden sind, in Haft genommen.
Im Zusammenhang mit der polizeilichen Unter- JAung der ErMgstoffaltetztâ stâ ux . MIlHe i m - Ruhr drei Personen auf Ersuchen der zurzeit in Altona weilenden Berliner Kriminalpolizisten festgenommen worden.
Die Vernehmungen in Altona.
Die bisherigen Vernehmugen der unter dem Verdacht der Beteiligung an dem Bombenattentat Verhafteten hatten, wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, das Ergebnis, daß einer der Verhafteten zugegeben hat, bei einem Bombenattentat zugegen gewesen zu sein. Sein Name wird im Interesse der weiteren Untersuchung vorläufig nicht genannt.
Im Verlauf der Vernehmungen haben sich Verdachts-' Momente dafür ergeben, daß sich in Altona ein Waffen- lager befindet. Die Kriminalpolizei hat sofort Maßnahmen zur Aushebung des Lagers erarikien.
Finnland, Franrrelcv, youanv, Mauen, r-uxemourg, Operreicy, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweif, Südslawien, der Tschechoslowakei und Ungarn. Mit dem Inkrafttreten diese»- Vereinbarungen ist eins der Haupthemmnisse beseitigt, die oem großen Abkommen über die allgemeine Aufhebung de^ Ein- und Ausfuhrverbote noch entgegenstchen. Für die deutsche Lederindustrie wie auch für die deutsche Leimindustrie sind Vorteile insofern zu erwarten, als für die Rohprodukte die bisherigen Belastungen durch Ausfuhrzölle bzw. durch besondere Ausfuhrabgaben bereits vom 1. Oktober d. I. ab Wegfällen.
Wird der Reichstag einberufen?
Die Arbeitslosenversicherung.
Donnerstag fand eine Sitzung des Reichskabinetts und des preußischen Kabinetts über die Frage der Arbeitslosenversicherung statt. Die Vertreter der Länder Bayern, Sachsen und Württemberg nahmen an dieser Sitzung, wie man erwartet hatte, nicht teil. Sie sollen vielmehr später mit den Rcichsstellcn erneut über die gleiche Angelegenheit konferieren. Man nimmt an, daß in den Sitzungen auch die vorzeitige Einberufung des Reichstages wegen der Dringlichkeit der Reform der Arbeitslosenversicherung behandelt worden ist. Vor allen Dingen soll die Regelung der Saisonarbeiterfrage nun endlich erledigt werden, damit der Entwurf beut Reichstag zugehen kann, dessen Einberufung man spätestens bis zum 30. September an- kündigt.
Ebenfalls am Donnerstag begann im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags die zweite Lesung des Entwurfes zur Reform der Arbeitslosenversicherung. Unter Ablehnung aller übrigen Anträge wurde ein Antrag der Sozialdemokraten angenommen, nach dem die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird. Danach kann der Ärbeitsminister für bestimmte Bezirke und Berufe die Anmeldepflicht einführen. Die Annahme des Antrages erfolgte mit zwölf Stimmen der Sozialdemokratie und des Zentrums gegen elf Stimmen bei Enthaltung der Kommunisten.
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Reich und Preußen in der Bersicherungsreform einig.
Die Besprechungen mit den anderen Ländern. ,
Die gemeinsamen Besprechungen der Reichsregierung' und des Preußenkabinetts in der Frage der Reform des Arbeitslosenversicherungsgcsetzes sind beendet worden. Neue Beratungen sind nicht mehr nötig, da man zn einer Einigung gekommen ist. Es sollen noch Besprechungen mit den anderen Länderregierungen folgen.
Volksbegehren und Volksenlscheid.
Man hat — nicht ganz mit Unrecht — den „Volksentscheid" als die demokratischste Einrichtung der deutschen Reichsverfassung bezeichnet. Das mag theoretisch richtig sein. Aber in der Praxis liegen die Dinge denn doch etwas anders.
Etwas Neues ist ja etwas Derartiges nicht mehr, wie es jetzt vom Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren in die Wege geleitet wird. Die erste Probe aufs Exempel, also auf die Bestimmungen der Artikel 73 bis 75 der Reichsverfassung, wurde bei der Abstimmung über die Fürstenenteignung gemacht. Als erster Schritt hat die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zu erfolgen, der, mit 5000 Unterschriften versehen oder in dieser Zahl als solche glaubhaft gemacht, dem Reichsinnenminister mit dem Ersuchen zugeleitet werden muß, ihn zum Gegenstastnd eines Volksbegehrens zu machen. Da kann der Entwurf aber schon an verschiedenen Klippen scheitern, über den Haushaltsplan, die Abgabengesetze und Besoldungsordnungen kann nämlich nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen. Wenigstens für die beabsichtigte End Wirkung, also die Herbeiführung eines Volksentscheids, ist es natürlich von Wichtigkeit, ob der dem Volksbegehren zu unterbreitende Gesetzentwurf verfassungsmäßig für den Volksentscheid in Frage kommen kann oder nicht.
Für die Einleitung des Volksbegehrens selbst spielen jene Einschränkungen keine Rolle — nur kann die ganze Aktion — wie in der Panzerkreuzerfrage, die von den Kommunisten aufgegriffen und mit Erfolg zum Gegenstand des Volksbegehrens gemacht worden ist — schließlich .doch verpuffen, weil, wie der Reichstag damals entschied, der betreffende Gesetzentwurf z. B. den Haushaltsplan berührt. Ein derartiger Beschluß kann natürlich mit einfacher Mehrheit gefaßt werden.
Beim Volksbegehren dieser Art muß mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten dem Willen Ausdruck geben, daß der zugrunde liegende Gesetzentwurf zum Gegenstand des Volksentscheids gemacht wird. Das wären etwa vier Millionen, da die Zahl der Stimmberechtigten rund 40 Millionen beträgt. Etwas anderes ist es, wenn dieser Gesetzentwurf, also das Volksbegehren, sich auf ein bereits vom Reichstag beschlossenes, aber auf Antrag eines Drittels des Reichstages auf zwei Monate ausgesetztes, also nicht verkündetes Gesetz bezieht. Dann braucht sich nämlich nur ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten — also zwei Millionen — für das Volksbegehren auszusprechen. Dieser Weg wird auch in dem Kommentar angedeutet, den der Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren dem von ihm vorgeschlagenen Gesetzentwurf beifügt.
Sammelt nun der Entwurf die vier bzw zwei Millionen im Volksbegehren auf sich, so muß er zunächst die oben angedeutete Klippe umschiffen, ob er nicht gegen die von der Reichsverfassung festgesetzten Beschränkungen verstößt. Die Regierung muß nämlich den „vom Volke begehrten" Entwurf dem Reichstag unterbreiten unter Darlegung ihrer eigenen Stellungnahme. Das war der „kritische Augenblick" für den Gesetzentwurf über die Panzerkreuzerfrage, weil sich Regierung und Reichstagsmehrheit auf den Standpunkt stellten, ein Volksentscheid sei in dieser Frage nicht zulässig. So etwas kann sich natürlich auch hinsichtlich des jetzt vorgeschlagenen Gesetzentwurfs möglicherweise abspielen.
Der weitere Weg ist bekannt: im Volksentscheid hat sich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den „volksbegehrten" Gesetzentwurf auszusprechen, um diesem Rechtskraft zu verleihen. Doch gibt es hier noch eine Einschränkung: Soll durch diesen Volksentscheid bzw. den betreffenden Gesetzentwurf ein Beschluß des Reichstages außer Kraft gesetzt werden, dann mutz sich die Mehrheit der Stimmberechtigten an der Abstimmung, am Volksentscheid, beteiligen. An dieser Verfassungsbestimmung ist theoretisch das Volksbegehren über die Fürstenenteignung gescheitert, weil sich zwar 14,4 Millionen dafür aussprachen und nur 585 000 dagegen, aber die Mehrheit der Stimmberechtigten zu Hause blieb. Übrigens ist eine derartige „qualifizierte" Mehrheitszustimmung auch dann notwendig, wenn durch einen Volksentscheid eine Verfassungsänderung herbeigeführt werden soll. '
Sehr eben, einfach und übersehbar ist also der Weg des Volksbegehrens bzw. Volksentscheids gerade nicht! Und zum Ziel zu gelangen, ist in der Praxis sehr schwierig und auch recht zeitraubend.
Severing läht das Volksbegehren zu.
Wie die „D.A.Z." erfährt, wird Reichsinnenminister Severing das von dem Hugenbcrgfchen Reichsausschuß cinge- reichte „Volksbegehren gegen die Versklavung Deutschlands" für zulässig erklären. Erst nach der offiziellen Einreichung des Volksbegehrens, die in etwa zehn Tagen erfolgen soll, wird die Frage entschieden werden, ob das Volksbegehren verfassungsändernd ist oder nicht.
In Ergänzung der Mittelung der „D.A.Z." über den unberücksichtigt gebliebenen Einspruch der Führer des Reichslandbundes gegen § 4 des Hugenbergschen Volksbegehrens wird dem Blatt mitgeteilt, daß auch die dem „Reichsausschuß" bisher angehörenden beiden Vertreter der christlich-nationalen Bauern- und Landvolkpartei dem § 4 nicht zugestimmt haben.
Die „Deutsche Tageszeitung" erklärt, daß die Meldung der „D.A.Z.", wonach das Präsidium des Landbundes sich gegen den Paragraphen 4 ausgesprochen habe, im wesentlichen zu- treffe, es sei aber anzunehmen, daß alsbald Verhandlungen über eine entsprechende Aenderung des Entwurfs geführt werden, der ja dem Reichsinnenministerium noch nicht zugeleitet worden sei.