Aus Heffsn-NMau i
Merkblatt für den 27. Juli.
Sonnenansgang 4.16, Sonnenuntergang 19.56 Uhr. Mondaufgang 22.22, Monduntergang 10.14 Uhr.
1794: IX. Thermidor des Jahres II: Sturz Robespierres.
1830: Beginn der Pariser Julirevolution.
1841: Der russische Dichter Michael Lermontow bei Piati- gerek gest. . „ . , .
1924: Der italienische Musiker Ferruccio Busoni in Berlin gest.
] Wetterbericht.
Nach dem Einbruch der kühleren Lust haben sich über Deutschland mehrere kleinere Tiesdruckgebiete entwickelt, an deren Südseite noch immer sehr warme Luftmassen über die kälteren emporgleiten. Dadurch kommt es noch zu verbreiteten Niederschlagen,' die heute, namentlich in Süddeutschland, vielfach von Gewittern begleitet waren. Auch morgen werden diese flachen Rinnen unsere Witterung im wesentlichen beherrschen. Erst später erfährt die Wetterlage mit dem weiteren Anschwel- Ien der Kaltluft wieder eine Besserung und rascheren Wechsel. — Vorhersage bis Freitag abend : Ueberwiegend kühl und noch zu Niederschlägen geneigt, nur mäßig warm, aber noch schwül, schwache veränderliche Winde. — Witterungsaussichten sür Samstag: Bei nach Nordwest drehenden Winden zunächst vorübergehend Besserung.
□ Sorgfalt beim Ausstellen der Arbeitsbescheinigung!
Die Bescheinigung, die entlassenen Arbeitnehmern auf Verlangen auszustellen ist, muß bekanntlich Angaben über die Art des Arbeitsverhältnisses, über seinen Beginn un^d sein Ende sowie über den Entlassungsgrund enthalte,«- und ferner die Höhe des Arbeitsverdienstes und eine etwa gewährte einmalige Abfindung angeben. Diese Angaben müssen vollständig und richtig sein — an sich eine Selbstverständlichkeit, die jedoch in der Praxis keineswegs immer ausreichend beachtet wird. Vor allem über den Entlassungsgrund, aber auch über den Arbeitsverdienst werden häufig ungenaue und unrichtige Angaben gemacht. Da diese Angaben jedoch die Unterlagen für die Prüfung des Anspruches auf Arbeitslosenunterstützung und für die Bemessung ihrer Höhe bilden, kann jede Ungenauigkeit zur Folge haben, daß unberechtigt oder zu hoch bemessene Arbeitslosenversicherung gezahlt und dadurch das Vermögen der Reichsaustalt geschädigt wird. Ein Arbeitgeber, der z. B. Entlassung wegen Arbeitsmangels bescheinigt und gleichzeitig neue Arbeitskräfte der gleichen Kategorie sucht, oder der unrichtige Angaben über Be- schäftignngsdauer und Lohnhöhe macht, setzt sich der Gefahr ans, vom Staatsanwalt wegen Beihilfe zum Betrug verfolgt und von der Reichsanstalt wegen Schadenersatzes Zwangt zu werden. Größte Sorgfalt und Gewisseithastig- Veit bei Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist daherdringend anzuraten.
»Fulda, 26. Juli 1929.
Rentenzahlung.
Die Zahlung der Militärversorgungsgebllhrnisse für den Monat August findet beim hiesigen Postamt am 29. Juli, die der Invaliden- und Unfallrenten am 1. und 2. August statt. Die Schalter sind von 8—12 und von 15—19 Uhr geöffnet. Um restlose Abhebung der Renten wird gebeten.
Der Zirkus ist da!
Der Zirkus Hagenbeck-Althoff ist heute früh mit 2 SonÄer- zügen im Fuldaer Güterbahnhof eingetroffen. Sofort wurde mit dem Ausladen und Abrollen der Wagen nach dem Zirkus- ^âtz in -ÄderEbsrg. begonnen. Dort herrscht zur Zeit ein sehr geschäftiges Treiben. Fleißige Hände regen sich ununterbrochen, damit der Zirkus mit allem Drum und Dran rechtzeitig bis zur Eröffnungsvorstellung heute abend fix und fertig dasteht. Mit lebhaftem Interesse sehen die zahlreichen Fuldaer Freunde zir- zenstcher Darbietungen den Vorstellungen des Zirkus Hagenbeck-Althoff entgegen,
Krastsonderpoftfahrten nach den Zirkusvorstellungen
Am 27. und 28. Juli verkehren nach Beendigung der Zirkusvorstellungen gegen'23.15 Uhr Kraftfonderposten von Neuenberg nach Großenlüder—Bad Salzschlirf, Hünfeld und , Neuhof. Fahrpreise nach Großenlüder 1.50, Bad Salzschlirf 2, Hünfeld 2 und Neuhof 2 oll. Jeden Tag verkehren Kraftposten ab 18 Uhr zwischen Fulda Bahnhof und- NeuenchevK
Kraftpost Fulda—Maberzell.
Infolge allzugeringer Beteiligung werden vom 28. Juli ab die Kraftpostfahrten nach Maberzell bis auf weiteres abgestellt.
Wem gehört der Handwagen?
Herrenlos aufgefunden wurde am 20. 7. 29, vormittags, auf dem hiesigen Eemüfemarkt ein kleiner Handwagen. Der Eigentümer kann denselben beim hiesigen Fundbüro abholen.
Aus dem Gerichtssaal.
H o l z d i e b st ä h l e: In letzter Zeit mehren sich in den ötaatswaldungen die Holzdiebstähle. Gestern hatte sich das Amtsgericht Fulda mit zwei derartigen Fällen zu beschäftigen: zm Staatsforst bei Dietershau-Bernhards verschwanden im Fe- ruar ds. Js. größere Mengen Kiefernknüppel. Es gelang ey Forstbeamten, mehrere Leute als die Diebe zu ermitteln und zur Anzeige zu bringen. Die meisten der Ermittelten, zahl- >n die erhaltenen Strafbefehle, um keine weiteren Unan- ehmlichkeiten zu erhalten. Nur der 28jährige Holzarbeiter L. Kl. von Dietershau und dessen 52jähriger Vater legten, gegen«-die Strafbefehle Einspruch ein, obgleich der Forstbeamte in- ihrem Holzschuppen etwa 3 rm des gestohlenen Holzes vor- ^esunden hatte. In der gestrigen Verhandlung leugneten sic jede Täterschaft. Durch Zeugen, denen gegenüber L. Kl. selbst den Holzdiebstahl zugegeben hatte, konnten sie jedoch völlig überführt werden. L. iil. wurde wegen Holzdiebstahls zu 60 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Haft und Wertersatz an die Oberförsterei verurteilt. Sein Vater erhielt wegen Hehlerei 30 Mark Geldstrafe oder 5 Tage Hast. Weiter haben die beiden die Kosten des Verfahrens zu tragen. — Der 28jährige Hüttner K. L. von Istergiesel hatte am 23. April ds. Js. im Staats- walde 3 Lärchen-Rutzknüppel gestohlen. Auf der Heimfahrt wurde er von einem Forstbeamten überrascht und zur Anzeige gebracht. Er erhielt wegen Forstdiebstahls 10 Mark Geldstrafe oder 2 Tage Haft und die entsprechenden Nebenstrasen.-- Wegen Vergehens gegen die A r b e i t s z e i t v e r o r d n u n g hatte der Friseur B. von hier., der am 20. April abends 8% Uhr noch drei Gehilfen beschäftigt hatte, einen Strafbefehl über 10 Mark erhalten. Lediglich wegen der Höhe legte V. Einspruch gegen diesen Strafbescheid ein. Das Amtsgericht Fulda verurteilte ihn gestern zu 5 Mark und die Kosten des Termins. — Weil der Landwirt J. D. von hier durch übermäßiges, unnötiges Peitschenknallen groben Unfug getrieben hatte, wurde er zu 2 Mark Geldstrafe verurteilt. — In Abwesenheit erhielt der Techniker J. E. von hier, der mit seinem Fahrrad verbotswidrig auf dem Bürgersteig gefahren war, 2 Mark Geldstrafe.
Slugustmärkte im Regierungsbezirk Kassel.
Am 1. in Fulda Rind; am 3. in Hanau Ferkel; am 6. in Hünfeld Schweine und in Schwarzenborn Kram, Juno und Schweine; am 7. in Großenlüder und Rotenburg Schweine, in Hanan Vieh. in Kassel Zuchtschweine, in Langensolbold Kram und Schweine und in Rückers Kram: am 8. in Marburg Schweine unb in Schweinsberg Kram, Rind und Smweine; am 9. in Homberg Schweine und in Hessifch-Oldendorf Rind »nd Schweine; am 10. in Hanau Ferkel; am 12. in Bieber und Wüstenfüchsen Krain und in Rinteln Rind, Pferde und Schw; Ml 13. in Kirchhain Rind und Fohlen und in Schwarzenborn
nd Nachbnrgsbieten.
Rind und Schweine; am 14. in Gersfeld Kram und Schweine, in Heringen Schweine und Ferkel, in Kassel Pferde und in Wächtersbach Rind; am 15. in Tann Kram und Schweine; um 17. in Hanau Ferkel; am 20. in Fulda Kram (2 Tage), in Hünfeld Schweine, in Münchhausen Rind und Schweine und in Neukirchen Rind; am 21. in Frankenberg Rind, in Hanau Vieh und in Kassel Zuchtschweine; am 22. in Fulda Rind und Schaf; am 24. in Hanau Ferkel; am 25. in Bad Orb und am 26. in Buhlen Kram; am 27. in Hilders Kram und Schweine, in Kirchhain, Obernkirchen und Schwarzenborn Rind und Schweine; am 28. in Homberg Kram, Rind und Schweine und in Wiefenfeld lErnsthnusen) Rind; am 29. in Burghaun Schw; am 31. in Hanau Ferkel; an jedem Montag und Donnerstag in Kassel Schlachtvieh.
Keine unkontrollierte Herstellung vom Impfstoffen mehr.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern haben die preußischen Minister für Volkswohlfahrt und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, eingehende Vorschriften für die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Heilserum und Impfstoffen, sowie bakterienhaltigen Rattenvertilgungsmitteln zu beachtenden Vorsichtsmaßregeln sowie über die staaliche Beauf- sichtiguiig derjenigen Betriebe, in denen solche Mittel hergestellt werden, erlassen. Damit ist der unkontrollierten Herstellung dieser für die Volksgesundheit so wichtigen Mittel ein Riegel vorgeschoben.
Einen Fortbildungskursus sür gemeinnützige Rechtshilse veranstaltet das Soziale Müseum in der Zeit vom 16.—28. September 1929 in der Frankfurter Universität. Der Kursus, für dessen Unterricht erprobte, mit der Rechtsberatungspraxis vertraute Juristen gewonnen worden sind, ist in erster Linie für Leiter und Mitarbeiter von Arbeitersekretariaten, Frauenrechtsschutzstellen, Rechtsauskunftsstellen, Volksbüros, Wohlfahrts- und Jugendämtern und ähnlichen gemeinnützigen Einrichtungen bestimmt. Gewerbsmäßige Rechtsberater sind ausgeschlossen. In 34 akademischen Doppelstunden, die Vortrag mit Aussprache verbinden, werden folgende Stoffe behandelt: Bürgerliches Recht, Zivilprozeß. Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsrätegesetz, Arbeitsorozeßrecht, Kündigungsbeschränkungen und neuere Entscheidungen im Sozialversicherungsrecht. — Diese Kurse haben in den früheren Jahren viel Anklang bei den in Betracht kommenden Kreisen gefunden und werden immer stärker besucht. Nähere Auskunft erteilt das Soziale Museum e. V. in Frankfurt a. M., Universität, das auch das Programm versendet. Es empfiehlt sich baldige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl beschränkt bleiben muß.
Unsallversicherungssumme ist erbschastssteuersrei.
Der Reichsfinanzhof als letzte Instanz für Steuerstreitfrage» hatte sich mt einer sehr bedeutsamen Frage zu beschäftigen. Die Steuerbehörden hatten in dem der Verhandlung zugrunde liegeirden Fall die Entrichtung von Erbschaftssteuern aus- der Versicheru-n-gsfumme, die anläßlich eines tödlichen Unfalles gezahlt war, verlangt. Die Vorinstanz hatte erklärt, die auf einen tödlichen Unfall abgeschlossene Versicherung zugunsten eines Dritten habe als eine Lebensversicherung schlechthin zu gelten und sei daher nach § 2 Abs. 1 Ziffer 4 des Erbschaftssteuergesetzes erbschastssteuervflichtig. Der Reichsfinanzhof bezeichnete in seinem Urteil (B. A. 530/28) die Auffassung als abwegig. Er führte aus, Lebens- und Unfallversicherung mögen zwar Berührungspunkte miteinander haben; ihrem Wesen nach seien sie aber verschieden. Im vorliegenden Falle sei vereinbarungsgemäß die Leistung des Versicherers in Ansehnung des strittigen Betrages allein durch den Unfall ausgelöst worden. Die Anwendung des § 22 des Erbschaftssteuergesetzes in Verbindung mit § 39 des Reichsbewertungsgefetzes sei also nicht abzulchnen. § 22 Erfchaftssteuergesetz verweist für die Bewertung des „sonstigen Vermögens" zur entsprechenden Anwendung auf § 39 des Reich sb-ewertungsgefetzes, und dieses wieder bestimmt im § 39 Ziffer 2, daß Anfprü-ge aus privater Unfallversicherung bei der Einheitsbewertung- also nicht zum „sonstigen Vermögen" gehörend auszuscheiden haben. Das bedeute, auf die .Erbschaftssteuer angewendet, daß solche Ansprüche orb- schaftssteuerfrei seien.
Lernt schwimmen und retten!
Die Zeitungen berichten jetzt täglich über unzählige Er- trinkungsfälle. Meist handelt es sich um Personen, die des Schwimmens unkundig waren, und die ohne Aufsicht gelassen waren. Sehr oft hätte aber noch manches Menschenleben gerettet werden können,, wenn schwimmkundige Personen die Rettung richtig in bie Wege geleitet hätten. Viele Fälle beweisen, wie bodenlos leichtsinnig oftmals das eigene Geben und das der Mitmenschen auf das Spiel gefetzt wird. Belehrungen über die Gefahren und Tücken des Wassers nützen nichts. Nur ein sicheres Mittel gibt es gegen den Ertrinkungstod: das Schwimmenlernen. Deshalb: Lernt schwimmen und retten!
Flieden (Kr. Fulda). Hier brannte durch Blitzschlag die Töngesmühle ab. In Dietershausen äscherte ein Blitzstrahl die Gehöfte der Landwirte Josef Schäfer und Clemens Baier ein.
* Dalherda, 24. Juli. sNom Fremdenverkehr.) Unser Ort entwickelt sich von Jahr zu Jahr zu einer immer mehr besuchten und geschätzten Sommerfrische. Die Zahl der Erholungsuchenden Fremden ist in diesem Jahr besonders hoch. Dadurch, daß eine ganze Reihe von Ortsbürgern Privatzimmer abgeben können, sind der Aufnahmefähigkeit der beiden hiesigen Gasthäuser keine engen Grenzen mehr gesetzt. Alle Fremden sind über die Page und die Wandermöglichkeiten unseres Ortes entzückt. Seit kurzem sind auch mehrere Lastkraftwagen und ein Personenauto im Ort vorhanden, die zur Beförderung der Fremden (unb auch ganzer Gesellschaften) bereitstehen.
* Hünfeld, 26. Julr. Ein Motorradunfall, der noch verhältnismäßig glücklich ablief, ereignete sich gestern abend auf der Landstraße Hünfeld—Burghaun. Dort wollte ein Motorradfahrer in aroßer Geschwindigkeit einen Heuwagen überholen, als gerade ein entgegenkomcndes Auto an diesem vorüberfuhr. Der Motorradfahrer wurde von dem Kotflügel des Autos erfaßt und flog in hohem Bogen von feinem Rad — auf den Heuwagen. Dieser Zufall rettete dem Motorradfahrer wahrscheinlich das Leben. Er hat bei dem Unglücksfall nur leichte Verletzungen davongetragen.
* Lauterbach, 26. Juli. .(Autounfall bei Angersbach.) Gestern abend kurz vor 8 Uhr ereignete sich auf der Fuldaer Straße kurz vor Angersbach ein Autounfall, der glücklicherweise noch, gut abgelaufen ist. Ein aus der Richtung Lauterbach kommender von einer Dame gelenkter Personenwagen aus Bad Salzschlirf,, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km fuhr, kam unweit des Dorfes ins Schwanken. Aus diesem Grunde stoppte die Führerin den Wagen stark ab. Dadurch kam er ins Schleudern, fuhr schräg über die Straße, rammte einen Chausseebaum, durchfuhr einen Graben und kam in einem weiteren Graben zum Stillstand. Bei dem Anprall wurde das Auto, ein neuer Adlerwagen, leicht beschädigt. Mit Hilfe einiger junger.Leute. die in großer Zahl herbeigeeilt waren, konnte das Gefährt bald wieder flottgemacht und auf die Fahrbahn gebracht werden, wo es von der Firma W. Heiliger in ihre Neparaturwerkstätte nach Lauterbach gebracht wurde. Die Insassen kamen mit dem Schrecken davon.
Neukirchen (Kr. Ziegenhain). Die Stadtverordnetenversammlung beschloß die Herabsetzung der Strompreise. Es werden jetzt erhoben sür die ersten 500 Kilowattstunden je 25 Pfg., für die weiteren 500 20 Pfg. und darüber hinaus 15 Pfg. Der sogenannte Nachtverbrauch wird mit 7 Pfg. berechnet. — Die Postverkraftung hat hier im Gegensatz zu anderen Orten zu mancherlei Klagen Anlaß gegeben. Vor der Verkraftung -batte man hier einen viermaligen Postzugang und einen fünfmaligen Abgang täglich. Die Kraftpost verkehrt dagegen nur zweimal.
Gießen. 24. Juli. (Von der Hessischen Landesuniversität.) Der Direktor der Medizinischen Veterinärklinik an der Hessischen Landesuniversität Gießen, Professor Dr. med. vet. Nörr, erhielt einen Ruf als Direktor der Medizinischen Veterinär- klinik an der Universität München als Nachfolger des verstorbenen Geheimrats Professor Dr. Schmitt für das Fach der inneren Veterinärmedizin.
* Gießen. (Zentralisation der Raiffeisengenossenschaften in Oberhessen.) Jm Katholischen Vereinshaus fand eine Versammlung der Raiffeisengenossenschaften, etwa 160 an der Zahl, statt. Es handelte sich zunächst um den weiteren Anschluß an Frankfurt a. Main. Zu diesem Zwecke hielten temperamentvolle Ansprachen Herr Dekan Vogel, Brucksenb rücken, und Herr Bürger- meifter Pfannstiel, Bermuthshain, welche mit begeistertem Beifall ausgenommen wurden. Ganz besonders versprachen die anwesenden Genossen, ihrem bewährten Führer, Herrn Dr. Nolten, Frankfurt a. M., die Treue zu halten.
Gießen, 25. Juli. (Zum Großfeuer in Gießen.) Zu dem Brand in den Gailschen Tonwerken wird uns von der Firma mitgeteilt, daß die Berichte über den Brand zum Teil völlig unzutreffend seien. Die Gailschen Tonwerke umfassen zwei völlig voneinander getrennte Betriebe: die Abteilung Dampfziegelei und Verwaltungsgebäude, die vollständig unversehrt sind, und die Abteilung Tonwerke, wo allerdings ein erheblicher Brandschadensentstanden ist. Abr auch dort seien Kesiel- und Maschinenanlagen vollkommen erhalten. Ringofen und Trockenanlagen seien nur teilweise beschädigt worden. Von einem vollständigen StillieMn des Betriebes und Unterbrechung der Lieferungen könne keine Rede fein. Ebenso sei auch die Schätzung des Schadens zweifellos übertrieben. Die Arbeiterzahl von 140 Köpfen beziehe sich nur auf die Abteilung Tonwerke, während die Firma im ganzen nahezu 300 Arbeiter beschäftigt.
Gießen, 25. Juli. (Schwerer Absturz in der Scheune.) In dem Dorfe Geilshausen (Kreis Gießen) stürzte gestern abend der Landwirt Wilhelm Margolf von dem hohen Gerüst in seiner Scheune, wo er Ausbesferungsarbeiten vornahm, infolge eines Fehltritts auf die Tenne hinab. Der bedauernswerte Mann mußte mit einem schweren Schädelbruch und einem Bruch des linken Schlüsselbeines nach Gießen in die Chirurgische Klinik verbracht werden, wo er in ernstem Zustand barnieberliegt.
Wetzlar, 25. Juli. (Das schwache Geschlecht.) Wie dem Wetzlarer Anzeiger mitgeteilt wird, hat sich auf dem Fest der Arbeit ein ergötzlicher Vorfall abgespielt. Ein Mädchen von 17 Jahren hat ihren Kräfteüberschuß am „Lukas" ausgetobt — u. wie! Man zählte fünfundvierzig erfolgreiche Schläge. Möglich, daß die junge Dame durch Abstammung — sie ist aus Kraftsolms — oder durch verdrängte Komplexe zu dieser das starke Geschlecht in den Schatten stellenden Leistung gelangt ist, die hiermit auch in einer Zeit der Rekorde als immerhin nicht alltäglich für die Nachwelt notifiziert sei.
Frankfurt a. M., 23. Juli. (Schimmelchen hopp . . .) Ein im Dienste befinlicher Justizobersekretär schuldete der Gerichtskasse einen Kostenbetrag von etwas über drei Mark. Die Gehälter der Justizbeamten werden von der Gerichtskasse ausbezahlt, es wäre also sehr einfach gewesen, wenn man den Sekretär mit einigen höflichen Worten um sein Einverständnis gebeten hätte, diesen Betrag an der Besoldung zu kürzen. Es mag nun sein, daß das der praktische Weg gewesen wäre, aber er ist wohl nicht der korrekte. Unb so verfuhr man korrekt. Ein Dollziehungsbeamter der Kasse begab sich mehrmals in die Wohnung des Obersekretärs, ohne ihn anzutreffen. Schließlich traf er eine der Familie bekannte Frau in der Wohnung und schrieb im Zimmer einen Zettel, daß der Kostenbetrag zu entrichten sei. Der Beamte hätte zur Pfändung schreiten können, tat es aber nicht, weil er einem Kollegen gegenüber zuvorkommend sein wollte. Die drei Mark wurden nicht gezahlt. Neuer Gang des Vollziehungsbeamten. Als ihm jene Frau öffnete, soll er gleich wieder in das Zimmer gegangen sein. Diesmal war die Frau des Obersekretärs anwesend, die sehr erregt war und erklärte, das Geld nicht an den Erschienenen zu zahlen. So mutzte der Beamte volens zur Pfändung schreiten, und als er darüber das Protokoll schreiben und sich auf einen Stuhl setzen wollte, sagte die Frau des Kollegen: „Für Leute wie Sie gibt es bei mir keine Bequemlichkeit" und ratsch zog sie den Stuhl fort und murmelte etwas von einem gemeinen Menschen. Der Vollziehungsbeamte ließ Fünf gerade sein, Frauen sind halt aufgeregt, mochte er denken, und dachte der Sache nicht mehr. Die Frau aber erzählte, was sich ^getragen, ihrem Manne, und dieser schrieb dem aufsichts- sührenden Richter, den Vollziehungsbeamten anzuweisen, seinen Dienst korrekter zu versehen. Der Vollziehungsbeamte kam ba= .durch in die Lage, sich zu den Vorgängen zu äußern und er erklärte, sich nicht beleidigt zu fühlen. Der aufsichtsführende Richter aber stellte gegen die Frau des Obersekretärs Strafantrag wegen Beleidigung. Der Einzelrichter verurteilte die Frau zu 20 JI Geldstrafe und in der Berufungsverhandlung bekundete der Vollziehungsbeamte, daß er keinen Strafantrag gestellt, und daß er sich auch nicht dem-Strafantrag der vorgesetzten Behörde angeschlossen habe. Immerhin seien die gefallenen Aeußerungen so gewesen, daß man sie als beleidigend anffassen könne. Die Strafkammer verwarf die Berufung des Befchnl-digten. Wenn man bedenkt, wie viel Pavier dieser Sache wegen beschrieben und wieviel Personen deshalb ihres Amtes walten mußten, so wird man die Korrektheit des Ver- sahrens nicht bezweifeln können. Aber ob der Bürokratismus heute noch solche Wege gehen soll . . .?
Frankfurt a. M.,. 25. Juli. (Der Vergleich bei der Spar- unb Kreditbank gesichert.) Die letzte vom Konkursrichter gewährte Frist, bis zu der der Nachweis der Sicherung des Vergleichs bei der Allgemeinen Spar- und Kreditbank e. G. m. b. H. erbracht werden soll, läuft bekanntlich am 26. Juli ab. Heute haben vor dem Konkursrichter neue Besprechungen stattgefun- ben. Da bereits von ca. 6400 Sparern Zustimmungserklärungen zu dem Vergleichsvorschlag abgegeben worden sind — notwendig wären annähernd 6000 — kann die Annahme des Vergleichs- Vorschlages, nach dem den Sparern zunächst 50 Prozent ihrer Forderungen ausbezahlt werden, als gesichert gelten."
Frankfurt a. M., 25. Juli. (Neue Millionenbelastung des Frankfurter Wohlfahrtset-ats.) Wie wir erfahren, scheiden in den nächsten Wochen in Frankfurt 2400 Arbeitslose aus der Unterstützung der Arbeitslosenversicherung und der Krisenfürsorge aus und müssen vom Wohlfahrtsamt übernommen werden. Die Unterstützungssätze des Wohlfahrtsamtes betragen pro Monat 75 Mark für Ledige u. 100 Mark für Verheiratete. Die Kinderzulage beträgt pro Kind 20 Mark. Rechnet man für die 2400 Personen einen Unterstützungssatz von 100 Mark im Monat, so ergibt sich für das Wohlfahrtsamt, eine -Belastung von annähernd 3 Millionen Mark pro Jahr. Dazu kommt, daß der Etatsvor- anfchlag des Wohlfahrtsamtes, der einschließlich der 13 Millionen Mark für offene Unterstützungen 25 Millionen Mark umfaßt, narben Aufwendungen der ersten Monate des Etatsjahres nicht wird eingefallen werden können. Angesichts dieser Tatsache besteht kaum mehr ein Zweifel, daß recht erhebliche Nachforder- ungen für Wohlfahrtszwecke erforderlich werden, die möglicherweise eine Steuererhöhung notwendig machen.
Oberursel, 24. Juli. (Mit der Straßenbahn zufammenge- stoßen.) Heute mittag stieß an einer unübersichtlichen Straßenkreuzung bei Oberursel ein aus Frankfurt stammendes Auto mit einem Zuge der Straßenbahn Frankfurt—Bad Homburg zusammen. Durch den Anprall wurde das Auto umgeworfen und die drei Insassen aus dem Wagen geschleudert. Während der Chauffeur mit geringeren Verletzungen davonkam. trugen der Kaufmann Louis Diener und der Arzt Dr. Grammann, beide aus Frankfurt a. M., schwere Verletzungen davon. Sie wurden nach dem Marienkrankenhaus in Frankfurt verbracht.
Rüsselsheim, 23. Juli. (In den Main geworfen.) Ein betrunkener junger Mann fing auf der Opelbrücke mit drei anderen Burschen Streit an. Diese warfen den Hitzkopf kurzerhand in den Main. Glücklicherweise verging ihm hier sofort sein Rausch und schwimmend konnte er das' Ufer erreichen, wo ihm die drei noch- eine gehörige Tracht Prügel verabfolgten. Allerdings hatten die drei Burschen Glück, daß der ins Wasser Geworfene schwimmen konnte, sonst wäre ihnen die Sache sehr übel bekommen.
Lampertheim, 23. Juli. (Aus Furcht vor einer Operation Selbstmord begangen.) Ein hiesiger junger Mann namens Bolm stand vor einer Operation. Wahrscheinlich aus Furcht machte er gestern seinem Leben auf eigenartige Weise ein Ende. Er fuhr mit dem Fahrrad an den Altrhein und in der Nähe der Ziegelei plötzlich die steile Böschung hinab in den Fluß, wo er sofort versank. Bergungsversuche hatten Erfolg, doch war der Tod bereits ehrgetreten.