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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 71 1929

Fulda, Montag, 25. März

6. Jahrgang

Graf Zeppelins

Die Abfahrt.

wtb. Friedrichshafen, 25. März. Das Luft­schiffGraf Zeppelin" ist um 0.54 Uhr zu seiner Orient- fahrt in Richtung Bafel gestartet.

Nachdem man angesichts der nicht gerade günstigen Windverhältnisse der herrschende Ostwind hatte sich während des Abends in einen au er zu: Halle stehenden steifen Nor wind verwandelt schon mit der Möglich en regnete, daß der bereits gemeldete Aufstieg des"Graf Zeppelin" zum Mircelmeer-Flug in letzer Minute abgesagt werden müßte, entschloß sich Dr. Eckener nach längere: Wart ^e't doch noch zum Start. Bei der strengen Ab :?:- tung ix .sn . die Angehörigen der Passagiere und der P " i, . ' Vertreter der Presse und sonstige geladene Z"'. re ; ; Halle, in der derGraf Zeppelin" katr- l W or, durch das die Vollmondnqchi hr.' e , .. : 0 Gegen 11 Yt Uhr bee en - > die Halle, unter ihnen die Gr ii r !- 36 Gepäck wird verstau Um 11 - . ' ' ? e L ' i"ng an Bord. Die Pa 'agiere pr non Staatspräsident Bolz und 5 eMjs* t :r" ' En-rard vollzählig anw' end. K c" *n? sandsWo vom schiff genommen. P U'-r ehen Pallagiere an Bord. Da trifft a . C v -v :nt mit Minister von Gu irard ein. Y e . .1)1 f. " ig genug gewebt worden sich. " :ner üft n ^ri-en Off steren dir Wind- U' Le. d-lrns, $t er w'-eder in der Halle ruf. U-ze- aLlee Les nicht günsrigen Windes will er es f-Zr anschei­

Reform des Wahlrechts.

Neuwahlen in Sachsen.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes.

Am 22. März hat der Staatsgerichtshof in Leipzig die sächsischen Landtagswahlen vom 31. Oktober 1926 für ungültig erklärt. Das sächsische Kabinett trat darauf- hin am 23. März zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, um die sich ergebende Lage zu besprechen. In der Sitzung ist fcstgesteüt worden, daß das Urteil mit der Zustellung an die Beteiligten wirksam wird. Das Kabinett war sich darüber einig, daß schon mit Rücksicht auf die Ver- , abfchiedung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1929 30 die Neuwahlen so rasch als möglich stattfinden müssen. Die Verwaltungsbehörden sind angewiesen worden, die erforderlichen Vorbereitungen schon jetzt zu treffen. Die Festsetzung des Wahltermins bleibt Vor­behalten.

Nach § 6 der sächsischen Verfassung haben spätesten 8 sechzig Tage nach Auslösung des Sächsischen Landtages die Neuwahlen stattzufinden, so daß an einigen Stellen von dem 12. Mai als Termin für die Wahlen bereit# gesprochen wurde. Für den Sächsischen Landtag gilt die Bestimmung, daß er sich selbst auflösen muß, da ein damit betrauter Staatspräsident nicht vorhanden ist. Wahr- icheinlich erfolgt die Auflösung durch den Landtags- Präsidenten.

*

AuchWürttembergS Wahlrecht verfassungswidrig

Der Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches in Leipzig verhandelt am 22. März nachmittags in nichtöffent- Ucher Sitzung auch über die Klage des Landesver­bandes Württemberg der Volksrechtspartei und der Ratiuualsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Gau -Württemberg, gegen das Land Württemberg auf Fest­stellung der Verfassungswidrigkcit des Artikels 20, Abs. 2 brs Landtagswahlgesetzes vom 4. ApUl 1924.

Die beanstandete Bestimmung des Artikels 20, Abs. 2 besagt: Bei Zuweisung von Sitzen bleibt eine Wählervcr-

Der sparsame Hoover.

Abbau der Repräsentation.

Der neue Präsident der Vereinigten Staaten will, einesteils, um nach seiner Ansicht überflüssige Repräsen- tationsgcbräuche cinzuschränkcn, dann auch, wie es heißt, um seine Gesundheit zu schonen, mancherlei bisher im Präsidenten«»« übliche Gewohnheiten wesentlich ver­hindern. Er hat die täglichen Empfänge von amcrika- , Nischen Bürgern zum Händeschüttel« von sechs auf zwei' Lage herabgesetzt und wird nur bei außergewöhnlich wich­tigen Anlässen Reden halten. Ferner läßt Hoover ben von Coolidge beantragten und vom Kongreß auch be- * willigten S0mmersitz des Weißen Hauses nicht in- . ftaubfcben und schließlich hat Hoover die Festlegung der, ^räsidentcnjachtMapflower" in einem Trockendock anp j ncordnct, da der Betrieb der Jacht 300 000 Dollar jährlich toste und außerdem der Marine Personal entziehe, -lltanche Amerikaner sollen nicht recht einverstanden sLin mit der Hooverschen Neigung zur Sparsamkeit.

nend doch mit dem Aufstieg versuchen. Alles ist an Bord. Der letzte Ballast fällt Das -änff wird a ^gewesen. Nachdem man noch Mo er ab: elas rn hat, nt alles in L eo- nung. Um 0.46 Uhr setzt sich das Luftschiff in Bewegung. Die Positionslaternen der Mafchiniften^ondeln blitzen auf und in wenigen Minuten ist das Schiff im Freien. Der starke Wind treibt das Schiff sofort leicht nach Süden ab. Aber schon ertönt das Komma'Do:L st chiff hoch." Die Motoren springen 7 Die Zurückgebliebenen rufen dem Schiff die letzten E äße zu, die von den Maschinisten mit Leuchtsignalen erw ert werden. Bald ist das Schiff in direktem Kurs nach dem Rhein den Blicken entschwunden.

Graf Zeppelin" über Marseille.

Der Graf Zeppelin" hat um 7,45 Uhr französischer Zeit

Marseille überflogen. Er schlug östliche Richtung ein.

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Die Fahrtrichtung.

Dem Frühling entgegen.

Die Fahrtroute desGraf Zeppelin" geht zunächst v»" Friedrichshafen aus nach dein Westen. Voraussichtlich wird das Luftschiff dann folgenden Weg nehmen: über Basel nach Frankreich, das in der Linie Besanyon, Lyon, Rimes und Marseille überflogen wird Dann an der mittelländischen Küste entlang bis Genua. Von dort nach Mailand und dann in südlicher Richtung über Rom bis Sizilien. Weiter an der Südostküsch Italiens entlang, über Griechenland hinweg nach C p p e r n und Jerusalem. Der Rückweg soll über Achen, Konstantinopel, Konstanza, Sofia, Belgrad, Buda, pest und Wien erfolgen, das wahrscheinlich am Donners­tag überflogen werden wird.

etnigung underücksichligr, deren BezirksvorschlagsUsten nicht mindestens in einem Wahlbezirk ein Achtzigstel der im ganzen abgegebenen gültigen Stimmen (Wählerzahlen) oder in vier Wahlbezirken je ein Achtel der Wahlzahlen erreicht. Die Volksrechtspartei beantragte außerdem, fest« nistellen, daß die verfassungswidrige Auswirkung dieses Artikels 20, Absatz 2 in Verbindung mit den Bestimmun­gen des Landeswahlgesetzes über die Wahlkreiseinteilung ver Abgeordnetenzahlen noch verschärft werde.

Der Staatsgerichtshof entschied dahin, daß Artikel 20, Absatz 2 des württembergischen Landtagswahlgesetzcs vom 4. April 1924 gegen die Reichsverfassung verstoße, und wies im übrigen die Anträge ab.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes wird eine andere Verteilung der württembergischen Landtagssitze zur Folge haben. Sozialdemokraten, Zentrum und Bauern­bund verlieren je einen Sitz an die klagenden Parteien. Die Volksrechtspartei erhält zwei Sitze, die National­sozialisten einen Sitz. Beide Parteien waren bisher im Landtag nicht vertreten.

*

Lan-iagsauflösung auch in Mecklenburg-Schwerin?

Das Urteil des Staatsgerichtshoses in Leipzig, nach dem die sächsische Landtagswahl ungültig und bK sächsische Regierung verpflichtet ist, Neuwahlen auszu- schreiben, hat auch für Mecklenburg-Schwerin diealler- arößte Bedeutung. Dieselben einschränkenden Wahlrechtsbestimmungen, die für den Urteilsspruch des Staatsgerichtshoses im Falle Sachsen grundlegend waren, haben bei der letzten Wahl zum Mecklenburgischen Land­tag ebenfalls bestanden. Die daraufhin bei dem Staats- aerichtshos in Leipzig von den Nationalsozialisten ein- aebrachtc Wahlklage gegen das Land Mecklenburg- Schwerin aus A u f l ö s u n g d e s L a n d t a g e s ist noch nicht entschieden. In politischen Kreisen hat sich angepchts des Urteilsspruches im Falle Sachsen eine starke Erregung bemerkbar gemacht, da man mit einer Landtagsauflösung -rechnet.

Osterferien des preußischen Landtages.

(68. Sitzung.) tt. Berlin, 23. März.

Der Preußische Landtag setzte in seiner letzten Sitzung vor der Osterpause die zweite Beratung des Haushalts des Finanzministeriums fort. In der Debatte, in der die einzelnen Parteiredner Vorschläge zu einer sparsamen Staats- Politik machten, ergriff auch

Finanzminister Dr. Höpker^Aschoss

daS Wort. Er wies besonders darauf hin, daß keine Aus­gaben ohne Deckung beschlossen werden dürfen. Der Minister verteidigte noch bic Notwendigkeit wirtschaftlicher Be­tätigung der öffentlichen Hand u. a. im Bergbau und in der Elektrizitätsversorgung. Der Preußische Staat denke aber nicht daran, seine gewerbliche Betätigung zu erweitern. Bei Er­örterung von einzelnen Beamtensragen betonte der Minister, ber Aufstieg der mittleren Beamten zu höheren Stellen

solle gefördert werden.

Der Landtag vertagte sich darauf auf Dounerstaü, bett 11. April.

Reichsrecht geht vor Landesrecht.

Wieder einmal hat das Reichsgericht entschieden, daß es gegen den Artikel 17 der Reichsverfassung verstoße, wenn irgendein Landtagswahlgesetz die Erlegung einer Kaution für die Zulassung des Wahlvorschlages einer Partei verlange. Dieser Standpunkt des Reichsgerichts hat nun dazu geführt, daß d-r seit fast zweieinhalb Jahren bestehende Sächsische Landtag aufgelöst werden muß, weil auch bei seiner Wahl eine solche Bestimmung gegen das Auftreten von kleinen Parteien erlassen worden war. Immerhin hat das Reichsgericht entschieden, der zugrunde liegende Rechtsirrtum sei nicht erheblich genug, um nun alles, was der Landtag seit dem Tage seines Zusammen­tritts getan und beschlossen hat, für ungültig zu erklären. Infolgedessen wird Sachsen nun sehr bald zu Neuwahlen schreiten müssen und dabei können sich dann Splitter­parteien hemmungslos austoben.

Die Bestimmung, bei der Einreichung einer Wahlliste eine Kaution im Betrage von ein paar tausend Mark zu verlangen, war an und für sich ein Gedanke, in dem die Theorie des nun seit mehr als elf Jahren bestehenden Wahlrechts mit der Praxis der bisherigen Erfahrungen zusammenstieß. Ganz selbstverständlich aber war der Standpunkt des Reichsgerichts lStaatsgcrichtshoses), daß diese Praxis eines neuen Wahlrechts nicht gegen qc r» sassungsrechtlichc Grundsätze verstoßen dürfe, daß vor allem nimmermehr ein Landtag diesen Bestimmungen zuwiderbandeln dürfe. Das ist ja auch selbstverständlich, weil nicht bloß der Satz giltReichsrecht bricht Landes­recht", sondern, weil es sich ja in dem Fall Sachsen sogar um einen Artikel ber Reichs Verfassung handelt, den ver iembtag eben falsch aufgelegt hat, ebenso wie es besannt» liest in anderen Ländern geschehen ist. Infolgedessen, so cntschicd das Reichsgericht, sann der Landtag gar nicht souverän darüber bestimmen, ob sein Dasein rechtens ist ober nickn.

Einiges Kopfschütteln mag es erregen, daß dieser Sächsische Landtag erst nach zweieinbalbjahrigcm Dasein das Zeugnis erhält, das ihm seine Rechtsungültigkeit be­scheinigt, aber vielleicht wird dieser Fall doch noch das Verdi.' itfi gaben, an die Notwendigkeit einer R e i ch s t « g s w a b I r c f 0 r nt zu erinnern. Davon ist nämlich seit mehr als Jahresfrist in der Öffentlichkeit kaum noch mit einem Wort die Rede, während vor den Wahlen von verschiedenen Parteien auch in dieser Hinsicht die üblichenForderungen" ausgestellt wurden. Das Zentrum, das damals mit in vorderster Linie stand, will aber von sich aus jetzt den Stein wieder ins Rollen bringen; es fragt sich nur, ob ihm nicht wieder die alten Hindernisse in seine Bahn geworfen werden. Aber es ist immer dieselbe Geschichte. Sobald die Wahlen in die Nähe rücken, wird immer lauter und lauter ber Ruf nach einer Reichstagswahlreform, gleichzeitig aber betont, daß der zurzeit noch tagenbe, aber sich seinem Ende zuneigende Reichstagnatürlich nicht mehr in der Lage" sei, ein neues Wahlgesetz zu schaffen, aber ber neue . . .1 So geht das feit sechs Jahren und man ist noch nicht einen einzigen Schritt dabei vorwärtsgekommen, obwohl die Einsicht in die Notwendigkeit einer Reform politisches Gemeingut in ber Öffentlichkeit geworden ist.

Man muß sich doch auch baran erinnern, daß das jetzt bestehende Reichstagswahlrecht mitten in den ersten Stürmen der Umwälzung zustande kam, dann von der Nationalversammlung unverändert in die Verfassung hineingebracht wurde. Inzwischen haben sich aber Die Dinge ganz außerordentlich geändert und das Reichs­lagswahlrecht ist kein Ding an sich, sondern nur Mittel. Es soll auf Die bestmögliche Weise die Stärke der ver­schiedenen politischen Strömungen im Volke zum Ausdruck bringen, und es fragt sich sehr, oder vielmehr es fragt sich kaum nach, ob das Gewand, das man vor elf Jahren anlegte, jenem Zweck, jenen Forderungen jetzt noch ent­spricht. W i e das neue Gewand zurechtgeschneidert werden soll, muß daher vor allem die Praxis der ver­gangenen Zeit lehren. Der Artikel 17 Der Reichsver­fassung ist ja so allgemein gefaßt, daß er einen gesetzlich genau festgelegten Inhalt erst durch das Reichstayswahl- recht vom 27. Januar 1920 erfuhr, und grundsätzlich will man ja auch an demallgemeinen gleichen, unmittel­baren und geheimen Wahlrecht aller reichsdeutschen Männer und Frauen nach den Grundsätzen Der Verhält- niswcihl" and) nichts ändern. Und man will nicht nur Auswüchse beschneiden, die bei den bisherigen Wahlen zu politischen Unmöglichkeiten, ja geradezn Grotesken ge­führt haben, sondern das eigentliche Ziel ist eben die An­passung des Wahlrechts an das jetzt anders gestaltete politische Dasein und Leben des deutschen Volkes.

Vorläufig braucht man wohl für absehbare Zeit mit Neichstagsneüwahlen nicht zu rechnen und gerade darum hat der jetzige Reichstag Muße und Gelegenbeit genug, an diese Reform nicht bloß heranzutreten, sondern sie auch in aller Sorgfalt und eingehender Prüfung durchzu- iühren. Angeblich liegen bei verschiedenen Parteien, aber auch im Reichsinnenininisterium genaue Rcformvor- schläge, bic aus der Praxis der letzten Jahre entstanden sind, bereits seit langem vor, aber immer noch schlummern sie in den Schrcibtisckkästcn. Es ist wirklich an der Zeit, sie daraus hervorzuholen und sich an die Arbeit einer Reichstagswahlreform zu machen, Die letzten Endes auch jene Fehlgriffe wie die bei den Wahlen für verschiedene Landtage im Reich ausschließen und ein klares, dem politischen Leben von heute und morgen au- gepaßtes Wahlrecht schaffen soll.

Der Wahltag in Italien.

wtb. Rom, 25. März. Die Wahl vollzog sich im ganz'n Königreich unter großer Begeisterung der Bevölkerung. Die Wahlbeteiligung betrug 80,90 und in einigen Be­zirken sogar 95 vom Hundert.