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57249 -1927

Fulda, Montag, 24. Oktober

4. Jahrgang

Schiedsspruch im Vergarbeiterstreik verbindlich

im ZMWkchleMvier.

Nach längerer Beratung wurde Sonnabend 16.20 Uhr W der Fuuktionärversammluug der Brauukohlenarbeft§r i« Halle der Schiedsspruch des ReichsarbeitsministerS mit Ahr als Zweidrittelmehrheit angenommen. Die Ver- DiNluNg erwartete die Berbindlichkeitserklärung durch tm Reichsarbeitsminister und blieb noch eine Stunde zu- Mmen. Erfolge die Berbindlichkeitserklärung bis dahin Ä, so sollte der Streik weitergehen. Die Versammlung We von dem Abg. Husemann (Mitglied des Reichs- Msj geleitet. Nachdem die Berbindlichkeitserklärung be- lmtgeworderi war, beschloß die Versammlung ern- immig die Aufnahme der Arbeit am Montag.

Der Arbeitgeberverband für den Braunkohlenbergbau wie den vom Schlichter, Professor Dr. Brahn, gefüllten Wedsspruch abgelehnt. Die Arbeitgeber stehen noch teer auf dem Standpunkt, daß eine Erhöhung der Agarbeiterlöhne, wie sie im Schiedsspruch vorgesehen ijt, für sie nur dann tragbar ist, wenn auch eine Er- Wng der Kohlenprerse erfolgt. Diese Erhöhung wird Ér von dem Reichswirtschaftsminister nach wie vor ab- iklkbnt.

In Halle hatten sich die Organisationsleitungen der Gewerkschaften zu einer internen Beratung zusammen- gefunden, um zu dem Schiedsspruch Stellung zu nehmen-. Es wurde festgestellt, daß die Lohnerhöhung, die infolge des Schiedsspruchs eintritt, zwar hinter der Forderung der Gewerkschaften erheblich zurückblerbt, aber immerhin insgesamt 11 X> Prozent auf die bestehenden Löhne beträgt. Aus diesem Grunde wurde beschlossen, der Delegierten­konferenz die Annahme des Schiedsspruchs zu empfehlen.

Der Lnhali des SchieKssprucks.

Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer.

Zur Beilegung des Arbeitskampfes im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau hat, wie amtlich mitgeteilt wird, die Schlichterkammer nach zweitägigen Verhandlungen einen Schiedsspruch gefällt, durch den der tarifliche Durchschnitts­lohn der Gesamtbelegschaft im Kernrevier I vom Lage der Wiederaufnahme der Arbeit ab von 5,20 Mark auf 5,80 Mark erhöht wird. Die Lohnerhöhungen in den übrigen Kernrevieren erfolgen im gleichen Verhältnis. Die Lohn­regelung kann erstmalig zum 31. August 1928 gekündigt werden. Die Parteien hatten sich bis zum Sonnabend­nachmittag 4 Uhr über die Annahme des Schiedsspruches ru erklären.

Über die Wiederaufnahme der Arbeit und die Wiedereinstellung der Arbeiter haben die Parteien vor der Schlichterkammer eine Vereinbarung abgeschlossen. In der B e g r ü n d u n g des Schiedsspruches hat der Schlich­ter ausgeführt, daß die Tariflöhne im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau seit dem 1. November 1926 unver­ändert geblieben seien, während sie in anderen Bergbau­revieren in der Zwischenzeit eine Steigerung erfahren hätten; daß ferner die Tariflöhne anderer Berufsgruppen im mitteldeutschen Bezirk zum Teil nicht unerheblich über den bisherigen Tariflöhnen der Bergarbeiter lägen.

Für eine Neuregelung der Braunkohlenpreife.

Das mitteldeutsche Braunkohlensyndikat und das Ost­elbische Braunkohlensyndikat haben die sofortige Einbe­rufung einer sofortigen Sitzung des Reichs- kohlenverbandes und des Großen Ausschusses des Reichskohlenrates mit der TagesordnungNeuregelung der Preise für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau" beantragt.

ff Der Zentralverband der Kohlenhändler Deutschlands erklärt in einer Pressebesprechung, daß die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, die im Großhandel besten­falls 1,20 Mark pro Tonne betrage, im Kleinhandel 74 Pf. pro Zentner bei Lieferung frei Keller ausmache, also wett davon entfernt sei. große Gewinne zu ermöglichen.

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Der Reichstag wurde bis zum 22. November vertagt.

* 2cr Schiedsspruch im mitteldeutschen Bcrgarbciterstreik sch eine etwa zehnprozentige Erhöhung der Bergarbcitcr- Ane vor.

'Nach der VerLindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs im oMohleastreik beschlossen die Arbeiter die Aufnahme der für Montag.

i * Nr Reichsregierung faßte einen Beschluß, in dem sie sich Malle Abhaltung zu vieler und zu lauter Vergnügungen

, * Lic Werkstoffschau, die die Elemente der Fabrikation und « Siren zeigt, wurde von Wirtschastsminister Dr. Curtius ' Balin eröffnet.

Ktk Reparationsagent meldet sich.

Mitten in die an und für sich schon recht verwickelte W ist nun auch noch das S ch r e i.b c n des R e p^a r a - Msageuteu h i n e i n g ep l a tz t, das die Tensa- * im Reichstag bedeutete. Einmal aus einem rein chren Grunde: die Kunde davon kam nicht aus dein -Finanzministerium, an das jenes Schreiben gerichtet ^.sondern sie kam aus Newport, woraus die âuni mitt­en ungewöhnliche Erscheinung zweifellos hervorgeht, der Reparationsagent der dortigen Presse eine ent- «chende Mitteilung gemacht hat, während das Reichs- iAnzministerium eine korrektere Haltung zeigte; eine Lrel- W allzu korrekte insofern, als behauptet wird, daß nic^t Mal die anderen Kabinettsmitglieder über den Inhalt [.Weibcnâ unterrichtet waren, geschweige denn die Meie Öffentlichkeit. Das öffnete den wildesten Gerüchten Tor und mußte der Regierung Schwierigkeiten dem Neichsfinanzminister nicht unberechtigte <Mrfe eintragen.

ändercrseits liegt die Sensation in der Tatsache, dap Msch ein Eingreifen des Neparationsagenten in die JW Finanzgebarung auch dann erfolgt, wenn wirklich I Fragen über die zukünftigen finanziellen Nückwirkuu- I 6 des Schulgesetzcntwurfes, der Beamtenbesoldungs- des Liquidationsschädengesetzes usw. gestellt sind. Denn angesichts der ganzen Stellung, Die I Mmes-Plan dem Neparationsagenten eingeräumt hat, |Fragen" durchaus als M a h n ungen, wenn I Zls Befehle zu betrachten auch ohne Rücksicht I ^ formelle Berechtigung. Ein Eingreifen darf aber I Z.Mgstens formell und dem Wortlaut des Dawes- I entsprechend erst dann erfolgen, wenn die I Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden I IgtJ3 Gefahr geraten, nicht völlig erfüllt werden zu I Dafür liegt aber vorläufig um so weniger die I Veranlassung vor, als erst vor kurzem, nach Ab- I dritten Neparationsjahres, Parker Gilbert aus- I J^geitetlt hat, daß die Dawcs-VerpslrÄtungen I^Adseits prompt geleistet würden.. Die Zahlungen die Zahlungen auf Grund des Jndustrlc- aus der Verkehrssteuetsie alle sind lW-^"uahmen garantiert, die überhaupt mit den I W^breinkünften, also mit dem Reichshaushalt erst I K $u tun haben, wenn sic nicht mehr prompt für l -j(i^ Sondcrverpflichtungen sorgen. Erst dann IM die Zusatzgarantie der allgemeinen Reichs- Kraft. Dies gilt aber ebenso für die IZahlungen aus dem Reichshaushalt,. I nämlich dem Reparationsagenten die IV n der Tabak , der Bier-, der Brannt- der Zuckersiencr derart verpfändet, daß I /"Mmen zunächst einmal restlos in dre Kasten strömen, dort die VcrpfliÄ- 'gedeckt werden und erst der ü verschießende Rest Deutschen Finanzverwaltung zurückgegeben dritten Neparationsjahr sind aber an Ein- I ? diesen Steuern derart hohe Suinmen ein. I Forderungen des Neparationsagenten "suvrecheyden Msftmmungen des Dawss-Ver-

träges um weit mehr als 100 Prozent, nämlich um über 2 Milliarden, überdeckt wurden. Zum tatsächlichen Eingreifen fehlt also j e d e r A n l a ß; zu einem Schreiben mit der tatsächlich erfolgten oder angedeuteten Erklärung Parker Gilberts, die Reparationsverpflichtun- gen liefen künftig Gefahr, nicht erfüllt werden zu können, wenn die obenerwähnten Gesetze in Kraft träten, fehlt jede Berechtigung.

Aber der Reparatiousagent hat in seinen bisher er­schienenen drei Berichten überhaupt gerade nach außen hin eine überaus weitgehende Kritik an der deutschen Verfassung und Verwaltung, dem veutschen Kredit- und Wirtschaftswesen geübt; eine Kritik, die gewiß in manchen Dingen objektiv richtig und anerkennenswert war, be­sonders da die Berichte bewiesen, daß er sich mit all diesen Dingen recht vertraut gemacht hatte. Daß diese Kritik erst nachträglich erfolgte, unterscheidet sie wesentlich von dem, was jetzt geschah, gleichgültig, ob es nur eineFrage", eine Mahnung oder dergleichen gewesen ist: es ist, ein Eingreifen in das staatlich-politische Leben Deutschlands. In Deutsch-Österreich ist eS rechtens gewesen; aber der Dawes-Plan stellt ausdrücklich fest, daß die deutschen Hoheitsrechte unangetastet bleiben. Zu ihrer Verteidigung aber wird sich eine geschlossene Front jenseits allen Parteigeistes finden.

Harter GüHeâ EmgreifsK.

Besprechungen mit Dr. Köhler.

Die Denk'' / des Neparationsagenten Parker Gilbert hat tvu) wohl größere Bedeutung gehabt, als sie die ersten aoschwächenden offiziellen Darstellungen wahr haben wollten.

Sonnabend fand die angekündigte Besprechung des Reichssinanzministers Dr. Köhler mit bem Reparatious- agenten Parker Gilbert im Rrichsfinanzminiftxrinm statt. Die Verhandlungen dauerten bis nach 8 Uhr abends, führten indessen noch nicht zu einem befriedigenden Er­gebnis. Sie werden deshalb anfangs der Woche fort­gesetzt werden.

Amtlich wird dazu gesagt: Zu den verschiedenen Pressemeldungen über einen angeblichen Schritt des Ge­neralagenten 'für Reparationszahlungen aus Anlaß der zurzeit dem Reichstag unterbreiteten Gesetzesvorlagen er­fährt man, daß im Zuge der zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem Generalagenten für Reparations­zahlungen seit längerem gepflogenen Erörterungen über die F i n a n z -, Kredit- und Wirtschaftslage in Deutschland in ihren Auswirkungen auf den Dawes-Plan der Generalagent dem Reichsfinanzminister eine Darlegung seiner Auffassung über das öffentliche Finanzwesen und über die Kreditpolitik in Deutschland übersandt hat. Diese Darlegung liegt den weiteren Be­sprechungen zwischen dem Reichsfinanzminrstcr und dem Generalagenten zugrunde.

Keine unnöiLgm Isiem!

Ein Beschluß der Retchsregierung.

Das Reichskabinett befaßte sich unter dem Vorsitz des Reichskanzlers mit der Beteiligung der Mit­glieder der Reichsregierung an gesellschaftlichen Veran­staltungen während der kommenden Wintermonate. Das Reichskabinett kam zu der einmütigen Auffassung, daß die gesellschaftlichen Verpflichtungen in der Reichshaupt­stadt und darüber hinaus in vielen Teilen des Reiches ein A u s m a ß angenommen haben, das mit der wirt­schaftlichen und politischen Lage Deutschlands nicht ver­einbar ist. Sämtliche Reichsminister stimmten mit dem Reichskanzler dahin überein, daß die in der Gegenwart und der nächsten Zukunft noch der Lösung harrenden wirt- schafts- und sozialpolitischen Probleme nicht der Anlaß zur Veranstaltung unnötiger Feierlichkeiten, Gedenkfeiern und Kongressen aller Art fein sollten. In drefem G e -

0 a n r e n de r r n n e r c n E ml c h r und des Gedenkens an die Not vieler deutscher Brüder und Schwestern weiß sich die Reichsregierung eins mit dem Reichspräsidenten sowie auch mit zahlreichen anderen prominenten offiziellen und privaten Persönlichkeiten und Gremien innerhalb des Deutschen Reiches.

Die Reichöregierung kam daher zu der Entschließung, in ihren eigenen Veranstaltungen, ohne im übrigen eine würdige Repräsentation des Deutschen Reiches zu ver­nachlässigen, mehr als bisher die größtmögliche Ein­schränkung und Einfachheit anzustreben und ihre Teilnahme an seierftchen Veranstaltungen von an­derer Seite auf das äußerste Mindestmaß zu beschränken. Der Reichsminister des Auswärtigen wird auf dieser Grundlage mit dem Doyen des Diplomatischen Korps entsprechende Vereinbarungen treffen. Im übrigen wurden seitens des Reichskanzlers die aus früherer Zeit bereits bestehenden Richtlinien über die Beteiligung von Mitgliedern der Reichsregierung an Kongressen, Tagun­gen, Jubiläen, Einweihungsseiern, Gedenktagen und ähn­lichen gesellschaftlichen Veranstaltungen in Erinnerung zurückgerufen, die das Ziel haben, die Beteiligung des Kabinetts falls eine solche überhaupt erforderlich ist nur auf den in erster Linie zuständigen Reichsminister zu beschränken.

Die Reichsregierung würde es lebhaft begrüßen,

sich möglichst zahlreiche Veranstalter öffentlicher privater Festlichkeiten in Deutschland die gleichen

wenn und :

Gedankengänge zu eigen machen wollten. Insbesondere möchte sie einen guten alten Brauch in Erinnerung zu­rückrufen, wonach die W i n t e r s a i s 0 n mit dem F a st­il achtsdienstag ihr Ende erreichen soll. Jedenfalls wird die Reichsregierung von diesem Tage ab, nämlich dem 21. Februar 1928, eine Beteiligung ihrerseits an gesellschaftlichen Veranstaltungen grund­sätzlich ablehnen.

vrenßentag der Demokratischen partes.

Für Gemeinschaftsschule.

Im Sitzungssaal des Preußischen Landtags zu Berlin wickelte sich der Preußentag der Deutschen Demokratischen Partei ab. An den Verhandlungen nahmen rund 760 offizielle Delegierte teil. Der Vorsitzende, Justizrat F a l k- Köln hob in seiner Begrüßungsansprache die Aufgaben Preußens hervor, auf dem Wege zu einem einigen Deutsch­land voranzugehen. Darauf begrüßte Reichsminister a. D. Koch die Erschienenen und bekannte sich zum deutschen Einheitsstaat. Darauf legte Justizrat Falk-Köln in einem. Referat die demokrattsche Politik in Preußen seit dem letzten Jahre dar.

Nach der Aussprache wurde eine Entschließung angenommen, in der die Partei bekundet, daß sie un­bedingt eintritt für die volksverbindende, in der Verfas- sung als Regelschule gesicherte Gemeinschaft sch ule. Zur Verwirklichung dieses Ideals kann und soll sich die deutsche gemeinsame Schule an die Schulform an- schließen, die in fast allen höheren Schulen und in den Volksschulen der deutschen Simultanländer besteht.

Derwandie des marottanrschen Generalrefidenlen entführt.

Paris. Am gleichen Tage, an dem der Generalresident von Marokko die Rückreise nach Casablanca antrat, wird dir Eutsährnng von vier Mitgliedern seiner Verwandtschaft durch Allfstândistyc gemeldet. Es handelt sich um den Neffen des Gcnerntrcsidcntcn, den früheren Direktor der Ottomanischen Bank, Ives Steeg, seine Frau und das Ehepaar Maillet, eben- falls Verwandte des Gcneralrcsidcntcn. Man hofft, daß sich die vier Personen am Leben befinden und die Angreifer nur ein hohes Lösegeld erzicken wollen. In ganz Marokko herrscht große Erregung. Die Truppen von Casablanca wurden alarmiert.