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Fr Äon 709 5^^?% BrfctDf von Wif® wâr. Wke bot Bischof Hubertus zu den Jägern gekommen ist, das ist rasch erzählt. In seinen jüngeren Jahren soll er einen weltlichen Lebenswandel geführt und mit Leidenschaft dem Weidwerk gehuldigt haben. Als er nun einmal auch am Sonntag jagte, soll ihm ein Hirsch mit einem goldenen Kreuz zwischen dem Geweih erschienen sein. Da ging Hubertus in sich, tat Buße und wurde Bischof. Seine Ge-- beine, die ursprünglich in Lüttich beigesetzt waren, ruhen jetzt in einem Ardennenkloster. Sein Gedächtnistag ist der 3. November, an dem bekanntlich noch jetzt große Jagden, die berühmten Hubertusjagden, abgehalten werden. Im übrigen wird der heilige Hubertus am Niederrhein auch als Schutzpatron gegen die Hundswut verehrt.

Der Politiker als Prophet. Vor fünfzig Jahren be­reits hat in Ungarn ein Mann den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie vorausgesagt. Dieser Unglücksprophet war nicht der erste beste es war Lud­wig Kossuth, der große ungarische Freiheitsheld. Koffuth erklärte damals in seinem eigenhändig geschrie­benen politischen Testament, daß in dem Russisch-türkischen Kriege Österreich unbedingt an die Seite der Türken treten müsse. Tue es das nicht und bleibe es neutral, so werde es nach dem Siege der Russen als Belohnung für sein Wohlverhalten zwar die Okkupation Bosniens und der Herzegowina bewilligt erhalten, aber diese Okkupation werde der Monarchie zum Unglück werden und ihren Mie­dergang beschleunigen. Warum diese Prophezeiung jetzt ans Licht gezogen wird? Weil Kossuths politisches Testa­ment kürzlich dem ungarischen Parlament als kostbare po­litische Reliquie zum Kauf angeboten worden ist. Da das Parlament jedoch für den Ankauf nicht Geld genug besaß, erbot sich der aus Ungarn stammende amerikanische Film­magnat Adolf Zukor, der gerade in Budapest weilte, die Reliquie zu kaufen und die wertvolle Handschrift dem Par­lamentsmuseum als Geschenk zu überweisen. Was denn auch geschehen ist.

Verhaftung desKönigs" von Polen. Polen ist be­kanntlich eine Republik mit dem Professor Dr. Ignaz Moscicki als Präsidenten an der Spitze. Trotzdem und ohne, daß ein politischer Umsturz stattgefunden hätte, er­schien dieser Tage dicht vor den Toren von Warschau ein König, der sich auf den Thron setzen wollte und daran nur durch die nüchtern denkende Polizei,' die für seine Thronansprüche kein Verständnis zeigte, verhindert wurde. Dem König, der in den standesamtlichen Listen als Joseph Szwczyk man muß niesen, wenn man das richtig aus­sprechen will vermerkt war, ging es, wie so vielen Märchenkönigen, sehr schlecht: er ging in Lumpen gehüllt durch das polnische Land und bettelte. Aber die Bauern von Milosk, denen er sich als Majestät und als letzter Sproß uralter polnischer Königsgeschlechter vorstellte, glaubten trotzdem an ihn und zogen mit ihm, nachdem er ihnen ein mit zahlreichen unheimlichen Siegeln ge- schmücktesBeglaubigungsschreiben" vorgewiesen hatte, nach dem Schlosse Miboszka bei Warschau, das der König, da der derzeitige Besitzer sich gerade in Warschau amü­sierte, in Besitz zu nehmen beschloß, um von hier aus eine Proklamation an das polnische Volk zu erlassen. Der In­spektor des Schlosses widersetzte sich jedoch der Eroberung des Schlosses durch den mit großem Bauerngefolge er­schienenen König Joseph und ließ ihn einsperren. Als die Polizei ihn holte, verlas König Szweczyk gerade, auf einem provisorischen Thron aus übereinandergelegten Perserteppichen sitzend, die Thronrede.

Stimmen aus dem Leserkreise.

Wilt die DerSffenilichunaen unser dicker UeberWriN übernimmt die Jicb-iMjpn ♦einerlei Der- «nttooriuna; für sie bleibt auf Grund bet# 4 21 Abs. 2 des preflegefehetf in vollem Umfangt der Einsender verantworilich.1 Einsendungen, die nicht verwendet wcrvci., tynnen n chi zm ^gesandt, die Mlchnuug nicht begründet werden.

Die Abrechnung der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1925.

In seinem Aufsatz in Nr. 105 der Fuldaer Zeitung stellt Herr Dr. Danzebrink die Behauptung auf, daß sich schon aus formalrechtlichen Gründen der Herabsetzungs­beschluß von 750 Prozent auf 600 Prozent für das Rech­nungsjahr 1925 (1926 scheidet bekanntlich bei der Be­trachtung aus) nur auf die Veranlagung nach dem Er­trage, nicht aber auch auf die Berechnung der Voraus­zahlungen beziehe, die bekanntlich auf dem Umsätze auf­gebaut sind. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat sich diese persönliche Meinungsäußerung eines seiner Mit­glieder zu eigen machen wird; die Eingabe des Hand­werksamtes vom 26. 4. 1927 ist nämlich sonderbarerweise immer noch nicht beantwortet. Man wird auch gespannt sein können, zu erfahren, ob unsere Stadtverordneten zu­geben werden, daß sie bei der Herabsetzung des Prozent­satzes gar nicht auch an die nachträgliche Herabsetzung der schuldigen Vrauszahlungen gedacht haben. Geben sie dies aber zu, so werden sie damit die überwältigende Mehr­heit der Gewerbetreibenden schwer enttäuschen.

Man unterlasse also Ausführungen über den formal­rechtlichen Standpunkt, den der Nichtjurist nicht verstehen wird, und beschränke sich einfach auf die praktischen Aus­wirkungen. die sich einstellen würden, wenn das Doppelte der schuldigen Vorauszahlungen nicht 600 X 2 = 1200 Prozent, sondern 750 X 2 1500 Prozent des gemäß den ministeriellen Richtlinien und Anordnungen aus dem Umsätze (also nicht nach dem Ertrage!) zu errechnenden Eewerbesteucrgrundbctrages wäre. Herr Dr. Danzebrink sucht die Unanwendbarkeit des Satzes von 1200 Prozent dadurch zu beweisen, daß er behauptet, diejeni­gen Gewerbetreibenden, bei denen 600 X 2 = 1200 Prozent Vorauszahlungssatz weniger ausmache als 600 Prozent Veranlagungsfatz, seien erneut begünstigt. Er behauptet also, daß schon die Vorauszahlungsberechnung nach dem Satze von 750 Prozent X 2 1500 Prozent für eine Reihe von Gewerbetreibenden: eine Vergünsti­gung bedeutet hätte. Diejenigen, die 750 Prozent vor- ausgelcistet haben und 750 Prozent nachleisten sollen, werden dieser Behauptung ganz entschieden widersprechen, auch wenn 1500 Prozent Vorauszahlungssatz 600 Prozent Vcranlagungssatz nicht erreichen.

Herr Dr. Danzebrink übersieht zudem, daß in sehr vielen Fällen das Doppelte der nach seiner Auffassung schuldigen Vorauszahlung (750 X 2 = 1500 Prozent) den Veranlagungssatz von 600 Prozent nicht erreicht. Wenn daher der Magistrat schon abstreikjet, daß der Herab­setzungsbeschluß der Stadtverordneten sich auch auf die Vorauszahlungen auswirkt, so muß er zum mindesten gelten lassen, daß nicht mehr als das Doppelte der seither (also vor dem Beschluß) schuldigen Vorauszahlungen gezahlt werden darf. In diesen Fällen muß also die Be­rechnung nach 600 Prozent des Ertrages überhaupt aus­scheiden.

Der Mittelstand Fuldas muß indessen verlangen, daß die eigene Gemeinde aus der Tatsache, daß die nichtbuch- führenden Betriebe für das Jahr 1925 durch das Finanz­

amt durch Anwendung zu hoher Reinertrags^^ schnittssätze zur Einkommensteuer über Gebühr verlm, , worden sind, nicht noch einmal geldlichen Vorteil autf Das Bäckergewerbe ist z. B. für das Jahr 1925 mit % Prozent Reinertragsdurchschnittssatz veranlagt woid^ woraus sich bei einem gänzlich unrentablen Zwergs' trieb von 10 000 Jf Jahresumsatz, den man als Huna^' betrieb bezeichnen kann, schon eine Gewerbesteuer ' V 600 Prozent nach dem Erträge von 96 Ji ergeben ein solcher Betrieb zahlt bei 1200 Prozent Voraus-^ lungssatz immer schon endgiltig 72 Ji, was wahrlich tL Vergünstigung ist. Bei 1500 Prozent Vorauszahlung satz und 90 Ji Steuer wäre der Bogen gar entschj^ überspannt. Die Richtlinien des Landesfinanzamtes für 1926 sehen für das Bäckergewerbenur" noch einen Rein­ertragsdurchschnittssatz von 18 Prozent vor. Da auch j» den andere» Handwerkszweigen die Reinertragssätze er. heblich herabgesetzt worden sind, ergibt sich die Folgèrun» daß der Magistrat irre tzeht, wenn er die Ertragsvcraiu lagung, die auf die Schatzungen, des Finanzamtes juriitf- geht, als Verglcichsmaßstab für die Vorauszahlung!!« nimmt und die Behauptung aufstellt, das Doppelte Bcn 600 Prozent Vorauszahlungsberechnung nach dem Umsatz bedeute eine steuerliche Vergünstigung. Diejenigen, die die geleistete Vorauszahlung noch einmal in gleicher Höhe nachleisten sollen, denken da ganz anders. In Anbetracht der schweren Mißstimmung, die infolge der geforderte« beträchtlichen Nachzahlungen herrscht, würde der Magi­strat gut tun, sich darauf zu beschränken, lediglich 1200 Prozent des aus dem Umsatz sich ergebenden Gewerbe- steuergrundbetrages zu erheben und ble Veranlagung nach 600 Prozent vom Ertrage nur dann Hilfsweise heran­zu ziehen, wenn 1200 Prozent Vorauszahlungssatz den Ver- anlagungssatz von 600 Proz. übersteigen. Man möge auch be­denken, daß Fulda für 1927 einen Ertragssteuersatz von Hgtzs Prozent erhebt, während Hanau 380 Prozent, Marbuw ca. 350 Prozent, Frankfurt 400 Prozent, Hersfeld 500 Prozent, Gersfeld 270 Prozent und Hünfeld 240 Prozent festsetzten.

D r. W. E n s g r a b e r.

Frankfurter Theater-Nachrichten

Vom 17. bis 22. Mai.

Opernhaus: Dienstag, 7^ Uhr:Turandot"' Mittwoch, 7 Uhr:Die Jüdin"; Donnerstag, 7% Uhr: Wiener Blut"; Freitag, 7% Uhr:Ariaden âuf Naxos"; Samstag, 7% Uhr:Der Evangelimann"; Sonntag, VA i Uhr:Turandot".

Schauspielhaus: Dienstag, 8 Uhr:Der Wider- spänstigen Zähmung"; Mittwoch, 8 Uhr:Allotria"; Donnerstag, 8 Uhr:Allotria"; Freitag, 7 Uhr:Florian Geyer"; Samstag, 8 Uhr:Allotria"; Sonntag, 8 Uhr: Allotria".

Neues Theater: Dienstag, 8 Uhr:Papier mühle"; Mittwoch, 8 Uhr:Papiermühle"; Donnerstag, 8 Uhr:Papiermühle"; Freitag, 8 Uhr:Die Gefangene", Samstag, 8 Uhr:Papiermühle"; Sonntag, 3X> Uhr: Der Garten Eden", 8 Uhr:Spiel im Schloß".

Verantwortlich für die Schriftleitung: Dr. rer. pol. Karl Krömmelbein-Fulda.

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Otto Schneider -Fulda.

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Aufruf.

Der Gefangenen-Fürforqederein, der vor dem Kriege in f^ufia bestanden hit. ist neu begründet worden. Sein Zweck ist die Fürsorge für die entlassenen (gefangenen. Gleichzeitig ist der Verein der Träger der hier neu errichteten Gericht-Hilfe. Diese hat in der Hauptsache die Aufgabe, dem Gericht genaue Kenntnis über d e persönlichen Verhältnisse des Täters einer strafbaren Handlung zu verschaffen. Der Jahre«- Mitgliedsbeitrag des E> fangenenfüriorgeoereins ist auf nur 1RM. festgesetzt. Die segensreichen Zwecke des Vereins können nur erreicht werden, wenn ihm die nötigen Mittel durch zahlreichen Beitritt von Mik gliedern zur Verfügung gestellt meiden. Die Unterzeichneten bitten des­halb, dem Ver-in beizutrcten und sich in die demnächst umlaufende Liste als Mitglied-r einzutragen.

Fulda, den 10. Mai 1927.

Oberbürgermeister Dr. Antoni, Anna v. Appell, Landgerichrspräsident Dr. Beckmann, Hanau, Amtsgerichtsrat Bellenberg, Provnzial- rabbiner Dr Cahn, Amtsgerichtsrat i N. Geheimer Justiziar Diehls. Landrat Freiherr« Eagern, Bankdirektor Goebel, Msgr Domdechant Dr Leimbach. Justizobersekretär Moldfeld, Kommerzienrat Neitzert, Med-zinalrat Dr. Nobel, Nechtsa-walt Justizrat Dr. Pfeiffer, Frau Rhiel, öuperKntcnbent Ruhl, Frau Ruppert, Dompmrrer Schüler, Oberstaatsanwalt Dr. Stadtländer, Hanau, Frau Wohlgemuth.

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