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Arl-aer finzerger

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Nr. 42 1927

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- un- Haunetal »Iulöaer Kreisblatt

Redaktion und Geschäftsstelle: Mühlenstraße 1 Zernsprech-Rnschluß Nr. 989 Nachdruck der mit ©ersehenen Artikel nur mit Quellenangabe .JuWoer flnAetger"gesta«rl.

Fulda, Samstag, 19. Februar lSm«l0MN»M«IMW«M^^

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4. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichswehrminister Dr. Geßler gab im Haushaltsans­schuß die neuen Richtlinien bekannt, nach denen der Offiziers- ersatz geregelt werden soll.

* Der deutsche Gesandte in Warschau soll weitere Schritte wegen der von Polen gehandhabten Ausweisungspraxis unternehmen.

* Die Französische Kammer hat PoincarS mit großer Mehr­heit ihr Vertrauen ausgesprochen.

$ Zwischen England und der Kantonregierung steht eine Einigung über die britischen Konzessionen in Hankau bevor. fW .»w»»..»»^.. s,

Vertauschte Rollen.

Rechter Hand linker Hand man wird sich bald in den verworrenen Verhältnissen der Gegenwart gar­nicht mehr zurechtfinden können. Wer kürzlich in den Berlin-Moabiter Justizvalast in einen Gerichtssaal hin- eingeriet, in dem, 'wie der nngewöhnl-chc Menschenandrang vermuten ließ, besondere Ereignisse vor sich gehen mußten, der konnte auf der Anklagebank neben einem Journa­listen einen wohlbestallten Rechtsanwalt auf der einen und einen zwar noch nicht angcstellten, aber immer­hin doch schon amtierenden Staatsanwalts­üss e s s 0 r auf der anderen Seite bewundern, beide der schweren öffentlichen Beleidigung eines hohen Richters bezichtigt. Und Richter und Geschworene eines früheren Meineidsprozesses mußten hier als Zeugen vernommen werben, um einen Tatbestand zu klären, der sonst unter dem strengen Schutz des gesetzlichen Berufsgeheimnisses vor den Blicken einer wißbegierigen Öffentlichkeit geschützt bleibt.

Ein oder zwei Tage später und wieder sitzt ein Rechtsanwalt, seines schwarzen Talars für immer entkleidet, auf der Anklagebank. Diesmal unter der Be­schuldigung, an dem Verbrechen der Aktenbeseitigung mii- gewirkt zu haben, und er wirb, während im ersten Falle hohe Geldstrafen über die Rechtsverletzer verhängt wurden, aus ein J'ahr ins Gefängnis gesteckt. Und zum driften- w.a! sieht man einen Staatsanwallsassessor auf der Anklagebank, gleichfalls wegen Untreue im Amt zur Rechenschaft gezogen, für die er sich von seinen Gevattern mit lumpigen fünfzig Mark abfinden ließ, während diese selbst den Löwenanteil an den durch ihre strafbare Hand­lung erzielten Geldsummen an sich brachten.

In allen diesen Fällen hatte man es unzweifelhaft mit wahrhaften Justizbeflissenen zu Lun. Doch, um zu dem Schaden auch noch den Spott zu gesellen, bedurfte es, ebenfalls in dem sonst doch angeblich so Hellen Berl'n, erst einer regelrechten Entlarvung eines früheren Kell­ners, der wohl über ein halbes Jahr lang als regel­rechter G c r i ch t s a s s e f f 0 r bei verschiedenen Rechts­anwälten der Reichshauptstadt Hilfs- und Vertreterdienstc geleistet hatte, um diesem munteren Kumpan der Göttin Justitia das Handwerk zu legen. Wie pflegte man sonst auch in Juristenkreisen über die falschen Ärzte die Nase zu rümpfen und wohl auch über gestrauchelte Jünger ÄSku- laps den Stab zu brechen, wenn die Gerichte sich mit ihnen, sei es beim Vorliegen von sogenannten Kunstfehlern oder gar bei gewissen verbotenen Handlungen, befassen mußten. Der nimmer ruhendeFortschritt" der Zeit führt nun auch rcchtsbeflissene Anwälte und Assessoren in steigender Zahl vor den Kadi. Man wird bestimmt m$t zu scharf urteilen, wenn man diese Vertauschung der Rollen zwischen Anklägern und Verteidigern mit Angeklagten und Ver­urteilten als Anzeichen eines bedenklichen Niederganges in einem Berufe bezeichnet, auf dessen peinlichster Rein- erhaltung ein wesentlicher Teil unseres staatlichen Lebens beruht.

*

Riedtrl-ßnzMkhßillsizei mit Polen.

Polen lehni GsrchervManhlmMN ab.

Zur Gesamtberatung bereit.

Der deutsche Gesandte in Warschau hat dem pol­nischen Außenministerium den offiziellen Vorschlag ge­macht, gesonderte Verhandlungen über die Nusweisungssrage aufzunehmen. Das polnische Ministe­rium erklärt dazu, daß esderartige Verhandlungen leider nicht führen könn e". Die Frage des Auf­enthalts und der sonstigen Rechte von Ausländern seien durch die innerpolnische Gesetzgebung, und zwarin libe­ralerer Weise als in Deutschland", geregelt. Polen habe außerdem mit keinem Staat besondere internationale Verträge über Ausweisungssragen abgeschlossen.

Im übrigen sei Polen jederzeit bereit, die Frage des Niederlassungsrechts innerhalb der Verhandlungen über einen Handelsvertrag zu besprechen und es sei bereit, die wirtschaftlichen Verhandlungen jederzeit wieder aufzu- i nehmen. Polen lehne es aber ab, die Regelung der i Niederlassungsfrage als Vorbedingung für die Erneue­rung der Wirtschaftsverhandlungen anzunehmen, nach- ; dem man jahrelang diese Frage innerhalb der Handels- ! Vertragsverhandlungen behandelt habe.

Zu diesen offiziellen polnischen Äußerungen wird von zuständiger deutscher Seite aus die Tatsache ver­wiesen, daß allein auf dem Generalkonsulat in Kattowitz ; in einem Monat 150 Ausweisungen festgestell 1 wurden, darunter ein großer Teil Arbeiter. Im übrigen brauche die polnische Äußerung nicht so aufgefaßt zu - werden, daß nicht doch vor weiteren Handelsvertrags- : Verhandlungen dir Answeisungsfrage behandelt werden könnte. J

MiMHeMsSHÄMUMM

i Sicherungen gegen d's pGvtz^

, Ägch einer i^ bei Loarfchguec Allste Ma ^^. 02b- ;

rischen Anßenminifteriunr verössentlichieu Erkkarnug ehnt die polnische Regierung sofortige Berhaudlnngen

; nit Deutschland über die Niederlassungs- und Aus- | veisungsfrage ab, erklärt sich aber zur Wiederaufnahme ! »er Handelsvertragsverhandlungen bereit. Eine b^ : ; iondere vertragliche Bindung in der Ausweisungsfrage

iehnt die polnische Regierung mit der Begründung ab, - saß Polen mit keinem Land besondere Verträge über . Niederlassung und Ausweisung habe und daß die Rechts- Wellung der Fremden in Polen durch eine liberale innere Gesetzgebung geregelt sei. Hierzu wird von maßgebender veutscher Seite erwart:

Deutschland hat eine ganze Reihe von Handelsver­trägen geschlossen, in denen auch die Ausweisungsfragr geregelt ist. Die innere Gefetzgebuug Polens über das Freurdenrecht gibt den Nachgeordneten Behörden eine ungewöhnlich weitgehende Machtbefug­nis, die in außerordentlich zahlreichen Fällen zuun- ; au ästen der Reichsdeutschen assgeübt worden ! i^ wie auch die bekannten oberschlefischen Ausweifongs- ; falle aus jüngster Zeit beweisen. Angesichts dieser Praxis ; ist es auf deutscher Seite von Anfang an für uabe- ! dingt erforderlich gehalten worden, die Aus- weifuugsfrage im Rahmen der Niederlassungsbestim- ! mungen des Handelsvertrages mit zu regeln. Es sollte sich bei dieser Regelung nach deutscher Auffassung nicht etwa um eine ungewöhnliche Einschränkung des Rechts zu Ausweisungen, sondern nur darum handeln, ebenso wie in anderen Verträgen die in der völkerrechtlichen Praxis allgemein üblichen Kategorien von Ausweisungs­

gründen zu umschreiben. Auch j .e dies selbstvccs .blich nicht in der Form einer einseitigen Bindung Polens, sondern aus der Grundlage voller Gegen­seitigkeit geschehen.

Erst infolge des Widerstandes der polnischen Dele­gation gegen eine Behandlung der Ausweisungsfrage ist von deutscher Seite versucht worden, diesen Punkt durch besondere Verhandlungen auf diplomatischem Wege in Warschau zu regeln. Die Erklärung der polnischen Re­gierung gibt keine völlige Klarheit darüber, ob die pol­nische Regierung nunmehr der Einbeziehung der Aus­weisungsfrage in die Handelsvertragsverhandlungen zu­stimmt und nur eine gesonderte vertragliche Regelung dieser Materie ablehnt, oder ob sie nach wie vor die Aus­weisungsfrage ausschließlich der innerpolnischen Gesetz­gebung vorbehalten will. Es wird daher durch weitere deutsche Schritte in Warschau Klarheit darüber zu schassen sein, ob auf irgendeinem Wege eine befriedi­gende Regelung der AusweifUngspraxis zu erzielen ist und damit die gegenwärtigen Schwierigkeiten für die Fortsetzung der deutsch-polnischen Handelsvertragsver­handlungen beseitigt werden können. Sollte Polen jede Regelung aus diesem Gebiet ablehnen, so wäre dies der deutlichste Beweis dafür, daß es seine willkürliche Ausweisungspraxis fortsetzen will.

Polen will seinen Handelskrieg.

Der polnische Handelsminifter Dr. Kwiatkowski ge­währte einem Vertreter desSurfer Poranny" eine Unter­redung, in der er darauf hinwies, daß Polen eine Ver­längerung des deutsch-polnischen Zollkrieges nicht wünsche, wenn auch die bisherigen Ergebnisse des Zollkrieges für Polen nicht ungünstig seien. Auf die Frage, ob die pol­nische Regierung b e Absicht habe, aus die ,iain der Reichsregierung mit Sondermaßnahmen zu antworten, antwortete Dr. Kwia:kow-ki, daß die polnische Regierung potz allem aus eigener ^iAtlar'we nichts unter- H ehme n wolle, waS die HanvAsbezicyungen mit Deutschland verschärfen könnte, nur könne Polen nicht ohne weiteres und einseitig Deutschland jene rechtlichen itnb wirtschaftlichen Vorteile einramnen, die ihm auf Grund eines zukünftigen Handelsvertrages zuerkannt werden könnten.

AmerikÄmscher Mahnruf an Polen.

DasNew Dork Journal cf Commeree' schreibt in einem Leitartikel über die Schwierigkeiten der deursch- polmschen Handelsvcrtragsver Handlungen: Polen leibe unter Lein gegenwärtigen Zustand ein gut Teilmehr alsDeutschland, habe aber trotzdem auf Kosten seines Handels oft eine Deutschland aufreizende Politik verfolgt. Polen wünsche den deutschen Einfluß innerhalb seiner Grenzen im Interesse seiner poli­tischen Sicherheit auszuschalten. Jede NaLionalisierungs- polftik. die zu Massenausweifungen, Beitreibungen und jeder Art von Sonderbehandlung nicht polnischsprechender Einwohner führe, sei ganz besonders unvereinbar mit einem nützlichen und friedlichen Handelsverkehr. Solange Polen für seine so schwer errungene Unabhängigkeit fürchte und diese durch die angewandten Methoden zu schützen suche, könne der Handelsverkehr mit Deutschland nie auf einer gesunden dauernden Basis wieder hcrgestellt werden. Viele, die mit der nationalen Besorgnis eines neuen Staates in der prekären Stellung Polens in Europa sym­pathisieren, würden dessenungeachtet empfinden, daß ein wirtschaftlicher Auftchwung nur erreicht werden kann durch die Annahme des Geistes von Locarno, der das Vertrauen zu dem guten Glauben Deutschlands in sich schließe.

Auch in der Politik wird heute oft mit vertauschten Rollen gekämpft. Wer gestern noch in der O p P 0 s i t i 0 11 war, ist über Nacht an verantwortliche Stelle ge- treten- von der aus sich die Dinge, das weiß man ans vielfältiger Erfahrung, doch zuweilen ganz anders an> sehen als von der Bank der Spötter, die es leicht haben, 1Uic";^ die Seite der Dinge zu kennen, die ihner gefallt oder vielmehr nicht gefällt, um daran ihre mebi ober weniger scharfe Kritik zu üben. Wenn aber die

Nlschc Regierung sich heute hinstellt und aus ^er Angeklagten, die ihr gebührt, hinüber den Sessel des Staatsanwalts, der da-i s^hIaT ^^ Furer illiberalen, das heißt also all rückständigen, einer kulturwidrigen Frem

1° liegt hier wirklich eine Anmaßung vor â 2,'^^ ^ ^gentlich von der ganzen Wel ^LAh^^ ausgenommen werden müßte

*oH zurzeit das Gastrecht weniger -esdeltlert als gerade in der Polnischen Republik, wah- ^angmnt der deutschen Regierung gegenüber gewissen Polnpchen Elementen, mit denen uw -unser« «Pich'- «Mi«-- -WifN Äi K Ä gebracht Ware, nahezu unbegrenzt zu sein scheiw

Aber die Welt denkt auch diesmal gar nicht daran ?. po^uschev Rollenanstausch als das zu behandeln was er ist:, als eine Friedensstörung von aam ungewöhnlicher Dreistigkeit. Nicht nur, daß die Fra r zosen selbstverständlich alle polnischen Lügen und Bev leuntoungen ungesehen übernehmen, ja, wenn iraeni MögNch.nochaus Eigenem übertrumpfen, auch die groß, englische Presse leistet den Warschauer Brunnenver- glftern freundliche Sekundantendienste natürlich nM aus innerer Überzeugung von der Güte der polnischen cks^Re- sondern, weil ihr daran liegt, Deutschland als ver­meintlichem Freunde Rußlands ins Unrecht zu setzen, "t Gegnerschaft Rußlands steht im Mlt.teltz.unkt 'M

britischen Gesamtpolitik, ihr haben sich alle sonstigen <se> sichtspunkte und Erwägungen bis auf weiteres unbe­dingt unterzuordnen. Deutschland wird trotzdem seinem östlichen Nachbarn gegenüber Recht und Würde zu wahren wissen. Schon aus ©rünben der Selbstachtung kann es nicht darauf verzichten, der polnischen Lügen­haftigkeit die deutsche Wahrheit entgegenzustellen und aufrechtzuerhalten. Dr. Sy.

FeuregeSzrM des Osfizierersahes.

Der Reichswehrmmister über das Rekrutierungssystem.

Im Haushaltsausschus: des Reichstages erklärte Reichswehrminister Dr. Geßler bei der weiteren Be­sprechung des Reichswehretats, daß das bisherige Rekru- tierungssyftem absolut keinRM-rmichnichtan" sein solle. Wenn von irgendemcr Seite ein guter Vorschlag zur Rekrutierungssrage gemacht werde, so werde dieser auf das sorgfältigste geprüft werden. Augenblicklich sei dem Reichswehrmmistcrium aber etwas Brauchbareres und Bcsscryis nicht bekannt. Eines dürfe mau allerdings nicht tun: fortwährend experimentieren! Zur Frage des Offizicrersatzes gab der Minister zu, daß es in der Tat einige Regimenter gebe, die in ihren Offizierkorps verhältnismäßig viel Adlige hätten. Das habe aber seinen einfachen Grund darin, daß diese lliegimenter auS den chenlaligen Garde- und Kavallerieregimentern zusammen- gelegt worden seien.

Im übrigen werde der Offizierersatz jetzt dergestalt neu geregelt, daß alle Vormerkungen zu streichen sind.

Die mcWttiet! der Mècksreaierung

Eine nacbtrâgliche Veröffentlichung.

Der authentische Wortlaut der Richtlinien und der pro­tokollarischen Zusätze, die während der Rcgicrungsverhand- lungen alS Grundlage der Besprechungen dienten und deren Inhalt inzwischen in die Erklärungen der Reichsregierung und der Regierungsparteien aufgegangen ist, wird jetzt auf Beschluß der Koalitionsparteien veröffentlicht.

In den Richtlinien wird Fortführung der bis­herigen Außenpolitik im Sinne gegenseitiger fried­licher Verständigung. Anerkennung der Rechtsgültigkeit von Locarno sowie loyale gleichberechtigte Mitarbeit im Völker­bund festgelegt. In der Innenpolitik wird Anerkennung der Rechtsgültigkeit der in der Verfassung von Weimar begrürrdeten republikanischen Staatsform, Schutz dieser Ver­fassung und der verfassungsmäßigen Reichsfarben zugesagt, ebenso ein Vorgehen gegen alle Vereinigungen und Bestre­bungen, die den Umsturz der bestehenden Staatsform be­zwecken.

Bezüglich der R e i ch s w e h r wird deren Angehöriger die Zugehörigkeit zu politischen Verbänden aller Richiunger verboten. Außerdem soll eine Rekrutierungsord­nung erlassen werden, nach der keine verfassungsfeindlichcr Personen in die Reichswehr ausgenommen werden können

Bei den Kultur fragen ist der Erlaß eines Reichs schulgesctzes unter Wahrung der Gewissensfreiheit und bei Elternrechts in Aussicht genommen. Weiterhin wird grunb sätzliche Gleichstellung der vorgesehenen Schularten sow« Sicherung des Religionsunterrichtes gewährleistet.

Auf dem Gebiet der Sozialpolitik soll als erste: Schritt die Schaffung einer umfassenden Arbeitsschutzgesetz gebung erfolgen. Darin soll die Arbeitszeit einschließlich bei Sonntagsruhe geregelt werden. Als dringlich wird in der Richtlinien die Lerabfchiedung einer Bersicherunj