Einzelbild herunterladen
 

Vermischte Nachrichten.

Halbmast für den verstorbenen Kaiser von Japan.

Berlin. Am 7. und 8. Februar werden anläßlich der Bc- crdigungsfeierlichkcitcn für den Kaiser von Japan das Palms des Reichspräsidenten, die Reichskanzlei und die Reichsministe- rien halbmast flaggen. Am 7. Februar setzt die Reichsmarine die Flaggen aus Halbstock.

Aufklärung eines Mordes.

Bautzen. Der Mord an dem 73 Jahre alten ReiUncr und Händler August Jäger in Neukirch (Lausitz) hat durch die Er­mittlungen der Staatsanwaltschaft Bautzen und der Kriminal- abteilung Bautzen eine Aufklärung gefunden. Die Ermitt­lungen der Gendarmerie führten bald zur Verhaftung des in Neukirch wohnhaften 38 Jahre alten Töpfers Rudolf Weiß, der gestand, von Jäger bei einem Einbruch überrascht worden zu seht. Bei dem sich entspinnenden Kamps hat er den alten Mann erwürgt und in die porübcrflicßcndc Wemenitz gc warfen.

Verbannung wegen Spritfchnmggel?.

Memel. Nach einer Meldung desMemeler Dampsboots" bat der Kommandant der Memellündischen Kriegskomman­dautnr die mtmelländischcn Staatsangehörigen Wilhelm Bleu, Johann Tydecks und Richard Schaak wegen Spritschmuggels aus dem Memelgebict ausgewiesen und nach dem Bezirk Telschi in Litauen verbannt. Bley und Schaak werden außer­dem beschuldigt, im Oktober v. I. von ihrem Schmugglerboot aus zusammen mit der Bootsmannschaft zwei litauische Polizeiboote beschossen zu bähen, wobei der Führer des einen Bootes schwer verwundet worden war.

Die polnische Agrarreform in Pommerellen.

Warschau. Minister für Agrarreform Staniewicz hielt in Graudenz bei einem Esten anläßlich der Eröffnung der dorti­gen Zweigstelle der LandwirtschaftSbank eine Rede, in der er hervorhob, daß die Durchführung der Agrarreform in Pommc- roSen eine staatliche Notwendigkeit sei. Wie die Ostagentur meldet, kündigte der Minister bei dieser Gelegenheit an, daß in Pommcrcllen i n s g e s a m t 130 000 Hektar parzelliert werden würden, hiervon 84 000 deutscher und 4 6 000 Hektar polnischer Besitz. Die stärkere Heranziehung der deutschen Güter erklärte der Minister damit, daß diese im allgemeinen in Gegenden höherer landwirtschaftlicher Kultur gelegen seien und außerdem über beste Verkehrsverb indungeu verfügten. Jedenfalls lasse sich bei der Bodenparzeöicrüug Polen nur von rein wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten leiten. «

Die Vereinigten Staaten und Nikaragua.

Washington. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat dem Führer der Liberalen in Nikaragua, Sacasa, mitgeteilt, sic würde ihn nicht anerkennen, selbst wenn cs ihm gelänge, das ganze Land zu unterwerfen. Der konservative Präsident, Diaz, werde bis zu den Wahlen des nächsten Jahres als rechtmäßiger Präsident anerkannt bleiben.

Todesurteil im MordprozebMertuann.

Frankfurt a. M.. 2. Februar. (Todesur­teil im Mordprozeg Hermann.) Das hiesige Schwurgericht fällte heute nach dreitägiger Verhand­lung im Mordprozeg Hermann das Urteil:Der Kauf­mann Willi Hermann ass Offenbach a. M. wurde wegen Mordes in zwei Fällen zweimal zum Tode, wegen Mordversuchs zu acht Jahren Zuchthaus und wegen Totschlagsversuchs zu drei Jahren Zuchthaus, zusammengezogen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden dem Verurteilten auf Lebensdauer aberkannt. Die Munition und die Waffe wurden eingezogen.

Der Angeklagte hatte sich während der Urteilsver­kündung völlig ruhig verhalten und als der Vorfitzerrde ihn auf die Möglichkeit hinweift, haß er Revision ein- legen könne, fragte Hermann mit ruhiger Stimme: Kann ich gleich Revision einlegen?" Dies bejaht der Vorsitzende und der Angeklagte gibt feine Unterschrift zur Revision. Damit schloß die Verhandlung.

Letzte Nachrichten.

Zur heutigen Regierungserklärung.

vdz. Berlin, 3. Februar. (Funkm.) Mit großer Span­nung sieht man in parlamentarischen Kreisen der Regie­rungserklärung entgegen, die Reichskanzler Dr. Marx heute nachmittag für das neue Kabinett im Reichstag abgeben wird. Die Fraktionen der Regierungskoalition sind sich bisher noch nicht darüber schlüssig geworden, ob sie sich mit einer gemeinsamen Erklärung begnügen, oder selbst Redner vorschicken sollen. Zur Entscheidung über diese Frage sind die Deutschnationalen um 11 Uhr zu einer Fraktionssitzung zusammengetreten, während das Zentrum, die Deutsche und die Bayrische Volkspartei erst kurz vor Beginn der Plenarsitzung um 1 Uhr ihre Sitzungen ab­halten. Die Sozialdemokraten haben keine Fraktions­sitzung für heute mittag einberufen, da sie ihre Redner für die große politische Aussprache, nämlich die Abgeord­neten Hermann Müller-Franken und Landsberg, bereits vor der mehrtägigen Pause bestimmt haben. Wie das Nachrichtenbüro des V.D.Z. weiter hört, dürfte die Re­gierungserklärung ziemlich lang sein. Eine gemeinsame Erklärung der Regierungsparteien wird voraussichtlich nicht in Frage kommen.

Naubüberfall am hellen Tage.

Kastel, 2. Februar. Am 31. Januar 2% Uhr nachmit­tags ist auf der Landstraße zwischen Calden und Mönchs­hof ein in Obermeiser wohnender Landwirt von einem bewaffneten, maskierten Räuber überfallen und feiner Brieftasche mit Inhalt beraubt worden. Ein mit Kraft­wagen hinzukommender Ingenieur der von dem Ueber- fallenen um Hilfe gebeten wurde, wurde von dem Täter mit Erschießen bedroht. Der Täter konnte noch nicht ermittelt werden.

Schweres Autounglück.

wtb. Mühlhausen (Thüringen), 3. Februar. (Funkm.) Ein Personenauto stürzte in einer Kurve bei Neustadt in rasender Fahrt in den Straßengraben, und überschlug sich. Der Landesbauamtsinspektor Becker aus Mühlhausen brach dabei das Genick. Sein öjähriges Töchterchen wurde leicht, ein weiterer Insassen schwer verletzt.

Ermordung eines antisaschistischen Deutschen in Brasilien.

wtb. Rom, 3. Februar. (Funkm.)Popolo bi Roma" bringt die Nachricht, daß in Cantagallo im brasilianischen Staate Rio de Janeiro ein Deutscher eine Fotografie von Mussolini unter verschiedenen Bemerkungen gegen den Ministerpräsidenten zerrissen habe. Daraufhin sei er von einem Italiener erschossen worden,

Aus Heffen-Raffau und Aachbargebieten.

Merkblatt für ben 4. Februar.

SonnenansüMlg 7' Mondaufgang 0 V. Sonnenuntergang 4 Monduntcrgang 7'° R.

1871 Friedrich Ebert geb.

Frei geht das Unglück durch die ganze Erde. S ch i l l e r.

Wetterbericht.

Von Südstandinavien erstreckt sich eine Tiefdruckrinne über Nordwestdeutschland und Nordsrankreich bis zur Biscaya. Auf ihrer Rückseite dringt kältere Lust nach Mitteleuropa vor. Da jedoch bereits eine neue kräftige Zyklone südlich Islands her- anzieht, wird die Abkühlung und das damit verbundene Auf­klaren nur vorübergehend sein. Vorhersage bis Donnerstag atzend: Noch einzelne Schneefälle, später Aufklären, leichter Nachtfrost, nordwestliche Winde. Aussichten bis Freitag: Wolkig. meist trocken, nach leichtem Nachtfrost wieder wärmer, südwestliche Winde.

" Auswüchse des Reklamewesens. In letzter Zeit sind wiederholt Nachahmungen von Reichsbanknoten (soge­nannte Blüten) zu Reklamezwecken verbreitet worden. Trotz der vorhandenen Abweichungen zeigen diese Blüten, besonders, wenn sie zusammengefaltet sind, eine Aehnlich- teit mit den echten Noten, so daß es in einer Reihe von Fällen bereits Betrügern gelungen ist, sie zu Ballungen zu verwenden. Es erscheint angebracht, das Publikum, insbesondere die gewerblichen Kreise darauf hinzuweisen, daß nach § 360, Ziffer 6, St. G. B.'s die Anfertigung unb Verbreitung von Wahrenempfehlungen, Ankündigungen oder anderen Drucksachen ober Abbildungen, welche in Form oder Verzierung dem Papiergeld ähnlich sind, straf­bar ist. Das Reichsbank-Direktorium warnt daher vor Anfertigung, Verbeitung und gleichzeitig auch vor Annah­me derartiger Blüten.

Die Frist für die allgenreinc Abgabe der Steuer­erklärungen. Der Reichsminister der Finanzen hat die Präsidenten der LandeSfinanzämtcr ermächtigt, für die diesjährige Veranlagung als Frist für die allgemeine Ab­gabe der Steuererklärungen zur Einkommen,- Körper- schafts- und Umfa^fteuer einen vierzehntägigen Zeitraum festzufetzen, der zwischen dem 15. Februar 1927 und dem 15. März 1927 liegen muß. In den einzelnen Laudes- sinanzamtsbezirkcn wird die genaue Frist demnächst be- tauutgema^t werden.

Steuerermäßigung durch Erhöhung der steuerfreien Beträge. Mit dem 1. Januar 1927 sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Vereinfachung der Lohnsteuer vom 26. Februar 1926 in Kraft getreten, nach denen Anträge auf Erhöhung der Abzüge nur noch gestellt werden kön­nen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Werbuugs- kosten und Sonderleifiungen zusammen den Betrag von 40 Mar? monatlich übersteigen Die Pauschalbeträge von 20 uno 20 Mark werden also nicht mehr als selbständige Posten behandelt derart, daß schon die Überschreitung eines dieser Beträge eine Erhöhung rechtfertigte, sondern eine Erhöhung kann mit Aussicht auf Erfolg nur noch bean­tragt werden, wenn Sonderleistungen und Werüungs- kosten zusammen den Pauschalbetrag von ) Mark über­steigen. Es mag zugegeben werden, daß darin eine gewisse Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Rechts,zustande liegt, von einem Unrecht wird aber kaum gesprochen wer­den sönnen, nachdem es doch der Zweck der Pauschal­beträge ist, die^ tatsächlichen unter die BegriffeWerbungs- koften" unbSonderleistungen" fallenden Ausgaben zu dc- rüdfidjiigeu. Zu den Werbungskosten gehören vor allem die unvermeidlichen Fahrtkosten von und zur Arbeitsstelle, unter Umständen auch die Kosten für befonbere Berufs­kleidung, Werkzeuge usw., während unter den Begriff Sonderleiflungen" sämtliche Aufwendungen für die *o= Kalverficherung fallen, ferner Lebsnsversichcrungspräminl, Kirchensteuern, (Äswerkschaftsbeiträge, Aufwendungen für die Fortbildung und dergleichen. Soweit alle diese Aus- gaben den Betrag von 40 Mark übersteigen, sind die Vor­aussetzungen für einen Antrag auf Erhöhung gegeben.

Neue Luftpostgebühren. Künftig werden für Luft- Postpakete neben den gewöhnlichen Gebühren folgende cr- nräßigte Luftpostzuschläge erhoben: 1. Nach dem In­ka n d e , nach Danzig und nach Österreich für Pakete bis 1 Kilogramm 1,60 M., darüber für jedes angefangene halbe Kilogramm 40 Pf. 2. Nach dem Auslande, wenn nicht andere besonders veröffentlichte Gebühren gelten, für Pakete bis 1 Kilogramm 2,40 M., darüber für jedes angefangene halbe Kilogramm 60 Pf Die Höchst- ausdehnung für Luftpostpakete, die bisher in keiner Rich­tung 60 Zentimeter überschreiten durften, beträgt fortan 50:50:100 Zentimeter, soweit nicht nach einzelnen fremden Ländern aber auf einzelnen Luftpostlinien Ausnahmen bestehen.

Warcuhandel bei behördlichen Dienststellen. Es sei nochmals daraus hingewiesen, daß die Frage des Warcn- Handels bei behördlichen Dienststellen für Preußen durch einen Erlaß des preußischen Finanzmümters geregelt ist. Die Hauptbestimmungen sind folgende: Jeglicher Warcn- bandel durch Beamte oder Bezugsgcmemfchaften von Beamten in Diensträumen ist untersagt. Fremden Per­sonell ist jede Art von Handelstätigkeit bei behördlichen Dienststellen verboten. Ausnahmen dürfen gestaltet werden, wenn es sich um den Verlauf von Lebens- oder Genußmitteln zum alsbaldigen Gebrauch handelt in Ver­bindung mit einem durch einen selbständigen Unternehmer betriebenen Mittagstisch (z. B. bei Betrieb einer Kantine in für dienstliche Zwecke nicht benutzten Räumen von Dienstgebäuden gegen angemessene Miete, Erstattung der sonstigen Betriebskosten usw.).

Denkt an die WohltSLigkeitsbriesmarken! Als erstes Teilergebenis des Wohlfahrtsbriefmarkenverkaufs an neu Postschaltern sind der Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Rothilse loo 000 Reichsmark überwiesen worden. De: Postverkauf dauert bis zum 15. Februar. Der außerpostalischc Vertrieb der Wohlfahrtsbriefmatlen durch die Wohlfahrtsämter und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege hat vielfach bereits gute Ergebnisse ge­habt. Man darf erwarten, daß die Bevölkerung für diese moderne Art, Mittel zur Linderung der Rot anfzubrin- gen, immer mehr gewonnen wird und daß die Wohk- fahrtZbriefmarken, die bis 3 u in SO. J u y i als P 0 st - Wertzeichen gültig sind, noch reichlich Verwendung finden werden.

Dlc Ausübung veS Straßenhandels. Wie der Amt­liche Preußische Pressedienst der Antwort des preußischen SanLelSmimsters auf eine im Anschluß an einen Einzcl- fall gestellte Kleine Anfrage entnimmt, ist die Ausübung des Straßenhandels nach ben Beftimmunaen der Ge­werbeordnung während der allgemeinen Ladenschluß- zeiten grundsätzlich verboten. Ausnahmen können unter gewissen Voraussetzungen für den Handel mit siniarn Waren zugelassen werben. Nach den Berichten der W^ giernngspräsidenteu bestehen derartige Ausnahmen grgen- iviirtis nur noch in geringem Umfange.

Anträge auf Stundung, Erlaß und Niederschlagung der Hausziusstsuer sind, wie ber Amtliche Preußische Pressedienst mittetlt, nicht an den preußische»! Finanz-- minifter, sondern in allen Fällen zunächst bei den Ge­meindebehörden (Magistrat, Oemeindevorsteher usw.) zu stellen. Gegen die Entscheidung ber Gemeindebehörden ist die Aufsichisbeschiverdc gegeben, die beim Vorsitzenden des zuständigen Grundsteuerausschusses (Katasteramt) anzu- KrÜlgen ist. Beschwerden gegen dessen Entscheidung sind an den Vorsitzenden des Grundsteuerberufungsausschusses (Regierung, für Berlin Preußische Bau- unb Finanz- direktion) zu richten. Erst wenn die Entscheidung dieser Stelle erfolgt ist, kann Beschwerde bei dem preußischen Finanzminister, der endgültig entscheidet, erhoben werden.

rh. Wo soll das Geld hin? Aus Mittelstandskreisen wird uns geschrieben: Ausweislich des neuen Entwurfs für eine Fernsprechgebührenordnung will die Reichspost für etwa 65 Prozent der Fernsprechteilnehmer eine Verdoppelung, ja teil­weise eine Verdreifachung der Gebühren herbeisühren, und der Rest der Teilnehmer wird ebenfalls nicht viel besser gestellt als bisher. Wem soll denn nun die ganze Neuerung' eigentlich nützen? Nur der Postkasse, die im letzten Geschäftsjahr ohne­hin einen ganz netten Ueberschuß zu verzeichnen hatte? Ver­brauchen läßt sich schließlich alles, aber man sollte doch auch ein wenig daran denken, daß die Post den Verkehr fördern und nicht zu erschweren, mithin eine Kulturaufgabe zu erfüllen hat.

rh. Das Handwerk zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes. Der gemeinsame Sozialpolitische Ausschuß des Deutschen Hand­werks- und Gewerbekammertages befaßte sich in seiner letzten Sitzung mit dem kürzlich vorgclegtcn Entwurf eines Arbèits- fchutzgesetzcs. Nach lebhafter Aussprache kam der Ausschuß zur grundsätzlichen Ablehnung der Vorlage. In der Aussprache wurden schwere Bedenken gegen die beabsichtigte Arbeitszeit- regelung zum Ausdruck gebracht, da die Verhältnisse im Hand­werk unbestreitbar doch wesentlich anders liegen, als z. V. in der Industrie, besonders hinsichtlich der sogenannten Saison- gewerbe. Wegen der Bedeutung des Gesetzentwurfes stellte der Ausschuß deshalb einige Grundforderungen auf. Insbe­sondere wurden Sonderbestimmungen für Handwerkslehrlinge, nor allem ihre Nichteinbeziehung in die Gruppe der gewerblichen Arbeiter, verlangt, ebenso Rücksichtnahme auf Saisongewerbe sowie Gewerbe, in denen die Arbeitsbereitschaft eine Rolle spielt und die in Verbindung mit der Landwirtschaft stehen. Schließlich hielt der Ausschuß ein Verbot der Nebenarbeit der Arbeitnehmer'für nötig und trat für eine gleichmäßige Be­handlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Gesetz ein.

Fulda, den 3. Februar 1927.

Eine treue Dienerin,

Fräulein Karolina Möller, hier, Mühlenstr. 2, ist in Anerkennung ihrer 40jährigen Dienstleistung in der Familie Benedikt Trabert, hier, von dem Kreisausschuß eine Ehrengabe, bestehend aus einem Sparbuch der Kreis­sparkasse über 50 R^k gewidmet worden.

Um das Ausscheider der Stadt Fulda aus dein Kreisverband.

Der stellvertretende Regierungspräsident von Kassel, Dr. Lehmann, weilte am 1. Februar in Begleitung des Dezernenten für Kommunalangelegenheiten bei der Regie­rung, Dr. Heinrichs, in Fulda, um die Verhandlungen über die Auseinandersetzung zwischen Stadt und Land­kreis Fulda in der Ausscheidungsfrage zu leiten. Ein Er­gebnis konnte noch nicht erzielt werden. Die Verhandlun­gen werden am 10. Februar fortgesetzt.

Abgabe der Steuererklärungen.

Vom Finanzamt wird uns geschrieben:

Den Steuerpflichtigen der Kreise Fulda Md^lLoLLLâ. wird vorläufig mitgeteilt, daß für den Landesfinanzamts­bezirk Kassel die Frist für die Abgabe der Steuererklärun­gen zur Einkommen- Körperschaft- und Umsatzsteuer für die Frühjahrsveranlagung 1927 allgemein auf den 1. bis 15. März 1927 festgesetzt werden wird. Die öffentliche Auf­forderung zur Abgabe der Erklärungen wird in den Tages­zeitungen rechtzeitig erfolgen.

Die nach dem Aufbringungsgesotz ausbringungspflich- tigen Unternehmer werden in gegebener Veranlassung nochmals besonders darauf hingewiesen, daß der erste Teilbetrag der Vorauszahlungen für 1927 nicht erst zum 15. Februar, sondern schon zum 1. Februar 1927 und zwar ohne Gewährung einer Schon frist an das Finanzamt (Finanzkasse) auf Grund des zugestellten Vorauszshlungs- befcheides zu entrichten ist.

Ein gweiter Frühzug BiebersteinFulda.

Von Montag, den 7. Februar ab wird auf der Strecke BiebersteinFulda ein zweiter Frühzug eingelegt. Bie­berstein ab 7.05 Uhr vormittags; Fulda an 7.43 Uhr vormittags. Der Zug, der Werktags bis 30. April 1927 gefahren wird, hält auf allen Unterwegsstationen.

Besprechung evangelischer Schulangelegenheiten.

Der Elternbeirat der evangelischen Lyzeums bittet uns mitzuteilen, daß am morgigen Freitag, abends 8,'4 Uhr im Gemeindehause eine Besprechung von Schulangelegen­heiten stattfindet, u. a. soll Aufklärung über eine interne Schulangelegenheit gegeben werden. Alle evangelischen Eltern sind hierzu eingeladen.

Verein für Naturkunde.

In der Vorstandssitzung am 18. Januar ds. Is. wurde be­schlossen, jeden Monat eine Versammlung abznhalten. In die­sen wird in der Regel ein Vortrag gehalten, aus Sammlungen werden Naturobjcktc gezeigt unb besprochen werden, etc. Ferner tritt der Verein für Naturkunde in engere Verbindung mit dem Verein der Aquarienfrcundc zu gegenseitiger Anregung. Diese monatlichen Zusammenkünfte finden also von jetzt ab jeden zweiten Donnerstag im Monat rpr Gast­haus zum Schützen (linkes Zimmer) statt. Es wird er­wartet, daß ein reger Besuch dieser Abende die Durchführung des Beschlusses des Vorstandes ermöglicht. Nächste Versamm­lung Donnerstag, den 10. Februar.

Schülervortagsabend Hebestreit.

Am Mittwoch abend 8 llhr fand in der . Harmonie ein Schüler-Vortragsabend unter Leitung von Fräulein Hebestreit statt. Es waren nur private Einladungen ergangen und in= folgegeßen der Zuhörerkreis ein nicht allzu großer. Der Vor­tragsabend in der Harmonie war das erste Auftreten der Hebe- streit'schen Schüler in der Oeffentlichkeit. Klavier-, Eefang- unb Guitarrevorträge wechselten miteinander ab. Die Leistuu- gön waren gut. Besondere Beachtung verdienten die Klavicr- trtzgc von Frl. M. FrankenbergerImpromptu" von Schubert und dieLohengrin-Fantasie" von Wagner, die eine gute tech­nische Fertigkeit zeigten. Die Stimmest reichten für die Anfor­derungen, die an sie gestellt wurden, oft nicht ganz aus; wäre es nicht besser, gesanglich leichtere Lieder üben zu lassen? Bei den Gesangsdarbietungen zur Guitarre war der Guitarre ke­gle itung mehr Bedeutuntz zugemessen, es waren, wie das ßur Guitarre ja auch nicht nötig ist, keine Sänger und Sänge­rinnen, dagegen überraschte die in ben Guitarrestunden bei Frl. Hebestreit erworbene Fingerfertigkeit.

Hoffentlich wirb Frl. Hebestreit bei dem nächsten Vortrags­abend ihrer Schüler- und Schülerinnen einen größeren Kreis von Zuhörern zulasscn, ist es doch nicht nur für die Eltern und Freunde der Schüler, sondern überhaupt für alle Freunde der Musik eine Freude, zu sehen, wie die jungen Menschenkinder sich eifrig bemühen, etwas tüchtiges in der Mnsikansülmng w lernen, sm