N, 284 Fulda, 9. Dezember.1926
Fälligkeit und Höhe der Gerichtsgebühren.
«n büraerlichen Rechtsstreitigkeiten werden die Gebühren milder Stellung des Antrags fällig, durch den die betr. Rechtshandlung veranlaßt wird. Das bedeutet, daß die Vro z e g cb ü h r mit der Einreichung der Klage zu zahlen
hl nach streitiger Verhandlung angcordnele Bewelser- Lung s die Fälligkeit der B e w e i s g e b ü h r nach sich, väürend die u r t e i l s g e b ü h r mit der Erlassung eines naä streitiger Verhandlung ergehenden Urteils, mag dieses We Instanz erledigen oder nicht, fällig wird.
^ Gebühr für das Mahnverfahren ist bei Einreichung des Gesuchs um Erlaß eines Zahlungsbefehls zu zahlen, ^denw wird im Arrestverfahren und bei einstweiligen Ver- «iaunaen die Gebühr mit der Antragstellung des Gesuchs küllia Km übrigen werden die Gebühren und Auslagen fällig sobald eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen ist oder wenn das Verfahren durch Vergleich oder Zurücknahme seine Erledigung gefunden hat. Während die Fälligkeit nun im allgemeinen nur bedeutet, dag die Kosten berechnet und eingesordert werden können, macht das Ge- richtskostengesetz in einer Reihe von Fällen außerdem die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung der Gebühren abhängig. „ K
Im Prozeßverfahren soll z. B. der Termin zur mund- lichen Verhandlung, im Güteverfahren der Gutctermin erst bestimmt werden, nachdem die Prozeßgebuhr bzw. die Gebühr für das Güteverfahren gezahlt sind. Ferner soll der Zahlungsbefehl erst erlassen werden, nachdem die Gebühr für das Mahnverfahren gezahlt ist. Die Vorauszahlung der Gebühren braucht jedoch nicht zu erfolgen, wenn dem Klager das Armenrecht bewilligt ist, da er ,a dann von der Zahlung der Gebühren einstweilen befreit ist. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Gericht aber auch in anderen Fällen von her vorherigen Zahlung der Gebühren absehen. Es soll dies
geschehen:
1. wenn die alsbaldige Zahlung dem Kläger mit Rücksicht auf seine Vermögenslage Schwierigkeiten bereiten würde,
2. wenn eine Verzögerung ihm einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde.
Die Voraussetzungen zu 1 sind gegeben, wenn zwar kein Grund zur Bewilligung des Armenrechts vorliegt, der Kläger gleichwohl nicht genügend Barmittel zur Verfügung hat, so daß Haushalt oder Geschäft und dergl. durch die sofortige Zahlung leiden würden
Die zur Begründung des Gesuchs um Abstandnahme von der vorherigen Zahlung vorgebrachlen Tatsachen lind glaubhaft zu machen Diese Glaubhaftmachung kann durch alle Beweismittel, auch durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. In der Berufungs- oder Revisionsiustanz wird vom Vorsitzenden eine Frist bestimmt, innerhalb deren der Berufungskläger den Nachweis zu erbringen hat, daß er die von ihm geforderte Prozetzgebühr gezahlt hat. Wird der Nachweis nicht erbracht, so wird die Berufung als unzulässig verworfen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Wert bis einschließlich 20 Mark beträgt die halbe Gebühr 0,50 Mark, die volle Gebühr 1 Mark, bei 60 Mart 1 und 2 Mark,-bei 100 Mark'!,5b und 3 Mark, bei 200 Mark 3 und 6 Mark, bei 300 Mark 4,50 und 9 Mark, bei 400 Mart
6 und 12 Mark, bei 500 Mark 7,5b und 15 Mark
Die halbe Gebühr wird erhoben im Mahnverfahren und im Güteverfahren vor den Amtsgerichten. Kommt im Güteverfahren eine Einigung nicht zustande und wird in das Streitversahren eingelreten, so muß der Antragsteller die zweite Hälfte der Gebühr nachentrtünen. Wird nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Zahlungsbefehl Gütetermin bestimmt, so ist das Güteverfahren gebührenfrei, eine Vorauszahlung der Gebühr hat nicht zu erfolgen.
Die volle Gebühr ist im Prozeßverfahren erster Instanz zu entrichten, und zwar wie zu Anfang dargelegt als Prozeßgebuhr, als Beweisgebühr oder als Urteilsgebühr. Daneben kommen noch für manche Verfahren Gebühren zum Ansatz, die V» oder H der vollen Gebühr betragen, so z. B. für Arreste und einstweilige Verfügungen !4, für Pfändungsund überweisungsbeschlüfse H, für Osfenbarungseid- und Entmündigungsverfahren % der vollen Gebühr.
Wer in den Fällen der Vorauszahlung der Gebühr eine Verzögerung vermeiden will, der zahle zugleich mit der Einreichung oder Stellung des Antrags die fällige Gebühr. Gegen den Ansatz der Gebühren und Auslagen kann seitens des Zahlungspflichtigen Erinnerung erhoben werden. Hierüber entscheidet das Gericht gebührenfrei. Die Erinnerung kann sich richten gegen die Gebühren, gegen die Auslagen, gegen die Fälligkeit und gegen die Zahlungspflicht. Die Einlegung der Erinnerung ist an keine Zeit gebunden. Gegen die Entscheidung des Gerichts findet Beschwerde statt. Erinnerung und Beschwerde sind die einzigen Rechtsbehelfe des Zahlungs- pflichtigen. Der ordentliche Rechtsweg (Klage) ist ausge- i schlossen.
Friedrich Augsburger
Ein fredertzianischei Roman von Wo lfgang Marten.
38] Nachdruck verboten.
Friedrich lauschte.
Die Stimme kam ihm bekannt vor. Wer war es?
„Verzeihung! 3d) habe mich verirrt und kann mich nicht auf mein Zimmer zurückfinden."
Die Frauengestalt, die im Rahmen der Tür stand, schien zu stutzen.
Mit zitternder Stimme fragte sie: „Wer sind Sie?"
„Friedrich Augsburger!"
Da traf ihn der Lichtschein einer Lampe.
„Der Augsburger sind Sie! Kennen Sie mich noch? Denken Sie an Rheinsberg."
„Sie sind die Fürstin Leuchtenburg," sagte Friedrich, rührte sich aber nicht vom Fleck.
„Ja, Rittmeister von Augsburger. Wollen Sie nicht näher treten?"
„Verzeihung, Frau Fürstin. Ich möchte Sie nicht in unangenehme Situationen bringen. Ihr Gatte -"
"^â) bin allein. Der Fürst weilt in Wien. Mein Vater hat^mich an des Kurfürsten Hof begleitet."
Friedrich schleppte sich ein paar Schritte näher.
„Sind Sie krank, Herr Rittmeister»"
„Mir ist nicht gut, Frau Fürstin."
„Ruhen Sie sich ein wenig aus."
»Dank, Frau Fürstin. — Ich freue mich, daß ich Sie ein- vergeb?'^ Den'Tanz in Rheinsberg werd ich nie
bie Fürstin näher. In der linken Hand hielt sie eine Lampe.
Sie einmal anschauen, Rittmeister, sehen ob e noch der Alte, Frischfröhliche sind."
fi^HA I Lichtschein der Lampe ins Gesicht fiel, sah Mrocken, daß er Fieberaugen hatte und sehr blaß war. »Sie sind krank, Augsburger."
) ~n krank!" antwortete er automatisch,
25 Jahre Aobchreis.
Deutsche Nobelpreisträger. x
Der 10. Dezember ist ein zwiefacher Nobel-Gedenr/ tag: am 10. Dezember 1896 starb zu San Remo der Chemiker Alfred Nobel, der Stifter des Nobelpreises, und fünf Jahre später, am 10. Dezember 1901, wurden die von dem merkwürdigen Manne gestifteten Preise zum erstenmal verliehen. Wenn wir Alfred Nobel einen merkwürdigen Mann nennen, so ist das durchaus berechtigt. Oder ist es nicht merkwürdig und sozusagerè ein -Widerspruch in sieb". daß ein Mann, der dem Kriege
.Alfred Nobel.
neue furchtbare Hilfsmittel liefert, der das NiLrogly- z e r i n (Sprengöl) als Sprengstoff in die Technik einführt, das Dynamit, das Ballistit (ein rauchschwaches Pulver), die mit Nitroglyzerin hergestellte Schießbaumwolle und andere Explosivstoffe erfindet, im Sterben das ganze große Vermögen, das er mit seinen Zerstörungsmitteln erworben hat, für idealste Friedensund Aufbauzwecke bestimmt?
1833 in Stockholm geboren, lebte Alfred Nobel anfangs in Rußland, wo sein Vater mit Unterstützung der russischen Regierung Hüttenwerke gegründet hatte und wo seine Brüder später die Naphthaindustrie (in Baku) zu hoher Blüte brachten. Nachdem er dann in seiner Heimat Chemie studiert hatte, verlegte er seinen Wohnsitz nach Frankreich, wo er bis 1891 lebte, das er aber gekränkt verließ, weil die französische Regierung das von ihm erfundene rauchschwache Pulver nicht angenommen hatte. Den Rest seines Lebens verbrachte er an der italienischen Riviera. Sein Testament erregte nicht geringes Aufsehen: er bestimmte beinahe den ganzen Ertrag seines Vermögens, das rund 32 Millionen schwedische Kronen betrug, zu fünf jährlichen Preisen in Höhe von je 200 000 Kronen 1. für die wichtigste Entdeckung auf dem Gebiete der Physik, 2. der Chemie, 3. der Medizin und Physiologie, 4. für dasjenige in einer beliebigen Sprache verfaßte literarische Werk, das sich am meisten durch hohe, ideale Tendenz auszeichnet, 5. für das verdienstlichste und wirksamste Bestreben zur Förderung allgemeiner Brüderlichkeit, Aufhebung und Verminderung der stehenden Heere und Errichtung schiedsrichterlicher Tribunale zwischen den verschiedenen Staaten. Die vier ersten Preise verteilt die schwedische Akademie, den fünften das norwegische Parlament. Unter denen, welche den Nobelpreis in M^.Jjto ÄMM'W haben, stehen die Deutschen an erster Stelle, deutsche Forscher und Gelehrte, deutsche Dichter und Schriftsteller. Als die Preise am 10. Dezember 1901 zum erstenmal verliehen wurden, erhielt Röntgen den Phyfikpreis und Emil von Behring, der Entdecker des Diphtherieserums, den Medizinpreis 1902 fiel der Chemiepreis an Emil Fischer in Berlin, der Literaturpreis an den Historiker Theodor Mommsen. Die Schriftstellerin Berta von uttner war die erste Deutsche, die — für ihr berühmtes Buch „Die Waffen nieder!" — den Friedenspreis erhielt. Unter den großen Dichtern unserer Zeit, die mit dem Literaturpreis bedacht wurden, ist eine der markantesten Erscheinungen Gerhart Hauptmann. Sooft auch der Nobelpreis verteilt wurde — immer waren auch Deutsche unter den Preisträgern.
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Sie hätte so gern noch länger mit ihm gesprochen, aber sie fühlte, daß er sich nur mühsam aufrecht halten konnte.
„Gehen Sie, Augsburger. Ruhen Sie sich aus, und morgen kommen Sie zu mir und erzählen mir, welch eigenartiges Schicksal Sie nach Dresden verschlagen hat."
Herzlichkeit, vielleicht noch etwas mehr klang aus ihren Worten.
Sie reichte ihm die Hand. Dann schleppte sich der Augsburger aus dem Saal, dem Vorzimmer zu den Räumen der Fürstin.
Als er wieder auf dem Gange ist, faßt ihn mit einem Male ein banges Gefühl. Er späht scheu nach rechts und links. Ihm ist, als ob einer in seiner Nähe ist. Ein Feind, der ihn vernichten will.
Plötzlich bleibt er stehen. Er weiß nicht, soll sr rechts oder links sich wenden.
Ein Schatten huscht über den Gang.
Augsburgers Fuß stockt. Er beißt die Zähne zusammen.
„Schurke!" ruft er.
Ein heiseres Lachen antwortet ihm.
Weiter schleicht er sich. Kaum kann er sich halten. Die Füße wollen den Dienst versagen.
Erschövst bäU er inne.
Nah und Zem.
O Mik 166 000 Mark Schulden flüchtig. Der Kaufmann Max Reichardt, der Inhaber einer Zigarrenhandlung in Hinterlassung einer Schuld von 80 000 bis Mark flüchtig geworden. Er hatte von einer Anzahl Fabriken Tabakwaren erhalten, sie aber nicht bezahlt. v Doppelmord wegen fünf Mark. Eine entsetzliche Bluttat ereignete sich in Himmelhartha bei Wechselburg, ^-er 20jährige Knecht Walter Stopp aus Waltersdorf erschlug die 30 Jahre alte Frau Dulius, deren Mann in Amerika lebt, und ihr 3^jähriges Söhnchen. Der Bursche hatte von der Frau 5 Mark verlangt, um eine Restschuld für sein Fahrrad bezahlen zu können. Als er das Geld errett, schlug er in der Wut auf die Frau los. Der Mörder, bei dem man einen Geldbetrag von 60 Mark fand, wurde auf dem Bahnhof Narsdorf verhaftet Und der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugeführt.
O Ausbreitung des Dortmunder Schulstreiks. Die evangelische Elternschaft in Bochum hat in einer Versammlung, nachdem sie auf ein an den preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung abge- sandtes Telegramm mit der Aufforderung auf Entfernung des dissidentischen Schulrates keine Antwort erhalten hatte, beschlossen, am Donnerstag ebenfalls in den Streik zu treten. Auch Herne, Gelsenkirchen, Wanne-Eickel und Wattenscheid haben sich bereits für den Schulstreik ausgesprochen.
O Schwere Bluttat. Der Arbeiter Jansen in Aachen, der wegen gefährlicher Körperverletzung seines Bruders zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hatte am Nachmittag des Tages der Verurteilung mit seinen Eltern, mit denen er wegen seiner Frau in Unfrieden lebte, eine blutige Auseinandersetzung. Er schlug seinen 76jährigen Vater mit einer Flasche auf den Kopf und schlug sodann mit einem Stuhl auf den Vater und die 70jährige Mutter solange ein, bis beide regungslos liegenblieben. Hierauf stellte er sich der Polizei. Diese fand die Mutter tot auf und schaffte den Vater, an dessen Aufkommen gezweifelt wird, in ein Krankenhaus.
O In der Notwehr getötet. Ein Pole wurde von seinen Wirten in Deutsch-Oth (Lothringen) vor die Tür gesetzt, da er die Hausfrau belästigt hatte. Er kam aber wieder und bedrohte die Frau. In der Verzweiflung goß sie dem Eindringling heißes Fett über den Kopf und erschlug ihn dann mit einem Hammer.
O Die Familicntragödie auf Gut Lochow. Aus dem Gut Lochow bei Züllichau hatte nach einem Streit Udo von Leckow seinen Bruder durch einen Schuß schwer verletzt und sich dann selbst trschossen, nunmehr ist auch der Schwerverletzte gestorben.
O Newyork im Schnee. Zum ersten Male seit 15 Jahren hat Newyork einen außergewöhnlich starken Schneefall zu verzeichnen. Der Schnee liegt 614 Zoll hoch. Gleichzeitig wurden Newyork und die Ostlüste von einem eisigen Sturm heimgesucht. Dem Blizzard sind vier Menschenleben zum Opfer gefallen. Der Verkehr in der Stadt ist gestört. 10 000 Arbeiter wurden beordert, um die Brücken und die Hauptverkehrsadern vom Schnee freizumachen und die Lebensmittelzufuhr ausrechtzuerhalten.
0 Schwere Stürme in Ungarn. Die schweren Stürme, die in Äestungarn und der Slowakei mit Wen und Ungarn vom Westen abschnitten, gingen bei ihrem Wciter- dringen gegen das ungarische Tiefland zu sonderbarerweise in Spiralform um Budapest herum. Erst als die Züge ausblieben, merkten die Budapester überhaupt, was sich ereignet hatte. 7
Q Drei . Kinder auj einer Eisscholle erfroren. Eine neue Kälteperiode bat in Norwegen eingesetzt. Bei Oslo liegt der Schnee 30 bis 40 Zentimeter hoch. In Röros, an der schwedischen Grenze, wurden 37 Grad Kälte gemessen. Drei Kinder, die aus dem Eise in der Näh. von Drontheim spielten und nicht aus die Strömung achteten, trieben auf einer großen Eisscholle aufs offene Meer hinaus. Ihre Hilferufe wurden nicht gehört. Als man sie auffand. saßen sie erfroren auf der Eisscholle.
O Rttsendiebstuhtc auf dem Bahnhof Metz-Saal an. Die Diebstähle an Eisenbahngut sind aus beut großen Güter bahnhof von Metz Sablon an der Tagesordnung Nach ^cr ger chtlichen Aburteilung einer achtköpfigen Diebesbande, die sich aus Eifenbähnbeamten und aebeärn zu- ammenfet'te, pachten einige der Verurteilten der Pc zei weitere Angaben, die die Einleitung eines neuen Riesen- 'trafprozesfes erforderten, der 38 weitere Eisenbahnbeamte und -arbeiter vor die Schranken des Gerichts führen wird. Richt weniger denn 297 Diebstähle werden ihnen zur Last gelegt. Jeder der Beteiligten erbeutete auf eigene Faust und stahl, was ihm für feine Bedürfnisse gerade geeignet erschien. In der Hauptsache handelt cs sich aber um LebeuSurttros. Kr-id,,nns^ücke. Stolle. Wem und Tabak.
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Da verlöscht das Licht, wie wenn es ein Windstoß aus- geblasen hätte.
Friedrich Augsburger fühlt, wie ihm einer das Messer in die Brust stoßen will.
Da schrei! er auf unb wehrt sich mit letzter Kraft. Die Gestalt flieht.
Das Messer ist nur leicht in die Schulter gedrungen. Per Augsburger aber bricht vor Schwäche zusammen.
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Auf Warnshausen.
Die sechs Schwestern Metzingen waren nicht nach Berlin zurückgekehrt. Auch als der Winter vorüber war, blieb alles beim alten.
Das harte Leid der Liebe, das ihre Herzen getroffen, hatte das Band zwischen ihnen noch stärker werden lassen.
Die Zeit vernarbt alle Wunden. Die Schwestern wurden wieder fröhlich, fröhlicher als sie es je gewesen waren, denn sie trugen eine köstliche Erinnerung in sich.
Aber ihre Freude war still und milde. Sie magst sich nicht stark an's Licht, denn eine von ihnen litt noätt unsagbar.
Marlene!
Sie, die immer mehr zum strahlend-schönen Weibe heranreifte, konnte ben Rittmeister nicht vergessen.
Sie kämpfte verzweifelt um den Frieden der Seele. Ihre Augen wurden von Tag zu Tag schwermütiger.
Anneliese, die Jüngste, die mit einer, fast wehetuenden Zärtlichkeit an Marlene hing, sah Tag um Tag der Schwester Leid.
Sie hatte selbst noch nicht überwunden. Vor dem furchtbaren Weh aber, das Marlene in sich trug, erschien ihr Leid ihr klein.
An einem milden Februartage sprach sie mit Marlene.
„Marlene," sagte sie innig und umschlang die Schwester. „Ich kann nicht mehr mit ansehen, wie du dich quälst. Laß dir helfen. Ich bin dir so gut und hab' dich um dein Glück
betrogen.
(Fortsetzung folgt.)