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Vtr. 232 — 1926
Preußen und das Hohenzollernhalls
Vergleich mit den Hohenzollern.
über den von beiden Seiten jetzt unterzeichneten neuen Vertragsentwurf zur Regelung der Besitzverhälinisse zwischen dem Staat Preußen und Der früheren Königs- familie wird noch amtlich gemeldet:
Zwischen der preußischen StantSrcgicrnng, vertreten durch den Finanzministcr, und den Bevollmächtigten der Hauptlinie und der Nebenlinie des Hauses Hohenzollern wurde am 6. Oktober abends ein Abänderungs- und ein Zusatzvertrag zu dem Vertrage vom 12. Oktober 1925 abgeschlossen.
Es werden dann im einzelnen die Änderungen gegenüber dem vorjährigen Vertragsentwurf ausgeführt. Die Hauptlinie der Hohenzollern gibt auf die Schlösser und Gärten Bellevue, Babelsberg, Königswusterhausen mit Inventar, mehrere Wubgrunbfiücfe, Güter und Forsten im Umfang von 90 000 Morgen. Als Barentschädigung erhält Die Hauptlinie 15 Millionen Mark statt wie früher vorgesehen 30 Millionen.
Die Nebenlinien (Karl- und Albrechtlinie), die nach dem vorjährigen Vertrage ihren gesamten Grnndbesitz behielten, geben nunmehr dem Staat insgesamt 47 000 Morgen, und zwar die Albrechtlinie 20 000, Die Karllinie 27 000 Morgen ab.
Diese Vereinbarungen entsprechen den Bestimmungen des sog. Komproitttßgesetzentwurfes der R e i ch s r e g i e - rung nach dem Beschluß des Reichstages in Der zweiten Lesung. Die Hauptlinie hätte nach Diesem Entwurf voraussichtlich 200 000 Morgen Land und Forsten und eine Barentschädignng von 6—7 Millionen Mark erhalten. Die Hauptlinie behält nach dem Abänderungsvertrage 250 000 Morgen, überläßt aber zum Ausgleich für das Mehr dem Staat Schloß und Park Bellevue, Da sie nun 15 Millionen in bar erhält, überlässt sie zum Ausgleich dem Staat Schloß er wäh nten
an Preußen fallt.
Von dem gesamten beschlagnahmten Vermögen verbleiben Dem Staat: Die Kronschlöffer mit Dem historischen Mobiliar und den Gärten, einschließlich Bellevue und Babelsberg, Die Kunstwerke in den Berliner Mitseen und' die Schackgolerie in München, die Kroninsignien, die Verfügung über das Hvhenzollernmuseum, die Hausbibliothek und das Hausarchiv nach Maßgabe besonderer Bestimmungen, Die Theater mit Dem Theaterfundus, rund 250 000 Morgen Land und Forst, fast sämtliche Haus- grundstücke in Berlin und in Potsdam und die Kronfidei- kommißrente.
Der Abänderungs- und Zusatzvertrag soll unverzüglich dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Die Abfindung.
Zu dem erzielten Vergleich wird uns von parlamentarischer Seite geschrieben:
Schon einmal war, im Oktober 1925, ein derartiger Vergleich abgeschlossen worden, der aber schließlich von Regierungsseite im Hinblick aus die R e i ch s r e g e l u n g zurückgezogen wurde. Damals wollte das frühere Königshaus auf allen staatlichen wie auf den als „zweifelhaft" bezeichneten Besitz im Gesamtbetrag von rund 570 Millionen Mark verzichten, dazu auf einen Teil des Privatbesitzes, besonders auch an Kunstschätzen, in
Der ru^fisch-liiauische Vertrag.
Der Inhalt des Abkommens.
Aus der Moskauer,^swestija" erfährt man jetzt den Inhalt des Ende September abgeschloffenen russisch-litauischen Freundschaftsvertrages, der in den letzten Tagen die europäische Lffcntlichkeit stark beschäftigt hat. Die Sowjetunion und die Litauische Republik verpflichten sich danach gegenseitig, unter allen Umständen die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Gegenseite zu achten. Jede der beiden vertragschließenden Seiten verpflichtet sich weiterhin, sich aller aggressiven Handlungen gegenüber der anderen Seite zu enthalten. Sollte eine der vertragschließenden Seiten ungeachtet ihres friedfertigen Verhaltens von einer oder von mehreren dritten Mächten ange- «risfen werden, so verpflichtet sich die andere der vertragschließenden Seiten, die eine oder die mehreren dritten Mächte in ihrem Kampf gegen die überfallene vertragschließende Seite nicht zu unterstützen. Wenn dritte Mächte untereinander ein politisches Abkomnien treffen, dessen Spitze gegen eine der vertragschließenden Seiten gerichtet ist, wird die andere vertragschließende Seite einer sulchen Koalition nicht beitreten. Sollte cs zwischen den beiden vertragschließenden Seiten zu einem Sonflifte kommen, so erklären sich beide Seiten mit der Ernennung einer S ch l i ch t u n g s k v m m i s s i v n einverstanden, wenn es nicht gelungen sein sollte, den Konflikt auf diplomatischem Wege beizulegen.
Der Vertrag enthält zwei Anhänge, und zwar er- klärt im ersten Litauen, daß es seinen Verpflichtungen gegenüber Dem Völkerbund treu bleibe; von Dieser Erklärung nimmt Rußland Kenntnis. Jur zweiten Anhang wird festgesetzt, daß dasjenige Abkom- men, das zwischen Polen und Litauen eines Tages bezüglich ihrer Grenze geschloffen wird, von Sowjctruß- -land automatisch beftätiat werden wird.
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zul-a- und Haunetal »Iulüaer Kreisblatt
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den,Dank« usw. beträgt -ir Äkiirytfk OJO JBL, für auswärtige Kustraggeber OJÖ UL, für Mt Reflamtyilt 0.90 M. u. â «atota 0.15 UL,
Fulda, Freitag, 8. Oktober
einem weiteren Betrag von rund 300 Millionen. Zuge- sprechen wurden ihm durch den Staat an Land- und Forstbesitz etwa 42 Millionen, an Nutzgrundstücken, Schlössern und Gärten etwa wi Millionen, Kapitalien und sonstige Werte mit 18 Millionen und schließlich eine Barabfindung für Verzicht aus die Privatbesitztümer mit 6—7 Millionen. Die Schlösser Bellevue, Babelsberg unD das Palais des alten Kaisers Wilhelm stellten allein einen „Wehrbeitragswert" von über 70 Millionen dar, an wirklichen Eriragsobjekten blieben 85 Millionen.
An Landbesitz erhält die Hauptlinie der Hohenzollern jetzt nach dem neuen Abkommen 250 000 Morgen statt 200 000, weil sie auf Schloß Bellevue verzichtet; die beiden Nebenlinien haben jetzt auf jufammeu 47 000 Morgen verzichtet, erhalten gegen früher 180 000 Morgen also nur noch 133 000. Bei einem ersten noch früher, nämlich 1920 abgeschlossenen Vergleich sollte das ganze Haus insgesamt 510 000 Morgen erhalten, jetzt nur noch 383 000. Damals hatte der Finanzmiiiister Tr. Südekum eine Barabfindung von 30 Millionen bewilligt, jetzt betrügt diese 15 Millionen gegenüber 6—7 Millionen des zweiten Vergleichs; Dafür erhält aber der Staat Schloß und Park Babelsberg sowie Grundstücke in Potsdam und Berlin, die 1925 noch dem Hohenzollernhause zugesprochen worden waren. Bellevue und Babelsberg gehen also jetzt in Staatsbesitz über, nicht aber das "Kaiser-Wilhelm- Palais Unter den Linden in Berlin, das vom ehemaligen Königshaus aus Gründen Der Tradition nicht hingegeben wurde. Es wird aber wie schon bisher Museum bleiben und der Staat hat ein Vorkaufsrecht aus das Palais.
Die Rechtslage ist nun so, daß zwar ein Re ichs - gesetz über Die Fürstenabfindung theoretisch diesen Vergleich umstoßen könnte, ebenso wie ja beabsichtigt war, frühere Gerichtsentscheidungen für ungültig zu erklären. Wahrscheinlich wird beides in einem Neuentwurf der Reichsregierung vermieden, besonders, da auch die preußische Regierung von der Erwägung ausging, lieber auf Ansprüche zu verzichten, die das vorausgesehene Reichssondergericht doch abgelehnt hätte. Dadurch würden besonders die Streitfragen Öls und Flatow-Krojanke endgültig aus der Welt geräumt sein. Es soll endlich Schluß gemacht werden mit diesem Streit, der zu so äußerst unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt hat, eine zweimalige Volksbefragung erzwang und viel des Häßlichen aufrührte. Einerseits hat sich gegenüber dem zweiten Vergleich das Hohenzollernhaus jetzt zu weiterem Nachgeben entschlossen; aber auch der Preußische Staat hat Interesse daran, daß endlich eine Klärung der Rechtslage eintritt. Immer ist ein Vergleich besser als ein Prozeß — und es würden viele Prozesse geworden sein! Dabei ist der Vergleich für den Staat nicht als „mager“ zu bezeichnen: was die Hohenzollern behalten, wäre als unzweifelhaftes Privateigentum zu betrachten.
Der allergrößte Teil jener Frage, die im Fühjahr uud Sommer dieses Jahres die Gemüter so heftig bewegte ind zu überaus ernsthaften innerpolitischen Folgen führte, üe Frage der Fürstenabfindung, soll jetzt aus der Welt geschafft werden durch den Vergleich, den der Bc^us- iragte des Hohenzollernhauses, Herr v. Berg, und der ) r e u ß i s ch e.F i n a n z mini st er — vorbehaltlich De^ Genehmigung des Preußischen Landtages — abgeschlossen haben. An dieser Genehmigung ist kaum zu zweifeln, da »ie D e u 1 s ch n a t i 0 n ä l e n , wie von gut unterrichteter Stelle mitgeteilt wird, den Vergleich ebenfalls airnehmen werden und von den Tozialdemokratcn eine direkte Ablehnung nicht zu erwarten ist, eine solche am Endresultat auch nichts ändern würde.
Thoiry vor dem Auswüchsen Ausschuß.
Ein Referat Dr. Stresemanns.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat unter dem Vorsitz des Abg. Hergt (Dtn.) zusammen. Am Ein- gange der Beratungen stellte der Vorsitzende fest, daß sich aus Genf und Thoiry neue Aufgaben für die weiteren Arbeiten des Auswärtigen Ausschusses ergäben.
Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann behandelte in ausführlichen Darlegungen die allgemein- Politische Situation nach der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund und den Verhandlungen in Genf und Thoiry. Die damit zusammenhängenden Spezialfragen finanzieller und wirtschaftlicher Natur können nach Mitteilung deS Ministers erst gründlich erörtert wrrdxn, wenn die Vorbereitung in dieser Hinsicht durch Fortsetzung der schwebenden Verhandlung weiter vorgeschritten sein werde, waS voraussichtlich in kürzester Frist der Fall sein werde. Es wurde daraufhin eine besondere Sitzung des Ausschusses für die zweite Hälfte des MonatS in Aussicht genommen.
An die Rede des Reichsministers des Auswärtigen schloß sich eine längere Aussprache. Abg. Graf Westarp (Dtn.) wies dringend darauf hin, daß Deutschland in finanzieller Hinsicht mit der größten Vorsicht operieren müsse, da es als verarmtes Land keine größere Belastung tragen könne. Rach ihm nahm Abg. Dr. Dernburg (Dem.) das Wort, der die auswärtige Politik der Reichsregierung billigte. Für die Sozialdemokraten sprach der Abg. Müller-Franken der Reichsregierung die Zustimmung zu ihrer Haltung in der auswärtigen Politik aus. Dasselbe taten für das Zentrum Abg. Raas und für die Deutsche Volkspartei Abg. Dauch. Nach mehrstündiger Beratung vertagte sich der Ausschuß auf den 8. Oktober zur Besprechung der Germers- Heimer Vorgänge.
3. Jahrgang
Meine Zeitung für eilige Leser
♦ Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages sprach NelchS- außettmintster Dr. Slreseniann »bet Die Verhandlungen von Gens und Thoirv.
♦ Durch ein Rundschreiben des ReichsarbeilsmintsterS werden die Bedingungen dafür geschaffen, den ausgesteuerten Erwerbslosen Hille zu bringen. ,
♦ Ter neue Vergleich über die BestyveihSlinisie zwischen Preußen und dem Hohenzollernhause hat alle Aussicht, im Landtage angenommen zu werden.
* Die letzten noch sehtenden Schmuckstücke von dem Raube des Berliner Fuwelendiebes Spruch sind nunmehr Herbeigeschasst. so daß nichts mehr fehlt.
Die Angelegenheit Geeckt.
Der Reichskanzler beim Reichspräsidenten.
Tie Entscheidung DeS Reichspräsidenten über das Ab- schikdsgesuch des Geucralobcrsteii von Tceckt steht unmittelbar bevor. Der Neicholanzler ist nach Berlin zurückgekehrt und hat sich mit dem Reichspräsidenten in Verbindung gesetzt. Wie versichert wird, hat sich das gesamte Reichs;
mit Tr. Geßler solisarrfch erklärt, so daß nicht
kabinett
daran zu zweifeln ist, daß der Reichspräsident das Abschiedsgesuch des Generals von Teeckt genehmigen wird.
Als aussichtsreichster Kandidat, Nachfolger Seeckts zu werden, wird General Reinhardt genannt, der Führer des Gruppenkommandos II in Kassel ist. Daneben werden die Warnen der Generale v. Haack, Hasse und Heye genannt.
Ein Koburger Prinz in der Reichswehr
Wie verlautet, ist Erbprinz Johann Leopold von Sachsen Coburg und Gotha als Ossiziersanwârter in das Reichswehr-Infanterieregiment Nr. 14 eingetreten. Prinz Johann Leopold hat sich zu der gesetzlich vorgesehenes Dienstzeit in der Reichswehr verpflichtet.
Hilfe für d e amefieuerien ElVerdSlosen
Reue Grundsätze des Reichsarbeitsministeriums. ■ 1
Aach Abschluß wiederholter Verhandlungen hat der Reichsarbeitsminister in einem Rundschreiben an die Länder die Grundsätze über die Hilfe für ausgesteuerte Erwerbslose mitgeteilt. Danach werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die ausgesteuerten Er- werbslosen, soweit sie der öffentlichen Fürsorge bedürfen, eine gleich hohe Unterstützung erhalten wie die n n 1 erstützten E r w c r b s l 0 s e n. Durch enges Zusammenwirken der Fürsorgestellen mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen und durch verstärkte Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung wird sichergestellt, daß den ausgesteuerten Erwerbslosen, soweit irgend möglich, A r beit Der«' mittelt wird. Die Bezirlssürsorgcverbände, denen dies Unterstützung ausgesteuerter Erwerbsloser obliegt, erhält ten hierfür vom Reiche Beihilfen in Höhe von 50 % des' Unterstützungsaufwandes. Tie ursprünglich gedachte Be- schränkung der Maßnahme auf Bezirke mit besonders hohen Erwerbslosen- und Ausgesteuerteuziffern ist ausge- geben worden. *
Oer Femeausschuß in München.
Die Rolle der bayerischen Einwohnerwehr,^
Vom Femeausschuß des Reichsiags wurde der AugS-^ burger Oberstaalsauwalt Kraus vernommen, zu Dessen Aufgabe die Bearbeitung des Mordsalles Hartung gehörte. Die' gegen Krans unD seinen Mitarbeiter Kricck erhobenen Vorwürfe gehen dahin. Die Verfolgung von fünf verdächtigen Personen — Mitgliedern der Einwohnerwehr — la; betrieben- Hastbejehle wieder ansqehoden zu haben, spielte dabei eine Autofahrt der beiden
und vorzeitig die ! Eine graste Rolle iP..... —........ — . .
Siaatsauwälie aus Breslau von Augsburg nach München gerade zur kritischen Zeit, und zwar hat der damalige Mudent und heutige Rechtsanwalt Gademann diese berde» LiaatS^ ailwälte in einem Auto in Augsburg abgeholt und> m M chew beim Justizministerium abgeliesert. Kraus bekundete die.i^ daß der von ihm und Staatsanwalt ^neck gefaßte Bel u kÄ die Haftbefehle gegen die âsch'stdlgten aufzuheben schon 0« der gemeinsamen Reise nach München gesagt worden set. G^ habe Dr. Gademann gegenüber ««lugert. da« unnonge Vrr baitunaen große Weiterungen nach lief) ziehen konnten, Kraus erklärte weiter daß die Bitte Dr. Gademanns, ,m Auto 8« memichasllich nach München zum Fustizmimiterlum zu lahren, in Bubeiracht der damaligen Zeiten Nichts Anssalltges getobt habe zumal er der Meinung gewesen ie>, dag Gademann von, MiuistertuM geschickt worden sei. Es habe weiter ieggestaM