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Zul-aer Mzeiger

SÄÄÄÄSSÄ Tageblatt für Rhöa lmö Vogelsberg

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Nr. 147 1926

Hulda, Donnerstag, 1. Juli

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3. Jahrgang

Kutisker und Weber verurteilt.

Zwei Rechissprüche-

Zuchthaus für Kutisker.

§ Berlin, 30. Juni.

Im Kutisker-Prozetz wurde folgendes Urteil verkündet: Der Angeklagte Iwan Kutisker erhält fünf Jahre Zuchthaus, vier Millionen Mark Geldstrafe und zehn Jahre Ehrverlust, der Angeklagte Holzmann l^ Jahre Gefängnis; außerdem wird gegen ihn Haft­befehl erlassen, weil er geflüchtet war. Die Angeklagten Grieger, Blau, Blei, Alexander Kutisker und Grobe erhalten je sechs Monate Gefängnis; ihnen wird eine Bewährungsfrist von drei Jahren zugestanden. Die Unter­suchungshaft wird in Anrechnung gebracht.

In der Begründung des Urteils führte Amtsgerichtsrat Dr. Ahlsdorfs aus, daß die Preußische Staats­bank durch die betrügerischen Maßnahmen Kutiskers um 14,3 Millionen Mark geschädigt worden sei, von denen nur vier Millionen wieder herbcigeschafft werden konn­ten. Der Betrug sei in der Hingabe völlig wertloser Wechsel zu erblicken. Da der gesamte Wechselverkehr mit Kutisker als ein Ganzes anzusehen sei, müsse auch eine fortgesetzte betrügerische Absicht angenommen werden. Den größten und dreistesten Schwindel habe Kutisker mit dem Hanauer Lager begangen, das einen Wert von 600 000 bis 700 008 Mark gehabt, von Kutisker aber der Staatsbank gegenüber mit 10 bis 12 Millionen Mark bewertet worden sei. Der Vor­sitzende begründete dann noch kurz die Frage der Straf­zumessung bei den einzelnen Angeklagten.

Sämtliche Angeklagten mit Ausnahme der Freigesproche­nen haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

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Ende des Spritprozeffes.

Jm Berliner Spritweberprozeß verkündete das Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte Kriminalkommissar a. D. Peters erhält zwei Jahre drei Monate Gefäng­nis und 2000 Mark Geldstrafe, der Angeklagte Krim. Aff. a. D. fiel) ex zwe. Kiouatc Gefängnis und 300 Mark Geld­strafe, der Angeklagte Herman Weber, eine Gesamt- strafe von einem Jahr neun Monaten Gefäng­nis und 20 000 Mark Geldstrafe, der Angeklagte Heinrich Weber ein Jahr Gefängnis und 5000 Mark Geldstrafe, die Angeklagten Gebrüder S i m k e sechs Monate Gefängnis, der Angeklagte Halfmann zwei Monate Gefängnis und 3000 Mark Geldstrafe: der Angeklagte Dr. Cantrop wurde freigesprochen. Die empfangenen Be stechungsgewer in der Gesamthöhe von 21 000 Mark wurden als für die Staatskasse verfallen erklärt. Den Angeklagten wird die Untersuchungshaft angerechnet. Die Haftbefehle werden aufgehoben gegen Peters, Hermann Weber, Robert Simse und Dr. Cantrop.

In der Urteilsbegründung wurde u. a hervorgehoben, daß das Gericht die Persönlichkeiten der Angeklagten und die Aeitverhälmiffe, aus denen ihre Straftaten hervorgingen, ge­nau berücksichtigt habe. Schuldig seien nicht allein die An­geklagten, die vor Gericht standen, auch andere Personen hätten sich schwer vergangen.

Eine Erklärung der Reichssinanzverwalknng.

Die ReichSfinanzverivalinttg veröffentlicht zum Sprit- Wcberprozeß eine Erklärung, in der es u. a. heißn

Der Versuch der Angeklagten, sich dadurch zu entlasten, daß sie behaupteten, die Reickssinanzverwaltung führe den Prozeß nur, um die wahren Schuldigen zu schützen, ist miß­lungen. Die Reichssinanzvcrwaliung hat es als ihre Auf­gabe betrachte!, ohne Rücksicht darauf, ob cs sich um Zoll-, Monopol- oder Polizeibeamte oder um Privatpersonen han­delte, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und alle Miß­stände rücksichtslos zu beseitigen. Auch die Angriffe gegen die R e i chs in o u o p o l v e r w a l t u n g müssen zurückgewiesen werden Die Reichsmonopolverwaltung war nicht in der Lage, MonopKhinterziehungcn selbst nachzugehcn. Zu diesem Zwecke hat sie gerade die Hilfe der Berliner Kriminalpolizei in An­spruch lenpmmen. Die Behauptungen über dieKorruption" beim Nonopolamt sind weit übertrieben. Von höheren Be- amten st lediglich ein Regierungsrat, der zudem bereits Ende 1924 ®gebaut wurde, in eine gerichtliche Voruntersuchung verwicklt. Die beiden in dem Spritweberprozeß unbeeidigt gebliebnen Regierungsräte haben, um sich von dem auf ihnen

Ein- deutsch-polnische Vereinbarung.

Sie Handhabung von Ausweisungsmaßregeln.

Zvischen den deutschen und den polnischen Behörden ist eine Vereinbarung getroffen worden, nach der die Hand­habust von Ausweisungsmaßregeln und die Versagung der Arfenthaltsgenehmigung im gegenseitigen Enwer- ständns geregelt wird. Der wesentliche Inhalt der Ver- cinbavng ist der, daß im Bereiche des obcrschle- fisch» Abstimmungsgebietes Ausweisungen polnister Staatsangehöriger aus dem deutschen Reichs- gebietrnd deutscher Reichsangehöriger aus dem polnischen Staatgebiet nur auf Grund gerichtlicher Bestrafungen schwernegender Art, auf Grund der Inanspruchnahme der öffentcheu Armenpflege oder staatsfeindlicher Betätigung vorgevmmen werden sollen. Der Ausweisung wird qleichfstellt die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung an sohe Personen, die länger als ein Jahr im anderen Teil cs Abstimmungsgebietes ungehindert gc vohnt haben Auch soll die Ausführung einer Ausweisung auf- geholn werden, wenn die betroffenen Personen Beschci- niguirn beibringen, daß zwecks Aufklärung des der Aus- Weisuo zugrunde liegenden Tatbestandes Verhandlungen z wisch, der Regierung oder der Woiwodschaft mit dem polnitzen oder deutschen Generalkonsul schweben. End­lich hen Aus- und Wiedereinreisesichtvermerke allen den- icniat Personen gewährt werden, die mindestens ein halbe Jahr ununterbrochen im polnischen oder deutschen Teile cs Abstiinmungsgepietes gewohnt haben.

ruhenden Verdacht zu reinigen, sofort die Einleitung des Dis- ziplinarverftchrens gegen sich beantragt. Diesem Anträge ist entsprochen worden.

Gesundung?

Gleichzeitig endeten soeben zwei von den Monster­prozessen, die doch nichts anderes waren als ein Teil der großen Sanierungskrise nach Wiederherstellung unserer Währung. Prozesse, die allerdings ihre besondere Seite darin hatten, daß Beamte des Reiches oder eines der deutschen Länder hineingezogen waren und es sich dabei nicht nur um mehr oder weniger komplizierte Schiebun­gen zwischen Privatpersonen handelte.

So ist in dem Spritweberprozetz zur höchsten Strafe nicht jener Mann verurteilt worden, der diesem Prozeß den Namen gab, sondern der Kriminalkommissar P e t e r s , der die Betrügereien gegen die Rcichsmonopol- Verwaltung durch Bestechung und Begünstigung ermög- lichte. Man weiß, daß gerade der Vorsitzende der ver­handelnden Kammer in Berlin-Moabit, der Landgerichts­direktor Dr. Schultze, auf dem Standpunkt steht, derjenige Beamte, der sich bestechen läßt, ist härter zu bestrafen als der Bestechende. Mit allen Mitteln, ohne vor den schärf­sten zurückzuschrecken, ohne Riicksicht auf Amt und Ansehen muß der Staat durch seine Organe dafür sorgen, daß das­jenige saniert wird, was krank geworden ist, krank unter dem Pesthauch der Inflation, die leider auch an solchen Stellen unheilvoll gewirkt hat, wo Unbestechlichkeit und Sauberkeit selbstverständliche Tradition waren.

Im Bericht des Generalagenten für die Reparations­zahlungen ist ja leider hingewiesen worden auf die Durch­stechereien und Betrügereien, die sich im Geschäftsbereich der Reichsmonopolverwaltung abgespielt haben, dabei aber angcoeutet, es sei zu gossep, dap die Verhältnisse bald besser werden würden. Dazu werden die strengen Urteile des Gerichts gewiß beitragen. Aber immer wird eine Ge­fahr in derartigen Wirtschaftsbetrieben liegen, die vom Reich ganz oder teilweise abhängig sind und unter kauf­männischen Gesichtspunkten arbeiten sollen. Manches, was auch eine strenge Moral dem Kaufmann nachsehen kann, ist bei einem Beamten nicht zu dulden,

Noch unerquicklicher war ja, was in den monate­langen Verhandlungen des Kutisker-Prozesses zutage gefördert wurde. Fünf Fahre Zuchthaus und vier Millionen Mark Geldstrafe hat das Gericht über diesen Mann verhängt, der den Preußischen Staat um die drei­fache Summe schädigte. Nicht absichtliches Verschulden, wohl aber eine grenzenlose Fahrlässigkeit hat ihm das er­möglicht. Den Beamten der Seehandlung waren er und der Schieberkreis um ihn turmhoch überlegen, weil die See- Handlung von der Angst um die Jnflationsverluste fast besinnungslos geworden zu sein schien. Durch einen Zu­fall ward das erste Glied dieser Kette gefunden und ein Sumpf zeigte sich, der immer größeren Umfang annahm. Typisch all' diese Gestalten, mit denen die Welle der In­flation uns überschwemmt hat: Leute, die kaum deutsch sprechen können, die kaum imstande sind, ihren Namen unter die Schieberwechsel zu setzen, haben einen wirtschaft­lichen Einfluß weittragendster Art gehabt.

Eins der vielen trüben Kapitel in der Geschichte der deutschen Inflation ist bannt zu Ende, mag auch etwa die Berufungsverhaudlung die Seiten dieses Kapitels noch einmal durchblättern lassen. Was aber namentlich die Ku- tisker-Affäre so außerordentlich verbitternd macht, das ist die Tatsache, daß es diesen Hyänen am deutschen Volks­körper dank ihrer Gerissenheit gut ging, während weite wirtschaftliche Kreise von einer Bergeslast von Sorgen und Nöten bedrückt wurden, es heute noch sind oder zu­grunde gingen. Wir mußten jetzt durch diesen Sumpf hindurch, mußten ihn erst trockenlegen lassen, um wieder festen Boden zu gewinnen.

Die Hochwasserschäden.

Während aus Mecklenburg wachsende Hoch­wasserschäden gemeldet werden und die Lage dort als äußerst trostlos bezeichnet werden muß, ist für Witten­de r g e die größte Gefahr überwunden, da die Elbe dort fällt. Roch immer aber sind Deiche gefährdet und au mehreren Stellen wurden wieder Dämme durch­brochen, so daß das dahinterliegende Land überflutet wurde. Im Stettiner Odertal gelang es, den Schutzdeich bei Gartz zu halten. Die Gefahr gilt hier als behoben.

Anläßlich der katastrophalen Überschwemmungen, die besonders der Landwirtschaft ganz erheblichen Schaden zugefügt haben, hat der preußische Finanzminister den zuständigen Stellen die allgemeinen Anordnungen über Steuererleichterungen in Erinnerung ge­bracht, damit die wirtschaftliche Not der von der Über­schwemmung Betroffenen auch steuerlich berücksichtigt werde. Die preußischen Katasterämter sind angewiesen, zunächst durch Stundung und Niederschlagung der am 15. August 1926 fälligen Vierteljahrsrate der Grundvermögens st euer zu helfen und im Be­nehmen mit den Gemeinde- und Gutsvorstehern von Amts wegen diejenigen Steuerschuldner festzustellen, die nach Maßgabe ihres Schadens für die Stundung und Nie­derschlagung in Betracht kommen. Inwieweit hierüber hinaus Steuererleichterungen erforderlich sind, kann erst später feftgestellt werden, wenn der durch die überfchwem- mung au gerichtete Schaden sich übersehen laßt.

Meine Zeitung für eklige Leser

* Der Reichstag hat die zweite Lesung des Fürsicnabsim- dungsgesetzcs beendet.

* Bei der Urteilsfällung im Kutisker-Prozeß erhielten Iwan Kutisker fünf Jahre Zuchthaus und vier Millionen Mark Geldstrafe, Holzmann und Strieter je VA Jahr Ge­fängnis.

* Der Spritweberprozeß endete mit der Verurteilung des Kriminalkommisiars Peters zu 2'/., des Hermann Weber zu 1%, des Heinrich Weber zu einem Jahr Gefängnis.

* Bei dem Erdbeben auf Sumatra sind über 100 Personen getötet worden.

SOjâhrige« Jubiläum des

Relchssesundheilsamles.

Ein Glückwunsch des Reichspräsidenten.

Aus Anlaß des 50j6l)rigcn Bestehens des Reichs­gesundheitsamts hielt der Reichsminister des Innern, Dr. Külz, in der Festsitzung, die in Gegenwart von Mit­gliedern der Reichsregierung, der Vertreter der Lander- regierungen und der medizinischen Wissenschaft und Praxis in Berlin abgehalten wurde, eine Rede, in der er einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Reichs­gesundheitsamts gab, seine Verdienste um die Erhaltung der Volksgesundheit heroorhob und schließlich den wegen

Der neue Präsidcnt des RcichsgcsundheitSamtrö, Dr. Hamel.

Erreichung der Altersgrenze aus seinem Amt scheidenden Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes, Dr. Bnmm, feierte, dessen Name für alle Zeiten mit dem Reichsgesund heitsamt verbunden bleiben wirb. Der Arbeit des Reichs- gesundheitsamts, die in Zukunft umfangreicher und schwieriger als bisher sein werde, möchte er als Inschrift setzen: Gesundheit ist das Lebensglück bcS Menschen und der Menschheit. Der neue Prâ fibent dos Rcichsgesundhcitsamts, Dr. Hamel, wird demnächst die Aintsgeschäfte übernehmen.

Reichspräsident von Hindenburg bat dem Reichsgesulldheitsamt zur Feier seines 50jährige» Be­stehens seinen Gruß entboten. In dem Schreiben spricht er weiterhin den Wunsch aus, daß es, seiner großen Ver­antwortung eingedenk, stets zielbewußt und erfolgreich für die Gesundheit unseres Volkes und damit für das Wohl und die Zukunft des Vaterlandes tveiterarbeiien möge.

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Ehrungen für das Reichsaesundheitsamt.

Berlin. Das ReichsgesUndheitSamt wurde aus Anlaß seines Jubiläums , Gegenstand mannigfacher Ebrungen. Von feiten der Universitäten München und Gießen und der Tierärztliche» Hochscbulc. Hannover wurden Ehrun­gen in Form von Promotionen zu Ehrendoktoren und von Ernennungen zu Ebrenmitgliederrr sowie Glückwunscb- abreffen überbracht. Prof. Ulüenhutb überreichte mit Glück­wünschen Ehrenurkunden der Universitäten Heidelberg und Freiburg. Tas Deutsche Rote Kreuz verlieh dem Präsidenten und einigen Mitgliedern des Amts seine Ehrenzeichen. Ferner wurde eineFranz-Bumm-Ttistung" ins Leben gerufen, deren eigentlicher Zweck darin bestehen soll, die Beamten des ReichsgesnndbeitsamtS in ihren wiffenschaftlichen Zielen, aber auch in Fällen einer dringenden wirtschaftlichen Not­lage, für die Neichsmittcl nicht zur Verfügung stoben, zu unterstützen. Die Stadt Berlin widmete eine Gedenktafel für das Haus Luiicnstraßc 57 zur Erinnerung an die erpe Arbeitsstätte des Reichsgcsundheitsamts, wo auch Stöbert. Koch den Tuberkelbazillus entdeckt bat.

politische Rundschau.

Deutsches Reich.

Die Büste» Eberts und Hindenburgs im Reichstag.

Der Reichstagsausschuß für die Ausschmückung des Reichstagsgebäudes beschloß, in den beiden Rundnischen im Kuppelraum der Wandelhalle eine Büste des verstorbe­nen Reichspräsidenten Ebert und eine solche des^Reichs- präsidenten von Hindenburg aufzustellen. Für die Ausführung der Büste Eberts ist der Münchener Bild­hauer Blecken in Aussicht genommen, über die Wahl dec ausführenden Künstlers für die Büste Hindenburgs wird, in den nächsten Tagen ein Beschluß gefaßt werde».

Die Reform der Abitnricntcnprüfung.

Die Nachrichten über eine Reform der Reifeprüfung an den höheren Schulen bezogen sich lediglich auf die Lehranstalten in Preußen. In politischen Kreisen wirb allerdinas damit aerâet, daß auch in anderen Ländern