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Zulüaer PnzeLger

Iulöa * / ^°® 3

Nr. 91

Fulda, 24. April

1926

Das Strafrecht des Wilddiebs.

Ahmten zum Strafgesetzbuchentwurf. (Bon Staatsanwalt Dr.

' El wert in Ulm a. Donau).

soll heißen Jagdleidenschaft aus Grund erb- ; .Freischütz" fall heißen unbesiegter mit -dem

smyhrheit und Dichtung nirgends stehen sich diese beiden m^riiie so feindlich gegenüber im ganzen großen Reich des ^erairèchts als bei der Beurteilung des Wilddiebs. Die Poesie â 'wcrr nicht» nur die landläufige Volkspoesie vom Schlage eines Troetnieer Bauern- und Schuhplattlertheaters, sondern auch die

sehende Dichtung, besonders die Romanschriftstellerei alten ntUen Stiles, umrankt den Wildschützen herkömmlicherweise und sozusagen gewohnheitsmäßig mit dem Zauber einer volks-

Romantik:

" /zaerblut" soll heißen Jagdleidenschaft auf Grund erb- liâr Belastung;Freischütz" soll heißen unbesiegter mit dem Teufel im Bund stehender Schützenkönig und bis zum Tode ver- weaener Abenteuerer;Freiwild" soll heißen: Verachtung je- der gesetzlichen Bestimmung und reines Naturrecht im Wald und auf der Heide;Freitod" soll heißen: Verrat Lurch Lie falsche, unaetreu'e Dirn' und blutiges Ende beim Amselschlag ums Mor­genrot! Der Roman ist fertig. Sein Held, der Wildschütz, das Sinnbild kraftvollen Naturburschentums, wirkt geradezu befrei­end gegenüber allem Paragraphenkult und Salonparfüm ärm­licher Bürokraten und Erotzstadtmenschen.

Fn Wahrheit steht der landläufige Wilddieb ganz anders aus, als^ihm diese Dichtung verklärend darstellt; es mag fein, Latz droben im Hochgebirge noch da oder dort solch ein romantischer Wildschütz sein Unwesen treibt auf einer abgelegenen Alm bei einer verschwiegenen Sennerin. Es mag sein, daß es ihm weni­ger ums Wildpret und dessen Erlös zu tun ist, als um die Tro­phäen den Gamsbart und die Hirschgrandeln und den Spiel­hahnstotz, und daß er bloß derentwegen und aus angeborener Freude am verbotenen und geradezu doppelt reizvollen Weid- werken sich in die Gefahr begibt, der Kugel des Försters oder dem Toben des Steinschlags und der Lawinen zum Opfer zu fal­len. Aber auf diese seltenen Wildschützen des- Hochgebirges braucht unser neuer Entwurf zum deutschen Strafgesetzbuch wirk­lich keine Rücksicht zu nehmen, auch wenn es gelingen sollte, das neue deutsche Strafrecht zu einem für Deutschland und Deutsch­österreich gemeinsamen zu gestalten und damit aus einem wichti­gen Gebiet deutschen Geisteslebens ein gemeinsames Band um die politisch noch immer getrennten Gebiete zu schlingen, was wohl weder die hohe Entente noch Len hohen Völkerbundsrat zu Genf

etwas anainge. '

Der Wilddieb, wie ihn die kriminalistische Praxis in länd­lichen Bezirken täglich präsentiert, ist nichts weniger als eine ro­mantisch poesievolle ^Figur. Er ist ein feiger, heimtückischer Ge­selle, der im Dunkeln sein Unwesen treibt. Im Wald draußen in einer hohlen Eiche oder unter einem Felsblock hat er sein Gewehr versteckt, eine alte Schrotflinte, mit der er auf jede Entfernung auf jegliches Getier schießt, dessen Erbeutung ihm irgend einen Gewinn verspricht. Und auf Len Wildwechseln, die er an Spuren und Fährten bald herausgefunden hat, liegen und hängen seine Drahtschlingen, in denen ahnungslose Tiere, Reh und Hase sich fangen und sich selbst aüwürgen oder sonst elendlichst verkommen. Der Wilddieb hat kein Herz fürs Wild und kein Verständnis für Naturschönheit und Natur-renutz; er hat über­haupt kein Herz im Leib: an dessen Stelle trägt er einen habgieri­gen Geldbeutel, an dem Blut u. Gewalttat klebt Gewalttat ge­gen die wehrlose Kreatur, rohe Gewalttat unter Umständen aber auch gegen Menschen, besonders solche, die ihn ertappen oder ver­raten und ihm sein lichtscheues Handwerk legen könnten! Wohl gibt es auch harmlose, ungefährliche Wilddiebe: Las Bäuerlein, I das alter lieber Gewohnheit gemäß ein altes, schon vom Grotz- -valer ererbtes Gewehr auf seinem Wagen versteckt mit aufs FelL nimmt, um sich bei bietender Gelegenheit einen Sonntagshasen zu schießen, es dürstet gewiß nicht nach Menschenblut. Der Wil­derer aber, der weiß, daß ihm Jäger und Förster auf der Spur siikd und Latz diese ihm keinen Pardon geben, wenn sie mit ihm zusammenstotzen, der ist entschlossen, selbst auch auf sie anzulegcn unb abzudrücken, wenn er sie aus sicherem Versteck überfallen kann.

Dieser Wilddieb ist ein gefährlicher, mit scharf geladenem Ge­wehr im Wald und Feld sich herumtreibender Räuber, und auf ihn sollte das Strafgesetz mit entsprechenden Strafbestimmungen zugeschnitten sein.

Unser altes Strafgesetzbuch hatte für diese Gefährlichkeit des Wilddiebs wenig oder gar kein Verständnis. Es bedrohte nur den im Wilddiebstahl biegenden Eingriff in fremdes Jagdrecht ld. h. Aneignungsrecht) als solchen mit lächerlich geringen Stra­fen. Nur wenn gewerbsmäßiges Wildern nachzuweisen war, was selten genug gelang, konnte eine empfindlichere Strafe (Ge- fängnis nicht unter 3 Monaten) ausgesprochen werden. Nicht ( zuletzt der aufklärenden Arbeit der Jägervereinigumzen uns ihrer Fachpresse ist es zu danken, daß dem deutschen Gesetzgeber bei Schaffung des neuen Strafgesetzbuchentwurss die hohe volks­wirtschaftliche Bedeutung der Jagd und Ler Gemein-Gefährlichkeit der Wilddieberei endlich zum Bewußtsein kam. Schon die frühe­ren Entwürfe hatten die Strafdrohungen schrittweise immer wie­der hinaufoesetzt; jetzt ist ganz allgemein bestimmt, daß künftig die Strafe des Wilddiebs immer nur Gefängnis sein soll. Das ist ein großer Fortschritt. Denn gerade in ländlichen Kreisen, aus denen sich die Mehrzahl der Jagdfrevler rekrutiert, gilt die Gefängnisstrafe doch noch als etwas Entehrendes. Dazu kommt, Latz künftig die Mindestdauer der Gefängnisstrafe (§ 81 des Ent­wurfs) eine Woche sein soll; mit ein paar Mark Geldstrafe oder nur ein paar Tagen Gefängnis kommt künftig also auch der harmlose Gelegenheitswilddieb nicht mehr weg. Daneben ist die Strafdrohung für gewerbsmäßiges Wildern mit 3 Monaten Ee- langnis-Mindeststrafe beibehalten, und es ist nur zu bedauern, daß neben dem gewerbsmäßigen «Wildern nicht auch das gewohn- yeitsmägige Wildern mit dieser strengeren Strafe bedroht ist, renn gerade hie gewohnheitsmäßigen Wilddiebe sind oft die ge- tahruchstem -sie, die es nicht lassen können, bei denen sich das rejmliche ^>agen zu einer unwiderstehlichen Leidenschaft ausge- bttdet hat.

bedeutendste Fortschritt des Entwurfs im Strafrecht des âlddlebs ist nun aber ohne Zweifel, daß in gewissen Fällen auch Wen Wilddiebe erkannt werden kann. Einmal bestimmt der Entwurf (§ 332), daß der Wilderer mit ?S7r?Us zu bestrafen sei, wenn er, auf frischer Tat betroffen, Person anwendet, oder mit gegenwärtiger [ âer Leben droht, um sich oder einem Dritten

I j.^ern Erbeutete zu erhalten. Diese neue, dem bis- I Lanz unbekannte Bestimmung, beweist. daß dem I m m der bewaffneten Wilddiebe nicht Vermögensrechte, sondern auch für Leib und Leben I ',um Bewußtsein gekommen ist. In der S bei! bewegen uch die neuen Bestimmungen über ^Am Wald- und Jagdbercchtigte oder deren e Hier ist in besonders schweren Füllen auf i 1 n T1 yS '^U ^'- Endlich aber gibt cs künftig auch beim dc-, ^genannten Rückfall. Es bestimmt nämlich § 77 i weaeii Ugemctn, daß die Strafe eines jeden Delikts mal erhöht werden kann, wenn jemand, der schon ein- erbcblick^n" .^cjbr^ens oder vorsätzlichen Vergehens zu neuc-'?L'Ne,heitsstranm verurteilt worden war, durch ein und "^^ Vergehen eine Freiheitsstrafe verwirkt Taten 'stmen Tat in Verbindung mit den früheren eeiährltd' n'äkt cil> für die öffentliche Sicherheit 3ur ist. Es kommt also künftig daß nicht mehr wie bisher darauf an, ober Vergehen veVü^ .obc>-' gleichartige Verbrechest i Meinaefäbr>icbem, I.t, >ondern darauf, ob er sich als ein ge- I » S.ein a ter ,,^ ^^!^" "wiesen hat. Verlegt sich also Zuchthausbrnde- Diebstahls mehrfach schwer vorbestrafter oukytyausbruder erstmals letzt aufs Wildern, so können seine

Diebstahlsvorstrafen bei der Aburteilung des Jagdvergehens Rückfall begründen. Auch das Schlingenstellen und andere rohe Arten der Tierquälerei können künftig vom Straftichter wenig­stens bei der Strafbemessung geahndet werden: § 76 des Entwurfs bestimmt in dieser Richtung, daß ein besonders schwerer Fall vor­liegt, wenn der verbrecherische Wille des Täters ungewöhnlich stark und verwerflich und wenn die Tat wegen der besonderen Umstände ihrer Begehung oder wegen ihrer verschuldeten Folgen besonders strafwürdig erscheint.

Alle diese neuen Bestimmungen stellen einen erfreulichen Fortschritt dar in der gesetzgeberischen Wertung der Jagd u. des Tierschutzes. Nun sind freilich viel wichtiger als die Gesetze selbst die Menschen, welche sie anzuwenden haben, und darum wird es auch auf diesem Gebiet vor allem darauf ankommen, Latz die deutschen Richler sich über den hohen materiellen und ideellen Wert der Jagd mehr als bisher klar werden.

Zum Schluß noch ein Wort zu der Frage, unter welchen Vor­aussetzungen der Jäger Lenr Wilddieb gegenüber von seiner Schußwaffe Gebrauch machen darf. Das Reichsgericht ist bekannt­lich in der praktischen Auslegung des Notwehrbegriftes, auf den es hier ankommt, immer weitherziger geworden, und der Entwurf ist dieser Rechtsentwicklung gefolgt. Er sagt:In Notwehr han­delt, wer sich oder einen anderen gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff in einer Len Umständen angemessenen. Weise verteidigt; hat Ler Täter die Grenzen der Notwehr über­schritten, so kann die Strafe gemildert werden; ist die Ueberschrei- tung wegen Aufregung und Bestürzung entschuldbar, so ist der Täterstraffrei". ' Nun versetze man sich einmal vom grünen Bürokratentisch weg und hinaus in den düsteren Tannenwald, wo der Jäger mutterseelenallein, viellcichi von einem treuen, aber nicht mannfesten Hunde begleitet, plötzlich mit dem bewaff­neten Wilddieb zusammcnftößl! Der flinkere überlebt hier den anderen. Die Statistik der Jäger unbj^öritermorbe spricht eine beredte Sprache. Ich möchte da den Jäger sehen, der nicht in Aufregung und Bestürzung geriete, auch, wenn der Wilddieb nicht auf ihn anlegt, sondern sich sogar zur Flucht (oder unter Deckung- nahme hinter Len nächsten Baum oder Busch) wenLet! Und darum wage ich die Prophezeiung fürs, neue Recht, die allen Weidmännern als liebe Musik ins Ohr klingen wird: Der Jäger, der künftig dem Wilddieb eins hinausbrennt, sei's daß dieser auf Anruf die Waffe nicht wegwirft, sei's, Latz er sich zur Flucht wen­det! dieser Jäger bleibt straffrei: denn er hat in Aufregung und Bestürzung, in der begründeten Sorge um sein eigenes Leben ge­handelt. Und Las von Rechts wegen!

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Kein Volksentscheid über Auswertung. Reichswirtschaftsminister Curtius, der in einer eindrucksvollen Rede sich gegen das Aufwertungs- Volksbegehren wandte und in dessen Ginne Las Reichskabinett dahingehenden Beschluß faßte.

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Reichsgestmicheitswoche und Schule.

Erziehung zur Gesundheit.

Es gab eine Zeit und sie ist noch gar nicht so lange vorüber da umgaben die Atediziner ihre,Kunst dem Laien, L. h. dem Volk gegenüber mit einem tiefen Geheimnis. Wurde ein Arzt zu einem Kranken gerufen, so gab er ihm die zur Wiedergesundung notwendigen Medikamente, eine Aufklärung über Entstehung und Art der Krankheit oder gar Verhütungsniatznnhmcn wurden nur in seltenen Fällen gegeben. Diese Zeit der Geheim­nistuerei ist ja nun glücklich vorbei, die moderne Medizin will Krankheiten nicht allein heilen, sondern solchen vor­beugen. Das war auch der Leitgedanke für die jetzt zu Ende gehende R e i ch s g e s u n d h e i t s w o ch e , der der Direktor im Hauptgesundheitsaint der Stadt Berlin, Prof. Dr. Hoffmann, als Motto folgenden Wunsch mit auf den Weg gegeben hat:Das ganze Volk soll zum Träger gesundheitlicher Forderungen gemacht werden, nm die Lebens- und Arbeitsfähigkeit eines jeden, besonders aber unserer Jugend, zu erhalten und zu mehren."

Die Veranstalter der Reichsgesundheitswoche haben sich die erdenklichste Mühe gegeben, um weiteste Volks­schichten für ihre Ideen zu interessieren. H y g i e ii e a u s- Peilungen wurden veranstaltet, Mediziner von Rang und Namen hielten volkstümliche Vorträge über alle Wissensgebiete der Arzneikunst, es wurde begeistert zur Sportbetätigring auf gerufen und schließlich auch der Film mit lehrreichen Bildern in Bewegung gesetzt. Alle diese Bemühungen aber, dem Volk auf diese Weise Kraft und Gesundheit zu bringen, werden nur Stückiverk bleiben, selbst wenn die Reichsgesundheitswoche, wie ge­plant, alljährlich wiederholt werden soll. Das Volk muß zur Gesundheit erzöge n werden, und das ist nur mög­lich, wenn damit i n d e r S ch u l e b e g o n n e n wird.

In früheren Zeiten hat man sich den Unterricht über den menschlichen Körper, soweit solcher überhaupt statt­fand, sehr einfach gemacht. Man zeigte ein Pappbild mit einer blau-rot kolorierten Zeichnung eines Herzens, um die Herztätigkeit und den Blutkreisumlauf zu demon­strieren. , Später wurde ein menschliches Skelett in die Schulstube gestellt, an dem man die Zahl der Zähne und der Rippen kennenlernen mußte und an dein gezeigt wurde, wie sich die Speiche um die Elle dreht. Hatte man einen besonders freundlichen Lehrer oder eine solche Leh­rerin, so gaben sie dem Schüler kurz vor der Entlassung noch einige Älufklärungen über die Tücken des Alkohols oder des Nikotins. Das war alles.

Nun soll nicht verkannt werden, daß heute schon vieles besser geworden ist. Hier und da hat man, beson­ders bei den erwachsenen Mädchen, Gesnndheitsnnter- richt eingeführt, in dem sie besonders mit den Grund­lagen über Kinder- und Krankenpflege vertraut gemacht werden. So sehr dieser Fortschritt zu begrüßen ist, so darf doch hierbei nicht haltgciiiacht werden. Die Un­wissenheit selbst in sogenannten gebildeten Kreisen über den menschlichen Körper ist erschreckend groß. Will man aber dem Volk Gesundheit bringen, so ist doch als erstes die genaue Kenntnis des menschlichen Körpers, der Funk­tionen seiner inneren Organe und der Körperhygiene not­wendig. Daneben müßte eingehend die richtige Zusam­mensetzung der Ernährung besprochen werden, zumal in einer Zeit, wo der größte Teil der Bevölkerung aus bc- fannten Gründen mit seinen Nachrungsmitteln haushalten

muß. Die PerwirNichung dieser Ideen ist aber nur da reif einen sy ste m at i sche n Unterricht möglich. D . e. Erziehung zur Gesundheit muß schon bei' der Jugend verankert werden. Dann, aher auch nur dann, werden die Hoffnungen, die man in diè Abhaltung der Reichsgesundheitswochen gesetzt hat, in Er­füllung gehen. Alles andere bleibt, wie schon oben ge­sorgt, Stückwerk. Denn: was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.d.

Aus Hessen und Nachbargebieten

Sllsscld, 21. April. (Kampf gegen den Kiefcrfpanncr.) Iw Ler Gemarkung Eifa ist ein erheblicher WalLteil von dem Kie­fernspanner schwer bedroht. Schon im vorigen Jahr fraßen die Schädlinge den Wald nahezu kahl. Jetzt müßen nun Schul­kinder und ältere Leute in Len Waldungen die Puppen einsam­meln. Für ein Pfund Puppen werden zehn R.-Mk. gezahlt. Außerdem treibt man Schweine in den Wald.

Hanau, 22. April. (Ein teurer Bubikopf.) Auch auf dem Lande feiert der Bubikopf jetzt Triumphe, und manche junge Dorfschönheit opfert ihm ihren Haarschmuck. Eine junge Dame aus dem benachbarten Spesiarldorfe Kahl soll einen besonders teuren Bubikopf besitzen. Sie fuhr mit ihrem Vater nach Frank­furt zwecks Herrichtung eines Bubikopfes. Kostenpunki acht Mark. Bei der Heimfahrt wurden Valer und Tochter von der Dunkelheit, gleichzeitig aber auch, da sie ohne Laterne fuhren, vom Auge des Gesetzes, überrascht. Kostenpunki: je 20 Mark. Insgesamt kam also der Bubikopf auf 48 Mark zu stehen.

Frankfurt a. M., 20. April. (Der Selbstschutz im Schreibtisch.) Dem Beamten eines hiesigen Büros fehlten regelmäßig kleinere Beträge aus seiner Kasse. Dabei barg er die Kasse immer sorg­fältig in seinem Schreibtffchkasten und zu dem Zimmer hatte nur der Kollege, der es mit ihm teilte, Zutritt. Am Samstag fehl­ten wiederum drei Mark. Nun war der Geduldsfaden gerissen. Der Geschädigte sann und sann. Am Sonntag kam ihm die Er­leuchtung. Er füllte eine Konservenbüchse mit Pulver. Seine Frau warnte vor törichten Streichen. Nachniittags schlich sich der Mann heimlich ins Büro, verpackte die Höllenmaschine sorgfäl­tig in dem Schreibtisch, eine Schnur führte von der Büchse nach den: Schloh des Kasten. Am nächsten Morgen kamen die beiden Kollegen wie immer ins Büro. Man begrüßte sich harmlos, er- Se von allen möglichen Dingen und ging dann an die Arbeit. einiger Zeit wurde der Beamte mit der geplünderten Kasse auf längere Zeit zum Vortrag abberufen. Kaum hatte er das Zimmer verlassen, da gab es einen donnerähnlichen Schlag. Uederrascht sprang er in Las Zimmer zurück. Mit schlotternden Knien, kreidebleich lehnte der Kollege an seinem Schrctbtischkasten. Mein Revolver ist soeben losgegangen, brachte er aus würgen­dem Halse hervor. Andere Kollegen stürzten herbei.Aber wo ist denn der Renolei" riefen sie ihm zu,Du hast ja gar keinen." Da mußte der Mann gestehen der Selbstschutz hatte es an den Tag gebracht. Er war der KassenmarLer. Sofortige Entlassung war die Folge. Der andere Kollege aber ist überzeugt, der ge­borene Sherlock Holmes zu sein.

Frankfurt a. M., 22. April. Der dreißigjährige Stadt- sekietür Paul Dresde unterschlug, wie wir seinerzeit aus­führlich berichteten, von den ihm anvertrauten Geldern, die er als Sammelvormund für unmündige Kinder bei der städtischen Sparkasse anlegen sollte, rund siebzigtausend Mark und brachte das Geld größtenteils in Spielklubs, auf der Rennbahn und in leichtlebiger Gesellschaft durch. Die Unterschlagungen konnte er dnrch Fälschungen der betref­fenden Sparkassenbücher wegen der mangelnden Aufsicht mehrere Jahre hindurch fortsetzeir und kamen nur durch Zufall ans Tageslicht. Das Gericht verurteilte den Mann, der völlig geständig war, heute zu zwei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Der Staatsanwalt, der drei Jahre Zuchthaus beantragt hatte, bezeichnete Dresde als notorischen Hochstapler, während der Verteidiger den An­geklagten als ein Opfer seiner Frau, die an Entbehrung nicht gewöhnt,fei, hinfteUte und für Gefängnis plädierte.

Frankfurt a. M., 22. April. (U m d i e A n g e st e ll- ten g e h ä l t e r.) Sämtliche Angestelltenverbändc lehn­ten einmütig die vom Schiedsgericht ausgesprochene Ge­haltsminderung um fünf Prozent für die Monate April, Mai und Juni ab. Sämtliche Geschäfte, die den Gehalts­abbau durchführen, sollen rücksichtslos von der gesamten Bevölkerung boykottiert werden. Es wurde festge­stellt, daß sich in Frankfurt augenblicklich mehr als 8000 Angestellte befinden, die stellenlos sind.

Gießen, 23. April. Eine am Dienstag aus der Lahn gelandete Frauenleiche ist erkannt worden. Es handelt' sich um eine Ehefrau aus Eifa.

Marburg, 22. April. Dem Privatdozenten an der hiesigen philosophischen Fakultät Dr. Johann LtcnrnharLt ist ein Lehrauf­trag für Grenz- und Auslandskunde erteilt worden.

Neustadt (Main-Wefcrbahn), 21. April. (Treue Mieter). Hier verstarb im Alter von 70 Jahren der frühere Apotheker Franz Wiegand. Mit feiner Schwester verlebte er 68 Jahre im Hause des Landwirts Karl Schultheiß.

Braunfels (Taunus), 22. April. (Daseiszeitliche Säugetier bei Braunfels.) In einem kleinen Steinbruch zwischen Braunfels und Tiefenbach fanden die­ser Tage Arbeiter die Knochenreste eines vorweltlichen Tieres. Untersuchungen stellten fest, daß es sich um das wollhaarige Rhinozeros oder das sibirische Nashorn han­delt. Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, liegen die Knochen, die noch alle geborgen worden sind, in einer höh­lenartigen Vertiefung des Dolomitsteinbruchs, die mit Lehm, Letten und Schutt angefüllt ist. Große Teile des Skeletts hängen noch zusammen und werden wahrscheinlich eine Zusammenstellung des Tieres ermöglichen. Das Tier gehört jener Tiergenosscnschaft an, die Mitteldentschland während der Eiszeit bevölkerte. Die starke Schuttüber­lagerung der Knochen läßt ein Alter von rund 100 000 Jahren als wahrscheinlich erscheinen. Die Bergung des interessanten Fundes wird vom geologischen Institut der Universität Gießen durchgeführt.

Ottweiler, 22. April. (Den Kopf abgesagt.) Vor einigen Tagen ereignete sich auf dem Ziminerplatz des Zimmermeisters Wagner ein furchtbarer 'Unglückssall. Wagner war mit Schnei­den von Bauholz an der Kreissäge beschäftig!. Infolge Ueber- lastung setzte diese aus. Wagner legte mit Unterstützung eines Gesellen kräftig Hand an, um die Säge wieder arbeitsfähig zu machen. Plötzlich erfolgte ein Ruck und Wagner geriet in" tue wieder cnlaufcnbe Säge, die ihm buchstäblich den Kopf absägte.

Eisenach, 20. April. (Eine wertvolle Statistik.) Ei­ne Slatistik von gleich hoher kulturhistorischer Bedeutung für die Stadt- und Landbevölkerung hat der Thüringische Bauernbund in die Wege geleitet, indem er durch eine Rundfrage in den Orts­gruppen die BauerngejchIechtcr feststellen' läßt, die lün - . ger n 1 s einhundert Jahre auf ihren Höfen sitzen. Es sind dadurch bereits interessante Ergebnisse zuiagc gefördert worden, z. V. daß der berühmte Künstler Max K li 'n <e r einer thüringischen Bauernsamilie entstammt. In den Meldungen sind angugeben: 1. frühestes Jahr des Besitzes, 2. besondere Ereignisse oder Taten von Vorfahren, 3. Ort, aus denen die Zuwanderung erfolgte, 4. ob Familienchronik oder Familiciigufzeichnungcn vor­handen sind. Diese Rundfragen können überall dringend zur Nachahmung empfohlen werben?

Kassel, 20. April. (Bergrutsch.) Bei Oberzwehren ist ein er- ' lieblicher mit Obstbäumen bepflanzter Teil eines Berges ins Rutschen geraten und hat bereits einen Weg verschüttet. Mau will durch das Ziehen von Wassergräben weiterem Unheil vor» beugen. _