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Zul-aer Anzeiger

Erscheint jeden Werktag Bei Lieferungsbe« Hinderungen durchhöhere Gewalt', Streik», Aussperrungen, Bahnsperre usw.erwachsen dem Bezieher keine Einsprüche »Rotationsdruck un- Verlag: Friedrich Threnklau, Lauterbach, Hessen, Mitglied desvereinsVeutscherZeitungsverleger. Postscheck-Konto: Frankfurt am Main Nr. 5585.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal * Zulöaer Kreisblatt

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Nr. 90 1926

Fulda, Freitag, 23. April

3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg wird Anfang Mai der Freien Stadt Hamburg einen Besuch abstatten. Der Reichs­präsident besuchte den Generalobersten von Seeckt persönlich, um ihm seine Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebens­jahres auszusprechen.

* Der Rcchtsausschuß des Reichstages, der über das Kom­promiß zur Fürstenabfindung berät, ist in kritische Lage, ge­raten. Paragraph 2 der Vorlage wurde durch die völkischen, kommunistischen und sozialdemokratischen Stimmen bei Stimmenthaltung der Dentschuationalen abgelehnt. Der Reichskanzler besprach mit den Regierungsparteien die Situatioit.

* Ter aus der Strafhaft entlassene Schlosser Polzenius in Berlin ermordete Tochter und Schwiegermutter, verletzte Frau und Schwager lebensgefährlich und stürzte sich dann aus dem Fenster. Er wurde schwerverwundel ausgehoben.

Auswertung und Volksentscheid.

Von sachkundiger Seite wird uns geschrieben:

Die größere Öffentlichkeit ist kürzlich durch eine Rede des Reichswirtschaftsministers Dr. Curtius etwas überrascht worden, der sich mit außerordentlich scharfen Worten gegen den Versuch wandte, durch Volks­begehren bzw. Volksentscheid eine Abänderung der im vergangenen Jahre beschlossenen A u f w e r - tungsge setze herbeizuführen. Gleich darauf wurde bekannt, daß der Reichstagsabgeordnete Dr. Best, der Führer der Aufwertungsverbände, die erste Voraus­setzung eines solchen Volksbegehrens erfüllt habe durch Fertigstellung eines Gesetzentwurfes, der dem Begehren zugrunde gelegt werden sollte und der eine generell 50 %ige Aufwertung vorsieht. Nun kommt als neueste Überraschung eine Erklärung der Neichsregierung, wonach ein solches Volksbegehren gar nicht statthaft sei, weil Gesetzentwürfe,die die Folgen der Geldentwertung regeln", jenen Gesetzentwürfen gleichzuachten seien, die den Haushaltsplan und die Abgabenregelung zum Gegen­stand haben. Verfassnugsgemaß dürfen aber Volksent­scheide über Haushaltsplan, Abgahengesetze und Befol- dungsordnttngen nicht durch ein Volksbegehren, sondern nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt iver- den. Um jeden Zweifel über die Ansicht der Regierung aus der Welt zu räumen, werde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, wonach ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe betr.Folgen der Geldentwertung" ebenso zu behandeln ist.

Gewiß hat die Regierung das Recht, vor den schweren Folgen nicht bloß einer neuen Ausrührung der Aufwer- tungsfrage zu warnen ans wirtschaftlichen, kreditpoliti- schcn und außenpolitischen Gründen. Es ist auch ihr Recht, besonders dringend zu warnen vor einer ihr außerdem noch unmöglich erscheinenden Höhe der beabsichtigten Auf- Wertüug. Ob aber die juristischen Gründe, die sie in ihrer Veröffentlichung vorbringt, nicht sehr zweischneidiger Natur sind, dürfte fraglich sein. Schließlich gibt es ja doch nur einen ganz geringen Kreis von Dingen, die ge­setzlich behandelt werden können, ohne daß dadurch der Haushalt des Reiches, damit auch der Finanz­ausgleich usw. maßgebend beeinflußt wird. Sagen wir z. B. ein Volksentscheid über die Aufhebung der Dawes- G e s e tz e. Oder über die Für st e n a b f i n d u n g, sei sie mit Entschädigung oder ohne solche. Im Erlaß der Regierung wird gerade diese letzte Ftage ausgeschlossen; es werden sich bei der Beratung des kommenden Gesetz­entwurfs genügend Rechtskundige finben, die auf den unüberbrückbaren Widerspruch hinweisen werden.

Außerdem wird noch ein anderer bedenklicher Schritt geiaor: man kann zu den A u f w e r t u » g s g e s e tz e n stehen wie man will, muß aber zugebeu, daß sie vom Reichstag und von der Regierung beschlossen sind. Gegen diesen Reichstag und gegen diese Reichsregierung setzen nun die Anfwertnngsgegner zu einer Aktion an, zu der sie sich verfassungsmäßig berechtigt glauben. Bestreiten Reichstag und Regierung durch ein nachträgliches Gesetz diese Verfassungsmäßigkeit, verriegeln sie die Aktion, so sind sie Richter in eigener Sache. Damit soll über die Zweckmäßigkeit jener Aktion gar nichts gesagt sein. Aber es liegt eine Gefahr in einem derartigen Vorgehen der Regierung, wo vielleicht der Buchstabe des Gesetzes hart auf Lebensnotwendigkeiten des Staates und der Wirt­schaft prallt und dann meist leidet. In Amerika erfolgt ja in solche» Fällen immer die Entscheidung des völlig unabhängigen Obersten Bundesgerichts, das sozusagen Kommentator der Verfassung und der Ge­setze ist. Was wir leider nicht haben.

Auf alle Fälle wird aber jetzt, nachdem dreiviertel Jahre vergangen' sind, die Auswertungssrage wieder auf­gerollt, gleichgültig, ob durch ein Volksbegehren oder bei der Beratung des angekündigten Gesetzentwurfs. Wieder werden die Wichtungen hart anfeinanderstoßen, werden schon ist's bei der Ankündigung des Volksbegehrens ge­schehen die alten parteipolitischen Ladenhüter aus der Rumpelkammer herausgeholt.

Die (Gärung der Negierung.

Der von der Regierung geplante Gesetzentwurf zur Verhinderung eines Volksbegehrens zur Aufwertungs­frage wird mit folgender amtlichen Veröffentlichung an* gekündigt: ,

Nach Rcichsrccht ist der Weg der Volksgesetzgebung inso- lern beschränkt, als über den Haushaltsplan, über Ab - zabonge setze und Besoldu ngsorvunngen nur per Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen an». Damit sind auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil der­artige Gesetze nicht aus bem Zusammenhang mit dem ge-.

Der Rechtsausschuh gesprengt!

Schwerer Abfindungskonflüt.

Der Reichskanzler greift ein.

Die Verhandlungen im Rechtsausschuh des Reichs­tages, der sich mit der Einzelberatung des Kompromiß­entwurfes zur Abfindung der Fürstenhäuser beschäftigt, find in eine kritische Situation getreten. Der Ausschuß beschäftigte sich mit dem ff 2 des Kompromiß- entwurfes, der die Zuständigkeit des Reichssondergerichts regelt. Dieser Paragraph bestimmt, daß das Gericht für diejenigen Gcfamlauseinandersetzungcn zuständig ist, die nicht bereits nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 durch Gtseh, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich er­ledigt sind. Tie Sozialdemokraten hatten zu diesem Paragraphen einen Z u s a tz a n t r a g eingcbracht, in dem eine Rückwirkung in dem Sinne verlangt tenrbc, daß auchLänder, die unter der Herrschaft des früheren für sie ungünstigen Rechtes" Vergleiche ab- geschlossen haben, die Möglichkeit haben sollen. eine Revision im Sinne der neuen materiellen Vorschriften, zu verlangen. Nach irrn Kompromißentwurf war vorge­sehen, daß bereits erledigte Abfir.dungsverfahren nur aus den Antrag beider Parteien wieder ausgenommen wer­den sollten. Die Sozialdemokraten verlangten aber, daß die von ihnen beantragte Rückwirkung auf Antrag eines Landes erfolgen könne. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Annahme dieses Antrages als eine der

irtmten Steuer- und WirychaslSptan ncrausgenommen werden können. Die vor und wäbrend der Geldentwertung begrün« seien Rechtsverhältnisse sind im Answerlungsgesetz und im Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen im Zusammen- öqpg geordnet. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bedingt -maßgebend den Haushalt des Wichs, den Finanzausgleich zwischen-Reich, Ländern ngo Gemeinden wie überhaupt das gesamte öffentliche Finanzwesen Er ist insbesondere auch die Srunblage unserer Währung. Solche Gesetze müssen, wenn nicht die gaiize deutsche Wirtschaft auf das verhängnisvollste -rschütteri werden soll, dem Haushaltsplan und den Apgaben- zesetzen gleichgeachtei werden. Bei sinngemäßer Auslegung oes Artikels 7.3 Abs' 4 der Reichsverfassung müssen daher Ge­setze, die die Folgen der Geldentwertung regeln, hinsichtlich Der Volksinitiative den gleichen Bestimmungen unterworfen ?ciu wie Gesetzentwürfe, die den Haushaltsplan und die Äb- gabenregelung unmittelbar zum Gegenstände haben. Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschlossen, neu gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzu­legen, durch den klargestelli wird, daß ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe, die die Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt werdest kann.

Durch diese Regelung wird die Frage der Anseinander- scbung der Länder mit den ehemals regierenden Fürsten­häusern und damit das bereits schwebende Volksgesetzge- bungsversahren nicht berührt.

Wie aus Kreisen der Regierimg erklärt wird, würde nach dem Befischen Gesetzentwurf die Einstellung von 800 Millionen Mark in den Reichsetat allein für die Alt- besitzer an Anleihen notwendig sein, während jetzt bereits 200 Millionen Mark dafür vorgesehen sind. Dazu käme noch die Entschädigung für die Anleihebesitzer, die ihre Anteile bereits veräußert haben.

Die Mürzung der Sesatzungssnsten.

A il s w e i ch e n d e Antwort Chamberlains.

Im Englischen Unterhaus fragte der Abg. Ponsonby, öb dem Staatssekretär für answärtige Angelegenheiten die Von dem verstorbenen Präsidenten Wilson, von Elenien- ceati und von dem damaligen Premierminister Englands am 16. Juni 1919 unterzeichnete Erklärung bekannt sei, wonach die alliierten und assoziierten Mächte für den Fall, daß Deutschland vor Ablauf von fünfzehn Jahren Be­weise für seinen guten Willen und die ausreichende Ge­währ für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geben sollte, bereit sein würden, Untereinander eine frühere Beendigung der Rh ei nkan db e setzun g zu vereinbaren. Ponsonby fragte weiter, ob die Re­gierung in Anbetracht der Tatsache, daß die Botschafter- konferenz gegenüber bem Bölkerbundrat festgestellt habe, daß Deutschland seine Entwaftnungsverpflichtungen er­füllt hat, uliumchr den alliierten Mächten die Abkürzung der Besatzungsfristcu im Rheinland vorschlagen werde.

Chamberlain gab auf diese Frage eine juristisch ver­klausulierte, völlig ausweichende Antwort. Er sagte weiter: Die Erklärung von l)19 war eine Erklärung über die damals bestehenden Absichten der drei Regierungen. Es war keine Erklärung, auf die sich die deutsche Regierung zu berufen ein Recht hätte. Er fügte hinzu, daß er nicht zu weiteren Äußerungen zu diesem Thema gedrängt wer­den möchte, und daß seiner Ansicht nach kein ungünstigerer Augenblick für eine Diskussion dieser Frage gewählt werden könne.

Glückwünsche an Generaloberst v. Seeckt.

Besuch des Reichspräsidenten beim Jubilar.

Generaloberst v. Seeckt bat anläßlich feines sechzig­sten Geburtstages zahlreiche Glückwünsche erhalten. Unter anderem gratulierten Reichskanzler Dr. Luther im Napieil der Reichsregicrung, Re'chsiniienministcr Dr. Külzj Reichswehrmrnistcr Dr. Geßler sowie die Ge- burtsstadt Schleswig. Reichspräsident von Hinden­

Bedingungen ihrer Zustimmung zum Kompromiß. Dieser Antrag verfiel indessen der Ablehnung, so daß die Sozial- demokraten im Verein mit den Dkutschvülkischcn und Kom­munisten bei Stimmenthaltung der Deutschnationnleu gegen den ganze» Paragraphen stimmten. Nach der Ab- slimmung wurde die Weiterberatung auf Antrag des Zentrums und der Demokraten sofort unter- brachen. In Ausschußkreiken vertrat n. _.< Ansicht, daß die Annahme des KomprvmGc».iwurses im Reichs­tage nunmehr g e h r d e t zu sein scheint.

Reichskanzler Dr. L u t h e r wurde sofort von den Vorgängen im Rechtsausschuß des Reichstages unter­richtet. Gr hat daraus sogleich die Vertreter der Regie­rungsparteien in die Reichskanzlei geladen, um mit ihnen die durch die Ablehnung des von den Regierungsparteien vertretenen Paragraphen entstandene Lage zu besprechen. An dieser Aussprache nahmen auch Vertreter der preu­ßischen Staatöregierung teil. In parlamentarischen Kreisen wird darauf hingewiesen, daß die ganze Ange­legenheit zu einer Regierungskrise bzw. zu einer U mgcstaltnngderbisherigenRegierungs- k o a l ition führen kann, da der Reichskanzler, um das Fürstenkompromitz ini Reichstag durchzubringen, feine Regierung nach irgendeiner Seite hin vergrößern muß. Sollte ihm das nicht gelingen, was unter den gegen­wärtigen innen- und außenpolitischen Umständen außer­ordentlich schwierig sein dürfte, so ist, so wird in parla- mentarischen Kreisen weiter betont, unter Umständen so­gar mit einer R e i ch s t a g ö a u f l ö s ü n g zu rechnen.

burg hat an den Jubilar solgendes Handfchrelven gerichtet:

Sehr verehrter Herr Generaloberst!

Zu Ihren, heutigen 60. Geburtstage spreche ich Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche aus. In hoher Anerken­nung und Donkborleil gevenle ich an diesem Tage der großen Dienste, die Sie in Krieg und Frieden dem Vater­lande geleistet haben. Mit zahlreichen Ruhmestaten unseres Heeres im Weltkriege ist Ihr Name unvergänglich verbunden; aber ebenso hoch wie diese stehen die Verdienste, die Sie sich in der Nachkriegszeit in stiller, entsagungsvoller, aber nie verzagender Arbeit durch den Wiederaufbau und die Heranbilvnng der neuen Reichswehr erworben haben. Hierfür Ihnen namens des Reichs von Herzen zu danken ist mir am heutigen Tage besonderes Bedürfnis.

Ich hoffe und wünsche, daß es Ihnen beschieden fein möge, zum Segen unseres Vaterlandes noch recht lange Ihres verantwortlichen Dienstes zu walten und unsere junge Wehrmacht weiter anszubancn und zu stärken.

Mit den besten Wünschen für Ihr persönliches Wohl­ergehen und kameradschaftlichen Grützen bin ich Ihr stets ergebener

_k gez. v. Hindenburg.

' Der Reichspräsident stattete dem Generalobersten v. Seeckt auch einen persönlichen Glückwunsch» besuch ab.

Preußischer Landtag.

(154. Sitzung.! tt. Berlin, 22. April.

Minister H > rtsieser wandte sich zum Schluß der gestri­gen Sitzung noch besonders gegen den Führer der Wirtschafts- Partei, den Abg L a Deuber f f, Dem der Minister vorwars, er operiere mit unrichtigem Zahlenmaterial. Völlig unrichtig feien z. B. Die Angaben über Die Hunderte von Millionen, die Den WohnungsfürsörgegefeLschasiën aus staatlichen Mit­teln zur Verfügung gestellt morben seien. Sie hätten.seit Der Stabilisierung nicht mehr als zehn Millionen erhalten. Das neue S t ä d I e b a u g e s e b, von dem Der Referentenentwucf bereits feit geraumer Zeit in Der Öffentlichkeit bekannt fei, werde in Den nächsten Monaten bem Staatsrat und dem Land­tag zugehen.

Die heutige Sitzung wurde Durch eine Lärmszene Der Kommunisten eingeleitet. Sie hatten vergeblich sofortige Be­ratung über Die Freilassung aller politischen Gefangciien ver­langt. Sodann wurde Die Einzelberatuug des

WohlsahrtseiatS

fortgesetzt. Es wurden besonders Forderungen zum Schutz der Bauarbeiter, bessere Gesundheitspflege ans dem Lande, Mieter­schutz usw. verlangt. Dann wird Die Beratung des Wohlfahrts­etats beendet. Die vielstnndigen Abstimmungen sollen -rft Dienstag stanfinven Tas Haus geht über zur zweiten Be­rat nng des G e ft ü t h a u ö b a 11 c 5. Ter Ausschuß se.lägt eine Reibe von Sparmaßnahmen vor und fordert einen aus­reichende» Schutzzoll gegen Pferbeeinfnhr sowie fi;oiguiia des Handelsabkommens mb Belgien.

Weitere Angeklagte im Kulisler-Prozeß.

Blan und Blei. ' i

Zunächst wurde im Kujistcr-Prozcß der Angeklagte Bla it vernommen, der eine kurze Schilderung seines Lebenslaufes gab. Blau gibt an, daß er viel Geld verdient habe uns Eigentümer umfangreichen GriuidbesitzcS fcL So habe ec allein drei Besitzungen in Der Nähe von Rheinsberg, darunter ein sehr schönes Gut. Sein Geld hätte er größtenteils hi Grundstnckskänfcn angelegt. Für Zinsenverrechnung baue Kutisker einmal einen Wechsel über 50 000 Mark erhalten, doch sei es nicht richtig, daß er, Alan, sich bei dieser Gelegen­heit auch gleichzeitig verpflichtet habe, GefälligkeUsakzepte sur Kutisker auszusicllen. Als nächster Angeklagter wurde der "-Prokurist der Steinbank. Blei, vernommen. Aus Vorhalt des Vorsitzenden gab er zu. daß er möglicherweise einmal Äußerungen dahin getan haben köniite, daß ihm die ^-eckpel der Schlesischcv A.-G- und Der Ost-A.-G. faul vorgekommew seien ^urch Die Verteidigung wurde scstgestelli, daß Blei noch «nt Ai".il 1924 feine aaiii.it Ersparnisse in Aktien der Mecha- Nischen Treibriemenaescllsckwfi angelegt hat, weil er zu den Unternehmen Vertrauen hatte. In der Steinbank selbst habe Blei keine selbständiacn kaltblütigen vornehmen Dürfen, viel«