Unterhaltnngsblatt
zur Weiten Heffifcheu ZWWG
J£ 1L Sonntag den 17» März. Z8SV
Die Irrlehre von der zunehmenden Verarmung.
^Fortsetzung.)
„Das große Kriterium für die Lage des gemeinen Volkes ist der Betrag des Arbeitslohnes und da vier Fünftel des gemeinen Volkes im 17ten Jahrhundert mit Ackerbau beschäftigt waren, so ist es besonders wichtig, zu untersuchen, wie hoch damals der Lohn für Landarbeit sich belief. Ueber diesen Punkt besitzen wir vie Mittel, zu hinreichender Gewißheit zu gelangen.
„Sir William Pepys, dessen bloße Versicherung von großem Gewicht ist, sagt uns, daß der Tagelöhner, welcher täglich 4 Pence mit Kost oder 8 Pence ohne Kost (ein Penny ist gleich 6/7 Sgr. oder 3 kr.) verdiente, keines Wegs in der schlimmsten Lage war. Vier Shillings wöchentlich (1 Thlr. 11 Sgr., 2fl. 24 fr.) waren also nach seiner Berechnung ein guter Wochenlohn für Feldarbeit. Diese Angabe wird auch anderweitig bestätigt. Gegen Anfang des Jahres 1685 setzten Richter von Warwickshire kraft einer Akte der Königin Elisabeth einen Löhnungstarif für die Grafschaft fest und thaten kund, daß Jedermann, der eine höhere Summe als Lohn nehme oder gebe, straffällig sei. Der Wochenlohn des gemeinen Fcldarbeiters vom März bis September wurde gerade auf 4 Sh. festgesetzt, vom September bis zum März sollte er nur 3’4 Sh- betragen. t
„Aber in jenem Zeitalter, wie in unserm war der Verdienst des Bauern in verschiedenen Theilen des Reichs sehr verschieden. In der Grafschaft Warwickshire erhob er sich wahrscheinlich über den Durchschnitt, in den Grafschaften in der Nähe der schottischen Grenze sank er unter denselben, allein es gab auch mehr begünstigte Bezirke. In Devonshire z. B. war der Wochenlohn des Bauern 5 Shillings ohne Kost, in der Nähe von Bury St. Edmunds 6 Sh. Sommers und 5 Sh. Winters. Im Jahr 1661 setzten die Richter
zu Chelmsford den Wochenlohn für Esser auf 6 SH im Winter und 7 Sh. im Sommer ohne Kost fest. Dieß scheint der höchste Preis gewesen zu sein, der zwischen 1660 und 1688 für Feldarbeit bezahlt wurde und es ist zu bemerken, daß in dem Jahre, aus welchem dieser Tarif stammt, die Lebensbedürfnisse ungewöhnlich theuer waren. Weizen kostete 70 Sh. der Quarter, was selbst heutzutage fast für einen Hunger- preis gelten würde.
„Diese Thatsachen stimmen vollkommen zu einer andern Thatsache, welche Berücksichtigung zu verdienen scheint. Es liegt auf der Hand, daß in einem Lande, wo Niemand gezwungen werden kann, Soldat zu werden, die Reihen des Heeres nicht ausgefüllt werden können, wenn die Regierung bedeutend weniger bietet, als der Lohn für grobe Feldarbeit beträgt. Gegenwärtig beläuft sich der wöchentliche Sold und das Biergeld eines Gemeinen in einem Linienregiment auf 7 Sh. 7 P. Diese Vergütung, verbunden mit der Hoffnung auf eine Pension, genügt nicht, die englische Jugend in hinreichender Anzahl anzulocken und man findet es nöthig, die Lücke durch bedeutende Rekruti- rungen in den ärmsten Grafschaften Irlands auszu- füllen. Im Jahr 1685 betrug der wöchentliche Sold eines Infanteristen nur 4 Sh. 8 P., gleichwohl ist es gewiß, daß die Regierung in jenem Jahr keine Schwierigkeit fand, viele Tausende englischer Rekruten in kurzer Frist anzuwerben. Der Sold eines gemeinen Infanteristen im Heer der Republik hatte sich auf 7 Sh. wöchentlich belaufen, gerade soviel, wie unter Karl II. ein Korporal erhielt und 7 Sh. wöchentlich erwiesen sich ausreichend, um die Reihen mit Männern zu füllen, welche entschieden höher stanvcn, als die große Masse des Volks. Im Allgemeinen scheint man daher mit Grund annehmen zu können, daß unter Karl II. der gewöhnliche Wochenlohn des Bauern 4 Sh. nicht überstieg, daß aber in einzelnen Gegenden des Reichs 5, 6 und während der Sommermonate selbst 7 Sh. bezahlt wurden. Gegenwärtig gilt der Zustand eines