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Staaten sich entsprechend und wohlthätig bewahren werde. Nach diesseitiger Auffassung hat sonach die ganze Frage für die Königreiche Hannover und Sachsen nur eine Frage der Zeit und der Zeitgclcgenhcit sein können. Erschien aber auch die Zeit allmählich weniger gespannt, und ließen Lie äußeren Erschütterungen nach, welche den Versuch zuerst ins Leben gerufen hatten, und zwar hauptsächlich in Folge dieses Versuchs, dessen Wirkung sich also sofort als wohlthätig erwies, so war der Augenblick gerade für die Aufführung eines sichern Baues entschieden günstig und es wurde um so dringender, keine Zeit zu verlieren. Sollten aber einzelne Staaten, zumal Hannover und Sachsen, den Versuch vor seiner wirklichen Erprobung beharrlich einseitig aufgeben wollen und dadurch sein Gelingen stören oder ins Unberechenbare hinausschiebcu, so würde das leicht eine Schuld heraufbeschwören, die das Vaterland, statt es auf den Weg der Vereinung und Versöhnung zu führen, zunächst an den Abgrund bahnloser Verworrenheit treiben könnte. Es wird dagegen nicht eiugewanvt werden können, daß durch das zu München am 27. Februar d. J. geschlossene Bündniß der Weg der bessern Einigung eiuge- schlagen worden sei. Die königl. hannov. Regierung selbst scheint denselben, mit den von Seiten des k. k. österreichischen Kabinets daran als unerläßlich geknüpften Bedingungen, nach den uns neben dem gefälligen Schreiben vom 6. April d. I. gemachten Mittheilungen, zunächst für unausführbar zu halten. Und dieß dürfte auch desto mehr hervortreten, je näher man diesen Weg betrachtet; zumal wenn dabei der RechtSboden, wie doch ter königl. Regierung achtuugswcrthes Bestreben vor Allem ist, nicht verlassen werden soll. Denn wenn das bestehende Recht Allen gewahrt bleiben soll, so enthält der dem Münchener Vertrage zum Grunde liegende Plan einen unlösbaren Widerspruch in sich selbst, und seine Verwirklichung würde gerade Das in der That sein, was von anderen Seiten dem Bündnisse vom 26. Mai v. I. als vermeintliche Schuld zur Last gelegt werden will, eine Verkümmerung der Gleichberechtigung und der freien Vereinbarung auf der Grundlage der bisherigen Bundesrechte und Pflichten. Das Bündniß vom 26. Mai hat gerade Niemandes Rechte verletzt oder ausgeschlossen, wogegen der Plan des 27. Februar sofort mit einer Rechtsausschließung, bis auf sieben Bevorzugte, beginnt. Aber nicht nur auf dieser Seite würde ein Aufgeben des ersten Weges und ein Verfolgen des zweiten, bestehenden Rechten mit Beeinträchtigung drohen, sondern eö würde auch auf der ganz entgegengesetzten Seite den subversiven Tendenzen indirekt Vorschub geleistet werden, welche im Innern der zurücktretenden oder zurückhaltenden Staaten, obschon gegenwärtig scheinbar zu ein und demselben Ziele des Verneinens verbunden, nur auf eine noch allgemeinere Verwirrung harren, um die verderblichsten Pläne zur Ausführung zu bringen. Die königl. Negierung hat auch, wie aus früheren gefälligen Mittheilungen erhellt, die Mißlichkeit und Ungerechtigkeit des in München eröffneten und durch die Forderungen des f. k. österr. Kabinets noch schwieriger gemachten Weges nicht verkannt, auf welchem die kaiserl. Regierung für sich die Abstreifung aller beengenden Bande des alten Bundesrechts in Anspruch nehmen und von allen klebrigen die strengste Umgehung durch eben diese Bande verlangen würde; weshalb auch die königl. hannov. Regierung, wie wir uns aus früheren geneigten Mittheilungen erinnern, des Glaubens gewesen ist, daß die kaiserl. Regierung davon abstehen werde, wozu jedoch bis jetzt noch keinerlei Anzeichen eingetreten sind. Wenn nun, nach allseitiger Uebereinstimmung, die der deutschen Nation gegebenen Zusagen gelöst werden müssen und die Nothwendigkeit gebietet, daß etwas un baß cs bald geschehe, wenn ferner zwei Mittel vorliegen, wovon bas Eine gleichsam physisch, politisch unb rechtlich unmöglich, das Andere dagegen nicht allein möglich, sondern rechtlich begründet, von der kön. hannov. Regierung zuerst mit herbeigcführt und empfohlen und zugleich schon zu einer lebensfähigen Reife und Ausbildung gezeitigt, auch durch den Verlauf der deutschen Geschichte seit fast anderthalb Jahrhunderten natürlich herangewachscn und angewiesen ist, — so kann die Wahl wohl kaum noch zweifelhaft
sein. Und was diesem Wege von unmittelbarer Gedeihlichkeit noch aogebt, das ist, nach diesseitigem Dafürhalten, gerade die Wirkung der Lücke, welche Hannovers Verhalten und nach dessen Beispiel dasjenige Sachsens darin verursacht hat. Wäre diese schmerzliche Lücke nicht entstanden, so möchte der Boden bereits um Vieles geebneter fein und das politische und moralische Gewicht des geeinigten deutschen Nordens würde die Fugen des Baues schon gefestiget haben, welche jetzt der deutsche Süden, fast gezwungen, zu immer tiefern Riffen zu erweitern droht. Die großherzogl. Regierung vermag sich nicht von der Ueberzeugung zu trennen, baß jener Weg dermalen der einzig richtige und gerechte sei, denn derselbe zeigt das mögliche unb erreichbare Ziel auf fester rechtlicher Grundlage. Wenn gleich dieselbe als Pflicht erkennt, zunächst auf diesem Wege zu beharren , so ist dadurch gewiß die offenste Bereitwilligkeit nicht ausgeschlossen, auch ihrerseits mit den übrigen Betheiligten auf den nachzuweisenden bessern oder auch nur gleich guten Weg, falls er zum Ziele führt, hinüberzugehen. Sie wird es daher mit dem wärmsten Danke erkennen, wenn die hohe königliche StaatSregierung, in Verwirklichung höchstihres in dem geehrten Schreiben ausgcbrückten freundnachbarlichen Erbietens, ihr eine nähere Mittheilung von den dortscitigen Ansichten über die Revision der Bundesverfassung zugehen lassen wollte. Daß die Regierung Sr. königl. Hoheit des Großherzogs für das allgemeine Wohl Opfer zu bringen und sich nach Kräften zu bemühen willig und bereit sei, dürfte sic bewiesen haben, denn kein anderes Motiv als das Heil der deutschen Gesammtheit bat sie bewegen können, an dem Ver- safsungswerk des 26. Mai nach bestem Wissen und Vermögen selbst in schwieriger Lage festzuhalteu, obgleich sie dadurch, zu ihrem lebhaftesten Bebauern, nicht nur die ihr überaus wün- schenswerthe Ungetrübtheit der Beziehungen zu der königlichen Regierung gefährdet gesehen, sondern auch die momentanen Antipathien der Opposition im eigenen Lande zu überwinden hat. Indem wir schließlich ganz ergcbenst bemerken, daß wir von diesem Schreiben der f. pr. wie den übrigen verbünveteu Regierungen Mittheilung machen zu sollen glauben, ergreifen wir mit Vergnügen diese Gelegenheit einem königl. hocbprcislichcn Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung zu erneuern. Oldenburg, den 13. Juni 1850. Großherzogl. oldenburgisches Staatè- ministerium. Departement der auswärtigen Angelegenheiten v. E i se ud e ch e r.
An das königl. Hannoversche hochpreisliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Hannover.
Berlin, 27. Juni. Mit dem Londoner Protokoll über Schleswig-Holstein hat es seine Richtigkeit. Die Unterzeichner waren England, Frankreich und Rußland. Ais aber Bunsen so energisch erklärt hatte, der Vertrag, wenn er auf die Basis des Protokolls hin zu Stande käme, involvire einen Krieg, da zog sich Palmerston, der jetzt Ursache hat, Preußen zu schonen, langsam zurück. Hinzugefügt wird noch: es sei in dem Protokoll von einer Erbübertragung an eine jüngere olden- burgische Linie die Rede gewesen.
Berlin, 29. Juni. Das „Corresp. -Bureau" schreibt heute: Die Verhandlungen zwischen Berlin und Wien und schon so oft auf dem Punkte gewesen, daß man eine Entscheidung erwarten mußte, vic endlich doch nicht cintrat, daß man gut thut, vorsichtig zu sein und nicht Entscheidungen zu prophezeien, ehe sie faktisch eingetreten. Daß Wichtiges vorgeht, kann nicht bestritten werden. Graf Bernstorff hat vielfache Konferenzen mit Hrn. v. Schleinitz. Bei Sr. Majestät hat der Gesandte am wiener Hofe Audienz gehabt und Vortrag über die zuletzt in Wien gepflogenen Verhandlungen gebacken. Von großer Bedeutung ist für den Augenblick die Zutammcu- kunft zwischen dem russischen Kanzler Grafen Ncssclrode und dem russischen Gesandten am hiesigen Hofe, Herrn von Mcym- dorf. Der hier anwesende Sohn bcs russischen Kanzlers Staatsrath Graf Nesselrobe wird Sr. Majestät dem Könige vorgcstellr werben. — Vielleicht erfolgen bei der Rückkehr des Hrn. v. Mcycndorf Seitens der russischen Gesandtschaft^ Aeußerungen politischen Charakters. Bis jetzt hat dieser staats-