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Neue Hessische Zeitung

In Vereinigung mit der

âffelschen AAgemeinem ZeitNUg.

Kassel. Montag. Organ -er konstitutionellen Partei. Morgen-Ausgabe.

Diese Zeitung erscheine mit Ausnahme ter Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegtben. Die Morgen Ausgabe wird von 1/211 bis 12 Uhr, die Abend-Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends rriolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckkardt scheu und Doümaun'schen Buch- und Kunsthandlung. Der ÄbonneincntSpreis beträgt halbjährlich 3 Thir., vierteljährlich 1 5b lr. 15 Sgr., wofiir alle kurhessischen Postämter das Blatt ebne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet und in der Expedition dieses Blattes, Karlsstraße Nr. 88, sowie in der Luckhardt'schen Buchhandlung, Dionysicnstraße Nr. 165, angenommen.

Der vom Kreisgericht zu Greifswalde wegen Fälschung zu vierzehntägigcr Gefängnißstrafe verurtheille Hr. H. D. L. F. Hassenpflug ist zwar des preußischen Staatsdienstes sowie der preußischen Nationalkokarde durch Richtcrspruch für un­würdig erklärt worden, aber gleichwohl kurhessischer Premier- und Justizminister und Vertreter des Kurfürsten von Hessen bei einem deutschen Gesandtenkongreß geblieben.

Der verurtheilte Fälscher darf zwar nach den Gesetzen unseres Landes als bescholten in keinem kurhessischen Ge­schwornengerichte sitzen, steht aber dennoch als Chef an der Spitze der kurhessischen Justiz.

Mit dem an seiner Ehre beschädigten Manne darf nach den Gesetzen der Ehre Niemand dienen, ohne selbst an sei­ner Ehre Schaden zu nehmen.

Nur dem kurhessischen Staate ist es vorbehalten geblie­ben, der Welt zu zeigen, wie nicht bloß mit, sondern so­gar unter einem wegen Fälschung verurcheilten Verbrecher ein Dienstverhältniß bestehen kann.

Wir halten die Thatsache dieses Verhältnisses für ein freches Attentat gegen Staat und Gesellschaft, wie es bis­her noch niemals, weder vom Despotismus, noch von der Anarchie, weder von der Revolution, noch von der Kontre- revolution versucht worden ist. Wir haben ein Altentat vor uns, welches unmittelbar die Grundlagen des Staates aufhebt, ein Attentat, wodurch die Ehre und die Sittlichkeit der Sllaatsgesellschaft, wodurch die Würde und das Ansehn, der Werth und die Geltung alles dessen, was der Würde und der Geltung im Staate bedarf, verhöhnt, an den Pran­ger gestellt, ins Gesicht gespuckt und mit Knüppeln todt- geschlagen werden.

In diesen Tagen stand ein Mann vor Gericht, ange­klagt der Beleidigung der Gerichte. Sein Vertheidiger fragte die Richter, ob von Beleidigung der Gerichte in einem Lande noch die Rede sein könne, wo ein wegen Fälschung an der Ehre gestrafter Mann Chef des Gerichtswesens seiV Der Angeklagte ward freigesprochen.

Die Thatsache des Ministeriums Hassenpflug enthält eine öffentliche Beschimpfung, welche allen Männern von Ehre zugefügt wird, ohne Unterschied des Ranges und Standes, des Alters und der Gesinnung. Beschimpft werten Alle, welche ihren Dienst oder ihre Theilnahme am Staate bis­her für eine ehrenvolle Beschäftigung hielten, beschimpft wer­den nicht am wenigsten, sondern am meisten Diejenigen, welche, sei es als Absvlutisten, oder als Aristokraten, oder als Theokraten, oder als Büreaukraten, oder als Soldaten den Staat nicht auf geschriebene Verfassungen und geschrie­benes Recht, nicht auf Abstimmungen und Beschlüsse, nicht auf öffentliche Meinung und Majoritäten, sondern blos auf ihre persönliche Ehre gründeten.

Von der persönlichen Ehre kann fernerhin in einem Staate schlechterdings nicht mehr die Rede sein, als dessen

Premierminister ein wegen Fälschung an der Ehre gestrafter Mann Wochenlang fungiren darf.

Doch geht uns die persönliche Ehre aller Einzelnen hier nichts an. Das ist zunächst ihre eigene Sache und sie mö­gen sehen, wie sie mit ihrem Gewissen fertig werden. Wir wollen heute auch die Frage unerörtert lassen, in wiefern nicht ein Jeder, der diesen Skandal duldet und daran Theil nimmt, sich des Attentates mit schuldig mache?

Heute wollen wir nur gegen das Attentat selbst im Namen des Staates, im Diamen des Volkes, im Namen der beschimpften Ehre und' der mit Füßen getretenen Moral protestiren. Wir verwahren uns gegen alle Folgen und Folgerungen, welche aus einer Thatsache und einem Ver­hältniße jetzt oder jemals gezogen werden könnten, das wir als ein unwahres, unnatürliches, unerhörtes hiermit feier­lich perhorresciren.

Wenn Etwas faul im Staate ist, und wenn die Fäul- niß schon bis zum Sitze des Lebeus vorgedrungen, wenn Alles verloren und entehrt sein soll, nun dann ist es we­nigstens die Pflicht tc£ Presse, im Namen der höheren Gü­ter, welche nicht mit Schiffbruch leiten dürfen, und im Na­men des kommenden Geschlechtes, welches aus diesem Gräuel gerettet werten muß, im Namen der Zukunft, im Namen des Volkes, im Namen der Nation, im Namen der Ehre und des Rechtes einzustehen.

Möge geschehen, was geschehe, mögen Andere thun oter lassen, was sie wollen, die Presse ist sich ihrer Aufgabe be­wußt, und so lange unS eine Zeile zu drucken noch ver­gönnt ist, werden wir laut und nachdrücklich dagegen pro­testiren, daß ein w e g en F ä l s ch un g v er u rt h e i l- t e r Mann unser Land regieren darf.

Deutschland.

Die o l d c n b u r g i sch e Note an die hannover­sche Regierung. (Schluß.) Die von ter königlichen hohen Staatsregierung bei dieser Gelegenheit ausgestellten Gründe betrafen weniger die Sache, als beiläufige Formen nach individueller Auffassung. Höchstticselbe mußte als fort­während verpflichtet gelten, an ter vertragsmäßigen Wirksam­keit des Verwallungsraths Theil zu nehmen, wo nicht, sich Dieselbe auch ohne Höchftibr Zuthun gefallen zu lassen. Alles, was Hannover zugestanten werben könnte, würbe sein, taß wegen ter Oberhauptsfrage neue Verhandlungen eintreten und in Folge deren Dem Parlamente neue Vorlagen gemacht wur­den. Dieses Parlament zu beschicken war die königlich han­noversche Regierung nach Diesseitiger Ansicht vollkommen ver­pflichtet und ist es noch. Erst auf dem von allen verbündeten Staaten beschickten Parlamente konnte es sich zeigen, ob und in wie fern in Dem bis zu Ente durchgeführten Versuche des Büntnißwerkes Die Kraft des Gelingens liegen und ob Die Wirkung der Anziehung auch auf die noch nicht sofort beitretenten