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sitzt, weiß, daß diejenigen, welche sich an dem fabelhaften Akte betheiligen, eine Ruthe für sich selber hinten, von her wir nur wünschen wollen, daß sie nicht zum Schwert wird. Wie Vie Dinge augenblicklich liegen, müssen wir in jeder Stunde die Entscheidung gewärtigen. — Für Oesterreich bietet ‘ sich jetzt Vie Gelegenheit dar zu beweisen, ob ihm Recht und Ehre Deutschlands von Werth sind. England, Rußland unv Frankreich haben in dem zu London von ihren Bevollmächtig­ten unterzeichneten Protokolle eine Garantie für die Integrität der dänischen Gesammtmonarchie ausgesprochen und Oesterreich vabei den Zutritt offen erhalten. Preußen ist dadurch die Vertheidigung der Rechte Deutschlands aufs äußerste erschwert worden ; die von Dänemark verlangte Garantie der Neutra­lität Deutschlands hat das Berliner Kabinrt zurückgewiesen, Oesterreich muß daher jetzt tbätsächlich darthun, ob es sich in gemeinsamen Schritten mit Preußen als Freund der deutschen Sache oder im Anschluß an das Londoner Protokoll als deren Feind betrachtet. Die Ereignisse drängen also auch hier zur Entscheidung, nachdem man der glatten Worte zum Ueberdruß von Wien her vernommen hat. (W. 3 )

Frankfurt, 27. Juni. Der königl. preußische General der Kavallerie, v. Wrangel, traf gestern Nachmittag von Mainz hier wieder ein, wobnte einem ihm zu Ehren vom k. preuß. Konsul, Moritz v. Bethmann, veranstalteten Diner bei und setzte sodann seine Inspektionsreise nach Thüringen weiter fort. — Se. k. Hoh. der Kurfürst von Hessen besuchte gestern in Begleitung seiner Familie, von PhilippSruhc kommend, unser Theater. — Der der Theilnahme an der Ermordung des Fürsten Lichnowsky und des Generals Auerswald am 18. Sept. 1848 stark gravirte Portefeuillearbeiter Nispel aus Bockenheim wird in diesen Tagen im Kriminalgefängnisse zu Hanau ein­treffen. — Beim hiesigen Komm zur Unterstützung der deut­schen Flüchtlinge ist bis jetzt die bedeutende Summe von 15,000 fl. kingegangen.

Frankfurt, 28. Juni. Ihre k. Hoh. die Frau Herzogin von Kent, Mutter der Königin Viktoria, ist nebst sehr zahl­reichem Gefolge gestern Abend nach 9 Uhr hier eingetroffen und im Gasthaus zum „Englischen Hof" abgestiegen, wo be­reits der ganze erste Stock zu ihrer Aufnahme in Bereitschaft gesetzt war. Dieselbe wird 14 Tage in unserer Stadt ver­weilen und sich sodann nach Bad Soden begeben. (F. I.)

Frankfurt. Die O. P. A.Z. bringt folgenden inspirir- ten, die ganze Situation der Unionsbevollmächtigten authen­tisch zusammenfassenden Artikel vom Main, 25. Juni. Kor- respondenzartikel, die den Stempel ihrer Werkstätte tragen, hören nicht auf, ein sehr einfaches Sachverhältniß umzukeh­ren und auf den Kopf zu stellen. Es wird vergeblich darauf gerechnet, daß eine zehnmal wiederholte Unwahrheit endlich zur Wahrheit werden, oder doch dafür gehalten werden solle. Die Unionsbevollmächtigten, wird geschrieben, seien von dem öster­reichischen Bevollmächtigten zurückgewiesen, ihre Vollmachten seien nicht angenommen, sie hätten erklärt, anderweite In­struktionen kinholen zu wollen. Es wird bei solchen Behaup­tungen auf ein kurzes Gedächtniß gerechnet. — Hatte Oester­reich ein Recht, unter Androhung von Nachtheilen zu den hie­sigen Berathungen einzuladen? Nein; es gibt nach der Bun- desakte kein Präsidium des Bundes, sondern nur ein Präsi­dium in der Bundesversammlung. Wer kann die Bundesversammlung, nachdem sie am 12. Juli 1848 nach dem Willen Aller untergegangen, wieder berufen? Der Wille Aller. Auch der eines Einzelnen? Nein. Wenn eine einzelne Regierung eine Versammlung beruft, wird diese da­durch die Bundesversammlung, daß die berufende Regierung ihr den Namen einer solchen beilegt? Nein. Haben sämmt­liche Negierungen die frankfurter Versammlung als Bundes­versammlung anerkannt? Nein. Wenn es sonach keine Bundes­versammlung gibt, kann von einem Präsidium der Bundes­versammlung die Rede sein? Nein. Soll hier über die In­teressen einiger oder aller deutschen Staaten berathen werden? Können einige deutsche Regierungen über die Interessen aller gültig beschließen? Nein sagt die Vernunft und das Recht. Das „Ja" eines Artikelverferligers ist gleichgültig.

Kann die hiesige Versammlung nur dann gültige Beschlüsse fassen, wenn sie vollzählig ist? Ja. Wer hat das größte Interesse, daß die Versammlung vollzählig werde, um gültige Beschlüsse fassen zu können? Der sie berufen bat. Wer hat sie berufen? Oesterreich. Wer hatte also das größte Inter­esse, daß die Unionsbevollmächtigten eintraten? Oesterreich.— Dieß Interesse ist auch sehr lebhaft zu erkennen gegeben worden. Auf allen Warten um Frankfurt standen die Späher und schaueten aus, ob die Rettung aus der beklommenen Lage nicht komme. Endlich kam sie. Aber sie kam mit Be­dingungen. Wenn wir Euch beschlußfähig machen sollen, hieß es, dann müßt Ihr den Präsidentenstuhl an die Seite schieben, und den zweideutigen Glanz der alten Bundesver­sammlung von Euch thun. Könnt Ihr Euch dazu nicht ent­schließen, nun so mögt Ihr zusehen, ob Ihr ohne uns etwas zu Stande bringen könnt. Euch, nicht uns liegt an dieser Berathung. Aber man fand diese Bedingungen zu hart, der Stuhl war eingenommen, der Glanz angethan. Man verhieß, nach Hause zu schreiben und zu fragen, was man da zu die­sen Bedingungen sage, d. h. mit andern Worten Instruktion einzuholen. Wo ist bei diesem einfachen Sachverhältniß von „Zurückweisung" die Rede? Und wem an dem Worte liegt, nun der mag das entschiedene Ablcbntn der Unions- bevollmächtigten, sich vor Bewilligung der Bedingungen an der Versammlung zu betheiligen, also bezeichnen. Darin allein hätte das Wort eine Wahrheit. Vollmachten hat der österreichische Bevollmächtigte nicht gesehen, und es ist, wie wir hören, ihrer von ihm überhaupt nicht erwähnt worden. Da er der Präsidialgesandte nicht ist, waren sie ihm nicht vorzuzeigen, und er war weder in der Lage, sie anzunehmen, noch sie zurückzuweisen. Wir können es den Unionsbevoll- mächtigten nicht verargen, wenn sie beim Ausgraben der ver­storbenen Bundesversammlung nicht helfen wollen, und es macht einen eigenthümlichen Eindruck, wenn diejenigen, welche sich nach dieser Hülfe vergeblich sehnen , jenen die Sehnsucht nach der Todtengräberarbeit bcimessen.

Darmstadt, 27. Juni. Die Ministerkrisis, von der so viel gesprochen wurde, ist nun entschieden. Unser Mini­sterpräsident Dr. Jaup hat seine Entlassung genommen und der Großherzog, mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter (er ist demnächst 70 Jahre alt) sie ihm gnädigst bewilligt, unter huldvoller Anerkennung seiner hem Staate in den schwierig­sten Zeiten geleisteten treuen und eifrigen Dienste. Jaup folgt die Achtung aller Bessern von dem schweren Posten, den er mit ausgezeichneter Thätigkeit rühmlichst bekleidete, und so ungern man ihn scheiden sieht, so gönnt man ihm doch gern die wohlverdiente Ruhe. Seinem Nachfolger Frhrn. v. Dal- wigk, her die in den letzten Jahren doppelt wichtige Stelle eines landesherrlichen Kommissars und Rcgierungsdirigenlen in Mainz mit Auszeichnung bekleidete, gegenwärtig als groß- herzoglicher Bevollmächtigter bei der Versammlung in Frank­furt , sieht man mit Vertrauen entgegen. Hr. v. Dalwigk übernimmt indessen nur die Leitung des Ministeriums des Innern. Ein Ministerpräsident wird vorerst nicht ernannt, sondern der älteste, Geh. Staatsrath Hallwachs, wird den Vorsitz im Staatsministerium führen. Daß übrigens d.as Publikum in dieser Ministerveränderung auch eine Aenderung unseres politischen Systems sieht, insofern als es nun an ein entschiedeneres Aufgeben der preußischen Union und festeres Anschließen an die deutsche Sache glaubt, brauche ich kaum anzuführen. Es wird sich zeigen, welchen Einfluß' dieß auf die bevorstehenden Landtagswahlen übt. (O. P. A.Z.)

Aus Oberhefsen, 26. Juni. Personen, denen man eine genauere Kunde der Verhältnisse in den höheren Regio­nen in Darmstadt zutrauen darf, behaupten, daß in Kurzem (vielleicht ehe Sie diese Zeilen der Oeffentlichkeit übergeben) die Entscheidung der wichtigsten Fragen eintreten werde. Die Dinge sollen auf der Spitze stehen: noch unentschieden, wo­hin dießmal das „Zünglein in der politischen Waage Deutsch­lands" sich neigt. Das Wahrscheinlichere „soll" aber sein: Rücktritt des Ministeriums Jaup, Oktroyirung eines neuen Wahlgesetzes, offenes Zurücklretcn von der deutschen Union. (F.J.ä