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Herr Haffenpflug ist vielleicht innerlich vor sich selber ein zu unzweifelhaft rechtlicher Mann, als daß er sich um die gemeinen schützenden Formen ängstlich zu kümmern hätte! Er ist unzweifelhaft kein Trunkenbold, als daß es für ihn etwas auf sich haben könnte, auch einmal — betrunken in einer Minister-Konferenz zu erscheinen! Er will immer zu aufrichtig das „höhere" Recht, als daß er nicht irdische Verfassungen u. dergl. auf'S Unbefangenste durch sophistische Chikancn ruiniren sollte. Freilich sollte man erwägen, daß nicht alle Leute auf so hohem Standpunkte stehen und daß man koch mindestens diesen anderen ein schlimmes „Aergerniß" gibt. So einem armen Subalternen, der die falschen Quittungen unterschreiben muß, ist die selbstgewisse Uneigennützigkeit seines Präsidenten schwerlich so klar und unzweifelhaft, wie diesem stolzen Geiste selber. Allein — was ist einem so stolzen Geiste ein solcher Subalterner? Man sagt, daß selbst die schamhaftesten russischen Damen auch ihren männlichen Leibeigenen gegenüber eine für unsere Vorstellungen unfaßbare Ungewirtheit besitzen: sie sehen eben in denselben keine Männer, sondern blos — Leibeigene. So ist eö dem mit Menschenverachtung gepaarten Hochmuthe genug, „rein" zu sein in seinen eigenen Augen; — daß der Untergeordnete auf eine Beachtung auch seines moralisch unebenbürtigen Urtheils Anspruch erheben könnte, daran denkt er nicht. Setzen wir bei Haffenpflug voraus, daß er so zu sagen durchaus nur bona fiele gehandelt habe, so nöthigt uns eben diese Annahme dann zur weitern Annahme einer Unbesonnenheit und Naivetät, die wir nur aus einem an Verrücktheit gränzenden, gewisser Maßen unzurechnungsfähig machenden Hochmuthe erklären können; und da ist es denn vielleicht Herrn Hassenpflug sehr heilsam, daß der „Hochmuth so zu Falle" gekommen ist, und daß das Gericht den objektiven Charakter der Handlung so nachdrücklich über den bloß subjck- ktiven, bloß eingebildeten, geltend gemacht hat. — Jedenfalls ist die Handlung Hassenpflugs entweder eine „sittlich unreinliche", oder sie ist eine wegen einer gewissen moralischen Verrücktheit unzurechenbare — wir lassen dem „Volksfreunde" die Wahl: — in beiden Fällen aber muß Kurhessen einen Ministerwechscl erwarten.
Berlin, 24. Juni. Nachdem man sich hier eine Zeit lang mit der Hoffnung getragen, Oesterreich werde auf die preußischen Vorschläge eingehen, soll jetzt die letzte Aussicht dazu verschwunden sein. Das Wiener Kabiuet will von seinen Ansprüchen auf den Vorsitz im deutschen Bunde nicht ab- gchcn und versagt sogar dem Princip der freien Vereinbarung, auf dem die Union beruht, seine Anerkennung. Was wird zuletzt aus diesem Hin - und Hcruntcrhandeln werden? (D.Z.)
Berlin , 26. Juni. (Pr. St. A.) In der gestrigen Siz- zung des provisorischen Fürstenkollegiums wurde die erfolgte Ergänzung des als Schiedsgericht der Union fortfungirenden provisorischen Bundesschiedsgerichts zur Anzeige gebracht und die dcßfallsige Mittheilung an den Vorsitzenden des Gerichts, den Staatsminister v. DüeSberg, beschlossen. Als neue Mitglieder des Schiedsgerichts treten hiernach den noch in Funktion befindlichen Schiedsrichtern bei, Seitens der zweiten Kurie: Der Großherzoglich weimarische Staatsrath Karl Thon; Seitens der dritten Kurie: der hamburgische Senator, Dr. jur. Haller, und Seitens der vierten Kurie: der großherzogl. badische Ober-Hofgerichtsrach Freiherr v. Wechmar. Ferner kamen zur Anzeige und Vorlage; 1) Die Erwiderung des königlich preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 22. d. an den hiesigen königlich hannoverschen Gesandten auf die Mittheilung, mittelst welcher Letzterer die von der hannoverschen Regierung unter dem 7. d. an die Regierungen des Großherzogthums Oldenburg und der Hansestädte gerichtete Note unterm 12. d. zur Kenntniß des genannten königl. preußischen Ministers gebracht hat; 2) die Beantwortung dieser Note Seitens des großherzoglich oldenburgischen Staatsministeriums, ck. cl. Oldenburg den 13. d. In der Erwiderung des königlich preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten wird namentlich auf die Verwechselung des
faktischen und rechtlichen Standpunktes Seitens der königlich hannoverschen Regierung hingewiesen und entschiedene Verwahrung gegen jede Folgerung eingelegt, welche aus den bisher befolgten versöhnlichen Rücksichten der königlich preußischen Regierung, gegen den unverrückbaren Standpunkt des Rechtè gezogen worden. Im Uebrigcn hat die königlich preußische Regierung die Beantwortung der Hannoverschen Note den Regierungen überlassen, woran dieselbe gerichtet ist; sic zweifelt indeß nicht, daß diese Beantwortung „ein neues Zeugniß dafür ablegen werde, wie das eigene Interesse dieser Länder mit den gemeinsamen Bestrebungen für das Wohl und die Einigung des Gesammtvaterlandes und der Treue gegen übernommene Verpflichtungen Hand in Hand geht." Der Inhalt der mitgetheilten Antwort der oldenburgischen Regierung bestätigt kiese Voraussetzung der königl. preußischen Regierung durchaus.
Berlin, 27. Juni. Heute wird die Ankunft des diesseitigen Gesandten am österr. Hofe, Grafen Bernstorff, erwartet. Auch General v. Radowitz soll von Erfurt hier eintreffen. Die Staatsregierung wünscht, wie wir hören, die Ansichten beider Staatsmänner über die obschwebenden Schwierigkeiten in der deutschen Frage zu hören. — Hr. v. Radowitz übernimmt bekanntlich jetzt den Vorsitz im Fürstenkollegium der Union. (D. R.)
Berlin, 27. Juni. Heute kam der diesseitige Gesandte in Wien, Graf v. Bernstorff, hier an, und hatte bereits um 11 Uhr eine Unterredung im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit dem Minister Freiherrn v. Schleinitz. — Die N. Pr. Ztg. erklärt das an der gestrigen Börse verbreitete Gerücht, es würden die eingezogenen Reserven zum 1. Juli wieder entlassen, für gänzlich unbegründet.
Berlin, 27. Juni. Nach der N. Pr. Ztg. berechtigen die gegenwärtig hier lebhaft betriebenen letzten Unterhandlungen zwischen Preußen, Namens des deutschen Bundes, mit Dänemark im Augenblick zu großer Hoffnung, daß ein Vertrag zu Stande kommen wird. — Das C.-B. schreibt: Die hoffentlich nahe bevorstehende Lösung der dänischen Streitfrage hat einen vollständigen Kongreß dänischer Bevollmächtigten und Agenten hierher geführt. Man zählt deren sieben, die den verschiedenen Parteien angeboren und zwar: der demokratisch-national-dänischen Partei ein Unterhändler und ein Attache 2, die Partei des Kasino-Ministeriums ebenso 2, der reaktionären Partei desgl. 2, seitens des jetzigen Ministeriums 1.
— Nach dem C.-B. hat Preußen eine Antwort auf das sogenannte dänische Ultimatum erlassen, die die ausgestellten Vorschläge zum Theil als Basis gelten lassen.
— Die Wes -Ztg. widerspricht der Nachricht, daß der Abschluß einer Militär-Konvention Oldenburgs mit Preußen nahe bevorstehe. Dagegen hatte sich Oldenburg der österreichisch- preußischen Postkonvention angeschloffen, und zwar mit dem Vorbehalt, daß auch Hannover sich anschließen würde. Aber Hannover soll wieder Schwierigkeiten machen.
Gotha, 26. Juni. Unserer Abgeordnetenversammlung wurde heure der Etat von 1850/52 vorgelegt; derselbe ergibt ein Deficit von 119,500 Thlrn. Die Interpellation, wie cs mit der Beeidigung des interimistischen Chefs des Militärs auf die Verfassung gehalten worden, beantwortete das Ministerium dahin, daß Dieß nicht hätte geschehen können, weil jener Chef in preußischen Diensten geblieben; es sei jedoch nach dem Vorgänge anderer Staaten ein Revers ausgestellt worden, in welchem der interimistische Chef sich verpflichtet, nichts gegen den Herzog oder die Verfassung vornehmen zu wollen und, sofern er bei seiner Stellung in Konflikt mit seinen Pflichten als preußischer Officier zu gerathen glaube, sofort dem Herzog hiervon Anzeige zu erstatten. (D. A.Z.)
Mainz, 26. Juni. Der k. preußische General der Kavallerie v. Wrangel inspicirte heute auf dem großen Bruche die Garnison unserer Bundesfcstung. Gestern Abend war ihm zu Ehren große Tafel bei dem k. preuß. Festungskommandanten, General v. Schack, wonach um 9 Uhr Abends die k. k.