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Nene Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Sonnabend, 29. Juni 1850.

*A? 301 Abend - Ausgabe.

Deutschland.

* Kassel, 29. Juni. Folgende , -Bekanntmachung des kurfürstl. Finanzministeriums" ist gestern auSgegeben worden :

Da mit dem 30. r. M. Vie lanvständischc Bewilligung der Steuern und Abgaben ab läuft, und eine neue Bewilligung lin Folge der Auflösung der letzten Ständeversammlung unter­blieben ist, so wird hiermit bekannt gemacht, daß

1) sämmtliche Erheber der direkten Steuern angewiesen werden sollen, sich der Einforderung und Beitreibung der vom 1. Juli v. I. an fällig werdenden Steuern bis auf Weiteres zu enthalten, daß jedoch die unter- bliebeue SteuerbewtUigung sich nicht auf die vor dem 1. Juli d. J. bereits fällig gewordenen Steuern be­ziehet, diese vielmehr nacherhoben und beigetrieben wer­den. Es werden daher alle Die, welche dem Staate bereits fällige Steuern oder solche Leistungen schulden, welche, wie z. B. Forstgelder, Domanialabgaben, Pacht­gelder ic., überhaupt der landständischen Bewilligung nicht unterliegen, ernstlich verwarnt, der Erhebung und Beitreibung nicht etwa einen strafbaren Widerstand ent- gegenzusctzen, da ein solcher nicht ungeahndet bleiben würde.

2) Hinsichtlich der indirekten Steuern jeder Art und der Wege- und Brückengelder wird auf das Ausschreibcn des Gesammt- StaatSministeriumS vom heutigen Tage Bezug genommen.

Schließlich wird zu allen wohlgesinnten Staatsangehörigen das Vertrauen und die Erwartung ausgesprochen, daß sie bei der rintrctkndcn außerordentlichen Lage der Staatsverwaltung zur Beseitigung der eintretenden Verlegenheiten so viel mög­lich Mitwirken werden. Kassel, am 27. Juni 1850 Kur­fürstliches Finanz-Ministerium. Lometsch.

Dieser Schluß ist erstaunlich naiv. So etwas wagt ein Mann von denWohlgesinnten" zu bitten, welcher selbst nach diesem seinem eignen Armutbszeugniß zu den Schlechtgesinnten im eminentesten Sinne gehört. Denn wenn es ein Zeichen derWohlgesinnten" ist, daß siccintretende Verlegenheiten" des Landesso viel möglich" beseitigen helfen, so wird Der­jenige doch wohl als sehr schlecht gesinnt zu betrachten sein, welcher diese Verlegenheitenso viel möglich" hcrbeigcführt hat. Ist eS wohlgesinnt, in ein Ministerium Hassenpflug ein- zutretrn? ist es wohlgesinnt, das Vaterland zu ruiniern, das engere, wie das weitere, durch Theilnahme an der Regierung eines Mannes, welcher ganz evident auf den öffentlichen Ruin hinarbeitet ? ist es wohlgesinnt, in rem Ministerium eines we­gen Fälschung Verurtbeilten zu sitzen? ist es wohlgesinnt,so viel möglich mitzuwirken", daß das Land nicht bloßVer­legenheiten", sondern Schimpf und Schande und den unaus­bleiblichen Untergang zu leiden Hal?

Wahilich, wenn man diese erstaunlichen Dinge und das Verhalten eines Hrn. Lometsch sieht, dann muß man sich fra­gen: stellen sich riefe Leute blos so naiv--(die Sprache hat eigentlich einen andern Ausdruck dafür), oder sind sie cs wirklich?

* Kassel 29. Juni. Oeffentliche Stimmen der verschie­densten Art lassen sich in Deutschland über den öffentlichen Skandal eines als Fälscher verurteilten deutschen Premier­ministers und Bundcstagsgcsandtcn vernehmen. Selbst dem zweideutigen A der Deutschen Zeitung, von dem man bisher

nicht wußte, ob er Andere dupiren wollte, oder selbst dupir war, ist jetzt ein Licht aufgegangen. Die nackte Schamlosig­keit des Fälschers und seines frommen Vertheidigers ist ihm kenn doch auf die Nerven gefallen und er fängt an zu be­merken, daß cs unter der Sonne nichts Widrigeres gibt, als einen entlarvten Heuchler. Bei dieser Gelegenheit können wir nicht umhin, die geistreiche psychologische Erörterung abzu­drucken, womit die Kölnische Zeitung bei Gelegenheit der Be­sprechung des Hasscnpflugschcn KrimiualfalleS und seiner Ver­tretung unVolksfreund" (womit ihrer Ansicht nach die ganze deutsche Presse besudelt worden ist), die aus büreaukrati- schem und religiösem Hochmuth hervorgehende Richtung ana- lysirt, als deren Produkte ein Hassenpflug und ein Vilmar zu betrachten sind.

Wir finden es nicht geradezu unmöglich, sagt die K. Z., daß trotz alledem und alledem Hcrr^Hassenpflug so zu sagen imbesten Glauben" die unzweifelhaft verbrecherische und nothwendig folgenschwere Handlung begangen habe; daß er noch jetzt mit demVolksfreund" v-on dervölligen Unerheblichkeit" des Be­gangenen sich überzeugt halte! Der verbrecherische Charakter liegt allerdings in den Hassenpflug'schen Handlungen selber objektiv vor; allein möglich ist cs trotzdem, daß subjektiv, im moralischen Bewußtsein des Hru. Hassenpflug selber dieser Charakter zur völlig verschwindendenUnerheblichkeit" zurück- tritt. Aber, wird hier jeder Mensch von wahrhafter sittlicher Besonnenheit fragen, w i c ist bei einem vernünftigen und be­dächtigen Manne, als welchen man einen Mann, der in so hohen Staatsämtern steht, doch zunächst wohl voraussctzen muß, ein solcher die moralische Zurechnung gewisser Maßen aufhcbenver Widerspruch zwischen dem objektiven sittlichen Charakter seiner Handlungen und seinem subjektiven Bewußt­sein über dieselben nur denkbar? Wir sind geneigt, die Antwort aus verwandten Erscheinungen unserer und früherer Zeiten heraus zu lesen. Ein gewisser büreaukratischer Hoch­muth, der im Rausche seiner eigenen Weisheit und voll Ver­achtung dcsbeschrankten Unlerthanenverstandes" die legalen Formen verachtet und im Namen eines gebildetenhöhe­ren Rechtes" das gemeineformelle Recht" mit unbefan­genster Leichtfertigkeit verletzt, ist leider in Deutich- land eine noch durchaus nicht seltene Erscheinung. Ungleich auffallendere Erscheinungen bietet zuweilen ein jenem innerlich verwandter, sogenanntergeistlicher Hochmuth", die Einbildung einer besonderen persönlichenReinheit", derAlles rein" sei und die sich über die ängstlichen Reinlichkeits-Rücksichten dcr gewöhnlichen minder reinen Masse schon hinwegsetzen dürfe. Wenn z. B. die Journale der auScrwähltestcn und frömmsten Partei, wie die berliner Kreuzzeitung, mit Wohlgefallen im Schmutze wühlen, in großartiger Unbefangenheit mit persönli­ch cm Skandal und Ohmschen Enthüllungslügen um sich wer­fen, ja, so ««gescheut selbst von Verfassungsbruch und also Meineid, von derBürgerpflicht" des Spionirens und Brief- erbrechens piedigen: was anders ist der tiefere Erklärungs­grund, als eben dergeistliche Hochmuth" einer eingebildeten pnvilegirten höheren Reinheit und Rechtschaffenheit, die sich über die Gebrechlichkeit der gemeinen Massen und damit auch übcr die Gesetze der ordinären Moral und Sitte erhaben wähnt? Nun'laßt den büreaukratischen Hochmuth mildem geistlichen Hochmuth in Einem und demselben Kopfe zusam- mentrcffcn wie sollte da nicht zuletzt eine Art morali­scher Verrücktheit aus Ucbermuth Platz greifen?!