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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Freitag, 28 Zum 1&50.

W 300.

Abend - Ausgabe

Deutschland.

(D i e o l d e n b u r g i sch e N o t e an dsie hannover- sche Regierung. (Wes. -Ztg.) Die hannoversche Note vom 7. Juni d. I. an die oldenburgische Regierung, sowie an Vie Senate der freien Städte Hamburg und Bremen in Betreff ver Deutschen Angelegenheit ist von Seiten ver erstem unter tem 13. desselben Monats beantwortet worven. Aus zuverlässiger Quelle mit dem Inhalte dieser Erwiverung be­kannt geworden, theilen wir dieselbe untenstehend vollständig mit Wohl durften wir erwarten, daß die Treue unv Red­lichkeit, mit der die Regierung des Großherzogs von Olden­burg an der Entwickelung der deutschen VcrfassungSverhältnisse sich betheiligte, in diesem Erwiderungsschreiben ganz tusonders ihren entsprechenden unumwundenen Ausdruck finden würde. In dieser Erwartung sinv wir nicht getäuscht worden. Die Note lautet:In dem gefälligen Schreiben eines königl. han­noverschen Hochpreißlieben Ministeriums der auswärtigen Ange­legenheiten vom 7. d. Mts. Haben wir gern einen erneuerten Beweis freunvnachbarlicher Gesinnung verehrt und verfehlen nicht, unter Bezeugung unserer Dankverpflichtung für die darin enthaltene offene Mittheilung der dortseitigen Ansicht über. die Stellung ves Königreichs Hannover zu den übrigen im Mai v. I. verbündeten Staaten, auch unsererseits in Folge des Vieserhalb geäußerten Wunsches, mit derselben Offenheit die > diesseitige Ansicht einem königl. hannov. Hochpreißl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ganz ergebenst varzulegen, indem wir uns dieser Gelegenheit nur freuen können, mit ge­wohntem Vertrauen- einen aufrichtigen Meinungsaustausch über den gegenwärtigen Stand der gemeinsamen deutschen Angele­genheiten, so viel an uns ist, mit herbeizuführen und zu der höchst nothwendigen allseitigen Verständigung nach Kräften bei­zutragen. Wir haben es nun zunächst aufrichtig zu beklagen, daß die Ansichlen der königl. hohen Staatsregierung, wie die­selben in dem geheimen Schreiben ausgesprochen, von denje­nigen, zu welchen die hiesige Regierung sich bekennt, in we­sentlichen Punkten sehr verschieden sind. Sie vermag vor­nehmlich die in dem geehrten Schreiben zusammcngcsteUten Andeutungen, wonach von ihr und den übrigen Verbündeten die königl. hannov. Regierung nicht ferner als Mitglied des Vertrags vom 26. Mai 1849 angesehen sein soll, als Gründe zu dieser Annahme v u rcha u s nicht an­zuerkennen. Sie ist vielmehr ver Ueberzeugung, daß alle Thatsachen und Erklärungen gegen diese Annahme sprechen.

Wir erlauben uns diese Andeutungen einzeln kurz zu berüh­ren. Daß eine Aufforderung zur fernern Betheiligung der kön. Regierung an den Verhandlungen seit höchstihrer Erklä­rung vom 21. Februar d. I. nicht erfolgte, hatte seinen na­türlichen Grund wohl eben darin, daß diese Betheiligung als eine übernommene Verpflichtung sich von selbst verstehen und an welche zu mahnen gern vermieden werden mochte. Was die berliner Zusammenkunft betrifft, so ist die hiesige Regie­rung zwar nicht speciell von den besonderen Gründen unter­richtet, welche Vie Krone Preußen bei den dazu ergangenen Einladungen geleitet haben, allein sie darf die Vermuthung für richtig halten, daß die Zusammenkunft nur veßhalb Statt fand, weil gerade durch das entschieden abwehrende Verhalten Hannovers die Lage der Verbündeten eine solche geworden war, daß eine Besprechung der an dem Bündnisse fcsthalten- ^en Fürsten und Regierungen nothwendig wurde. Wir wer­

den anderer Seits nicht erst darauf hinzudeuten brauchen, daß der Nichteinladung Sr. Maj. des Königs von Hanno­ver, bei den einmal ausgesprochenen Gesinnungen, eine rück- sichtsvoltzAbsicht unterliegen konnte. Hinsichtlich der weiter beigesügteMLrwähnung, daß eine Rücktrittserklärnng noch bei der Eröffnung des berliner Kongresses von der Krone Preu­ßen würde entgegengenommen sein, wird die Erwägung genü­gen, daß Vie Möglichkeit einer solchen Erklärung sich nur darauf beziehen konnte, daß es auf Vie Annahme der revivir- ten Reichsverfassung ankam, indem Vie Revisionsabänderungen bekannntlich von der Zustimmung sämmtlicher Regierun­gen abhängig gemacht waren. Wenn das geehrte Schrei­ben ferner auf das berliner Konferenz-Protokoll vom 11. Mai dieses Jahres Bezug nimmt, wonach die in Wien abzu- gebenden Erklärungensämmtlichen anderen deutschen Regie­rungen" mitgetheilt werden sollten, und, aus dem Umstanve, daß die königl. preußische Regierung diese ihre Erklärung auch der königl. hannov. Regierung mitgetheilt hat, folgern will, daß Hannover als außerhalb ves Bündnisses stehend betrachtet sei, so dürfte diese Folgerung vor der Erläuterung schwinden, daß jene Erklärungen eben allen deutschen Regierungen (ne­ben Oesterreich) ohne Ausnahme, sei es direkt, oder im Ver-, waltungSrathe, oder etwa auch auf tem Frankfurter Kongresse, zunächst aber gerade den verbündeten Regierungen, zur voll­ständigen Kenntniß gebracht werden sollten. Was sodann den Ausspruch betrifft, daß mit dem 1. Juni d. J. die Dauer des einen Jahres ihr Ende erreicht habe, für welche die Ver­abredungen vom 26. Mai 1849 getroffen worden , so kann dieser Ausspruch wohl nicht unbedingt gemeint sein. Denn was die Reichsverfassung, mithin den Hauvtgegcnstand des ganzen Bündnisses anlangt, so ist im Art. IV. die Verpflich­tung, dem deutschen Volke eine solche zu geben, und zu diesem Ende den vereinbarten Entwurf sammt Wahlgesetz, einer nach Maßgabe eben dieses Entwurfs zu berufenden Reichsversamm­lung vorzulegen, ganz allgemein und ohne irgend welche Zeit­dauer von sämmtlichen verbündeten Regierungen übernommen worden. Die in dem gefälligen Schreiben ferner in Betracht gezogenen diesseitigen Aeußerungen im Verwaltungsrath (am 23. Febr. d. I.) und auf dem hiesigen allgemeinen Landtage (am 25. März d. I.) fußen sämmtlich gerade auf der aus­drücklichen Voraussetzung, daß Hannover, wie auch Sachsen als rechtlich im Bündnisse begriffen und verbleibend anzusehen seien und betreffen nur die Zwischenzeit, wo beide Staaten, besonders Hannover, sich faktisch von demselben noch entfernt halten würden. (Forts f.)

Berlin, 24. Juni. Der Minister v. Manteuffel hat die Verweigerung des Postdebits für dieOstsee-Ztg" wieder aufgehoben. (Rh.-Westf.-Z.)

Berlin, 26. Juni. Gerüchte besagen, daß sich im Ju- ragebirge bewaffnete Freikorps von schweizerischen Radikalen und politischen Flüchtlingen aller Länder bilden, welche einen Handstreich gegen die jetzige konservative Regierung zu Bern im Schilde führen sollen. Ein neuer kaiserl. russischer Ukas ertheilt dem Minister des Unterrichts die Befügniß, zu Uni- versitälsrektorcn auch solche Personen zu ernennen, welche nicht zu dem Docentenkorps gehören. Der Rektor soll vielmehr, auch wenn er Docent ist, von der Verpflichtung zn Vorlesun­gen entbunden sein, und bloß die Disciplin, sowohl unter den Lehrern als den Schülern, handhaben, um den Staat vor Einimpfung verderblicher Lehren zu bewahren. Der außer-