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Steile Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 28. Juni 1850 ^V^ 2 9 8. Morgen - Ausgabe

Die Neue Hessische Zeitung

vird, als Organ der konstitutionellen Partei, (vom 1. Juli an in Bereinigung mit der Kassel- 'chen Allg. Ztg.,) and) im neuen Quartale fortsahren, der Vertheidigung konstitutioneller Freiheit im engern lnd weitern Vaterlande ihre Kräfte zu widmen. Ins Besondere wird sie nach wie vor für die Erlangung ineS deutschen Bundesstaates mit einheitlicher, parlamentarischer Regierung kämpfen, auch auf die Abwehr evolutionairer oder absolutistischer Umsturz-Gelüste in der Heimath mit Aufmerksamkeit und Nachdruck bedacht sein. Die wichtigen Vorgänge des Zn- und Auslandes werden in der Neuen Hess. Zeitung stets uif das Schnellste in zweimaliger täglicher Ausgabe mitgetheilt und nach Bedürfniß besprochen werden.

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., und nehmen alle Postämter des In- und Auslandes (in Kassel die Luckhardt'sche und die Vollmann'sche Buchhandlung) Bestellungen an. Bekanntmachungen finden in der N. Hess. Ztg. die weiteste Verbreitung, werden mit 1 Sgr. für den Raum Der Petitzeile bezahlt und sind an die Erpedition des Blattes zu richten; in Kassel nimmt auch die Luck- iardt'sche Buchhandlung Aufträge an. Alle Beziehungen der Kasselschen Allgemeinen Zeitung sind auf die Neue Hessische Zeitung, als das vereinigte Blatt, übergegangen.

Das unter dem gestrigen Tage mit Beistimmung des bleibenden landständischen Ausschusses ergangene Ausschrei­ben des Gesammt-Staatsministeriums ist ein höchst charak­teristisches Aktenstück und in mehr als einer Bestehung ein laut redendes Zeugniß verkehrter und heilloser Regierungs­zustände. Es enthält keine Steuerverlängerung, wie sie der in Verfassung und Gesetzen unkundige, als Ministerialblatt fungirende,Volksfreunv" verlangt hat, und welcher der permanente Ausschuß niemals hätte zustimmen können. Es enthält vielmehr nur eine nothdürftige und provisorische Abwehr gewisser bereits mit Sicherheit vorauszusehender Gefahren, welche aus der durch den gegenwärtigen Zustand hcrbeigeführten Verletzung von Verträgen mit anderen Staa­ten entsprungen (dem Vernehmen nach stand eine Absper­rung des Verkehrs von außen bereits in nächster Aussicht), und wie $. B. rücksichtlich der Hinwegsallenden Steuer von fremdem Spiritus die Staatsangehörigen mit einem ganz unverhältnlßmäßigcn, nie wieder zu vergütenden Schaden unmittelbar bedrohten.

Wir sind in diesem Augenblicke nicht im Besitze aller derjenigen Materialien, welche zur gerechten Beurtheilung der vom bleibenden landständischen' Ausschüsse ertheilten Zustimmung zu der getroffenen Anordnung nothwendig sein dürften. Ohne Zweifel wird der Ausschuß in einer so wichtigen Angelegenheit nicht säumen, sic vollständig der öffentlichen Meinung zu übergeben. Das letzte Wort über sein Verhalten wird der nächsten Ständeversammlung zustehen, und wenn schon jetzt dem Vernehmen nach seine Entschließungen in so schwieriger Lage nicht ohne vorherige Besprechung mit hervorragenden Mitgliedern beider Seiten der früheren Versammlung getroffen wurden, so wird er auch dem demnächstigen Ausspruch der Ständeversammlung als solcher das Urtheil darüber ruhig überlassen können.

Vor Allem enthält des Ausschreiben die Selbstverurthei- lung der gegenwärtigen Minister, ihr politisches Todesur­theil, von eigner Hand unterzeichnet. Sie erklären ihre Handlungsweise selbst für eine staatsgefährliche Begeben­heit, sie erklären, den Staat durch eine überstürzte Stände- Auflösung in drohende Gefahren gebracht und mit besonde­rer Rücksicht auf die Verpflichtungen und den Kredit des Staates sich in die Nothwendigkeit versetzt zu haben, den bleibenden Ausschuß der Stände um die Genehmigung au­ßerordentlicher Maßregeln anzugehen. Und welches sind

diese Maßregeln? Die Sich er stell ung des Landes neben der Bankerotterklärung seiner Minister. Die öffentlichen Einkünfte werden sequestrirt. Dst Staatsmittel werden zum De­positum genommen, der Disposition der Minister entzogen. Die Hauptstaatskasse wird angewiesen und ihre Direktion aus­drücklich verantwortlich dafür gemacht, daß die öffentlichen Gelder nicht in die Hände der Regierung gerathen.

Kann es für eine Regierung eine noch tiefere Demüthi­gung, ein noch schlagenderes Eingestänbniß der Schande, kann cs eine noch wirksamere Zerstörung aller Regierungs- auktorität und damit der höchsten Landesinteressen geben, als sic hier vor uns hintreten?

In der That, mit dieser Selbstanklage einer schlechten Regierung sind die moralischen Hebel des Staatslebens erschöpft, und es wird sich nur noch fragen, ob die Mitglie­der des Ministeriums Hassenpflug, nachdem alle sonstigen in der politischen Welt bisher als schweißtreibend bewährten Mittel an der gänzlichen Unempfindlichkeit ihrer politischen Empfindungswerkzeuge zu Schanden geworden sind, ob und wie lange ste selbst das eigene Mißtrauensvotum überleben werden?

Uns zu dieser Erfahrung, der letzten, die uns in dem gewöhnlichen Geleise der Dinge noch bcvorstehn dürfte, zu verhelfen, ist jedenfalls ein Verdienst des bleibenden Aus­schusses. Die angeordnete Maßregel läuft mit dem Juli ab, und im Juli ist auch an einen Zusammentritt der Stände noch nicht zu denken. Aber der Juli wird mehr als hinreichen, unser Land auch noch um jene letzte Erfah­rung zu bereichern. _________

Quousque tandem

Die näheren Mittheilungen über Die in der Anklagesache gegen Hassenpflug erhobenen Beweise lassen die Handlungs- weise des Angeklagten noch viel ärger erscheinen, als man bisher zu vermuthen berechtigt war. Ganz abgesehen von dem sonstigen Skandal stellt sich jetzt Die Sache auch materiell alö sehr bedeutend dar. Aus den eidlich erhärteten Zeugen­aussage» geht hervor, daß öffentliche Diener von ihrem Vor- geseNten, Präsidenten Hassenpflug, genöthigt wurden, falsche Quittungen anzufertigcn; daß der Herr Präsident mit einem Handwerker unter dem Anschläge akkordirte, von dem akkor- Mrten Betrage nach gelieferter Arbeit noch beträchtlich abge- dungen und dann den Handwerker genöthigt hat, den vollen