Reue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Montag, 24. Juni 1850. J\§ 281« Morgen - Ausgabe»
Die Neue Hessische Zeitung
ürd, als Organ der konstitutionellen Partei, (vom 1. Juli an in Vereinigung mit der Kafsel- chen Allg. Ztg.,) auch im neuen Quartale fortsahren, der Vertheidigung konstitutioneller Freiheit im engern mb weitern Vaterlande ihre Kräfte zu widmen. Ins Besondere wird sie nach wie vor für die Erlangung ines deutschen Bundesstaates mit einheitlicher, parlamentarischer Regierung kämpfen, auch auf die Abwehr -evolutionairer oder absolutistischer Umsturz-Gelüste in der Heimath mit Aufmerksamkeit und Nachdruck ledacht sein. Die wichtigen Vorgänge des Zn- und Auslandes werden in der Neuen Hess. Zeitung stets uif das Schnellste in zweimaliger täglicher Ausgabe mitgetheilt und nach Bedürfniß besprochen werden.
Das Abonnement beträgt vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., und nehmen alle Postämter des In- und Auslandes (in Kassel die Luckhardt'sche und die Vollmann'sche Buchhandlung) Bestellungen an. Bekanntmachungen finbeit in der N. Hess. Ztg. die weiteste Verbreitung, werden mit 1 Sgr. für den Raum ?cr Petitzeile bezahlt und sind an die Expedition des Blattes zu richten; in Kassel nimmt auch die Luck- >ardt'sche Buchhandlung Aufträge au. Alle Beziehungen, der Kasselschen Allgemeinen Zeitung sind auf die Neue Hessische Zeitung, als das vereinigte Blatt, übergegangen.
Deutschland.
Berlin, 20. Juni. Borgestern sind die Ratifikationen des Vertrages zwischen Preußen und Baden über die Verlegung badischer Truppen in preußische Garnisonen auSgewech-- e(t worben. Die zunächst erwarteten Truppentheile befinden sich bereits auf dem Marsch; die Infanterie wird per Dampf- chiff resp. Eisenbahn über Köln und Hannover transportirt. Was einige Blätter über die Weigerung der hessischen und hannoverschen Regierungen, den badischen Truppen den Durchmarsch zu gestatten, berichtet, dürfte auf einem Mißverständnisse beruhen. Baden hat nämlich keine Etappen-Konventioncn mit Hannover und den beiden Hessen, so daß der Marsch der Badener nur auf Grund der mit Preußen abgeschlossenen Verträge gefordert werden konnte. Dies hat einige formelle Anstände herbkigeführt, welche jedoch entweder schon beseitigt oder der Beseitigung nahe sein sollen.
Berlin, 20. Juni. Es bestätigt sich, schreibt man der Norvb. Ztg., daß der hiesige russische Gesandte, Hr. v. Meyen- dorff, uns verlaßt; Wohlunterrichtete lassen ihn nach Wien geben, wo er wahrscheinlich dazu beitragen soll, die obwaltende Differenz auszugleichen und Oesterreich für das zu stimmen, was nothwendig und vernünftig ist.
— Die N. Pr. Ztg. schreibt: Wenn cs seit Eröffnung der Friedens - Unterhandlungen hierselbst den Anschein hatte, als suche man dieselben dänischer Seite Hinauszuschieben, so steht doch jetzt entschieden fest, daß die dänischen Bevollmächtigten mit aller Kraft dahin streben, die Unterhandlungen ihrem Ende, welches dieses auch sei, zuzuführen. In Bezug auf die in der letzten Erklärung des preußischen Bevollmächtigten, Hrn. v. Usedom, enthaltenen Vorschläge haben die dänischen Kommissorien sogleich um nähere Erläuterungen nachgesucht, die ihnen auch bereits zugcstellt worden sind. Es wird behauptet, daß die Letzteren von Kopenhagen den gemessensten Befehl erhalten hätten, so früh als möglich einen endlichen Austrag der Unterhandlungen herbeizuführen, weil man daselbst nicht länger im Stande oder gewillt sei, einen gerüsteten Waffenstillstand den Herzogthümern gegenüber beizubehalten.
— Das Corresp. - Bureau schreibt: Aus dem Umstande, daß einige Burcaubeamte des Parlaments jetzt aus Erfurt bierberberufen sind, und daß einige Parlaments-Aktenstücke von hier aus verlangt wurden, hat man folgern zu müssen geglaubt, das Parlament werde nicht wieder in Erfurt oder überhaupt nicht wieder zusammentreten. Dem ist jedoch nicht so, und die
eben erwähnten Thatsachen stehen in gar keiner Beziehung zu einander. An Stelle eines hier erkrankten Bureaubeamten wurde der nothwendige Ersatz aus Erfurt requirirt, wo jetzt nach Abwickelung der Geschäfte der Quästur das Beamtenpersonal eine Verminderung gestattet. Die von Erfurt geforderten Wahlakten sollen lediglich zur Information des mit der Bearbeitung der Abänderungen des Unionswahlgesetzes Beauftragten dienen, um daraus das verschiedene Wahlverfahren der einzelnen Staaten der Union kennen zu lernen. Wie man dort, ist das Mitglied des provisorischen Fürstcnkollegiums, Hr. Vollpracht, mit der Ausarbeitung des neuen Unionswahl- gesetzes beauftragt. Jenen grundlosen Gerüchten gegenüber darf übrigens behauptet werden, daß die Sache der Union nach Kräften gefördert wird, und daß es immer wahrscheinlicher erscheint, daß Preußen sich in Frankfurt gar nicht betbeiligt.
— Die N. Pr. Z. schreibt, daß die Herren Mathis und v. Peucker in ihren Instruktionen angewiesen sind, die bekannten Forderungen Preußens an die Versammlung in Frankfurt zu stellen und so lange an den Verhandlungen nicht Theil zu nehmen, bis diese Forderungen anerkannt sind. Bis heute haben diese ursprünglichen Instruktionen noch keine Aenderung erfahren.
Berlin, 21. Juni. Zu den thörichtsten Umtrieben der Umsturzpartei gebärt ohne Zweifel die gegenwärtig von dem (pseudonymen) Dr. Wendel-Hippler, einem Theilnehmer des berliner demokratischen Kongresses von 1848, versuchte Gewinnung der Arbeiter für den ikarischcn Kommunismus. Die lediglich auf Betrug der armen Arbeiter hinauslaufende, beu- telschneiderische Tendenz ist bei dieser Erfindung Cabets koch wohl längst ebenso offenbar geworden, als bei dem früheren englischen Ovenianismus. C. C.
Berlin, 22. Juni. (P. St. - A.) Das provisorische Fürstenkollegium nahm in seiner gestrigen vierten Sitzung zunächst Kenntniß von der auch durch öffentliche Blätter bekannt gewordenen Note, welche die fönigL hannoversche Regierung unter dem 7. d. M. an das großherzogl. oldenburgische Gouvernement und die Senate von Hamburg und Bremen gerichtet, auch dem königlich preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Abschrift mitgetheill hat. Da keine Nothwendigkeit vorzuliegen schien, den in diesem Aktenstück erneuerten Rechtfertigungs-Versuch der königlich hannoverschen Negierung in der deutschen Angelegenheit einer sofortigen näheren Erwägung zu unterziehen, so wurde dasselbe dem Ver-