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Fortdauer der Bundesakte als der Grundlage für den Bau der deutschen Verhältnisse zum Gegenstände der Erörterung und Beschlußfassung seiner Stände - Versammlung gemacht. Die Aufgabe des Bunkesplenums scheint aber auch darum fast unlösbar, weil die jetzt dazu vereinigten Fürsten die Nothwendigkeit einer Abänderung der bestehenden Grundgesetze an die Spitze ihres Unternehmens gestellt haben, gleichwohl nach Art. 13 9?r. 1 der Bundesakte darüber kein Beschluß durch Stimmenmehrheit zulässig ist. Aus diesen Gründen glauben wir nicht, raß die Konstituirung des Frankfurter Slaatenkon- gresses als Bundesplenum etwas Weiteres zur Lösung der deutschen Frage beitragen werde, als daß sie den öffentlichen Beweis liefert, wie Oesterreich und Preußen jetzt bis an die äußerste Gränze gegangen sind, und daß in der Unmöglichkeit, jedes für sich etwas Großes und Haltbares zu schaffen, die dringende Aufforderung zu einer Verständigung liegt. Diese Verständigung wird auf eine Theilung der Macht hinauslaufen, und es wird vielleicht bald sich zeigen, daß das kurhessische Votum in Berlin, „welches die Gewalt in dem Dualismus allein beruhen lassen will", die Zukunft entschleiert hat. — Es ist heute nicht darum zu thun, von dem Schicksale der Union zu reden. Das lose Band an sich, und der Rücktritt einiger Staaten sind immer von schlimmer Vorbedeutung. Auch ist es wahr, daß der Volksantheil an dem Werke nichts weniger, als durch Enthusiasmus verherrlicht wird. Aber das Volt hat doch eine Stimme dabei gehabt, und soll auch ferner mitberathen und mitbeschließen. Das ist in den Bereich der Thatsachen getreten. Daß, wenn ein Staatenbunv auf der Grundlage von 1815 zu Stande gebracht würde, eine Theilnahme der Volksrcpräscntation an der Regierung auch nur möglich wäre, ist den stärksten Zweifeln unterworfen. In einem Staatcnbunde beruht die souveräne Macht in dem Parlikularstaate; es läßt sich wohl eine Abordnung denken zur Erlheilung von Rathschlägen, aber nicht, daß ein Repräsentantenhaus ein wirklicher Faktor der Gesetzgebung wäre. Damit wäre der Bundesstaat gegründet. — Das Bundesplenum hat darum unstreitig auf noch geringere Sympathien zu rechnen, als das Unionswerk gefunden hat. An der am Ende erfolgenden Anerkennung der letzter» ist aber dann am wenigsten zu zweifeln, wenn der in Fiantfurt betretene Weg verfolgt wird. Nur wenn alle Glieder der Union abficlen , also sic selbst sich freiwillig löste, wäre Hoffnung, daß um andern Preis die Verhandlungen in Frankfurt vorangehc» könnten. Bis dahin wäre es eben so gut, dieselben einzustellen. Die nächsten Tage können hierüber entscheiden , da es endlich klar werden muß, was die beiden Hessen und Nassau wollen.
Frankfurt, 18. Juni. Se. Durchlaucht der Fürst von Liechtenstein, Herzog zu Troppau, hat den großh. bess. geheimen Staatsrath v. Linde zum Gesandten bei der Bundcsvcr- sammlung ernannt.
Stuttgart , 18. Juni. An diejenigen Ofsiciere und Soldaten vom 2. Bataillon des 4. Infanterieregiments, welche im vorigen Jahr den Feldzug gegen die Insurrektion in Baden mitgemacht haben, sind am 15. Juni, als dem Jahrestag der Gefechte von Käferthal und Virnheim, die vom Großherzog von Baden verliehenen Gedächtnißmed^illen vertheill worden. — Morgen in acht Tagen wird die Landesversammlung ihre Sitzungen wieder aufnehmen. Auf nicht lange Zeit, meinen Leule, die es wissen können, wenn es überhaupt zur Wiedereröffnung komme, denn eine Auflösung stehe jedenfalls, ob nun früher oder später, nabe bevor. Was dann werden soll? wir müssen es abwarten. Tritt die gegenwärtige Lankesver- sammlung wirklich noch einmal zusammen, so wird in einer ihrer ersten Sitzungen ein wichtiger Gegenstand zur Sprache kommen. Die Finanzkommission hat nämlich am Sonnabend Abend den wichtigen Beschluß gefaßt, an die staatsrechtliche Kommission die Bitte zu richten, ihr Gutachten darüber abzugeben , ob die deutsche Bundeskriegsverfassung noch rechtlich lorlbestehe und also auch für die Einzelstaaten Gültigkeit habe? Diese Frage wird nun in der Landesversammlung zu heißen
Debatten Veranlassung geben. Die verschiedenen Ausschüsse lind fortwährend sehr thätig und halten öfters Sitzungen.
Oesterreich.
Wien, 16. Juni. Das Wiener Stadtkommando hat in seinem Hasse gegen die Brünner „Presse" allen Journalen und Einwohnern der Hauptstadt verboten, das Blatt beim Namen zu nennen. Die „Presse" sagt darüber: Die Wiener Aus- nahmöbehörden begnügten sich nicht allein damit, die „Presse" in dem Bereiche der Hauptstadt zu unterdrücken, sondern be- absichtigen sogar, ihr Andenken unter der gegenwärtigen Generation an den Ufern der Donau mit der Wurzel auszurotten. Herr von Welven sagte zu den Bewohnern seines Belagerungsparadieses nicht bloß: „Von allen Bäumen sollt ihr egen, nur nicht von diesem; alle Journale vom „Wanderer,, angefangcn bis zu Ebersbergs „Zuschauer" herab könnt Ihr lesen, nur nicht die „Brünner Presse" — sondern er ging so weit, ihnen sogar zu verwehren, den Namen der verbotenen Frucht leise vor sich hinzulispeln. Betrachten wir die fortwährenden Anstrengungen, welche gemacht werden, um Vie „Presse" in dem Gedächtnisse der Residenz vollständig zu vertilgen , so überschleicht uns beinahe ein stolzes Gefühl, der unablässige Gegenstand so „hoher Verfolgungen" zu sein. Der alte Denker Edelmann hat Recht, wenn er behauptet: „Die Leute fü.chten die Wahrheit unter der mildesten Form, wie die Anfechtungen des bösen Feindes." In der Druckerschwärze und den beweglichen Lettern lag zu allen Zeiten eine eigene magische Kraft des sittlichen Wikeistankes gegen kie Anmaßungen der Willkür, karum verbreitete auch im fünfzehnten Jahrhunkert die damalige Polizei das Gerücht, kaß der Ver- voUkommner der Buchdruckerkunst Doktor Faust vom Teufel geholt worden ist. Man sagt, es gibt nichts Neues unter der Sonne. Mag sein. — Das Stadium der Geschichte hat uns an alle Extravaganzen des „Weltgeestes" so ziemlich gewöhnt. Im Jahre 1830 ging man im Herzogthum Modena so weit, den Eingang des österreichischen Beobachters als staalsgefähr- lich zu verbieten. Aber sogar den Titel eines Journals von dem Erdboden verschwinden machen zu wollen, und den Wie- «er Redaktionen eigens aufzutragen, den harmlosen Namen der „Presse" aus ihren Spalten auf ewig zu verbannen, ist in der That die höchste Leistung der ratsinirtesten Belagerungs- tlinst, seit Vauban den ersten Grund zu dieser erhabenen Wissenschaft legte. Jede Festung muß durch diese geniale Erfindung uneinnehmbar wie Gibraltar werden, und was die Hauptsache ist, „kein Blatt kann fürderhin die Grenzlinie des Anstandes mehr überschreiten." (C. Z.)
Pestb, 11. Juni. Nachdem der Redakteur Dr. S. Saphir gestern nach achttägiger Untersuchungshaft, welche ihm vom Kriegsgerichte als Strafe ungerechnet wurde, in Freiheit gesetzt wurde, erhielt der eigentliche Verfasser der betreffenden Artikel (31. Mai und 1. Juni), Ritter von Levilschnigg, eine Voi lakung ins Neu- gebäuke, wo ihm vom Regimentsprofosen kas Urtheil verlesen wurke, welches auf 6 Wochen Profosenarrest lautete. — Man gibt sich der Hoffnung hin, kaß Se. Excellenz ker F.-Z.-M. Freiherr v. Haynau die zuerkannte Strafe im Wege der Gnake mildern, und dem Redakteur vielleicht auch die Koncession zum weitern Erscheinen des Blattes ertheilen werde.
Italien.
Turin, 14. Juni. Eine neue Note des Kardinals Antonelli protestirt energisch gegen die Gesetze Siccardr und die Behandlung des Erzbischofs. Das Ministerium geht seinen Gang fort, daS Siccardische Gesetz, wonach moralische Personen nur mit Genehmigung der Regierung liegende Güter erwerben können, ist amtlich kund gemacht worden. Während einige Bischöfe, wie die von Tarentaise, Maurienne und d'An- necy, eine Dankadresse an den Turiner Erzbischof, Monsignore Fransoni, für sein Verhalten gerichtet, und die hohen Orken, die ihnen der König nach seiner Rundreise in Savoyen anbot, nicht annehmen zu können erklärt haben, hat der Bischof von Tenipio seine Untergeistlichen angewiesen, dem Siccardische» Gesetze Folge zu leisten.
In einem Privatschrciben aus Nom vom 10. Juni wird