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gen Tagen eine Vorstellung an den König von dem „Volksverein" beschlossen und abgesandt worden. Zweiselsohne werden daher auch die demokratischen Mitglieder des Siadtverordnetenkolle- giumS sich für den neulich von H. Brockhaus eingebrachten Antrag erklären. Brockhaus selbst, der Mitglied des Landtages von 1848 war, soll entschlossen sein, der Einberufung nicht Folge zu leisten. Dasselbe siebt zu erwarten von dem damaligen Deputieren der Universität, Dr. Steinacker, und von dem Bürgermeister Koch, wenn man nach den persönlichen Ansichten Beider urtheilen darf. Sollten aber die beiden Kollegien, deren Vertreter die Genannten sein würden, über Gehen oder Nichtgchen derselben Beschluß zu fassen haben, so ist wenigstens von der Universität kaum zweifelhaft, wie dieser Beschluß aussaUen würde. Die bedeutendste staatsrechtliche Autorität im Senate, Albrecht, einer kcr Göttinger Sieben, wird hier nicht anders denken unv handeln, als dort, wo er Amt unv Lebensstellung aufgab, um seinem Gewissen nicht Zwang anthun zu müssen; zu ihm werden sicherlich vie Webers halten, dann Haupt unv Jahn, die entschievenen Vorkämpfer der Deutschvereinler im Jahre 1848, der freisinnige Erdmann, Günther, das Haupt der Juristenfakultät, der sich über die Unstatthaftigkeit der Wiederberufung des alten Landtages vom rechtlichen Standpunkte aus bereits ausgesprochen haben soll, und so gewiß noch Viele, wenn auch vielleicht nicht Alle. Im übrigen Lande scheint die Erbitterung über vas Geschehene und der feste Entschluß, eine so revolutionäre Politik, wie bie des Ministeriums Beust-Rabenhorst, mit allen verfassungsmäßigen Mitteln zu bekämpfen, noch allgemeiner zu sein, als hier. (D. Z.)
Frankfurt, 11. Juni. „Das sogenannte Plenum soll rüstig seine Sitzungen fortsctzen und — da eine Verständigung Desselben über ein Definitivum bei den verschiedenen Richtungen, die schon unter den jetzigen Thcilncbmern sich offenbaren, nicht zu erwarten steht — wenigstens Alles auf- bieten, um ein Provisorium zu Stande zu bringen. Das Projekt, welches die provisorische Bundesbehörde aus 9 Mitgliedern bestehen unv von den größeren unv ven Mittelstaaten unter Gruppirung der kleineren Staaten um die mittleren zusammensetzen läßt, soll die Grundlage bilden. Hat dieß Projekt die Zustimmung des sogenannten Plenums erhalten, so fordert man Preußen nochmals auf, sich den ohne seine Mitwirkung gefaßten Beschlüssen zu beugen und den ihm angewiesenen Platz in der neuen Behörde einzunehmen. Erweist es sich hierin als ungehorsam, so läßt man Vie Bundesbe- börde dennoch an Vie Stelle der bisherigen Bunveskommission, die durch Abberufung der österreichischen Kommissäre sogleich aufgelöst werden kann, eintreten und fungiren. Sobald derselben thatsächlich die Anerkennung nicht gewährt wird und ein Unionsstaat z. B. eine ihm aufcrlcgte Leistung verweigert, so verhängt man BundcSexekulion gegen den Renitenten und Falls derselbe Schutz von der Unionsregierung erhält, auch gegen die letztere." Diese Pläne klingen mehr als sanguinisch. Wir lassen dahin gestellt, wer und wie viel Köpfe sie hegen. So viel ober läßt sich behaupten, daß sie die nothwendige Konsequenz des thatsächlichen Vorschreitens auf dem Boden der angeblich bestehenden Bundesverfassung sind. Zu ihrer Ausführung gehört das beharrliche Mitwirken der in dem Pseudoplenum schon vertretenen Staaten sowohl in den jetzigen Konferenzen, als in der projektirten neuen Bundesbehörde. Wir wollen sehen, wie viele deutsche Regierungen zum Danke für vie Rettung Deutschlands vor der Revolution den Hohn ui»v die Feindseligkeit gegen Preußen bis zu diesem Punkte treiben werden! Jeden Falls lohnt es sich, die Eventualitäten ins Auge zu fassen, zu denen ein solcher Gang der Dinge führen würde. Die Einsetzung einer Oberherrschaft über souveräne Staaten ist zwar an und für sich schon ein Grund, das Schwert zu ziehen und unbefugte Unterjochungsvci suche zu bestrafen. Von einem solchen ernsten Auftreten kann man sich aber so lange dispensiern, als solche Versuche mit einer gewißen Lächerlichkeit behaftet sind. So lange die neue Bundesbehörde ihre Autorität über das deutsche Bundesgebiet von 1815 nur durch Dekrete aueübt, so lange ihr
Zorn Theaterdonner, ihre Maßregeln Feuerwerkerblitze sind, ist der Schritt von der Erhabenheit des neuen Bundesorgans zur Lächerlichkeit nicht erst zu thun. Preußen wird in einem solchen Falle die durchlauchtigste Versammlung vielleicht igno- riren können und nur durch eine angemessene Besetzung des Bundcseigkiithums seine und der Unionsstaatcn Ansprüche daran zu sichern haben. Sagt aber dem provisorischen Bundesorgane eine solche Position nicht zu — und es ist moralisch unmöglich, sie lange einzuhalten — sieht es sich also genöthigt, in einem speciellen Falle sogenannte Exekution gegen einen Univnestaat auszuführen und dadurch das Einschreiten des Unionsvorstandes zu Gunsten des angegriffenen Verbündeten hervorzurufcn: dann ist der unheilvolle Konflikt va und der Kampf von Deutschen gegen Deutsche wird entbrennen. Dieser Kampf ist dann aber natürlich nicht bloß gegen den gerichtet, der das Unrecht faktisch exequirt, sondern gegen alle, die den Landsriedensbruch mit ungeordnet und beschlossen, die ungesetzliche Bundesbehörde mit eingesetzt und sich überhaupt bei dem ganzen Verfahren beteiligt haben, welches unter der Maske einer ftngirlen Bundesverfassung konsequent und nothwendig zu dem schreiendsten Bundesbruch führt. Preußen wird in seinem Rücken und zwischen seinen Provinzen keine Neutralitäten dulden, die durch ihre Stimmen unv ihre Beschlußnahmen den Versuch zu Hohn unv Demüthigung gegen diesen Staat mit ins Leben gerufen haben unv die sich jeden Augenblick in thatsächliche Feinde verwandeln können. Dieser Erwägungen konnten wir uns nicht enthalten, als wir in einem vielver- bieiteten Organ der Presse vie Nothwendigkeit, durch Einsetzung eines provisorischen Bundcsorgans thatsächlich vorzuschreiten, als Vorschlag angebeutet lasen. Wir haben aber die Hoffnung nie aufgegeben, -daß alle Bevollmächtigte in den Bundeskonferenzen schließlich die Besonnenheit nicht werden vermissen lassen, welche sie von einem Wege zurückhält, der ihre Regierungen in eine entweder lächerliche over für viele derselben sehr gefährliche Lage bringen muß. (D. Ztg.)
Frankfurt, 12. Juni. (A. A. Z.) Die Bevollmächtigten aller deutschen Staaten wären nun schon seit 8 Tagen hier. Eine Einigung zwischen ihnen zu einem bestimmten Zweck hat noch nicht Statt gefunden. Auch sinv noch keine Aussichten dazu vorhanden. Sie sind vielmehr noch immer in zwei Gruppen geschieden, welche einander ausgesprochener als je entgegenstehen. Die Unionisten sind, wie vvrauszusehcn war, in vie bereits konstituirte Versammlung der Bevollmächtigten nicht zugelassen worden. Sie verlangten die Zulassung auf Grund der bekannten Instruktionen der preußischen Bevollmächtigten. Es wurde ihnen erklärt, daß ihr Verlangen den leitenden Grundsätzen der Versammlung widerstreite, und daß es daher unmöglich sei, sie an den Berathungen Derselben Theil nehmen zu lassen. Was nun? In Erwartung des Eintreffens der UnionsbevoUmächtigten verzögerte Die Versammlung seither den Gang ihrer Berathungen. Diese Rücksicht ist jetzt hinweggefallen. Man hat sich gegenseitig Erklärungen gegeben, man ist nicht mehr in Ungewißheit über den beiderseitigen Standpunkt. Wirv Die Versammlung nun nach dieser Thatsache noch ferner zögern, oder wird sie ohne Die Bevollmächtigten der Union weiter vorgehen? Es kann nicht überraschen, wenn man von glaubwürdiger Seite vernimmt, die Versammlung habe alsbald nach der Nichtzulassung Der Unionisten beschlossen: ihre erste und nächstliegrnde Aufgabe sei Die Bildung einer provisorischen Centralgewalt in Angriff zu nehmen, sie sei kann gesonnen auch zu dem Rcvisionswerkc zu schreiten. Sie zeige was sie will, und sehe dann zu, welche Anziehungskraft ihr Werk ausüben wird. Preußen wird aller Wahrscheinlichkeit nach, wenn es sich nicht noch eines andern besinnt, den Zuschauer abgeben , bis man in Frankfurt fertig geworden. Von feiner Seite ist ein aggressives Vorgehen ebensowenig zu erwarten als von Oesterreich. Oesterreich betrachtet Preußen als ein abwesendes Bundes- glied, so lange Preußen nicht durch sprechende Thatsachen sich für ein außerhalb des Bundes stehendes Glied erkläre.
Frankfurt, 14. Juni. Man versichert , daß der österreichische Bevollmächtigte in seiner Stellung verharrt und daß