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würdige und wirksame Weise zu vertheidigen*), tritt aber noch klarer hervor, wenn man die Reihe faktischer Un­wahrheiten überblickt, Durch welche derselbe die jenem Ausrufe zum Grunde liegende Behauptung, daß die Politik Hassenpflugs die für den Augenblick bestimmende und maßge­bende gewesen sei, zu begründen versucht hat.

Unwahr ist es nämlich zunächst, daß Hasseupflugs Pro­testation gegen die Enbloc - Annahme des Versassungscnlwnrfs eine entsprechende Erklärung Preußens zur Folge gehabt habe, da vielmehr Preußen, wie wir oben sahen **), bei seiner, le­diglich auf die V e r b e s s e r u n g s v o r sch l ä g e des Parla­ments beschränkten Aufforderung der verbündeten Fürsten zur weiteren Beschlußfassung, und bei seiner eignen hierauf abge­gebenen Erklärung, die Enbloc-Annahme des dem Parlamente vorgelegten Verfassungsentwurfs als Faktum unter­stellte. Unwahr ist ferner, daß dem Begehren Hassenpflugs, zum Behuf der weiteren Verständigung das Parlament zu vertagen, der Schluß des Parlaments und die Einleitung der Verständigung durch den Fürstenkongreß zu Berlin zuzuschrei­ben sei. Die berüchtigte (v. Baumbachsche) Note vom 13. April beantragte nämlich eine Vertagung des Parlaments zu dem Zwecke: um »vor dem Abschlusse des dort in Frage stehenden Verfassungswerks" weitere Verhandlungen über die durch die Münchner Uebcreinkunft gemachten Vorschläge einzu­leiten ; der am 29. April erfolgte Schluß der Sitzung des Parlaments trat aber erst ein, nachdem dasselbe seine end­liche Entschließung über den Verfassungsentwurf durch dessen unbedingte Annahme, mit Anheimgeben gewisser Verbesserungs- Vorschläge, bereits gefaßt, und solchergestalt seine auf das Ver- fassungswerk gerichtete Thätigkeitbeendigt" hatte, daher dann auch der bald nachher zusammengetretene Fürstenkongreß sich in Beziehung auf letzteres, wie schon gesagt, lediglich auf jene Verbesserungsvorschläge des Parlaments beschränkte. Unwahr endlich ist es, daß Kurhessen auf dem Berliner Kongresse den Ausschlag für die Beschickung des Frankfurter Kongresses ge­geben habe; denn wie dieses Hassenpflug gewollt, nämlich, daß bis zur Beendigung dieses Kongresses gar nichts auf die Unionsverfassung Bezügliches ins Leben trete, ist es gerade nicht geschehen, vielmehr die sofortige, wenngleich proviso­rische, Einsetzung der Unionsregierung mit dem Fürstenkolle- gium auf die Grundlage des Bündnisses vom 26. Mai für diejenigen Regierungen, welche die Verfassung ihrerseits als feststehend erachten" (fast alle mit nur wenigen Aus­nahmen), beschlossen, und die Beschickung des Frankfurter Kon­gresses nur als Versuch einer allgemeineren Vereinigung, ne­ben der bestehenden Union oder mittelst der Aufnahme in dieselbe, von der weit überwiegenden Mehrzahl der ver­bündeten Fürsten in der Weise genehmigt worden, daß damit eine förmliche Protestation gegen die österreichischen Plane und eine gleichförmige Instruktion für die dahin zu sendenden Bevollmächtigten zum Zwecke der Aufrechthaltung der Union verbunden werde; welchen beiden Schritten Hassen­pflug sich, zufolge seiner davon abweichenden Ansichten, nicht angeschlossen hat. Wie wenig Anklang überhaupt die Hassen- pflugsche Politik bei den bundestrenen Fürsten gefunden habe, beweisen nicht allein mehrfache darauf bezügliche Aeußerungen ihrer Bevollmächtigten in den Ministerkonferenzen i), sondern

*)Der Himmel behüte mich vor meinen Freunden", mag Hr. Hassenpflug wohl schon oft bei Lesung der vermeint­lich zu seinem Ruhme geschriebenen Artikel jenes Blattes ge­dacht haben; nur kann er freilich nicht hinzufügen: »mit mei­nen Feinden will ich schon selbst fertig werden", denn deren Zahl ist Legion!

**) Nr. 270 dies. Ztg. S. 1088.

t) Ein Berliner Korrespondent der Deutschen Zeitung versichert (in Nr. 133), daß Hassenpflugs Auftreten in diesen Konferenzen eine allgemeine Erbitterung erregt, unddie Miß­achtung erhöhet habe, mit der man ohnehin schon von allen

ganz vorzüglich die von dem preußischen Kommissar (v. Ra- dowch) aus dem ganzen Benehmen Hassenpflugs in diesen Konferenzen noch zuletzt gezogene Konklusion:daß Kurhessen es u i ch t m e b r angemessen fände, den bisherigen gemein­schaftlichen Weg zur Verwirklichung der Union mit Preu­ßen zu gehen"; wogegen auch von Hassenpflug nichts weiter eingewendet wurde.

Schließlich kann ich noch eine, wie es scheint, ziemlich weit verbreitete Meinung oder Vermuthung nicht unerwähnt lassen, daß nämlich der Kurfürst sich dazu, dem Hassenpflug- schen Jntriguenspiele seine Zustimmung zu ertheilen, viel­leicht nur in Folge des, erst vor Kurzem durch eine An­deutung in amtlichen Verhandlungen kund gewordenen, Anerbietens der Königswürde als' Lockspeise und Lohn des Uebertritltes zn den österreichischen Planen (neben der für beide Hessen durch das Münchner Projekt in Aus­sicht gestellten 7. Stimme), bewogen gefunden habe. Durch eine solche Vermuthung würde manSr. fön. Hoheit in der That Unrecht thun, indem vielmehr anzunehmen ist, daß Hassen­pflugs Vorspiegelung einer dem Kurfürsten dabei zur Seite stehenden Berechtigung jene Zustimmung bewirkt habe. Hat doch Hassenpflug sich nicht gescheut, in den Berliner Kon­ferenzen die den wahren Stand der Sache geradezu um keh­ren de Behauptung aufzustcllen, daß die Stellung Kurhessens sich auf das Recht stütze, und nicht auf die Politik"; welches ihm dann freilich sofort die (noch ganz glimpflich ge­faßte) Rüge des preußischen Kommissars zuzog: es hätte diese Betrachtung etwas Unerwartetes von Seiten einer Re­gierung , die bis vor 2 Monaten an den Vorbereitungen der Union überall thätig Theil genommen habe *).

Sollte es aber wozu wir die Hoffnung nicht aufgeben wollen noch gelingen, Sr. königl. Hoh. die Ueberzeugung von der völligen Grundlosigkeit jener Vorspiegelung zu ver­schaffen, und hiervon die ernstliche Wiederbetheiligung der kurhessischen Regierung an der vollständigen Verwirklichung des durch das Bundesstatut verheißenen Verfassungswerkes die Folge sein, dann aber auch erst dann können und wollen wir mit freudigem Herzen triumphirend ausrufen:

Unsere hessische Ehre ist gerettet!"

B. W. Pfeiffer.

Seiten dem genannten Minister wegen seines jesuitischen Ver­haltens entgegengetreten sei."

*) Deutsche Zeitung Nr. 150. S. 1028.

Kekanntmachungen.

Bekanntmachung.

[482] Der Ackermann Friedrich Konrad Westphal von Hohnrode, Bruder des im Jahre 1812 mit den westphälischen Truppen nach Rußland gegangenen Johann Heinrich Konrad Westphal von Hohnrode, hat, da letzterer bis jetzt nicht zurückgekchrt ist, auf Dcffm Todeserklärung und (Überweisung des Nachlasses angetragen.

Es werden deßhalb der Abwesende oder dessen näher be­rechtigte Erben aufgefordert, sich im Termine den 18. Juli d. I., Morgens 10 Uhr, Dabier zu melden, widrigenfalls ersterer für todt erklärt und letztere mit ihren Ansprüchen auf dessen Verlassenschaft ausgeschlossen werden.

Rinteln, den 3. Juni 1850.

Kurf. Hess. Landgericht.

S ch u e l e r.

Vdt. Löwenstein.

[481] fEine §enft erf.ilcfdic in bestem Zustande, ein- und zweispännig fahrbar, so wie ein ganz gutes Pferdegeschirr, sind billig zu kaufen in Nr. 893 Dionysienstrave.

Kurfürstliches Hoftheater.

Dinstag den 18. Juni. Die Schule Der Verliebten. Lustspiel in 5 Aufz. von C. Blum.

BerantworNicher Herausgeber: Fr. Oetker. Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. Druck von Friedr. Scheel in Kassel.