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Abgaben, weder die Erheber zur Einforderung berechtigt, noch die Pflichtigen zur Entrichtung schuldig sind."

ch Kassel, 18. Juni. Wir erhalten die verlässige Nach­richt, daß morgen 9 Uhr diemündliche Verhandlung" in der Anklagesache gegen Hrn. Hassenpflug vor dem KreiSgerichte zu Greifswalde beginnt. Die Vorladung ist mit der Auffor­derung verbunden,zur festgesetzten Stunde pünktlich zu er­scheinen und zur Vertheidigung dienende Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte zeitig vor dem Termine anzuzeigen." Für den Fall des Nichterscheinenswird nach Befinden in contumaciam der Beweis ausgenommen und das Urtheil gefällt und verkündet, oder ein anderer Ter­min anberaumt und Verhaftung und Vorführung zu demselben angeordnet werden."

Aus dem Kurfürstenthum Heffer, wird dem Fr. Journal unterm 14. Juni geschrieben: Der Kampf zwischen Hassenpflug und der Kammer ist in die Krisis eingetreten. Es ist keine Wahl mehr zwischen dem Rücktritte des Ministers und dein Umsturz der Verfassung. E h c eine Entscheidung der Stände über das Budget vorlag, hat Hassenpflug die Kammer aufgelöst, dicht vor dem Termine, an dem die Be­willigung der Steuern abläuft. Eine Neuwahl bis dahin ist unmöglich. Ordonnanzen sind nach unserer Versagung nur mit Zustimmung des landständischen Ausschusses in gesetzlicher Weise denkbar. Am 1. Juli ist jede Steuererhebung ein Verfassungsbruch. Und die Staatskassen sind völlig leer. Die Kammer hat keine Steuerverweigerung ausgesprochen. Im Gegentheil, ihr Ausschuß empfahl, die bestehenden Etats deß­halb nicht zu verlängern, weil die Regierung ein Deficit an­gekündigt habe, dieses aber nicht fortgeschleppt werden dürfe, und die Kammer also ein neues Finanzgesetz fest stellen müsse. Seit drei Monaten hat sie dieß Begehren dem Ministerium immer und immer wiederholt; sie hatte das von dem frühe­ren Ministerium vorgelegte Budget für 1850 und 1851 zu berathen begonnen; sie hatte mehr als einmal der Regierung sich verbürgt, sie werde die Berathung desselben vor dem 1. Juli vollendet haben. Aber es ist deutlich, Hr. Hassenpflug wollte eine Steuerverweigerung, wo möglich in des Wortes verwegenster Bedeutung, und wenn eine solche nicht zu haben war, wenigstens den Schein derselben. Für den sicher vor­ausgesetzten Fall, daß in der Sitzung vom 12. die begehrte Verlängerung des bisherigen Budgets abgelehnt würde, war bereits die Proklamation an das getreue Volk druckfertig, in welcher die anarchischen Steuerverweigcrcr dem Lande denun- cirt wurden. Die Auflösungsordre des Kurfürsten war gege­ben. Da erklärte unglücklicher Weise die Kammer, der Be­richt des Ausschusses sei in der Druckerei, sie könne aber erst morgen darüber Beschluß fassen. Der Kurfürst war indessen abgereist, und die einmal ausgefertigte Auflösung mußte ohne Beschluß der Stände, ohne Steuerverweigung und ohne Schein derselben publicirt werden. So hat sich Hassenpflug freiwillig mit der unbedingten und ungeteilten Verantwort­lichkeit belastet, die aus dem Ablaufe des Budgets nothwen­dig hervorgehen muß. Er hat es mit derselben Anmuth ge­than, mit der er seinen FälschungSproceß und die Anklage auf ungesetzlichen Gehaltsbezug erträgt. Er, der bisherige Minister des Innern und der Justiz, hat sich jetzt als Chef des Auswärtigen nach Frankfurt begeben; Hr. Lometseh, dem bisher die Finanzen allein zu schwer waren, trägt jetzt noch das Innere dazu, Hr. v. Baumbach, der seitdem im Aus­wärtigen figurirte, qualificirt sich um so besser für die Justiz.

Berkin, 11. Juni. Mehrere Oberpostdirektoren und Re­gierungspräsidenten sollen gegen die Postverbote sich erklärt und diese als der Verfassung durchaus entgegen geradezu be­zeichnet haben. In Plänen über die Unterdrückung der Revolution in Neufchatel und die Wiedereroberung 'dieses Chatulleubesitzes Sr. .Maj., ist die Emigration Neufchatels sehr thätig. Sie hat sogar vorgeschlagen, zwei Bataillone von der Schweizergrenze aus rasch durch Basel und den Ber­ner Jura nach Neufchatel zu schicken, wo sie für den Erfolg garantiern wollte. Zu solchem äußersten Schritt jedoch konnte man sich nicht entschließe;:. Um so mehr Wünsche und Hoff­

nungen richten sich jetzt nach Bern, wo der Sieg der Reaktion Aussichten verheißt, daß die Herrschaft des Radikalismus in der Schweiz überhaupt zu Ende geht, was denn auch Neuf­chatels Schicksal entscheiden würde. (Nordd. Z.)

Die Sp. Z. theilt mit, dem Minister des Innern werde nun ein Unterstaatssekretär beigegeben werden, damit der Minister sich mit mehr Muße den Unionsangelcgcnheiten widmen könne. Für diesen Posten werde mit ziemlicher Be­stimmtheit eine, dem Minister sehr nahe stehende und durch ihr Wirken in den Kammern wohlbekannte Persönlichkeit ge­nannt. Die Sp. Ztg. giebt diese Nachricht als ein Gerücht, welches zwar der Bestätigung bedarf, indeß aus sonst wohl­unterrichteten Kreisen stammt, mit dem Hinzufügen, daß mit dem Zusammentritt des Parlaments in Erfurt auch eine Ver­änderung in dem Ministerpräsidium angekeutel wirk.

Berlin, 16. Juni. Das provisorische Fürstenkollegium hat gestern, in seiner zweiten Sitzung, die Vollmacht des Ficiherrn von Meysenbug für Baden entgegengenommen und sich hierauf unter Anderem mit den folgenden Bcratbungs- Gegenständen beschäftigt: Zuerst mit dem in der Minister- konferenz vom 13. v. M. verabredeten Ucbcrgange des provi­sorischen BuudcSschiedsgerichts in ein Schiedsgericht der Union, hinsichtlich dessen beschlossen wurde: die Anzeige der noch rück­ständigen Ernennungen dreier halben Kurien für dieses Schieds­gericht in der Sitzung vom 25. d. M. zu erwarten. Dem Schiedsgerichte wurde die erneute Berathung des in Erfurt be­reits im Slaatenhause erörterten, durch Beschluß des Verwal- tungsrathes vom 27. April d. J. vorläufig zurückgezogenen Gesetzes, betreffend das Verfahren in Fällen von Hochverrath und LandeSverrath gegen die Union, so wie die Ausarbeitung eines die Strafnormen in solchen Fällen enthaltenden Gesetzes, aufgetragen. Eine Mittheilung der Königlich Sächsischen Re­gierung vom 6ten d. M., über die Gründe ihrer Nichtannahme einer Zusendung des Bundesschiedsgerichts, führte zurNieder- setzung einer Verfassungskommission , welcher zugleich die der VersassungSkommission des Verwaltnngsrathes vorliegenden Ak­tenstücke, namentlich die sächsische Erklärung vom 25. v. M., deren unverweilte Beantwortung Braunschweig dringend be­antragt, überwiesen worden sind. Aus der ersten Sitzung ist unter Anderem noch zu erwähnen: die Vorlegung des vom VerwaltungSratbe vorberathenen Geschäftsordnungs-Entwurfes und die Beschlußnahme über die von dem Beauftragten kes Unionsvorstandes, Staatsminister Freiherrn v. Manteuffel, ge­wünschten Einleitungen für eine unter Konkurrenz des Für- stcnkollegiums zu veranlassende Vorbereitung des Gesetzentwur­fes, welcher zu §. 192 des Entwurfes der Unionsversassung, die leitenden Grundsätze bezeichnen soll, nach denen die Volks­vertretungen der einzelnen deutschen Staaten zu wählen sind."

(Pr. Staats-Anz.)

Bus Baden, 15 Juni. Das Urtheil gegen den ehe­maligen Privatcocenlen Dr. Friedlander zu Heidelberg wurke nach derBad. Lanbcöztg." vom Hofgericht bestätigt, und der Sträfling auf drei Jahre inö Zuchthaus nach Bruchsal ab- gelikfcrt.

Stuttgart, 16. Juni. Die württcmb. Ztg. enthält fol­gendes an den Ausschuß der Lankesversammlung ergangene königliche Reskript: Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Liebe Getreue! Auf die Eingabe der ver- fassungrevidirenden Lanvesversammlung vom 31. v. M., bete, die Aeußerungen des Departemcntschefs der auswärtigen An­gelegenheiten über die Fortdauer des deutschen Bunkes und der Bunkesakte, und auf die Bitte des Ausschusses vom 5. d. M., um unverweilte SBiebereinberufung der Landesversamm- lung geben Wir euch folgendes zu erkennen: 1) Die Bitte der Landesversammlung um Auskunft darüber, ob das Ge- sammtministerium mit der von dem Departementschef der aus­wärtigen Angelegenheiten in der Mitte der Ländesversammlung ausgesprochenen Ansicht von dem Fortbestände kes deutschen Bundes und der Bundesakte einverstanden sei, hat Uns in hohem Grade befremden müssen, da der Departementschef die von ihm ausgesprochene Ansicht nicht etwa blos als eine per-